

Konkret am Beispiel einer Bezeichnung für eine Laserschutzbrille, die da lautet „1064nm, OD:3“ oder auch „10.6um, T<3-5%“ (ohne weitere Kennzeichnung), wie wäre das mit diesen Buchstaben zu deuten, um das hier auch noch mal besser zu erklären?
Moderator: ekkard
Nicht normkonforme Kennzeichnung: Wellenlänge = 1064 nm ((IR*)) und optische Dichte = 3, d.h. Durchgang/Einstrahlung = 1:1000 oder besser.Georg2 wrote:Konkret am Beispiel einer Bezeichnung für eine Laserschutzbrille,
die da lautet „1064nm, OD:3“
Nicht normkonforme Kennzeichnung: Wellenlänge des Kohlendioxidlasers, Transmission max. 5%. (Dieser Filter schwächt nur rel. wenig! - bestenfalls gut gegen ein Bisschen Streustrahlung)Georg2 wrote:oder auch „10.6um, T<3-5%“ (ohne weitere Kennzeichnung), wie wäre das mit diesen Buchstaben zu deuten, um das hier auch noch mal besser zu erklären?
1064nm können kaum „grün“ (noch rot) sein, da das eine Wellenlänge ist, die weit außerhalb unseres sichtbaren Spektrums - im Infrarotbereich ist, und unseres sichtbare Spektrum geht bloß bis +/- 800nm.Georg2 hat geschrieben:Konkret am Beispiel einer Bezeichnung für eine Laserschutzbrille,
die da lautet „1064nm, OD:3“
Nicht normkonforme Kennzeichnung: Wellenlänge = 1064 nm (grün) und optische Dichte = 3, d.h. Durchgang/Einstrahlung = 1:1000 oder besser.
Ich habe bald eine große Sammlung von Schutzbrillen, von denen 4 verschiedene für Wellenlängen im IR-Bereich gedacht sind.Georg2 hat geschrieben:oder auch „10.6um, T<3-5%“ (ohne weitere Kennzeichnung), wie wäre das mit diesen Buchstaben zu deuten, um das hier auch noch mal besser zu erklären?
Nicht normkonforme Kennzeichnung: Wellenlänge des Kohlendioxidlasers, Transmission max. 5%. (Dieser Filter schwächt nur rel. wenig! - bestenfalls gut gegen ein Bisschen Streustrahlung)
Wurde doch schon aufgeklärt. Kann man sowiso nur vermuten, da diese Kennzeichnung eben keiner Norm entspricht.Georg2 wrote: Auf der Brille steht eben nur: „1064nm / OD:3“
Das kommt auf die eintreffende Leistung an! Bei einem 1W Laser kommen noch 1mW durch, bei einem 1000W Laser eben noch 1W! Das kann man sich doch wohl leicht selbst überlegen....1:1000 oder besser.“. Aber doch ausreichend, oder?
ÖHeMMMM.....das spar dir mal! Wir sind hier "per Du"...oder?Ja Sir
Nun - dann bräuchten wir ja gar keine SCHUTZ-Brillen....(aber das macht ja keiner!),
Deutlicher als zuvor: Nicht gekennzeichnete Brillen sind nicht beruhigend! Bitte Finger weg! Statt einer ungeprüften Brille ist es allemal besser, man denkt sich den Strahl als Schussbahn oder Diamant besetztes Stahlseil mit entsprechender Verletzungsgefahr. (Deutlich genug?)Georg2 wrote:Zu den letzteren Gedanken von dir, da sind wir eben bei dem Thema! Die obigen Bezeichnungen von Dr.Ulli, sind leider nicht auf diesen Brillen. Schon gar nicht welche DIN oder auch „nur“ CE. = Haben Chinesen sonst auch dieselbe Bezeichnungen (wie im ersten Beitrag hier gezeigt)? Oder „andere Länder – andere Sitten“? Oder doch nur „Husch-Pfusch“?
Weil es wäre schon auch beruhigend zu wissen, wenn diese entsprechende Zeichen darauf wären…
Solche Prüfungen werden ausschließlich von dafür akkreditierten und staatlicherseits benannten Prüfstellen geprüft. Ich erzähle nichts Neues, dass neben meinem ehemaligen Arbeitgeber, dem TÜV Rheinland auch noch andere Institute solche Sicherheitsprüfungen durchführen.Georg2 wrote:Aber nur „1064nm, OD:3“ oder auch „10.6um, T<3-5%“ auf Kunststoffgläsern … ??
