In den Himmel lasern.
Moderator: ekkard
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In den Himmel lasern.
Hi.
Ist es eigentlich erlaubt zB. mit einem Tunneleffekt in den Himmel zu lasern.
MfG, Niglo.
Ist es eigentlich erlaubt zB. mit einem Tunneleffekt in den Himmel zu lasern.
MfG, Niglo.
- funkydoctor
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Hi,
um Gottes Willen! ...die armen Zugvögel
Neee....mal ernst: Ich weiss nicht, wie das bei Euch in Österreich ist. Hier muss man das mit der Luftfahrtbehörde abklären. Und am Besten von vornherein versuchen Tierschützer nicht mit ins Spiel zu bekommen.
Aber was hast Du eigentlich vor? Um einen Tunnel in den Himmel zu lasern, brauchst Du die grössten Geschosse, die´s im sichtbaren Bereich gibt. Selbst mit 10W DPSS ist so etwas kaum spektakulär.
Grüße,
Tobi
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Neee....mal ernst: Ich weiss nicht, wie das bei Euch in Österreich ist. Hier muss man das mit der Luftfahrtbehörde abklären. Und am Besten von vornherein versuchen Tierschützer nicht mit ins Spiel zu bekommen.
Aber was hast Du eigentlich vor? Um einen Tunnel in den Himmel zu lasern, brauchst Du die grössten Geschosse, die´s im sichtbaren Bereich gibt. Selbst mit 10W DPSS ist so etwas kaum spektakulär.
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- lightfreak
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Hi.
Danke für die Antworten.
Ich hätte das ganze genauer erklären sollen.
Keine Angst, ich will nicht von weiter Ferne gesehen werden.
Ich wollte wissen ob es erlaubt ist mit einem Laserpointer DPSS 5mW in den Himmel zu lasern. Ich weis, dass man da mit 5mW nicht auskommt.
Aber bei uns ist es jetzt am Abend immer ziemlich neblig, und da klappt es schon sehr gut.
Müsste man das denn wirklich genehmigen lassen, denn ich glaube nicht, dass der Laserstrahl sehr weit kommt (bei Nebel).
MfG, Niglo.
Danke für die Antworten.
Ich hätte das ganze genauer erklären sollen.
Keine Angst, ich will nicht von weiter Ferne gesehen werden.

Ich wollte wissen ob es erlaubt ist mit einem Laserpointer DPSS 5mW in den Himmel zu lasern. Ich weis, dass man da mit 5mW nicht auskommt.
Aber bei uns ist es jetzt am Abend immer ziemlich neblig, und da klappt es schon sehr gut.
Müsste man das denn wirklich genehmigen lassen, denn ich glaube nicht, dass der Laserstrahl sehr weit kommt (bei Nebel).
MfG, Niglo.
- scoborgll
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Hi!
Bei uns ist alles ab 5 mW genehmigungspflichtig sobald es in der Öffentlichkeit ist.
Zuständig ist für das ganze die Austro Control.
Praktisch gesehen werden die nen Lachkrampf kriegen...aber theoretisch ist das ganze Genehmigungspflichtig(alte Klasse 3B...Neu 3A?).
Die oben genannte Firma ist auch zuständig für die Genehmigung von Singlebeams und Skybeams alla Skyrose ab 4kW.
greetz
Bei uns ist alles ab 5 mW genehmigungspflichtig sobald es in der Öffentlichkeit ist.
Zuständig ist für das ganze die Austro Control.
Praktisch gesehen werden die nen Lachkrampf kriegen...aber theoretisch ist das ganze Genehmigungspflichtig(alte Klasse 3B...Neu 3A?).
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greetz
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Emotiontech
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In den Himmel lasern
@ niglok
Hi Niglo,
Also ich denke, daß das mit dem Lasern in den Himmel eigentlich ziemlich harmlos ist, wenn auch so gesehen genehmigungspflichtig. Ich würde es aber nur in Gegenden machen, wo Du sicher sein kannst, nicht erwischt zu werden ! Ich hab bei mir zu Hause auch immer mal in den Himmel gelasert - auch mit nem 5mW-Pointer. Das sah auch immer ganz nett aus und hat Spaß gemacht, bis ich dann kürzlich von tratschenden Nachbarn angesprochen wurde, ob ich am späten Abend auch schon mal so grüne Lichtstiche am Himmel gesehen hätte und das es wohl jemand in der Nähe machen muß. An deren Tonfall merke ich, daß denen dies wohl nicht gefiel und sie fast schon ermittlermäßig in der ganzen Nachbarschaft rumgefagt hatten. Die blöden Rentner müßen ja was zu tun haben
Ich sagte dann: Nee, sowas hab ich bis jetzt noch nicht gesehen - zu diesen Zeiten lieg ich eh im Bett - man muß schließlich arbeiten - Sie sehen doch wohl nicht etwa grüne Männchen ???
