DANKE fĂĽr die Antworten.
Meine Gedanken und Fragen dazu:
Gibt es
konkrete Erfahrungen darĂĽber (dir bekannt?) dass die Laserschutzbrille aus China, die diese obigen (Dr. Ulli) Bezeichnungen nicht tragen, wirklich welchen Schaden hervorriefen?
…Aber von euch kann keiner auf dem privaten Weg solche Prüfung dieser Schutzbrillen durchführen (außer sonst „ausschließlich“ und „dafür akkreditierten und staatlicherseits benannten Prüfstellen“) – zumindest was die normale
Spektrometrische Vermessung im IR-Bereich betrifft?
Deswegen brauche ich dann keinen TÜV-Aufkleber, wenn die Vermessung bestätigen würde, was drauf steht, oder?
Du weiĂźt also nicht, ob sie 850nm oder 1064 nm anzeigt. Beides kann austreten.
Das ist ja m.E. nicht notwendig, denn wie ich meinte, man braucht (jetzt egal welche… IR-Brille (von den beiden genannten) zu egal welchem IR-Laser – wenn das wirklich, wie du meinst, auch mit 1064nm funktioniert mit der Sichtbarmachung, aber wohl kaum mit 10600nm!?), weil dann kann ich mit der Kamera das Licht sehen. Und wenn ich die richtige Brille davor setze, dann eben müsste dieses Licht nicht mehr sichtbar sein. Natürlich bei falschen IR-Brillen würde das nicht funktionieren, da die Brille nur einen kleinen Bereich dieses IR-Lichtes sperren.
= Habe ich soweit das richtig verstanden?
Kein Unternehmer (Insider) käme auf die bescheuerte Idee, seinen Mitarbeitern solche (ungeprüften, angeblichen Schutz-) Brillen zu verpassen. Die Berufsgenossenschaft und die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz würden dem Unternehmer wegen Unzuverlässigkeit die Lizenz entziehen (oder Vergleichbares).
Wenn.., dann WARUM darf so eine Firma (die doch auch sicher staatlichen Kontrollen unterliegt (?), „Schutzbrillen“ vertreiben (die doch verwendet werden = bei echten Problemen gerichtliche Verhandlungen etc! und das wird sich diese auch nicht leisten wollen…), die den dort angegebenen Angaben (auch wenn nur so wie ich die schrieb) NICHT entsprechen könnten?
Ist solche Herstellerfirma nicht an bestimmte Mindestanforderungen
gebunden, die sie erfĂĽllen
muss, wenn es sich dabei um Produkte zum Schutz der Augen handelt? = Also ein besonderer Schutz! (Die werden das nicht ausschlieĂźlich fĂĽrs Ausland produzieren! Oder?).
Nee, die Käufer (Unternehmer nach BGV B2) müssten zusperren. Deswegen gibt es keine Probleme. Die Dinger werden an unbedarfte Greenhorns verkauft, die keine Ahnung haben. Natürlich passiert meistens nichts. Aber das ist nur Glücksache, mehr nicht.
Noch mal (damit auch ich es verstehe): Sind die Produzenten völlig Straffrei (damit auch Konzession-gefährdet), wenn ein schwerer Schaden (noch innerhalb der Gewährleistung) aus ihren Produkten entsteht? Die verkaufen das doch nicht an Kinder, sondern Weltweit!
Oder anders: Könnte ich als Firma Sprengstoff an jedermann verkaufen? Oder ist das schon vom Staat (Gesetze, Vorschriften) so geregelt, dass gefährliche Dinge (und solche Schutzbrillen sollen, ja müssen gefährliche Strahlen abhalten, die sie als Bezeichnung angeben) nicht erlaubt sind? Wird das nicht von staatlicher Seite kontrolliert? –(und nicht nur der dumme Käufer ist dann selber schuld wenn er erblindet!).
Wie gesagt: Naiver Glückspilz! Wahrscheinlich bist du bei kniffligen Justieraufgaben noch nie ernsthaft getroffen worden, so dass die Brille nur Alibifunktion hatte – bisher. Ich persönlich ziehe es vor, zu wissen, wo der Strahl längs läuft und wo er trifft. Ich brauch(t)e daher nie eine Laserschutzbrille.
HIER sind wir schon vielleicht auch bei dem PUNKT! Wenn du [Zitat]: „nie eine Laserschutzbrille / brauch(t)e“-st, dann ist das zumindest für mich beruhigend, dass ich eine passende „XY-Unbekannt“-Brille doch dazu habe, da ich damit (Laser) auch nicht wie hantiere so einfach wie und wo.., sondern weiß auch, wo das – und auf was, trifft. Auch entsprechenden Schutz (Abdeckung) baue ich mir. Mir geht es nachher dann nur um den (weichen = weniger Streuung) Werkstück, wo ich mal wann drauf blicken möchte, ob sich da sozusagen (noch) was tut und wie schnell u.ä.. Natürlich keine DIREKTEN ernsthaften Reflexionen, geschweige Volltreffer.
Meine Fragen sind wohl mehr wegen der besonderen Vorsicht und dem Wunsch nach Verständnis für die Anwendungen solcher Schutzbezeichnungen und was damit alles zusammenhängt, wenn das nicht gleich so ausgewiesen ist…
Beste GrĂĽĂźe!
