Aufbau unterhalb von 2,70m

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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andreas
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Aufbau unterhalb von 2,70m

Beitrag von andreas » Mo 20 Jan, 2003 10:15 pm

Gibt es Umstände, die einen Aufbau der Anlage unterhalb von 2,70 erlauben. z.b. ein gwisseer Mindestabstand vom laser zum Publikum oder so?

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Dr. Burne
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Re: Aufbau unterhalb von 2,70m

Beitrag von Dr. Burne » Mo 20 Jan, 2003 10:20 pm

Hallo,

erst mal ja, aber der Bereich, bis der Laser über 2,7m ist oder wo die MZB überschritten wird muss für das Publikum nicht zugänglich sein.
Aber wer will schon den Laser nach oben strahlen lassen?
Da geht ja fast alles am Publikum vorbei.

Gruß Stefan
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ekkard
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Re: Aufbau unterhalb von 2,70m

Beitrag von ekkard » Di 21 Jan, 2003 11:26 pm

Die Mindesthöhe von 2,7 m Höhe über begehbaren Flächen nach DIN 56912 gilt nur für Strahlung, die die maximal zulässige Bestrahlung (MZB) überschreitet. Diese Höhenangabe ist nichts anderes, als die Antwort auf die Frage, wie "heiße" Laserstrahlung und Zuschauerbereich ausreichend sicher zu trennen sind.

Die Spekulation über einen hinreichenden Abstand der Austrittsöffnung zum Publikum ist hinfällig. Wird nämlich in hinreichendem Abstand die MZB unterschritten, ist die Strahlhöhe nicht mehr wichtig; d.h. der Laserbereich ist an der Grenze (MZB eingehalten/MZB überschritten+Sicherheitsabstand) zuende. Man kann also allenfalls darüber spekulieren, ob über dem seitlichen Sicherheitsabstand die Strahlung bereits unter 2,7 m geführt werden darf.

An der Stelle wäre ich dann großzügig und sage: "ja", wenn das Problem denn geometrisch anders nicht zu lösen ist.
"Sicherheitsabstand" habe ich nicht auswendig. Ich meine, der beträgt 1m, aber bitte selbst nachsehen (keine Unterlagen hier, wegen Urlaub!).
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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