In den Himmel lasern.

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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niglok
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In den Himmel lasern.

Post by niglok » Mon 10 Nov, 2003 10:03 pm

Hi.

Ist es eigentlich erlaubt zB. mit einem Tunneleffekt in den Himmel zu lasern.

MfG, Niglo.

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funkydoctor
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Post by funkydoctor » Mon 10 Nov, 2003 11:26 pm

Hi,

um Gottes Willen! ...die armen Zugvögel :shock:

Neee....mal ernst: Ich weiss nicht, wie das bei Euch in Österreich ist. Hier muss man das mit der Luftfahrtbehörde abklären. Und am Besten von vornherein versuchen Tierschützer nicht mit ins Spiel zu bekommen.

Aber was hast Du eigentlich vor? Um einen Tunnel in den Himmel zu lasern, brauchst Du die grössten Geschosse, die´s im sichtbaren Bereich gibt. Selbst mit 10W DPSS ist so etwas kaum spektakulär.

Grüße,
Tobi

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lightfreak
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Post by lightfreak » Tue 11 Nov, 2003 10:53 am

@Tobi: Dafür gibst doch jetzt bei HB nen CVL mit 80W

Gruß

Simon

niglok
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Post by niglok » Tue 11 Nov, 2003 2:02 pm

Hi.

Danke für die Antworten.

Ich hätte das ganze genauer erklären sollen.
Keine Angst, ich will nicht von weiter Ferne gesehen werden. :)
Ich wollte wissen ob es erlaubt ist mit einem Laserpointer DPSS 5mW in den Himmel zu lasern. Ich weis, dass man da mit 5mW nicht auskommt.
Aber bei uns ist es jetzt am Abend immer ziemlich neblig, und da klappt es schon sehr gut.

Müsste man das denn wirklich genehmigen lassen, denn ich glaube nicht, dass der Laserstrahl sehr weit kommt (bei Nebel).

MfG, Niglo.

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scoborgll
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Post by scoborgll » Tue 11 Nov, 2003 2:50 pm

Hi!

Bei uns ist alles ab 5 mW genehmigungspflichtig sobald es in der Öffentlichkeit ist.
Zuständig ist für das ganze die Austro Control.
Praktisch gesehen werden die nen Lachkrampf kriegen...aber theoretisch ist das ganze Genehmigungspflichtig(alte Klasse 3B...Neu 3A?).

Die oben genannte Firma ist auch zuständig für die Genehmigung von Singlebeams und Skybeams alla Skyrose ab 4kW.

greetz
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prometheus
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In den Himmel lasern

Post by prometheus » Wed 12 Nov, 2003 2:15 am

@ niglok
Hi Niglo,
Also ich denke, daß das mit dem Lasern in den Himmel eigentlich ziemlich harmlos ist, wenn auch so gesehen genehmigungspflichtig. Ich würde es aber nur in Gegenden machen, wo Du sicher sein kannst, nicht erwischt zu werden ! Ich hab bei mir zu Hause auch immer mal in den Himmel gelasert - auch mit nem 5mW-Pointer. Das sah auch immer ganz nett aus und hat Spaß gemacht, bis ich dann kürzlich von tratschenden Nachbarn angesprochen wurde, ob ich am späten Abend auch schon mal so grüne Lichtstiche am Himmel gesehen hätte und das es wohl jemand in der Nähe machen muß. An deren Tonfall merke ich, daß denen dies wohl nicht gefiel und sie fast schon ermittlermäßig in der ganzen Nachbarschaft rumgefagt hatten. Die blöden Rentner müßen ja was zu tun haben :x Ich sagte dann: Nee, sowas hab ich bis jetzt noch nicht gesehen - zu diesen Zeiten lieg ich eh im Bett - man muß schließlich arbeiten - Sie sehen doch wohl nicht etwa grüne Männchen ??? :lol: ! Nachdem ich das ganz gut abgekontert und ins Lächerliche gezogen hatte, sah ich aber direkt die Gefahr, in die mich weiteres Lasern bringen könnte. Ich hab keine Lust mal von denen angezeigt zu werden. Hab ja auch keine Ahnung, was einen dann erwarten würde. Es juckt mich auch immer wieder in den Fingern damit mal in den Himmel zu lasern - aber ganz bestimmt nicht mehr bei mir zu Hause !
_____________________
Mit freundlichen Grüßen,
Prometheus

niglok
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Post by niglok » Wed 12 Nov, 2003 2:53 pm

Hi.