! Nachdem ich das ganz gut abgekontert und ins Lächerliche gezogen hatte, sah ich aber direkt die Gefahr, in die mich weiteres Lasern bringen könnte. Ich hab keine Lust mal von denen angezeigt zu werden. Hab ja auch keine Ahnung, was einen dann erwarten würde. Es juckt mich auch immer wieder in den Fingern damit mal in den Himmel zu lasern - aber ganz bestimmt nicht mehr bei mir zu Hause !
Hi Niglo,
Also ich denke, daß das mit dem Lasern in den Himmel eigentlich ziemlich harmlos ist, wenn auch so gesehen genehmigungspflichtig. Ich würde es aber nur in Gegenden machen, wo Du sicher sein kannst, nicht erwischt zu werden ! Ich hab bei mir zu Hause auch immer mal in den Himmel gelasert - auch mit nem 5mW-Pointer. Das sah auch immer ganz nett aus und hat Spaß gemacht, bis ich dann kürzlich von tratschenden Nachbarn angesprochen wurde, ob ich am späten Abend auch schon mal so grüne Lichtstiche am Himmel gesehen hätte und das es wohl jemand in der Nähe machen muß. An deren Tonfall merke ich, daß denen dies wohl nicht gefiel und sie fast schon ermittlermäßig in der ganzen Nachbarschaft rumgefagt hatten. Die blöden Rentner müßen ja was zu tun haben


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Mit freundlichen Grüßen,
Prometheus
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Hi,
also, auch wenn's jeder macht obwohl's verboten ist (in der Gegend rumlasern mein ich), sollte man zumindest drauf achten, daß man weder Flugzeuge, noch sonstwas anlasert was da oben rumfliegt.
Weiß net, wie daß nem Piloten gefallen würde, wenn er evtl. geblendet wird.
Dann ist die Wahrscheinlichkeit, daß man Ärger bekommt, ziemlich gering.
Es sei den, man hat solche Nachbarn wie Prometheus...
Gruß
Achim
also, auch wenn's jeder macht obwohl's verboten ist (in der Gegend rumlasern mein ich), sollte man zumindest drauf achten, daß man weder Flugzeuge, noch sonstwas anlasert was da oben rumfliegt.
Weiß net, wie daß nem Piloten gefallen würde, wenn er evtl. geblendet wird.
Dann ist die Wahrscheinlichkeit, daß man Ärger bekommt, ziemlich gering.
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Achim
- ekkard
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Kleine Rechenstunde gefällig?turntabledj hat geschrieben:also, auch wenn's jeder macht obwohl's verboten ist (in der Gegend rumlasern mein ich), sollte man zumindest drauf achten, daß ...
Nehmen wir mal eine Aufweitung von 2 mm auf 5 m.
Dann haben wir in 100 m Abstand einen Strahldurchmesser von
2 * 100/5 = 40 mm. Der von der 7 mm-Pupille aufgefangene Anteil berechnet sich aus dem Flächenverhältnis (Pupillen-/Strahlquerschnitt) = (7/40)² = 0,030625
Der Grenzwert für einen sichtbaren Laserstrahl und einem kurzen Blick in den Strahl (bei großen Entfernungen wackelt's) (nehmen wir normgemäß 0,25s) beträgt 1 mW/Pupille. Also darf der Laser 1mW/0,03 = 27 mW machen.
Liegt der Abstand bei 1000 Fuß (ca. 300m) darf derselbe Laser 9mal mehr Leistung abgeben, also in der Gegend von 250 mW.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Hallo Daniel,
Die Behörden gehen von einer Veranstaltung aus. Man meldet sich z.B. beim Ordnungsamt und sagt (oder schreibt), was man vorhat. Alles Weitere wird die Behörde dann als Auflage verordnen. In einer Reihe von Fällen hieß es dann: "Besorgen Sie sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von einem Sachverständigen/Laserprüfstelle".YAG hat geschrieben:wie würde denn so ne Genehmigung aussehen?
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Hallo Niglo,
Das könnte sein, wenn die Leistung im Strahl über 1 mW liegt und scharf gebündelt ist. Miss' doch einfach mal die Strahlfläche in 5 m Abstand und poste diesen Wert (oder den Durchmesser). Dann kann man sich über die Klasse und den NOHD (nominal ocular hazard distance = Sicherheitsabstand) unterhalten.niglok hat geschrieben:... ich hab doch <5mW. Fall ich da auch schon unter Laserklasse 3R ?