Wer würde die schon prüfen? Kann das jemand hier von euch?
Was meinst du genau: Die Strahldichte bei 1064 nm? Ein entsprechendes Messgerät wäre ein Leistungsmesser mit Normblende. Oder meinst du die Spektralinformation: "Diese Diode strahlt bei x nm Wellenlänge?" (Das Gerät wäre ein Spektrometer)Georg2 wrote:Kennt jemand von euch ein ‚günstiges’ Gerät/Möglichkeit, die die Wellenlängen prüfen könnte?
Doch, das müsste noch funktionieren. Allerdings „misst“ eine Videokamera (ein CCD-Chip) ohne IR-Filter (!) breitbandig. Du weißt also nicht, ob sie 850nm oder 1064 nm anzeigt. Beides kann austreten.Georg2 wrote:Auf meine Frage an einer anderen Stelle (bei „Schutzbrillen“) wegen Digital-Videokamera, darauf ist keiner drauf eingegangen, ob das dann z.B. bei 1064nm auch noch funktionieren könnte, woran ich eher zweifle.
Kunststück! Kein Unternehmer (Insider) käme auf die bescheuerte Idee, seinen Mitarbeitern solche (ungeprüften, angeblichen Schutz-) Brillen zu verpassen. Die Berufsgenossenschaft und die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz würden dem Unternehmer wegen Unzuverlässigkeit die Lizenz entziehen (oder Vergleichbares).Georg2 wrote:Normal werden diese von mir gemeinte Schutzbrillen dort in China von einer Laserherstellenden(? Oder zumindest Großvertreibenden) Firma, verkauft und bis jetzt (angeblich) gab es keinerlei Probleme damit …
Nee, die Käufer (Unternehmer nach BGV B2) müssten zusperren. Deswegen gibt es keine Probleme. Die Dinger werden an unbedarfte Greenhorns verkauft, die keine Ahnung haben. Natürlich passiert meistens nichts. Aber das ist nur Glücksache, mehr nicht.Georg2 wrote:Stellt euch mal das vor, was das bedeuten würde! Dann müssten die doch zusperren! =(Zumind. denke ich mir das so).
Wie gesagt: Naiver Glückspilz! Wahrscheinlich bist du bei kniffligen Justieraufgaben noch nie ernsthaft getroffen worden, so dass die Brille nur Alibifunktion hatte – bisher. Ich persönlich ziehe es vor, zu wissen, wo der Strahl längs läuft und wo er trifft. Ich brauch(t)e daher nie eine Laserschutzbrille.Georg2 wrote:Sonst ist mir ja klar, dass bei dem geringsten Anzeichen von welchen Beschädigungen wie Kratzern und welchen Splitterbildung, diese Brille wäre für mich nicht mehr zu verwenden. Die werden bei mir (wo ich doch eine ganze Sammlung davon habe) jede im weichen Täschchen aufbewahrt, so dass normal kein Zerkratzen oder so was geben kann. Ich gehe damit schonend um, besonders eben bei diesen beschichteten für IR-Bereich.
Das ist ja m.E. nicht notwendig, denn wie ich meinte, man braucht (jetzt egal welche… IR-Brille (von den beiden genannten) zu egal welchem IR-Laser – wenn das wirklich, wie du meinst, auch mit 1064nm funktioniert mit der Sichtbarmachung, aber wohl kaum mit 10600nm!?), weil dann kann ich mit der Kamera das Licht sehen. Und wenn ich die richtige Brille davor setze, dann eben müsste dieses Licht nicht mehr sichtbar sein. Natürlich bei falschen IR-Brillen würde das nicht funktionieren, da die Brille nur einen kleinen Bereich dieses IR-Lichtes sperren.Du weißt also nicht, ob sie 850nm oder 1064 nm anzeigt. Beides kann austreten.
Wenn.., dann WARUM darf so eine Firma (die doch auch sicher staatlichen Kontrollen unterliegt (?), „Schutzbrillen“ vertreiben (die doch verwendet werden = bei echten Problemen gerichtliche Verhandlungen etc! und das wird sich diese auch nicht leisten wollen…), die den dort angegebenen Angaben (auch wenn nur so wie ich die schrieb) NICHT entsprechen könnten?Kein Unternehmer (Insider) käme auf die bescheuerte Idee, seinen Mitarbeitern solche (ungeprüften, angeblichen Schutz-) Brillen zu verpassen. Die Berufsgenossenschaft und die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz würden dem Unternehmer wegen Unzuverlässigkeit die Lizenz entziehen (oder Vergleichbares).