Einfach nur so in den Himmel lasern mache ich sowieso immer.
Doch auf lange Sicht gesehen, hab ich doch Angst vor Konsequenzen.

MfG, Niglo.

turntabledj
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Post by turntabledj » Wed 12 Nov, 2003 4:49 pm

Hi,

also, auch wenn's jeder macht obwohl's verboten ist (in der Gegend rumlasern mein ich), sollte man zumindest drauf achten, daß man weder Flugzeuge, noch sonstwas anlasert was da oben rumfliegt.
Weiß net, wie daß nem Piloten gefallen würde, wenn er evtl. geblendet wird.

Dann ist die Wahrscheinlichkeit, daß man Ärger bekommt, ziemlich gering.
Es sei den, man hat solche Nachbarn wie Prometheus...

Gruß
Achim

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ekkard
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Post by ekkard » Wed 12 Nov, 2003 8:31 pm

turntabledj wrote:also, auch wenn's jeder macht obwohl's verboten ist (in der Gegend rumlasern mein ich), sollte man zumindest drauf achten, daß ...
Kleine Rechenstunde gefällig?

Nehmen wir mal eine Aufweitung von 2 mm auf 5 m.
Dann haben wir in 100 m Abstand einen Strahldurchmesser von
2 * 100/5 = 40 mm. Der von der 7 mm-Pupille aufgefangene Anteil berechnet sich aus dem Flächenverhältnis (Pupillen-/Strahlquerschnitt) = (7/40)² = 0,030625

Der Grenzwert für einen sichtbaren Laserstrahl und einem kurzen Blick in den Strahl (bei großen Entfernungen wackelt's) (nehmen wir normgemäß 0,25s) beträgt 1 mW/Pupille. Also darf der Laser 1mW/0,03 = 27 mW machen.

Liegt der Abstand bei 1000 Fuß (ca. 300m) darf derselbe Laser 9mal mehr Leistung abgeben, also in der Gegend von 250 mW.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

niglok
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Post by niglok » Wed 12 Nov, 2003 8:41 pm

Na da bin ich beruhigt.

MfG, Niglo.

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Post by ekkard » Wed 12 Nov, 2003 8:44 pm

niglok wrote:Na da bin ich beruhigt. MfG, Niglo.
Hi Niglo, aber nicht zu sehr, denn was vorher da stand gilt weiterhin: Alles öffentliche Lasern ist anmeldepflichtig, wenn die Laserklasse 3R erreicht oder überschritten wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

niglok
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Post by niglok » Wed 12 Nov, 2003 10:24 pm

Danke. Das werde ich auch beachten.

MfG, Niglo.

niglok
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Post by niglok » Wed 12 Nov, 2003 10:29 pm

Ich bins nochmal.

Aber ich hab doch <5mW. Fall ich da auch schon unter Laserklasse 3R ?

MfG, Niglo.

yag
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Post by yag » Thu 13 Nov, 2003 6:08 pm

Hallo,

wie würde denn so ne Genehmigung aussehen?
Darf ich dann für nen bestimmten Zeitraum, an einem bestimmten Ort Lasern, oder wie läuft das?

Gruß

Daniel

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Post by ekkard » Sun 16 Nov, 2003 11:09 pm

Hallo Daniel,
YAG wrote:wie würde denn so ne Genehmigung aussehen?
Die Behörden gehen von einer Veranstaltung aus. Man meldet sich z.B. beim Ordnungsamt und sagt (oder schreibt), was man vorhat. Alles Weitere wird die Behörde dann als Auflage verordnen. In einer Reihe von Fällen hieß es dann: "Besorgen Sie sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von einem Sachverständigen/Laserprüfstelle".
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Post by ekkard » Sun 16 Nov, 2003 11:13 pm

Hallo Niglo,
niglok wrote:... ich hab doch <5mW. Fall ich da auch schon unter Laserklasse 3R ?
Das könnte sein, wenn die Leistung im Strahl über 1 mW liegt und scharf gebündelt ist. Miss' doch einfach mal die Strahlfläche in 5 m Abstand und poste diesen Wert (oder den Durchmesser). Dann kann man sich über die Klasse und den NOHD (nominal ocular hazard distance = Sicherheitsabstand) unterhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

niglok
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Post by niglok » Mon 17 Nov, 2003 7:28 pm

Danke. Werde ich machen. Aber erst am Wochenende, da ich da erst wieder zu Hause bin. Werde es dir dan posten.

