medra wrote:Hi Leutz,
hier mal eine Frage an unseren TÜVler:
Es geht sich um folgendes:
Wenn ich eine Lasershow machen will (Klasse 3B, ca. 400mW), die ausschliesslich oberhalb jeglicher zugänglicher Bereiche stattfindet, wo sichergestellt wird, dass definitiv keine Strahlung ins Publikum kommt (durch hohe Aufbauten, mechanische Blenden etc), und alles entsprechend sicher aufgebaut wird (sowohl elektrisch als auch mechanisch),
kann man dann auf ein TÜV-Gutachtens verzichten (Anmeldung beim Gewerbeaufsichtsamt erfolgt immer)?
Also, wenn die Anmeldung (unter Vorlage eines Sicherheitskonzeptes) stattgefunden hat, entscheidet die Behörde, ob die Anlage in Betrieb gehen kann oder ob noch eine Sachverständigenprüfung stattfinden muss (bei Unklarheiten). Ordnungsrechtlich muss in einer Reihe von Fällen auch noch eine Genehmigung her, die aber alles Mögliche umfassen kann, neben der Frage der Genehmigung eines Laserbetriebes beispielsweise, ob die Donnerbalken reichen oder der Sound die Nachbarschaft stören könnte.
Ich bin der Ansicht, dass man in einfach gelagerten Fällen durchaus auf die Sachverständigenprüfung verzichten kann, insbesondere, wenn klar ist, dass und wie die Strahlung oberhalb von 2,7 m oder allgemeiner "außerhalb des Zuschauerbereiches" gehalten wird. Bis zu etwa 5 W im bewegten Strahl kann gelasert werden (Spiegelungen nicht vergessen und im Konzept beschreiben, dass und wie Spiegelungen vermieden werden).
Nur: Über diese Frage entscheiden nicht die Sachverständigen, sondern die Behörden.
medra wrote:Wie sieht das aus, wenn einen jemand "anschwärzt" und mit einem TÜV-Prüfer ankommt? Muss man dann für die Kosten aufkommen (für den Fall, das alles in Ordnung ist)?
Gibt es dann Strafgelder im Sinne von Ordnungswiedrigkeiten?
Sachverständige müssen beauftragt werden. Der Auftraggeber zahlt das Honorar. Alles weitere ist Sache der Gerichte. Denn bei der beschriebenen Vorgehensweise läuft ohne gerichtliche Auseinandersetzung gar nichts. Schlimmer noch: Der vom Betreiber nicht beauftrage Sachverständige, der gewissermaßen von einer dazu nicht befugten Person in den Versammlungsort eingeschleust worden ist, begeht Hausfriedensbruch und riskiert Hausverbot. (Ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Kollegen sich oder ich mich auf einen solchen Machtpoker einlassen würde/n. Entweder ich werde vom Betreiber oder einem Gericht bestellt oder sonst von niemand!)
Natürlich können die Behördenvertreter in die Veranstaltung kommen. Diese hätten dieselben administrativen Rechte wie die Polizei. Deren Einsatz - im Rahmen ihrer Dienstpflichten - kostet zunächst nichts; es sei denn es werden tatsächlich schwere Mängel festgestellt. (Aber dann wird es sowieso teuer).