tHaHooL hat geschrieben:* Was muss ich alles machen um nicht haftbar zu sein
Also "nicht haftbar" gibt es nicht. Das Problem ist die Frage, wie der hier angedachte Unfall passiert.
Es gibt einen so genannten 'bestimmungsgemäßen Gebrauch' der Anlage, der durch die Laserklasse und die dazu gehörenden Sicherheitsmaßnahmen gekennzeichnet ist. Im vorliegenden Fall gehören zu einer Lasereinrichtung der Klasse 3B (bis 500 mW) eine Strahlüberwachung und zusätzlich ein Bediener, der der bei Strahlstillstand die Anlage unverzüglich strahlungslos schaltet (ESC oder Notaus).
Das Restrisiko besteht also darin, dass der (relativ leistungsstarke) Strahl für einige Sekunden stehen bleibt und ein Zuschauerauge dabei trifft und verletzt.
Ist die Anlage angemeldet und geprüft, ist dieses Restrisiko keineswegs Null, aber nach menschlichem Ermessen minimal d.h. nicht größer als andere Lebensrisiken, die jeder Mensch für sich allein zu tragen hat z.B. wenn er ein Haus betritt.
Natürlich wird im Falle eines Unfalls der Staatsanwalt die Schuld ermitteln im Hinblick darauf, ob über das Restrisiko hinaus grob fahrlässig oder vorsätzlich (z. B, aus Kostengründen) Sicherheitsmaßnahmen übergangen, der DJ aufs Klo gegangen und kein Vertreter vorhanden war, oder die Leistung der Anlage über das geprüfte Maß hinaus betrieben worden ist.
Leider stellt sich in vielen Fällen heraus, dass am falschen Ende gespart wurde. Das sind jene Fälle, die spektakulär durch Fernsehen und Presse gepusht werden. Die klaglos eingestellten Fälle werden nicht erwähnt.
Was also sind die Pflichten, um das Haftungsrisiko zu beschränken?
1. ein sorgfältiges, normgerechtes Sicherheitsdesign der Anlage (Gerätesicherheitsgesetz, DIN EN 60825 Teil 1 in der jeweils gültigen Fassung). Damit ist zugleich gewährleistet, dass die Anlage im Betriebsfall die MZB einhält (Auslegungs- und Betriebszustand, 1-Fehler-sicher).
2. eine lückenlose Dokumentation der Sicherheitsmaßnahmen mit Beschreibung ihrer Wirkungsweise (Sicherheitskonzept mit Dokumentation der Einstellregler usw.). Hierzu gehört auch eine Auflistung und Beschreibung der Effekte, die gezeigt werden sollen (ist auch für die eventuell erforderliche Prüfung gut)
3. die sorgfältige Einweisung (Unterschrift der eingewiesenen Person mit Datum! Für sicherheitstechnische Einweisungen ist u. a. der Laserschutzbeauftragte zuständig)
4. Vertretung während der Show, ebenfalls eingewiesen (falls sich der Klo-Gang für die kurze Zeit nicht gar erübrigt)
5. die Genehmigung durch das Ordnungsamt, zugleich Anmeldung der Inbetriebnahme einer Lasereinrichtung der Klasse XX (XX z. B. 3B)
5. Prüfprotokoll eines Sachverständigen (wenn eine Prüfung verlangt war und stattgefunden hat).
6. Sorgfalt bei der Verriegelung der Anlage bei Nichtgebrauch bzw. nach der Show
tHaHooL hat geschrieben:Wie kann ich im Falle eines Falles beweisen dass ich die MZB eingehalten habe? … Meine Excel-Liste (von Ekkard) wird vor Gericht wohl kaum Bedeutung haben.
Doch, der rechnerische Nachweis ist möglich. Nur ist die Herstellerangabe nicht zuverlässig. Deshalb muss der Laser klassifiziert sein und eine Normkonformitätserklärung haben. Wenn mehr nicht bekannt ist, dann ist bei einem Klasse 3B Laser von 500 mW auszugehen. Daher ist es stets sinnvoll, sich die Prüfprotokolle geben zu lassen.
tHaHooL hat geschrieben:Was mach ich wenn jemand behauptet er sieht plötzlich nicht mehr anständig nach meiner Lasershow. Er könnte sich ja seine Augen daheim schon mit einem getunten Laserpointer verblitzt haben.
In der Tat ist dann das Vorhandensein der Prüfprotokolle eine segensreiche Einrichtung. Auch kann eine unmittelbar nach dem Unfall durchgeführte Beweissicherung (Selbstanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, Versiegelung der Anlage, Benennung einer Prüfstelle) feststellen, was genau passiert ist.
tHaHooL hat geschrieben:Darf ich dann schon automatisch zahlen?
Nur wenn Dir schuldhaftes Verhalten nachgewiesen wird – daher die Beweissicherung!
tHaHooL hat geschrieben:Ich hab ehrlichgesagt gar keine Lust in die Menge zu Lasern - jetzt nicht wg. meiner Anlage, die ist relativ sicher - sondern dass mich jemand zu unrecht anzeigt.
Auch hier sind Prüf-Zertifikate eine segensreiche Einrichtung. Diese sind zusammen mit der versiegelten Anlage Beweismittel, dass alles Menschenmögliche getan war, Augenverletzungen zu vermeiden.
tHaHooL hat geschrieben:Das war damals Technik von LOBO wenn ich mich richtig erinnere...
LOBO hat eine eigene Laserprüfstelle und bildet selbst Laserschutbeauftrage aus. Die werden wissen, was man alles muss. Im Übrigen benimmt sich eine MZB einhaltende Klasse 3B Anlage genauso wie eine Klasse 2M Anlage. Der Unterschied ist nur, dass hier die Aufweitung (also die Leistungsverteilung) durch bewegte Strahlen bewerkstelligt wird. Dies können halt stehen bleiben.