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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@ niglok und Ekkard
Hi Zusammen,
Das Ergebnis würde mich auch sehr interessieren ! Aber ich wäre nicht überrascht, wenn ein <5mW DPSS Pointer schon zur 3R gehört - wenn man von dem meist nadeldünnen Strahl ausgeht. Ich würde wetten, daß Niglos, wie auch mein Pointer und bestimmt noch viele andere Vertreter der 5mW Klasse zur 3R gehören. Auch der Sicherheitsabstand wäre sehr interessant !
Hi Zusammen,
Das Ergebnis würde mich auch sehr interessieren ! Aber ich wäre nicht überrascht, wenn ein <5mW DPSS Pointer schon zur 3R gehört - wenn man von dem meist nadeldünnen Strahl ausgeht. Ich würde wetten, daß Niglos, wie auch mein Pointer und bestimmt noch viele andere Vertreter der 5mW Klasse zur 3R gehören. Auch der Sicherheitsabstand wäre sehr interessant !
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Mit freundlichen Grüßen,
Prometheus
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@ Hatschi
Hi,
Vertuh Dich da aber mal nicht - ich denke, daß Dir Ekkard da was anderes erzählen kann. Nicht nur die blanke Leistung - sondern auch der Stahldurchmesser sind Parameter bei der Einteilung in die Laserklassen. Ich kann das nicht so gut erklären - mal sehen, was Ekkard meint
Gruß, Prometheus
Hi,
Vertuh Dich da aber mal nicht - ich denke, daß Dir Ekkard da was anderes erzählen kann. Nicht nur die blanke Leistung - sondern auch der Stahldurchmesser sind Parameter bei der Einteilung in die Laserklassen. Ich kann das nicht so gut erklären - mal sehen, was Ekkard meint

Gruß, Prometheus
- ekkard
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Laserklasse bei 5mW
Prometheus, Hatschi,
richtig, die Leistung allein sagt noch nicht eindeutig, um welche Laserklasse es sich handelt. Im Einzelnen gilt folgendes:
Jeder Laser(strahl) hat eine Quelle und die hat eine - wenn auch sehr kleine - Fläche. Ist diese relativ groß (gemessen an 1,5 mrad aus 100 mm Abstand gemessen), dann gibt es einen Abmilderungsfaktor C6, der bis zum Faktor 66 gehen kann.
Ferner hat der Laser(strahl) eine Divergenz. Ist diese groß, schneidet die Pupille nur einen Teil der angebotenen Strahlungsleistung heraus. Ist dies wieder in 100 mm Abstand weniger als der Grenzwert der Klasse 1, dann fällt der Laser in die Klasse 1M, bzw. kleiner als der Grenwert der Klasse 2, dann fällt der Laser in die Klasse 2M.
Erst alles, was im Sichtbaren den Grenzwert der Klasse 2 und im Unsichtbaren den Grenzwert der Klasse 1 überschreitet könnte in die Klasse 3R fallen.
Diese reicht dann im Sichtbaren bis zum 5-fachen des Grenzwertes der Laserklasse 2 und im Unsichtbaren bis zum 5-fachen Grenzwert der Klasse 1. Darüber folgen dann die Klassen 3B (bis 0,5W) und 4 (obere Randklasse).
Hatschi liegt insofern richtig, als "im Normalfall" (kleine Quelle, gebündelter (kollimierter) Strahl, cw, sichtbar) ein Laser mit der Leistung 1 ... 5 mW in die Laserklasse 3R fällt.
richtig, die Leistung allein sagt noch nicht eindeutig, um welche Laserklasse es sich handelt. Im Einzelnen gilt folgendes:
Jeder Laser(strahl) hat eine Quelle und die hat eine - wenn auch sehr kleine - Fläche. Ist diese relativ groß (gemessen an 1,5 mrad aus 100 mm Abstand gemessen), dann gibt es einen Abmilderungsfaktor C6, der bis zum Faktor 66 gehen kann.
Ferner hat der Laser(strahl) eine Divergenz. Ist diese groß, schneidet die Pupille nur einen Teil der angebotenen Strahlungsleistung heraus. Ist dies wieder in 100 mm Abstand weniger als der Grenzwert der Klasse 1, dann fällt der Laser in die Klasse 1M, bzw. kleiner als der Grenwert der Klasse 2, dann fällt der Laser in die Klasse 2M.
Erst alles, was im Sichtbaren den Grenzwert der Klasse 2 und im Unsichtbaren den Grenzwert der Klasse 1 überschreitet könnte in die Klasse 3R fallen.
Diese reicht dann im Sichtbaren bis zum 5-fachen des Grenzwertes der Laserklasse 2 und im Unsichtbaren bis zum 5-fachen Grenzwert der Klasse 1. Darüber folgen dann die Klassen 3B (bis 0,5W) und 4 (obere Randklasse).