Noch mal (damit auch ich es verstehe): Sind die Produzenten völlig Straffrei (damit auch Konzession-gefährdet), wenn ein schwerer Schaden (noch innerhalb der Gewährleistung) aus ihren Produkten entsteht? Die verkaufen das doch nicht an Kinder, sondern Weltweit!Nee, die Käufer (Unternehmer nach BGV B2) müssten zusperren. Deswegen gibt es keine Probleme. Die Dinger werden an unbedarfte Greenhorns verkauft, die keine Ahnung haben. Natürlich passiert meistens nichts. Aber das ist nur Glücksache, mehr nicht.
HIER sind wir schon vielleicht auch bei dem PUNKT! Wenn du [Zitat]: „nie eine Laserschutzbrille / brauch(t)e“-st, dann ist das zumindest für mich beruhigend, dass ich eine passende „XY-Unbekannt“-Brille doch dazu habe, da ich damit (Laser) auch nicht wie hantiere so einfach wie und wo.., sondern weiß auch, wo das – und auf was, trifft. Auch entsprechenden Schutz (Abdeckung) baue ich mir. Mir geht es nachher dann nur um den (weichen = weniger Streuung) Werkstück, wo ich mal wann drauf blicken möchte, ob sich da sozusagen (noch) was tut und wie schnell u.ä.. Natürlich keine DIREKTEN ernsthaften Reflexionen, geschweige Volltreffer.Wie gesagt: Naiver Glückspilz! Wahrscheinlich bist du bei kniffligen Justieraufgaben noch nie ernsthaft getroffen worden, so dass die Brille nur Alibifunktion hatte – bisher. Ich persönlich ziehe es vor, zu wissen, wo der Strahl längs läuft und wo er trifft. Ich brauch(t)e daher nie eine Laserschutzbrille.
Hm? Gegenfrage: Möchtest du dich als Versuchskaninchen zur Verfügung stellen?Georg2 wrote:Gibt es konkrete Erfahrungen darüber (dir bekannt?) dass die Laserschutzbrille aus China, die diese obigen (Dr. Ulli) Bezeichnungen nicht tragen, wirklich welchen Schaden hervorriefen?
Ja.Georg2 wrote:Das ist ja m.E. nicht notwendig, denn wie ich meinte, man braucht (jetzt egal welche… IR-Brille (von den beiden genannten) zu egal welchem IR-Laser – wenn das wirklich, wie du meinst, auch mit 1064nm funktioniert mit der Sichtbarmachung, aber wohl kaum mit 10600nm!?), weil dann kann ich mit der Kamera das Licht sehen.Du weißt also nicht, ob sie 850nm oder 1064 nm anzeigt. Beides kann austreten.
Und wenn ich die richtige Brille davor setze, dann eben müsste dieses Licht nicht mehr sichtbar sein. Natürlich bei falschen IR-Brillen würde das nicht funktionieren, da die Brille nur einen kleinen Bereich dieses IR-Lichtes sperren.
= Habe ich soweit das richtig verstanden?
In dieser Hinsicht denkst du mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch: Diese Kontrollen gibt es nicht, weil es nicht verboten ist, diese "Gegenstände zu verkaufen und zu besitzen".Georg2 wrote:Wenn.., dann WARUM darf so eine Firma (die doch auch sicher staatlichen Kontrollen unterliegt (?), „Schutzbrillen“ vertreiben (die doch verwendet werden = bei echten Problemen gerichtliche Verhandlungen etc! und das wird sich diese auch nicht leisten wollen…), die den dort angegebenen Angaben (auch wenn nur so wie ich die schrieb) NICHT entsprechen könnten?Kein Unternehmer (Insider) käme auf die bescheuerte Idee, seinen Mitarbeitern solche (ungeprüften, angeblichen Schutz-) Brillen zu verpassen. Die Berufsgenossenschaft und die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz würden dem Unternehmer wegen Unzuverlässigkeit die Lizenz entziehen (oder Vergleichbares).
Ja.Georg2 wrote:Noch mal (damit auch ich es verstehe): Sind die Produzenten völlig Straffrei (damit auch Konzession-gefährdet), wenn ein schwerer Schaden (noch innerhalb der Gewährleistung) aus ihren Produkten entsteht? Die verkaufen das doch nicht an Kinder, sondern Weltweit!
