DPSS 255mw grün: Schaltbare Laserleistung sinnvoll?

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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coherent
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DPSS 255mw grün: Schaltbare Laserleistung sinnvoll?

Beitrag von coherent » Di 04 Jan, 2005 1:15 pm

Ich möchte ev. ein >250mW DPSS (532nm) Modul kaufen.
Scanner werden entweder 6800 oder WideMove XT, Scannersafty ist selbstverständlich. Ein LSB wird mich bei der Planung unterstützen, bis zur Inbetriebname werde ich und / oder ein Kollege den LSB gemacht haben.

Da 250mW bei einigen VAs zu viel für Audience Scanning sein werden, denke ich über den Sinn einer schaltbaren Leistungsbegrenzung nach:

- Leistungswahlschalter innerhalb der Bank, Bank abschliessbar
- Leistungsanzeige aussen, von vorn lesbar
- Leistungsbegrenzung über Spannungsteiler am Analogmodulationseingang des Moduls

Meine Fragen:
- ist die Modulierbarkeit noch gegeben wenn die Leistung eines 255mW Moduls über Spannungsteiler auf 100 oder 50mW begrenzt wird?
- würde dem TÜV ein Spannungsteiler genügen oder müsste ich zusätzlich noch eine Spannungsüberwachung vorsehen um die eigestellte Leistung z.B. bei einem Treiberdefekt nicht zu überschreiten?
- besteht überhaupt eine Chance für 255mW eine generelle TÜV-Abnahmen zu bekommen, d.h. die Anlage nicht einzelabnehmen lassen zu müssen wenn das Ordnungsamt einverstanden ist?

nochmal kurz zu meiner Person, da noch rel. neu im Forum:
13 Jahre VA-Technik (Licht, Ton, Eventman.) gelernter Elektroniker, studierter Informatiker :)
Laser habe seit ich 16 war "im Auge behalten" :wink: Gaslaser waren aber immer zu groß / leistungshungrig. Mit DPSS wird's wieder interessant für mich.

Danke für Eure Antworten.

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afrob
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Re: DPSS 255mw grün: Schaltbare Laserleistung sinnvoll?

Beitrag von afrob » Di 04 Jan, 2005 2:17 pm

Coherent hat geschrieben:- Leistungsbegrenzung über Spannungsteiler am Analogmodulationseingang des Moduls
Das erfordert, das die Ausgangsleistung proportional zur Spannung am Modulationseingang ist. Gewährleistet ist das eigentlich nur bei Lasern, die die Ausgangsleistung messen und danach regeln.
Optisches Feedback ist keine Standardausstattung.

coherent
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Beitrag von coherent » Di 04 Jan, 2005 3:14 pm

einmaliges Einmessen (pro Leistungsstufe) mit einem geeichten Powermeter sollte genügen, oder ändert sich die Modulations-Kennlinie so drastisch über die Betriebszeit?
Kann ich mir nicht vorstellen, da sonst bei DPSS-Farbsystemen ständig alles dejustiert wäre.

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afrob
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Beitrag von afrob » Di 04 Jan, 2005 3:47 pm

Coherent hat geschrieben:einmaliges Einmessen (pro Leistungsstufe) mit einem geeichten Powermeter sollte genügen, oder ändert sich die Modulations-Kennlinie so drastisch über die Betriebszeit?
Ich zitiere mal ein Diagramm aus einem anderen Thread:
Bild

Das ist sicherlich nicht bei jedem DPSS Laser so, aber ich würde mich als Sicherheitseinrichtung nicht einfach auf eine konstante Ausgangsleistung verlassen.

Grüße,
afrob

coherent
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Beitrag von coherent » Di 04 Jan, 2005 5:09 pm

naja, der Bocatec ist vielleicht nicht so das Maß der Dinge... :wink:

Ich frag mich wie dann mit leistungsstarken dpss Lasern die Abschwächung fürs Audiencescanning realisiert wird. Mit der richtigen Soft kann man doch Zonen programmieren, oder täusche ich mich da?

Alles Spekulationen - vielleicht sagt ja Ekkard noch etwas dazu, würde mich sehr freuen.

Hat jemand Erfahrungen wie weit man einen DPSS "dimmen" kann?

Gruß,
Oliver

martin k.
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Beitrag von martin k. » Di 04 Jan, 2005 6:48 pm

Ich habe mir spaßeshalber mal nen passenden Poti und nen kleinen Widerstand (zur Sicherheit) an den Modulationseingang gelegt.
Dimmen geht damit eigentlich wunderbar, nur denke ich, dass man im Endeffekt nie sagen kann wieviel mW da raus kommen wenn man nicht ständig die Leistung misst und die Modulation entsprechend korrigiert.

