Projektiosnshows und TÜV

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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random
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Projektiosnshows und TÜV

Post by random » Fri 09 Jun, 2006 10:08 am

Hi Leutz,

hier mal eine Frage an unseren TÜVler :lol:

Es geht sich um folgendes:

Wenn ich eine Lasershow machen will (Klasse 3B, ca. 400mW), die ausschliesslich oberhalb jeglicher zugänglicher Bereiche stattfindet, wo sichergestellt wird, dass definitiv keine Strahlung ins Publikum kommt (durch hohe Aufbauten, mechanische Blenden etc), und alles entsprechend sicher aufgebaut wird (sowohl elektrisch als auch mechanisch),

kann man dann auf ein TÜV-Gutachtens verzichten (Anmeldung beim Gewerbeaufsichtsamt erfolgt immer) ?
Wie sieht das aus, wenn einen jemand "anschwärzt" und mit einem TÜV-Prüfer ankommt ? Muss man dann für die Kosten aufkommen (für den Fall, das alles in Ordnung ist) ?
Gibt es dann Strafgelder im Sinne von Ordnungswiedrigkeiten ?


Es geht um Lasershows z.B. für Firmenwerbung.


Greetz,
medra

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floh
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Post by floh » Fri 09 Jun, 2006 12:04 pm

so wie ich das verstanden habe, legt die Behörde fest ob der Tüv nötig ist oder nicht. Meist wird es wohl verlangt weil die Beamten keinen Schimmer von der Sache haben. Wenn dein Sicherheitskonzept aber "wasserdicht" und "Beamtentauglich" aufgezeichnet ist dann können sie es vielleicht auch ohne.

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stingray
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Post by stingray » Fri 09 Jun, 2006 12:10 pm

Hi Medra!

Wie schon oft gesagt: die Freigabe der Laseranlage erteilt ausschließlich das Ordnungs- bzw. Gewerbeaufsichtsamt. Die Entscheidung, ob ein TÜV-Prüfer hinzugezogen werden muß, trifft ebenfalls das Ordnungsamt, im Regelfall dann, wenn die eigene Fachkompetenz des Amtes nicht ausreicht, um die Sicherheit endgültig zu beurteilen. Wenn also alles wirklich so aufgebaut ist, daß nicht die kleinste Strahlung ins Publikum gelangen kann (auch nicht über Reflexionen o.ä.) und zusätzlich alle üblichen Sicherheits-Organe funktionierend vorhanden sind, mußt Du diese Tatsachen dem Amt nur noch glaubwürdig klarmachen, dann stehen die Chancen recht gut, daß die Freigabe auch ohne TÜV erfolgt.
Wie ebenfals schon oft gesagt, beeinfliusst eine TÜV-Abnahme ohnehin die Haftungsproblematik in keinster Weise.

Bis dann,
Reinhardt

(Bin zwar kein TÜVler, aber wenn man trotzdem helfen kann... :wink: )

Edit: Wie üblich war ich beim Tippen wieder der langsamere...

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da2001
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Post by da2001 » Fri 09 Jun, 2006 12:23 pm

Bei uns wissen die wie "Sinnlos" der TÜV ist und verlangen deshalb nie einen. Eine Anmeldung reicht.

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Post by turntabledj » Fri 09 Jun, 2006 1:00 pm

Wie ebenfals schon oft gesagt, beeinfliusst eine TÜV-Abnahme ohnehin die Haftungsproblematik in keinster Weise.
Allerdings könnte das Strafmaß geringer ausfallen, wenn Staatsanwaltschaft und Richter sehen, dass man sich mittles TÜV um eine gewisse Sicherheit gekümmert hat ...

Für den Zivilrechtlichen Teil dürfte es allerdings keine Rolle spielen.
Schadensersatzforderungen orientieren sich da wahrscheinlich eher an Art und Umfang eines evtl. aufgetrenen Schadens

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Post by da2001 » Fri 09 Jun, 2006 2:08 pm

turntabledj wrote:
Wie ebenfals schon oft gesagt, beeinfliusst eine TÜV-Abnahme ohnehin die Haftungsproblematik in keinster Weise.
Allerdings könnte das Strafmaß geringer ausfallen, wenn Staatsanwaltschaft und Richter sehen, dass man sich mittles TÜV um eine gewisse Sicherheit gekümmert hat ...

Für den Zivilrechtlichen Teil dürfte es allerdings keine Rolle spielen.
Schadensersatzforderungen orientieren sich da wahrscheinlich eher an Art und Umfang eines evtl. aufgetrenen Schadens
Der TÜV sagt: "Als wir da waren, war alles richtig eingstellt. Da muss wohl nachher jemand was umgestellt haben. Ansonsten wäre das nicht passiert."

Dann bringt es dir auch vor Gericht nicht mehr :)

bernd
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Post by bernd » Fri 09 Jun, 2006 2:09 pm

<<< Bei uns wissen die wie "Sinnlos" der TÜV ist und verlangen deshalb nie einen. Eine Anmeldung reicht. >>>

Wir hier in Bayern / München haben nach meinem Kenntnisstand noch nicht mal einen - der muss immer "eingeflogen" werden...

