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by ekkard » Fri 10 Nov, 2006 1:54 pm
Sagen wir so: Diese Anlage entspricht nicht den einschlägigen Vorschriften, falls sie zur öffentlichen Vorführung oder im Bereich von Arbeitsplätzen eingesetzt werden soll. Soweit ich erkennen kann, fehlen Schlüsselschalter, Notaus und Unterlagen zur sicheren Handhabung. An der zuverlässigen Wirkung des Shutters (falls das überhaupt einer sein sollte) habe ich erhebliche Zweifel. Die Laseröffnung ist nicht als solche beschildert, Warn- und Hinweisschilder und die Laser-Klasse sind ebenfalls nicht vorhanden. Eine solche Anlage bekäme keine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Mit anderen Worten: Die Anlage taugt nur etwas für den/die private/n Bastler/in im Keller, solange er/sie allein ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard