Gehäuse wichtig für TÜV?

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

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yannik
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Gehäuse wichtig für TÜV?

Beitrag von yannik » Mi 08 Aug, 2007 8:17 pm

Hallo,

ich hab zwar noch lange nicht vor meinen Laser zum TÜV zu bringen, diese Frage ist nur zur Vorsorge...

Zur Frage:Ich denke an keine Sachen wie Gehäuse aus Plexiglas etc., sondern ganz normale aus Plastik, Alublech etc..Gibt es auch bei diesen Gehäusen Vorschriften, aus welchen Materialien was zu sein hat?Wenn ja, wo stehen diese?

Danke im Voraus für alle Antworten


Greetz

Yannik
Grüße aus Buxtehude(Ist kein Scherz, gibts wirklich)

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lightwave
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Beitrag von lightwave » Mi 08 Aug, 2007 9:35 pm

Hallo,

ohne es mit §§ belegen zu können:

Nicht brennbar, wenn aus Metall, dann geerdet.
Grüße, Georg~lightwave


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da2001
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Beitrag von da2001 » Mi 08 Aug, 2007 11:42 pm

Hallo Yannik,

wieso möchtest du irgendwann deinen Laser zum TÜV bringen? Ich glaube da ist ein Missverständis.
Der TÜV kommt zu dir bzw. deiner Veranstalung.

Gehäuse sollte so gebaut sein, dass "im Falle des Falles" nichts passieren kann. Beispiel Laser laufen, Dichro strahlt zuviel Leistung ab, Plexiglas schmilzt / Holz brennt.


Nachbarschaftliche Grüße
Björn

cyrax
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Beitrag von cyrax » Do 09 Aug, 2007 8:11 am

Eventuell wegen einer generellen Abnahme <300mW??
Aber wie meine Vorredner schon sagten, alles was brennen oder schmelzen kann ist schlecht.

icelase

Beitrag von icelase » Do 09 Aug, 2007 5:57 pm

Der Projektor ansich muss auch getestet/überprüft werden ( VDE etc )

Weiss nicht ob die das erst direkt bei der VA machen oO

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Beitrag von ekkard » Fr 10 Aug, 2007 10:37 am

da2001 hat geschrieben:wieso möchtest du irgendwann deinen Laser zum TÜV bringen? Ich glaube da ist ein Missverständis.
Der TÜV kommt zu dir bzw. deiner Veranstaltung.
Es ist in jedem Falle besser, ein Gerät zertifizieren zu lassen, bevor es bei Veranstaltungen eingesetzt wird. Vorausgesetzt, das Zertifikat bescheinigt die Normkonformität, dann ist die Abnahme relativ einfach.
Natürlich kann man auch "nach Gehör parken", muss sich dann aber nicht wundern, wenn bestimmte Effekte nicht gezeigt werden dürfen.
Der Rest stimmt. Die häufigsten Mängel sind die mechanische Instabilität des ganzen Aufbaus und das Fehlen von Blenden, die den bestimmungsgemäßen Raumwinkel, insbesondere nach unten, begrenzen. Dringend empfohlen: DIN 56912 "Sicherheit von Showlasern und Showlaseranlagen" kaufen, lesen, verstehen und beachten. Einige Hinweise befinden sich auf http://www.lasersafe.de
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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