Der letzte Zuständige ist letztes Jahr (Grübel oder war es schon 2004) auf Rente gegangen:

Ich hatte ihn mal kurz vor seiner Rente und Schlussurlaub am Telefon: "Na dann haben Sie dann jetzt doch vielleicht mal Zeit um mit Ihrem Sachverstand an einem unserer LaserFreak-Treffen teilzunehmen, Ihr Wissen weiterzugeben und ein paar schöne, sichere Shows zu sehen?" - "Ne kein Bock, keine Zeit und interessiert hat mich das eh nie..."

Danke für das Telefonat!

:evil: Bernd

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Re: Projektiosnshows und TÜV

Post by ekkard » Tue 13 Jun, 2006 6:35 pm

medra wrote:Hi Leutz,

hier mal eine Frage an unseren TÜVler:

Es geht sich um folgendes:

Wenn ich eine Lasershow machen will (Klasse 3B, ca. 400mW), die ausschliesslich oberhalb jeglicher zugänglicher Bereiche stattfindet, wo sichergestellt wird, dass definitiv keine Strahlung ins Publikum kommt (durch hohe Aufbauten, mechanische Blenden etc), und alles entsprechend sicher aufgebaut wird (sowohl elektrisch als auch mechanisch),

kann man dann auf ein TÜV-Gutachtens verzichten (Anmeldung beim Gewerbeaufsichtsamt erfolgt immer)?
Also, wenn die Anmeldung (unter Vorlage eines Sicherheitskonzeptes) stattgefunden hat, entscheidet die Behörde, ob die Anlage in Betrieb gehen kann oder ob noch eine Sachverständigenprüfung stattfinden muss (bei Unklarheiten). Ordnungsrechtlich muss in einer Reihe von Fällen auch noch eine Genehmigung her, die aber alles Mögliche umfassen kann, neben der Frage der Genehmigung eines Laserbetriebes beispielsweise, ob die Donnerbalken reichen oder der Sound die Nachbarschaft stören könnte.
Ich bin der Ansicht, dass man in einfach gelagerten Fällen durchaus auf die Sachverständigenprüfung verzichten kann, insbesondere, wenn klar ist, dass und wie die Strahlung oberhalb von 2,7 m oder allgemeiner "außerhalb des Zuschauerbereiches" gehalten wird. Bis zu etwa 5 W im bewegten Strahl kann gelasert werden (Spiegelungen nicht vergessen und im Konzept beschreiben, dass und wie Spiegelungen vermieden werden).

Nur: Über diese Frage entscheiden nicht die Sachverständigen, sondern die Behörden.
medra wrote:Wie sieht das aus, wenn einen jemand "anschwärzt" und mit einem TÜV-Prüfer ankommt? Muss man dann für die Kosten aufkommen (für den Fall, das alles in Ordnung ist)?
Gibt es dann Strafgelder im Sinne von Ordnungswiedrigkeiten?
Sachverständige müssen beauftragt werden. Der Auftraggeber zahlt das Honorar. Alles weitere ist Sache der Gerichte. Denn bei der beschriebenen Vorgehensweise läuft ohne gerichtliche Auseinandersetzung gar nichts. Schlimmer noch: Der vom Betreiber nicht beauftrage Sachverständige, der gewissermaßen von einer dazu nicht befugten Person in den Versammlungsort eingeschleust worden ist, begeht Hausfriedensbruch und riskiert Hausverbot. (Ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Kollegen sich oder ich mich auf einen solchen Machtpoker einlassen würde/n. Entweder ich werde vom Betreiber oder einem Gericht bestellt oder sonst von niemand!)
Natürlich können die Behördenvertreter in die Veranstaltung kommen. Diese hätten dieselben administrativen Rechte wie die Polizei. Deren Einsatz - im Rahmen ihrer Dienstpflichten - kostet zunächst nichts; es sei denn es werden tatsächlich schwere Mängel festgestellt. (Aber dann wird es sowieso teuer).
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Re: Projektiosnshows und TÜV

Post by random » Tue 13 Jun, 2006 9:23 pm

Hi,

danke für die vielen Antworten.

Dass ich in jedem Fall haftbar bin, weiss ich, daher wird auch mit der notwendigen Sorgfalt an so eine Sache herangegangen ...

D.h. also, wenn ich eine Veranstaltung plane / dabei bin, bei welcher ich als LSB auftrete und meine Anlage elektrisch / optisch sicher aufbaue und dies auch im Anmeldeformular an die Gewerbeaufsicht entsprechend beschreibe und diese sich wiederum damit zufrieden geben darf ich die Anlage (wie ich sie beschrieben habe insbesondere ausser-/Oberhalb des jeglichen Publikumverkehrs) auch ohne spezielles TÜV-Gutachten betreiben oder benötige ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom TÜV (in welcher die Auflagen geregelt sind) ?

Es geht - wie gesagt - NICHT um Audience-Scanning.


Greetz,
medra

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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Post by ekkard » Wed 14 Jun, 2006 8:07 pm

Hi Medra,

die Forderung nach einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist allein Sache der (genehmigenden) Behörde.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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