Hatschi liegt insofern richtig, als "im Normalfall" (kleine Quelle, gebündelter (kollimierter) Strahl, cw, sichtbar) ein Laser mit der Leistung 1 ... 5 mW in die Laserklasse 3R fällt.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Hallo Mischa,
Gruß Ekkard
Die Klasse 3R ist in DIN EN oder IEC 60825 Teil 1, Ausgabejahr 2001 festgelegt worden. Ein Bisschen mehr findest Du auf meiner Homepage http://www.lasersafe.de.Mischa hat geschrieben:Wo kommt denn die Klasse 3 R her?
Nein, sondern aus Klasse 3B mit Ausgangsleistung unter 5 Milliwatt (mW) = 5*10^-3 W.Ist die aus der Klasse 3A hervorgegangen?
Wann nachschauen, dann erst mal auf Lasersafe.de, Vorschriften. Dort findest Du das Link zum Download der BGV B2 und der BGI 832. Neben der DIN EN 60825-1 sind die beiden Vorschriften "die" Quelle für sicheren Umgang mit Lasern.Hab mal irgendwo was gelesen mit der Einteilung der Laser über (m)W/cm². weiß leider nicht mehr wo. Werd mal nachschauen.
Gruß Ekkard
Oha,
mit meinem <5mW Laserpointer habe ich ja auch schön öfter in den Nachthimmel gelasert
. Gestern bei leichtem Nebel mit meinem neuerworbenen 37mW-DPSS-Modul hatte ich allerdings dann doch etwas weiche Knie, den sieht man mit Sicherheit etwas weiter..... (jaja, ich weiss; für den einen oder anderen hier nix besonderes, für mich aber schon
). Mal sehen wann die ersten Reaktionen der Nachbarn kommen.....
greetingz ExpoLaser
Apropros,
wie mein Name hier im Forum schon andeutet bin ich damals vom Laser auf dem Expo-Turm 'infiziert' worden. Das Beamen in den Himmel ist bei mir also Programm
Weiss jemand von Euch wie ich mit einfachen Mitteln einen 'dickeren' Strahl hinbekomme. Dieser sollte doch eigentlich von der Seite besser zu sehen sein, aber nicht mehr die Reichweite haben, oder?
mit meinem <5mW Laserpointer habe ich ja auch schön öfter in den Nachthimmel gelasert


greetingz ExpoLaser
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Weiss jemand von Euch wie ich mit einfachen Mitteln einen 'dickeren' Strahl hinbekomme. Dieser sollte doch eigentlich von der Seite besser zu sehen sein, aber nicht mehr die Reichweite haben, oder?
- ekkard
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mit Recht!ExpoLaser hat geschrieben:...bei leichtem Nebel mit meinem neuerworbenen 37mW-DPSS-Modul hatte ich allerdings dann doch etwas weiche Knie,
Das geht mit einer so genannten Aufweitungsoptik. Im Prinzip sind das zwei Linsen, eine kleine mit kleiner und eine große mit großer Brennweite. Die erste Linse bildet den Strahl auf einen Brennpunkt ab. Dieser steht (auch) im Brennpunkt der zweiten Linse. Diese richtet das divergente Strahlenbündel nunmehr wieder (näherungsweise) parallel (hinzeichnen). Die Aufweitung hängt vom Verhältnis der Brennweiten und dem Durchmesser der zweiten Linse ab.ExpoLaser hat geschrieben:Weiss jemand von Euch wie ich mit einfachen Mitteln einen 'dickeren' Strahl hinbekomme. Dieser sollte doch eigentlich von der Seite besser zu sehen sein, aber nicht mehr die Reichweite haben, oder?
Das alles findet man in jedem Schulbuch unter der Rubrik "geometrische Optik".
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
- chw9999
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Am einfachsten (einfach = verlustreichExpoLaser hat geschrieben:Weiss jemand von Euch wie ich mit einfachen Mitteln einen 'dickeren' Strahl hinbekomme.

Rein theoretisch bekommst Du bei einem 8x-Fernglas aus einem 2mm-Strahl schon einen 16mm dicken. Und die Divergenz kann man in Grenzen durch das Fokussieren des Fernglasses einstellen.
Wenn Du dann noch eine vergütete Optik hast, die dann auch noch zur Wellenlänge Deines Lasers paßt, dann hast Du auch weniger Verluste. Ich würde es für DPSS zunächst mit einerm rotreflektierend vergüteten Fernglas probieren.
Die Dinger sind übrigens in Grenzen achromatisch, sollten doch auch für Weißlicht funktionieren?
Grüße
Christoph
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