<Kurze Vorstellung>
ich bin PinkGoblin (Sebastian) und hab mich unter einem irgendwie verloren gegangenen Account schon vor einigen Jahren in diesem Forum rumgetrieben. Damals hab ich mir mit eurer Hilfe nen kleinen Guido-DAC mit MOTs zusammen-naja-"geworfen", "gebaut" wäre geschönt.
Als Laser benutzte ich immer nen alten Laserpointer und so bin ich auch nie über das kurze "Ausprobieren" hinausgekommen.
Jetzt habe ich das Zeug wieder rausgekramt, die MOTs sauberer montiert und möchte gerne ne kleine Kiste mit nem leistungsarmen grünem Laser bauen, die autonom Beamshows macht. Bevor jetzt Stimmen laut werden: Ja, ist mir bewusst dass ich für wenig Geld ein "ordentliches" Scannerset oder gleich ne komplette Kiste kaufen kann, möchte ich aber nicht, dabei lerne ich nichts und selberbauen macht mehr Spass als nur auspacken.
</Kurze Vorstellung>
Was mir allerdings Sorgen bereitete ist der Laser. Wenn man hier so liest scheint es so als fange selbst die leistungsschwächste Kiste bei 30mW an. Bei sorgsamem bewussten Umgang mit dem Gerät ist das natürlich kein Ding. Ich selber arbeite nicht gerade schluderig, aber trotzdem ist es mir zu riskant. Deshalb habe ich mir für's Erste nen GLM-01-035D 4mW Diodenlasermodul bei Pollin *duck* geklickt.
...
So wenn jetzt alle fertig mit Lachen sind gehts weiter: Also mir gehts um den Einsatz in wirklich kleinen, dunkelen Räumen mit Nebel. Und mir ist egal wenn man den Beam nicht hell glühen sieht. Ein kleiner Test mit einem vernebelten Raum hat mich bereits überzeugt dass mir das Teil erstmal hell genug ist. Und zum Sammeln von Erfahrungen reichts sowieso.
Nach viel Gerede nun allerdings die konkrete Frage: Nach Richtlinien liege ich in Laserklasse 3R und somit bereits schon im augengefährdenden Bereich. Aber was bedeutet das in der Praxis?
- Ich nehme an Steulicht, beispielsweise von einer weissen Fläche ist ungefährlich?
- Direkt in den Strahl sehen kann das Auge reizen/langfristig schädigen?
- Wie ist es mit dem bewegten Strahl? Sprich welchen Risiken setze ich mich/das Publikum aus falls -aus irgendeinem unbeabsichtigten Grund- der bewegte/unbewegte Strahl ein Auge trifft?
- Wie sieht die Rechtssituation bei privaten Veranstaltungen aus? Oder gibt es keinen Unterschied zur öffentlichen Aufführung?

Danke für Antworten und auch danke dafür, dass dieser Thread nicht ins Lächerliche gezogen wird.