MfG, Niglo.

prometheus
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Post by prometheus » Tue 18 Nov, 2003 6:43 pm

@ niglok und Ekkard
Hi Zusammen,
Das Ergebnis würde mich auch sehr interessieren ! Aber ich wäre nicht überrascht, wenn ein <5mW DPSS Pointer schon zur 3R gehört - wenn man von dem meist nadeldünnen Strahl ausgeht. Ich würde wetten, daß Niglos, wie auch mein Pointer und bestimmt noch viele andere Vertreter der 5mW Klasse zur 3R gehören. Auch der Sicherheitsabstand wäre sehr interessant !
_____________________
Mit freundlichen Grüßen,
Prometheus

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Hatschi
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Post by Hatschi » Tue 18 Nov, 2003 8:30 pm

Halli Hallo

5mW sind 5mW. Und wenn da nicht mehr rauskommt ist es eh eindeutig, wohin der Laser eingestuft werden soll.

Hatschi

prometheus
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Post by prometheus » Tue 18 Nov, 2003 10:55 pm

@ Hatschi
Hi,
Vertuh Dich da aber mal nicht - ich denke, daß Dir Ekkard da was anderes erzählen kann. Nicht nur die blanke Leistung - sondern auch der Stahldurchmesser sind Parameter bei der Einteilung in die Laserklassen. Ich kann das nicht so gut erklären - mal sehen, was Ekkard meint :wink:
Gruß, Prometheus

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ekkard
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Laserklasse bei 5mW

Post by ekkard » Thu 20 Nov, 2003 9:49 pm

Prometheus, Hatschi,
richtig, die Leistung allein sagt noch nicht eindeutig, um welche Laserklasse es sich handelt. Im Einzelnen gilt folgendes:

Jeder Laser(strahl) hat eine Quelle und die hat eine - wenn auch sehr kleine - Fläche. Ist diese relativ groß (gemessen an 1,5 mrad aus 100 mm Abstand gemessen), dann gibt es einen Abmilderungsfaktor C6, der bis zum Faktor 66 gehen kann.

Ferner hat der Laser(strahl) eine Divergenz. Ist diese groß, schneidet die Pupille nur einen Teil der angebotenen Strahlungsleistung heraus. Ist dies wieder in 100 mm Abstand weniger als der Grenzwert der Klasse 1, dann fällt der Laser in die Klasse 1M, bzw. kleiner als der Grenwert der Klasse 2, dann fällt der Laser in die Klasse 2M.
Erst alles, was im Sichtbaren den Grenzwert der Klasse 2 und im Unsichtbaren den Grenzwert der Klasse 1 überschreitet könnte in die Klasse 3R fallen.

Diese reicht dann im Sichtbaren bis zum 5-fachen des Grenzwertes der Laserklasse 2 und im Unsichtbaren bis zum 5-fachen Grenzwert der Klasse 1. Darüber folgen dann die Klassen 3B (bis 0,5W) und 4 (obere Randklasse).

Hatschi liegt insofern richtig, als "im Normalfall" (kleine Quelle, gebündelter (kollimierter) Strahl, cw, sichtbar) ein Laser mit der Leistung 1 ... 5 mW in die Laserklasse 3R fällt.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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mischa
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Post by mischa » Tue 09 Dec, 2003 5:36 pm

Hy!
Wo kommt denn die Klasse 3 R her? Ist die aus der Klasse 3A hervorgegangen?

Hab mal irgendwo was gelesen mit der Einteilung der Laser über (m)W/cm². weiß leider nicht mehr wo. Werd mal nachschauen.

