Hallo Tommy,
KohÀrenzlÀngenfetischist hat geschrieben:kennt sich hier jemand mit der DIN 60825-1 (03-2007) aus?
Ich denke, ich kann behilflich sein!
LASER:
Der Grenzwert der Laserklasse 2 lautet C6(alpha) in mW. Solange Du unter 1mW bleibst oder erreichst, kannst Du mit dem kleinsten C6-Wert rechnen. Dieser betrÀgt C6 = 1.
Kritisch wird es, wenn die Ausgangsleistung im Bereich bis 3 mW liegt. Manche Laserdioden weisen einen so groĂen Astigmatismus auf, dass die scheinbare Quelle zu einem C6-Faktor zwischen 1 und 3, in seltenen FĂ€llen bis zu C6 = 10 betragen kann.
Meiner Erfahrung nach sind die Werte ĂŒber 3 bei Lasern nur EinzelfĂ€lle und können nicht auf Serien(fertigung) ĂŒbertragen werden.
LED
Bei LEDn sind die C6-Werte erheblich gröĂer zwischen 3 < C6 <30. Auch hier gilt: Die gröĂeren Werte findet man nur in EinzelfĂ€llen.
C6 errechnet sich - vereinfachend ausgedrĂŒckt - aus dem mittleren Durchmesser der scheinbaren Quelle bezogen auf 0,15 mm. Ist dieser Quotient <1 wird C6=1 gesetzt. Ist der Quotient > 66, dann wird C6 = 66 gesetzt.
Die Norm macht die ganze Rechnung an dem Winkel fest, unter der man die scheinbare Quelle aus 100 mm Entfernung sieht. Der Bezugswinkel "alpha" ist 1,5 mrad, was einem Durchmesser von 0,15 mm in 100 mm Entfernung entspricht = (0,15mm/100mm)*1000 in mrad. Dies ist die allgemeinere Formulierung, die auch dann gilt, wenn sich die Strahltaille im Brennpunkt einer Linse befindet, und man den Durchmesser der scheinbaren Quelle (messtechnisch) nicht bestimmen kann.