Nun, da gibt es direkte Import- und Handelsbeschränkungen, die für "sonstige Gegenstände, deren Besitz nicht verboten ist" nicht gelten.Georg2 wrote:Oder anders: Könnte ich als Firma Sprengstoff an jedermann verkaufen?
Die Verwendung von nicht geprüften und gekennzeichneten "persönlichen Schutzeinrichtungen" ist tatsächlich verboten. Diese Brillen dürfen auch nicht als "persönliche Schutzausrüstung" ((PSA) genormte und geschützte Bezeichnung i. S. 2006/25/EG) verkauft werden. Aber jede andere Bezeichnung für diese Gegenstände ist erlaubt. Aber es gilt immer die alte Regel: Wo kein Kläger, da kein Richter.Georg2 wrote:Oder ist das schon vom Staat (Gesetze, Vorschriften) so geregelt, dass gefährliche Dinge (und solche Schutzbrillen sollen, ja müssen gefährliche Strahlen abhalten, die sie als Bezeichnung angeben) nicht erlaubt sind? Wird das nicht von staatlicher Seite kontrolliert? –(und nicht nur der dumme Käufer ist dann selber schuld wenn er erblindet!).
Ja, so einen Spruch kenne ich, als ich einst eine Software kaufen wollte, die auch kopiergeschützte Filme kopieren kann…In dieser Hinsicht denkst du mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch: Diese Kontrollen gibt es nicht, weil es nicht verboten ist, diese "Gegenstände zu verkaufen und zu besitzen".
Ich glaube, er diskutiert einfach nur gern. Auch wenn eigentlich schon alles x Mal erklärt und bis ins letzte Detail erläutert wurde, geht das noch ewig so weiter.Dr.Ulli wrote:@Georg2: Was soll diese ganze Diskussion???
Hallo Georg,Georg2 wrote:Ganz was anderes m. E., wenn die sonstigen technischen Teile nicht o.k. wären (zumindest vom 0,5W-532nm funktioniert alles tadellos), aber wenn es um Augen geht, dann hätten die Kunden diese Firma schon längst „auseinander genommen“. Meinst du nicht?
Soll ich jetzt diese China-Brille alle in den Müll schmeißen und sich sehr teure Brille in Deutschland kaufen, wo welche der oberen Zeichen drauf ist, oder wie?
Gruß!
Schon gut! Aber das musste zuvor gesagt werden.Georg2 wrote:Mir ist doch klar, dass in Deutschland eine Schutzbrille MUSS der oben (erste Seite) zitierten Anforderungen entsprechen! Danach habe ich aber nicht gefragt.
Nun, mir ist nichts dergleichen bekannt. Du musst aber bitte auch beachten, dass dies nichts aussagt. Denn in der überwiegenden Zahl zufälliger Treffer passiert überhaupt nichts, weil die Bedingungen für einen Augenschaden recht eng sind. Daraus kann man keine Schlüsse ziehen. Und deshalb erfolgt auch keine konkrete Antwort. Es ist immer so, dass man Vieles nicht "positiv weiß", wenn (noch) keine Unfalldaten vorliegen.Georg2 wrote:Mir ging es nur um technische Fragen dazu, auch unabhängig der Bezeichnung, und ob euch überhaupt praktisch was darüber bekannt ist, ob jemand mit solchen China-Produkten jemals Schaden erlitten hatte!?
Auch darauf gibt es doch keine ernst zu nehmende Antwort, weil "man" das nicht wissen kann, wenn keine Prüfung vorgenommen wurde. Schreibe dem Hersteller eine Mail, in der du nach den geprüften Eigenschaften und deren Resultaten fragst . Vielleicht liegen ja Ergebnisse vor (z. B. ein Link, wenn du Glück hast in Englisch, sonst wirst du jemanden finden müssen, der Chinesisch kann - ich habe durchaus solche Zertifikate bekommen und musste bei unseren chinesischen Mitarbeitern nach einer Übersetzung fragen!)Georg2 wrote:..., ob diese Brille das leisten kann (dein Bezug im Nachtrag) – um sie von vorne herein als Schrott zu verdammen.
Auch dazu kann ich mit gutem Gewissen keine positive Auskunft geben. Denn eine Brille verleitet dazu, auch mal einen direkten Treffer zu riskieren. Du erhälst hier einfach diese Auskunft nicht! M. a. W.: Mache, was du willst, aber auf eigene Gefahr!Georg2 wrote:Wenn du z.B. bei 5W keine Schutzbrille verwendest (wie du ja geschrieben hast), weil du genau weißt wo der Strahl verläuft etc., dann warum soll nicht auch solche Brille PRAKTISCH gut genug sein = das ist meine Frage = diese bei gewisser diffuser Streuung zu verwenden, wo ich dazu geschrieben hatte, dass ich das sonst abschirmen möchte, und nur beding bei diffuser Streuung vom Material her, diese Brille verwenden würde. Also mir geht es nicht um die Theorie, sondern Erfahrungswerte.