Gruß,
Martin

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ekkard
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DPSS regelbar

Beitrag von ekkard » Di 04 Jan, 2005 8:22 pm

Wenn ich die Technik der diodengepumpten Halbleiterlaser richtig verstanden habe, dann hängt die Ausgangsleistung von der Leistung der Pumpdiode ab und deren Leistung wiederum vom durchfließenden Strom. Damit ist eine Leistungsregelung ohne weiteres möglich.
Allerdings halte ich ein Potentiometer für sicherheitstechnisch nicht relevant und würde immer die Maximal-Stellung beurteilen. In jedem Fall braucht man einen festen Vorwiderstand, der sich auch nicht auf einfache Weise austauschen lässt.
Andererseits müsste ein Publikumsscan mit hinreichender Aufweitung und Geschwindigkeit bei ca. 200 mW noch möglich sein - allerdings kaum bei feststehenden Figuren (Lichttunnel). Denn dabei wird die Bestrahlung unter gleichen Sichtbedinungen ständig wiederholt (reduziertes Einzelimpulskriterium wird kritisch). Beispielrechnungen auf meiner Homepage
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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richardk
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Beitrag von richardk » Di 04 Jan, 2005 8:23 pm

Hallo Coherent,

Wenn ich das richtig mitbekommen habe, willst du deine 250mw
für kleinere VA's reduzieren. Nun stelle ich mir mal die Frage des
Sinnes einer solchen Übung in diesem Leistungsbereich.
Eine Vermietung eines 250mw dpss Systems kann ich mir grad hart
an der grenze vorstellen, denn dein Kunde muss ja DICH und den Tüv
dafür entlöhnen. VA's wo kleinere Leistungen als 250mw benötigen,
weil es sonnst sicherheit's technisch nicht vertretbar ist, werden wohl
kaum in der Lage sein alleine die Tüv Abnahme vor Ort zu bezahlen...
Wenn es dir alleine drum geht deinen dpss zu schonen, z.B.
zum programieren im Keller oder Graphikshow in deinem Keller
dem Kunden vorzuführen, dann ist das mit dem Spannungsteiler nicht
verkehrt. Für alles andere kommst du an einem optischen feedback
dass das blanking berücksichtigen muss nicht drum rum.
Da stellt sich aber auch gleich die Frage ob man sich nicht lieber einen
Gaslaser anschafft, der in seiner Leistung einfacher stabiel
(zumindestens nach oben hin) zu halten ist. Dann kommst du aber an¨
AOM oder gar PCAOM nicht rum. AOM währe aber auch für deinem DPSS
eine Lösung des Problemes. Du köntest z.B. bei Pangolin oder DSP eine
Puplikumszone definieren.
Und oben drüber vollekanne brettern. Es sei auch erwähnt
dass man für den Preis eines einigermassen geschiten DPSS in der
Klasse was mindestens ebenwürdiges als GAS Laser vorfindet.
Jedoch das AOM/PCAOM nicht vergessen, dass dan benötigt wird.
Lass dir das nochmals durch den Kopf gehn, bevor du dein Geld
falsch anlegst. Im hinblick auf dass das du nicht jedes mal draufzahlst
an VA's *gg*

btw. für kleine VA's giebt's ja z.B. auch noch die Spoky Teile...
mit denen man an einer Ortlichen Tüv Abnahme vorbei kommt.
Sowas währe als Zweitlösung für kleine VA's auch eine Möglichkeit.


Gruss RichardK

bernd
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Beitrag von bernd » Mi 05 Jan, 2005 3:21 am

<<< AOM währe aber auch für deinem DPSS eine Lösung des Problemes. Du köntest z.B. bei Pangolin oder DSP eine Puplikumszone definieren. >>>

Springt denn der DPSS (mit der Leistung) so sehr mehr beim blanken als wenn ich ihn mit konstanter Leistung fahre?

Das mit dem AOM kommt doch sonst auf das gleiche raus wie der Vorwiderstand / Spannungsteiler wenn der immer springt.

Ich wollte das bei mir auch so machen mit den Zonen - ins Publikum mit ein paar mW (bei mir im Wohnzimmer) passend zu meinem WL und oben auf die Spiegel mit voller Leistung - kam in einem ersten Test schon ganz gut ;-)

Bernd

coherent
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Beitrag von coherent » Mi 05 Jan, 2005 12:57 pm

deshalb die Frage, ob ich eine generelle "Unbedenklichkeitsbescheinigung" für das Ding bekommen kann, neuerdings ist das ja offensichtlich möglich.
Wenn das funktioniert würde der "Leistungswahlschalter" eben auch den Betrieb in kleineren Räumen erlauben.

Wobei ich immer noch nicht verstehe eine solche Bescheinigung erteilt werden kann, solange ich die Shows verändern kann.

Zusätliches AOM wäre ja nicht tragisch, weder finanziell wegen des Leistungsverlusts.

Spooky habe ich auch schon überlegt, der kann eben nicht viel.
Musiksynchrone Shows / projezieren von Logos muss möglich sein.
Leider ist auf der Medilas-Site die neuste Anleitung von 2002, das nutzt mir nicht viel. Die TÜV-Zertifikate find ich auch nicht, hat die jemand vorliegen?