MFG
Mischa

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ekkard
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Post by ekkard » Wed 10 Dec, 2003 9:30 pm

Hallo Mischa,
Mischa wrote:Wo kommt denn die Klasse 3 R her?
Die Klasse 3R ist in DIN EN oder IEC 60825 Teil 1, Ausgabejahr 2001 festgelegt worden. Ein Bisschen mehr findest Du auf meiner Homepage http://www.lasersafe.de.
Ist die aus der Klasse 3A hervorgegangen?
Nein, sondern aus Klasse 3B mit Ausgangsleistung unter 5 Milliwatt (mW) = 5*10^-3 W.
Hab mal irgendwo was gelesen mit der Einteilung der Laser über (m)W/cm². weiß leider nicht mehr wo. Werd mal nachschauen.
Wann nachschauen, dann erst mal auf Lasersafe.de, Vorschriften. Dort findest Du das Link zum Download der BGV B2 und der BGI 832. Neben der DIN EN 60825-1 sind die beiden Vorschriften "die" Quelle für sicheren Umgang mit Lasern.
Gruß Ekkard

expolaser
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Post by expolaser » Mon 12 Jan, 2004 6:43 pm

Oha,

mit meinem <5mW Laserpointer habe ich ja auch schön öfter in den Nachthimmel gelasert :roll: . Gestern bei leichtem Nebel mit meinem neuerworbenen 37mW-DPSS-Modul hatte ich allerdings dann doch etwas weiche Knie, den sieht man mit Sicherheit etwas weiter..... (jaja, ich weiss; für den einen oder anderen hier nix besonderes, für mich aber schon :shock: ). Mal sehen wann die ersten Reaktionen der Nachbarn kommen.....
greetingz ExpoLaser

Apropros,
wie mein Name hier im Forum schon andeutet bin ich damals vom Laser auf dem Expo-Turm 'infiziert' worden. Das Beamen in den Himmel ist bei mir also Programm :twisted:
Weiss jemand von Euch wie ich mit einfachen Mitteln einen 'dickeren' Strahl hinbekomme. Dieser sollte doch eigentlich von der Seite besser zu sehen sein, aber nicht mehr die Reichweite haben, oder?

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Post by ekkard » Wed 14 Jan, 2004 10:13 pm

ExpoLaser wrote:...bei leichtem Nebel mit meinem neuerworbenen 37mW-DPSS-Modul hatte ich allerdings dann doch etwas weiche Knie,
mit Recht!
ExpoLaser wrote:Weiss jemand von Euch wie ich mit einfachen Mitteln einen 'dickeren' Strahl hinbekomme. Dieser sollte doch eigentlich von der Seite besser zu sehen sein, aber nicht mehr die Reichweite haben, oder?
Das geht mit einer so genannten Aufweitungsoptik. Im Prinzip sind das zwei Linsen, eine kleine mit kleiner und eine große mit großer Brennweite. Die erste Linse bildet den Strahl auf einen Brennpunkt ab. Dieser steht (auch) im Brennpunkt der zweiten Linse. Diese richtet das divergente Strahlenbündel nunmehr wieder (näherungsweise) parallel (hinzeichnen). Die Aufweitung hängt vom Verhältnis der Brennweiten und dem Durchmesser der zweiten Linse ab.
Das alles findet man in jedem Schulbuch unter der Rubrik "geometrische Optik".
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Post by ekkard » Sun 18 Jan, 2004 9:47 pm

Ich versuche, hier einmal eine Darstellung der beschriebenen Art als Attachment zu senden.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Post by chw9999 » Wed 18 Feb, 2004 11:00 pm

ExpoLaser wrote:Weiss jemand von Euch wie ich mit einfachen Mitteln einen 'dickeren' Strahl hinbekomme.
Am einfachsten (einfach = verlustreich ;-)) machst Du das mit einem Fernglas (Opernglas), bei dem Du in das Okular laserst und aus dem Objektiv der geweitete Strahl rauskommt.

Rein theoretisch bekommst Du bei einem 8x-Fernglas aus einem 2mm-Strahl schon einen 16mm dicken. Und die Divergenz kann man in Grenzen durch das Fokussieren des Fernglasses einstellen.

Wenn Du dann noch eine vergütete Optik hast, die dann auch noch zur Wellenlänge Deines Lasers paßt, dann hast Du auch weniger Verluste. Ich würde es für DPSS zunächst mit einerm rotreflektierend vergüteten Fernglas probieren.

Die Dinger sind übrigens in Grenzen achromatisch, sollten doch auch für Weißlicht funktionieren?

Grüße
Christoph

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