Mit einer längeren Bestrahlungsdauer bei dem "natürlichen Strahldurchmesser" (durch den man getroffen werden kann) kann man feststellen, ob die Gefahr des Ausbleichens, Platzens oder Schmelzens besteht, auch wenn der eigene Laser nicht jene Leistung besitzt, der für die Prüfung eigentlich vorgeschrieben ist. Hat den Vorteil, dass die Brille deinen Anforderungen hinsichtlich der Laserleistung und Wellenlänge genügt.Georg2 wrote:Was meinst du mit 3 Minuten belase(r)n? Direkt gebündelt geht das natürlich ja nicht, weil dann ist das nach 3 Minuten Loch da. Für das Prädikat „Schutzbrille“, sollen 10 SEKUNDEN dieses Kriterium bilden. Oder was hast du damit genau gemeint?
Richtig! und Bravo! ...und exakt dies sagt doch alles! Da sind weitergehende Fragen vollkommen nutz- und sinnlos!Wir, insbesondere ich, haben keine Erfahrungen mit ungeprüften China-Brillen, deren Anwendung an Arbeitsplätzen in der EG nicht erlaubt sind.
Das ist auch richtig so, aber es muss nicht mehrfach wiederholt werden (siehe erneut wieder Dr.Ulli mit dem zum letzten Male…), weil MIR stört das nicht, aber eben anderen, wenn man sich so wiederholt!…Schon gut! Aber das musste zuvor gesagt werden.
Zumindest ein wenig, wenn du dich seit langem auf dem Gebiet beschäftigst.Nun, mir ist nichts dergleichen bekannt. Du musst aber bitte auch beachten, dass dies nichts aussagt.
Siechste, das ist schon auch weiterführende Aussage, die sich derart nicht wiederholt und auch ein guter Tipp ist (auch wenn ich auch schon daran gedacht hatte, nur bei mir dauert das etwas, weil mein Englisch nicht gut ist).Schreibe dem Hersteller eine Mail, in der du nach den geprüften Eigenschaften und deren Resultaten fragst . Vielleicht liegen ja Ergebnisse vor (z. B. ein Link, wenn du Glück hast in Englisch, sonst wirst du jemanden finden müssen, der Chinesisch kann - ich habe durchaus solche Zertifikate bekommen und musste bei unseren chinesischen Mitarbeitern nach einer Übersetzung fragen!)
Ja, das passt schon und ist lange schon klar. Und in diese Richtung gingen meine Fragen auch nicht (mehr).Wir, insbesondere ich, haben keine Erfahrungen mit ungeprüften China-Brillen, deren Anwendung an Arbeitsplätzen in der EG nicht erlaubt sind.
Was meinst du unter einem DIREKTEN Treffer mit 5W-Laser?!?Auch dazu kann ich mit gutem Gewissen keine positive Auskunft geben. Denn eine Brille verleitet dazu, auch mal einen direkten Treffer zu riskieren.
Bei mir wird nicht mit 5W Laser wie frei „Jongliert“. Dieser ist fest befestigt mit dem „Kopf“ nach unten auf das Material.Mit einer längeren Bestrahlungsdauer bei dem "natürlichen Strahldurchmesser" (durch den man getroffen werden kann) kann man feststellen, ob die Gefahr des Ausbleichens, Platzens oder Schmelzens besteht, auch wenn der eigene Laser nicht jene Leistung besitzt, der für die Prüfung eigentlich vorgeschrieben ist. Hat den Vorteil, dass die Brille deinen Anforderungen hinsichtlich der Laserleistung und Wellenlänge genügt.
Du kannst natürlich gerne normgemäß vorgehen. Guck halt in die EN 207 hinein.
Danke auch für diesen guten Rat!Ach, und noch etwas: Manche Brillengestelle neigen dazu, ihre Gläser zu verlieren. Versuche vorsichtig, ob die Gläser sich durch ganz natürliche Bewegungen bereits lockern. Schau auch, dass Sattel und Bügel noch hinreichend elastisch sind. (Die verhärten mit der Zeit; in dem Falle stehst du plötzlich ohne Brille da).