Gaslaser:
Ja, habe ich auch schon überlegt. Gehen wir von einem 0,5W Argonlaser aus, damit erreiche ich ca. die gleiche optische Helligkeit wie 250mW DPSS. Dann brauche ich min. 3kVA und Wasserkühlung oder sehr leistungsfähige Lüfter (0.5KVA). Für die rel. kleinen Open-Air-VAs für die ich Laser-Kundschaft hätte wird's mit den Strom schon wieder eng...
Voraussetzung für diese VAs wäre eben eine "Allgemeine Betriebserlaubnis" vom TÜV, sonst wird's zu teuer. Angenommen das OA fordert nicht trotzdem eine gesonderte Einzelabnahme...

Oliver

stefan j.
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Beitrag von stefan j. » Mi 05 Jan, 2005 9:34 pm

Wie wärs denn mit einem Strahlteiler ? Zuhause und bei kleinen Shows
setzt du einfach einen 50:50 oder 70:30 Strahlteiler ein und leitest die "zu viele Leistung" in eine Strahlfalle.

Ich weiß nun nicht ob das nicht sogar mit einem Strahschalter funzt. Also
Strahlteiler auf einem Strahlschalter befestigen und bei bedarf "einschwenken"

Da kann auch der Tüv eigentlich nicht meckern. Oder ? denn der Laser läuft ja auf 100% Leistung

Das ganze war jetzt nur eine theoretische Idee. Ob machbar ???

coherent
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Beitrag von coherent » Fr 07 Jan, 2005 4:13 pm

Strahlteiler funktioniert sicher, könnte mir auch vorstellen dass das dem TÜV-Mann gefällt. Nachteil: DPSS läuft unötigerweise immer auf 100%.

Die Lösung mit der Publikumszone ist ökonomisch sicher die beste und sieht auch am besten aus - die Möglichkeit über 2,7m volle Leistung zu lasern ist ideal. Sicherheitstechnisch finde ich das allerdings etwas bedenklich: Wenn die Modulation versagt (vor allem bei einem auf 5V hochgezogenen DPSS, also ohne Mod.Spannung 100%) gehen 100% Stahleistung ins Publikum, und das fängt auch keine Safety ab.

@Ekkard:
Gesetzt der Fall alle Vorrausetzungen stimmen, die Bank ist tiptop geplant und ausgeführt. Wäre es seitens des TÜV-Gutachters denkbar eine "Allgemeine Betriebserlaubnis" zu erhalten wenn ich über "Publikumsbereiche" sicherstelle, dass die MZB nicht überschritten wird oder benötige ich für diese Leistungsklasse (3B) immer eine Einzelabnahme der Show? Wenn ich Deine Aussagen im Thread viewtopic.php?t=36045 richtig interpretiere müsste die Konformitätsprüfung zu erfüllen sein.

Und dann noch eine ganz simple BWL-Frage: Was ksotet diese Prüfung ungefähr?

Viele Grüße,
Oliver

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ekkard
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Beitrag von ekkard » Fr 07 Jan, 2005 11:46 pm

Ich muss nochmals wiederholen: Anlagen der Laserklassen 3R, 3B und 4 sind im Sinne des EU-Rechtes Anlagen, deren Betrieb in der Öffentlichkeit ordnungsrechtlich der Genehmigung bedarf (Anlagen mit Gefährdungspotential). Verantwortlich dafür ist in erster Linie der Betreiber, der auch die Anmeldung vornehmen muss.

Den nächsten Schritt gibt die zuständige Behörde vor. Ist der Betrieb der Anlage nach deren Urteil sicher (im Sinne der CENELEC Norm, also der DIN EN 60835-1 und deren Ableger), so erteilt sie die Genehmigung.

Hat die Behörde Bedenken, so kann sie das Urteil eines Sachverständigen, z. B. des TÜV verlangen. Im Allgemeinen wird dabei nur der Betrieb der Anlage bei einer ganz bestimmten Show untersucht und darüber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Damit wird der Betrieb der Anlage (im Regelfall) einmalig genehmigt.

Die Überlegungen gehen seit einiger Zeit dahin, den Betrieb "kompakter" Anlagen, bei denen sich alle Komponenten in einem Gehäuse befinden und mit einem fest gelegten Programm betrieben und deren Inbetriebnahme von einem Laserschutbeauftragten überwacht werden, grundsätzlich zu genehmigen. Dies bleibt aber immer Sache der Behörden und hat mit dem TÜV nichts zu tun.

Ich empfehle, solche Anlagen grundsätzlich prüfen zu lassen und ein "Sicherheitskonzept" (eine Art Checkliste) zu erstellen, wie die Anlage einzustellen und zu betreiben ist. Dabei kann der Tüv helfen.

Nun gibt es noch Anlagen, die zum Inverkehrbringen bestimmt sind, sprich: verkauft oder vermietet werden. Für derartige Geräte müssen im EG-Raum Konformitätserklärungen erstellt werden (Elektrische und Strahlen-Sicherheit). Dies ist Sache des Herstellers. Hier kann der Tüv auf Normkonformität prüfen und ein Zertifikat ausstellen. Damit kann eine solche Anlage in Verkehr gebracht werden. Mehr aber auch nicht. Die oben geschilderte Vorgehensweise (mit der Anmeldung und der Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird dadurch nicht berührt.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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