Allgemeine Sicherheit

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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chinacracker
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Allgemeine Sicherheit

Beitrag von chinacracker » Fr 30 Nov, 2007 1:41 pm

Hallo Leutz,

bin neu hier und wollte mal was fragen: Ab 1 mw muss beim Umgang mit Lasern in der Öffentlichkeit Strahlenschutzbeauftragte hinzugezogen werden. Ab 5 Mw kann es für das Auge schon gefährlich werden. Wie funktioniert nun die Sicherheit bei Anlagen die nun was weiß ich 500 MW haben??. Sind die Scanner so schnell (oder müssen so schnell sein), dass ein Auge nie lange genug "getroffen" wird?? oder müssen die Strahlen immer! über den Zuschauern sein ?? oder wie läuft das?? Was ist mit Schutzschaltern etc?? Was tun diese?ß Sorry für die vielleicht dummen Fragen hab aber im Forum nich so viel gefunden,,,Danke schon mal :):)

GrĂĽĂźe chinacracker

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ChrissOnline
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Beitrag von ChrissOnline » Fr 30 Nov, 2007 1:48 pm

Hallo,

Erstens: Bitte triff eine Entscheidung zwischen mW (Milliwatt) und MW (Megawatt). Das macht nämlich nicht nur bei Lasern einen gewaligen Unterschied. :wink:

Zweitens: Wenn Du bewusst das Auge offen hältst und in einen 1mW Pointer länger schaust, dann machst Du Dir auch was kaputt... Laser sind also NIE ein Spielzeug!

Drittens: Werde auf Antworten Deiner Fragen jetzt bewusst verzichten, da wirklich ALLES davon x-mal im Forum beschrieben wurde...

Blätter durch das Sicherheitsforum und Du wirst 100% fündig.
Ergänzend ist das Anfängerforum zu nennen.
Offensichtlich hast Du mit Deiner Suche nicht viel Zeit verbracht... ^^
Gerade Anfängern kann es ohnehin nicht Schaden das Sicherheits-Forum zu lesen.

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P.S.: Bin wirklich der lezte der hier im Forum einem Anfänger keine Fragen beantworten würde so gut es geht, aber DIESE Fragen haben wirklich einen Bart... sorry. Grundwissenkurs, 1 Stunde, 1 Minute.
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Re: Allgemeine Sicherheit

Beitrag von ekkard » Di 01 Jan, 2008 4:06 pm

chinacracker hat geschrieben:Ab 1 mw muss beim Umgang mit Lasern in der Ă–ffentlichkeit Strahlenschutzbeauftragte hinzugezogen werden.
Suche mal unter "Klassen", "Klasse" oder "Laserklasse". Der "Laserschutzbeauftragte" schützt sein Unternehmen vor Regress der Berufsgenossenschaft und seine Mitarbeiter vor möglichen Schäden – hauptsächlich der Augen. Genaueres steht in der BGV B2. Das Wichtigste sind 2 Dinge:
Öffentliche Vorführung eines leistungsstarken Lasers (Klasse 3R aufwärts) ist genehmigungspflichtig: Amt für öffentliche Ordnung der betreffenden Kommune.
Alles Weitere veranlasst/verlangt die betreffende Behörde (z. B. Amtshilfe durch das staatliche Amt für Arbeitsschutz).
Der Ersteinsatz einer leistungsstarken Lasereinrichtung ist bei der Berufsgenossenschaft anzumelden, wenn "Versicherte" betroffen sind. Dazu kann man auch selbst gehören.
Grundsätzlich sind in allen Fällen die arbeitsrechtlichen Vorschriften zu beachten, auch dann, wenn es sich im engeren Sinne nicht um "Arbeit" (z. B. die Vorführung) handelt.
Für öffentliche Vorführungen gelten zusätzlich die Normen DIN EN 60825-1 und DIN 56912.
chinacracker hat geschrieben:Wie funktioniert nun die Sicherheit bei Anlagen die nun was weiĂź ich 500 MW (vermutlich: 500 mW) haben?
Deine Vermutung ist richtig. Die Strahlbewegung muss allerdings ĂĽberwacht werden (Safety-Schaltung).
Die nachfolgenden Fachausdrücke sind …
chinacracker hat geschrieben: mĂĽssen die Strahlen immer! ĂĽber den Zuschauern sein?
Mindesthöhe über begehbaren Flächen. Strahlung, die die maximal zulässige Bestrahlung – eine komplizierte Funktion von Zeitdauer, Anzahl der Lichtimpulse und Leistung nach DIN EN 60825-1 – nicht einhält, muss über 2,7 m Höhe, generell: außerhalb des Zuschauerbereiches geführt werden. Auch ein seitlicher Abstand ist vorgesehen; siehe DIN 56912.
chinacracker hat geschrieben:Was ist mit Schutzschaltern etc?
= Notausschalter, kurz "Notaus" (siehe meine Homepage http://www.lasersafe.de)
Das hiesige Forum "Lasersicherheit" kann mit der "Suchen-Funktion" nach den Fachbegriffen abgesucht werden.
Mit freundlichen GrĂĽĂźen
Ekkard

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