Auch wenn ich das schon längst kapiert hatte.., ich wollte einfach dann nur noch wissen, ob Ihr (theoretisch) als Spezialisten, je mal was davon gehört oder wo gelesen habt, dass da derart Chinaprodukt genannt „Schutzbrille“, wem blind gemacht hat? = So ungef. wollte ich das dann wissen.…Richtig! und Bravo! ...und exakt dies sagt doch alles! Da sind weitergehende Fragen vollkommen nutz- und sinnlos!
Grundsätzlich mögen ja irgendwelche Brillen bei geringen Leístungen eine gewissen Schutz bieten - ABER bei hohen Leistungen MUSS ich mir dessen SICHER sein PUNKT
Aber theoretisch müssten sich die schlechten Berichte häufen! Aber weder hat wer was gelesen noch gehört davon…… - von wegen Produkthaftung)
Hallo Georg,Georg2 wrote:Aber theoretisch müssten sich die schlechten Berichte häufen! Aber weder hat wer was gelesen noch gehört davon…
Aber das müssen wir jetzt echt nicht wieder wiederholen.
Dazu hatte ich geschrieben, dass mein Laser erstmal einen scharfpunktuellen eingestellten Fokus hat (bzw. haben wird) für eine Entfernung von ca. 5-10 cm. D.h. auf weitere Entfernungen wird er gestreut sein und nicht gebündelt weiter laufen.Filter schützen in einer Reihe von einfachen Fällen. Zusätzlich sind die geometrischen Bedingungen für schädliche Treffer "hart"; d. h. der Strahl muss schon ziemlich zentral treffen.
Ja, das ist schon ein Argument, auch wenn es immer noch Fragen offen stehen, mit denen ich dich und andere dann nicht ‚belasten’ möchte.Es können viele Jahre vergehen, bis sich Macken einer Laserschutzbrille herausstellen. Und Beinahe-Unfälle wird man bei Billig-Brillen nicht anzeigen - würdest du auch nicht machen. Dir und anderen Käufern ist doch klar, was du da verwendest.
Klar - wenn man die entsprechenden Mittel hat.....aber wer hat die schon? Stiftung Warentest ja noch nichtmal so ohne Weiteres....Gut wäre es, wenn man das irgendwie selber – je nach gew. Zeit – (über-)prüfen könnte
Es gibt bei deiner Schilderung fast überhaupt keinen Grund der Besorgnis. Aber nehmen wir einmal an, eine für die betreffende Wellenlänge spiegelnde Oberfläche liege zufällig und leicht verkantet unter der Laserapertur, schlicht weil sie vergessen wurde. Und nehmen wir einfach einen Augenabstand von 50 cm vom Fokus, der sich direkt spiegelt. Jetzt müssten wir noch die Divergenz kennen. Von 5 mm Durchmesser in 5 mm Entfernung ergäbt sich eine Divergenz von 1 rad und mithin in 50 cm Abstand ein Strahldurchmesser von 50 cm. Der maßgebliche d.h. energiereichste Bereich hat etwa einen Durchmesser von 25 cm. Dem entspricht eine Querschnittsfläche von 122,7 cm². Etwa zwei Drittel der gesamten Strahlungsleistung konzentrieren sich auf diesen Bereich. Wir erhalten also eine Bestrahlungsstärke von 2*5W/(3*122,7cm²) = 27,17 mW/cm² oder 271,7 W/m². Das ist in der Tat bedenklich, sollte es sich um Strahlung handeln, die durch die Augenmedien durchdringen kann. Man darf folglich nicht leichtfertig mit spiegelnden Gegenständen umgehen. Für die Haut besteht keine Gefahr.Georg2 wrote:mein Laser (hat) erstmal einen scharfpunktuellen eingestellten Fokus ... für eine Entfernung von ca. 5-10 cm. D.h. auf weitere Entfernungen wird er gestreut sein und nicht gebündelt weiter laufen.
So denke ich mir, dass ein theoretischer =(weil auch nicht direkt auf mich gezielt sondern fest montiert mit dem Laserkopf nach unten, also eher Reflexionen, aber keine totale, weil das weiche Material das nicht hergibt) Volltreffer, würde dann in einem Kegel von vielleicht 30 cm (?) in (je nachdem) gewisser Entfernung auf mich treffen. Bei 5W wären das wie viel mW bei einem Brennpunkt in ca. 5mm auf Entfernung von 50 cm? –(nur grob geschätzt bei einer Standartoptik).
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