Abnahme eines Lasers

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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suxxeder
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Abnahme eines Lasers

Post by suxxeder » Mon 26 Dec, 2005 4:48 pm

Hallo,

wenn ich für eine Veranstaltung einen Laser abnehmen lassen möchte, wo muss ich mich genau melden (also TÜV ist klar...). Ekkard (ich hoffe ich hab das richtig geschrieben) hat gemeint das es ansich ja "private Firmen" sind, also kann das TÜV, vielleicht die Dekra und nochmal zahlreiche weitere...

welche gibt es da denn noch?

Ich denke nicht das jeder TÜV (den es ja in jeder kleineren Stadt gibt) einen Fachmann hat für eine Laserabnahme, oder??
Zu was gehört die Laserabnahme den genau? Ich habe gerade vergeblich auf tuev.de gesucht :-(

Gruß

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tschosef
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Post by tschosef » Tue 27 Dec, 2005 10:32 am

hai hai...

oh... da gibts noch viel für dich zu lesen.
Deine antworten sind mit sicherheit hier schon mindestens 2 mal beantwortet worden..

sei nicht böse, wenn nicht gleich jeder beginnt hie genauestens informationen zu geben.

Versuch mal ein bisschen die Suchfunktion zu nützen:
search.php

gebe solche Schalgwörter wie:

Gewerbeaufsicht
Ordungsamt
Amelden
LSB oder Laserschutzbeauftragter
Gutachen

usw.. ein, und lese ein wenig. Dettailliretere fragen werden gern beantwortet.

gruß derweil
Erich
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Anmeldung einer Lasershow

Post by ekkard » Wed 28 Dec, 2005 9:57 pm

Die erstmalige Inbetriebnahme einer Lasereinrichtung der Klassen 3R, 3B und 4 (nach jedem Aufbau ist das eine "erstmalige Inbetriebnahme") ist der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die öffentliche Vorführung ist darüber hinaus genehmigungspflichtig. Also: Sicherheitskonzept nehmen, Antrag beim 'Amt für öffentliche Ordnung' stellen, abwarten, was die Behörde sagt.

Wie wir erfahren haben, reagiert sie bisweilen unwirsch, wenn das Sicherheitskonzept nicht durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung belegt wird. Ich sag's ungern, aber die TÜVe sind nicht die einzigen Gutachter auf diesem Gebiet. Allerdings muss der Gutachter bei den Behörden bekannt (akkreditiert) sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Re: Anmeldung einer Lasershow

Post by suxxeder » Wed 04 Jan, 2006 12:45 pm

Ekkard wrote:Ich sag's ungern, aber die TÜVe sind nicht die einzigen Gutachter auf diesem Gebiet.
Das habe ich ja auch schon gehört, aber wer ist noch akkreditiert eine solche Abnahme durch zu führen? Der TÜV in (88400) Biberach (wohne in der Nähe) nimmt wohl so einen Laser nicht ab bzw. kann mir jemand sagen wie ich die nächste zuständige Stelle finde für eine Laserabnahme?

Dann nochmal was:
Kostet die Laserabnehme gleich viel ob man nun 1 oder 3 Laser aufhängt...?

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Post by ekkard » Wed 04 Jan, 2006 7:13 pm

:!: Biberach dürfte zum TÜV-Süd (Stuttgart) gehören. Dort ist ein Herr Bojowald zuständig.
:!: Unter Googel dürfte die Wortkombination Lasersicherheit +Sachverständiger zum Ziel führen. Ich habe jedenfalls eine Reihe interessanter Links gefunden.
:!: Vielleicht tut es bereits ein Anruf bei der zuständigen Industrie- und Handelkammer für den Veranstaltungsort -
:!: Oder bei dem Ordnungsamt, wo Du veranstalten willst. Die sollten ihre "Pappenheimer" kennen, denen sie vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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