Aufbau unterhalb von 2,70m
Moderator: ekkard
Aufbau unterhalb von 2,70m
Gibt es Umstände, die einen Aufbau der Anlage unterhalb von 2,70 erlauben. z.b. ein gwisseer Mindestabstand vom laser zum Publikum oder so?
- Dr. Burne
- Beiträge: 2385
- Registriert: Di 07 Aug, 2001 12:00 pm
- Do you already have Laser-Equipment?: Pangolin Pro und Intro inkl. Beyond
Jede Menge alte Lasertechnik die groß und schwer ist
Baue grad pure Diode Main Projektor aus und 2 LW DS900
Molectron Powermeter mit PM1 und 10 Sonde - Wohnort: Halle(Saale)
- Kontaktdaten:
Re: Aufbau unterhalb von 2,70m
Hallo,
erst mal ja, aber der Bereich, bis der Laser über 2,7m ist oder wo die MZB überschritten wird muss für das Publikum nicht zugänglich sein.
Aber wer will schon den Laser nach oben strahlen lassen?
Da geht ja fast alles am Publikum vorbei.
Gruß Stefan
erst mal ja, aber der Bereich, bis der Laser über 2,7m ist oder wo die MZB überschritten wird muss für das Publikum nicht zugänglich sein.
Aber wer will schon den Laser nach oben strahlen lassen?
Da geht ja fast alles am Publikum vorbei.
Gruß Stefan

Wellenlängensammlung 405 445 457,9 465,8 472,7 476,5 488 496,5 501,7 514,5 520 528,7 532 543,4 632,8 640 658 780
- ekkard
- Beiträge: 1807
- Registriert: Mi 21 Feb, 2001 12:00 pm
- Do you already have Laser-Equipment?: 1 Kopf
- Wohnort: Overath,Germany
- Kontaktdaten:
Re: Aufbau unterhalb von 2,70m
Die Mindesthöhe von 2,7 m Höhe über begehbaren Flächen nach DIN 56912 gilt nur für Strahlung, die die maximal zulässige Bestrahlung (MZB) überschreitet. Diese Höhenangabe ist nichts anderes, als die Antwort auf die Frage, wie "heiße" Laserstrahlung und Zuschauerbereich ausreichend sicher zu trennen sind.
Die Spekulation über einen hinreichenden Abstand der Austrittsöffnung zum Publikum ist hinfällig. Wird nämlich in hinreichendem Abstand die MZB unterschritten, ist die Strahlhöhe nicht mehr wichtig; d.h. der Laserbereich ist an der Grenze (MZB eingehalten/MZB überschritten+Sicherheitsabstand) zuende. Man kann also allenfalls darüber spekulieren, ob über dem seitlichen Sicherheitsabstand die Strahlung bereits unter 2,7 m geführt werden darf.
An der Stelle wäre ich dann großzügig und sage: "ja", wenn das Problem denn geometrisch anders nicht zu lösen ist.
"Sicherheitsabstand" habe ich nicht auswendig. Ich meine, der beträgt 1m, aber bitte selbst nachsehen (keine Unterlagen hier, wegen Urlaub!).
Die Spekulation über einen hinreichenden Abstand der Austrittsöffnung zum Publikum ist hinfällig. Wird nämlich in hinreichendem Abstand die MZB unterschritten, ist die Strahlhöhe nicht mehr wichtig; d.h. der Laserbereich ist an der Grenze (MZB eingehalten/MZB überschritten+Sicherheitsabstand) zuende. Man kann also allenfalls darüber spekulieren, ob über dem seitlichen Sicherheitsabstand die Strahlung bereits unter 2,7 m geführt werden darf.
An der Stelle wäre ich dann großzügig und sage: "ja", wenn das Problem denn geometrisch anders nicht zu lösen ist.
"Sicherheitsabstand" habe ich nicht auswendig. Ich meine, der beträgt 1m, aber bitte selbst nachsehen (keine Unterlagen hier, wegen Urlaub!).
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste