Was muss ich machen damit ich nicht haften muss?

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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thahool
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Was muss ich machen damit ich nicht haften muss?

Beitrag von thahool » Mi 18 Jan, 2006 12:55 pm

Da man immer liest dass man im Falle eines Unfalles immer selbst, bzw. der Veranstalter haftet, meine Frage:

* Was muss ich alles machen um nicht haftbar zu sein
* Ist das überhaupt möglich?

Meine Checkliste:

* TÜV-Konforme Laseranlage
* TÜV Abnahme bei der Veranstaltung
* Melden bei den Behörden
* LSB für Bedienung / Überwachung
* MZB einhalten

So, nun gehts schon los. Wie kann ich im Falle eines Falles beweisen dass ich die MZB eingehalten habe? :?:
Kann ich ja eigentlich nicht, ausser ich hab die vorhin messen lassen von LOBO oder sonst wem... mit Prüfprotokoll und so...
Meine Excel-Liste (von Ekkard) wird vor Gericht wohl kaum Bedeutung haben.

Was mach ich wenn jemand behauptet er sieht plötzlich nicht mehr anständig nach meiner Lasershow. Er könnte sich ja seine Augen daheim schon mit einem getunten Laserpointer verblitzt haben.
Darf ich dann schon automatisch zahlen? :?:

Wie macht Ihr das? Wie macht LOBO & Co. das?
Wie kann ich im Falle eines Falles nachweisen dass ich selbst nicht Schuld bin?

Ich hab ehrlichgesagt gar keine Lust in die Menge zu Lasern - jetzt nicht wg. meiner Anlage, die ist relativ sicher - sondern dass mich jemand zu unrecht anzeigt.

Wie ist das z. B. im ehem. "Forum der Technik" in München gewesen? Die haben ja auch nicht gerade schwache Lasershows gezeigt. Kann mir nicht vorstellen dass man denen was anhaben kann/ konnte. Das war damals Technik von LOBO wenn ich mich richtig erinnere...

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tschosef
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Beitrag von tschosef » Mi 18 Jan, 2006 1:53 pm

IRONIEMODUS AN:****


BING.... :P :P :P :P

* TÜV-Konforme Laseranlage
* TÜV Abnahme bei der Veranstaltung
* Melden bei den Behörden
* LSB für Bedienung / Überwachung
* MZB einhalten
ZITAT: ".....dann passiert ja nix..." :roll:

(Deswegen stürtzt nie ein Flugzeug ab... Ach übrigens... das tolle bei Flugzeugabstürzen ist, dass der "Verursacher" (selbst wenn er extra dazu gemacht werden muss) meist schon "von uns gegangen ist")


Ach übrigens... Irgendjemand MUSS immer haften.... notfalls der Verletzte selber.

Am besten, sei entwerder so pleite dass Du auch nicht haftest, oder hab so viel geld, dass es dir egal ist ob du haftest....

oder sei so tollkühn und naiev wie es nötig ist.... Man überlegt ja auch nicht immer was ist, wenn mir JETZT ein Reifen platzt.... man fährt einfach.
Selbst wenn die Karre angemeldet ist , und man einen Führerschein hat und die Reifen gut sind.. wenn er platzt und man schrammt den Nachbarn... dann haftet man... So ist das leben. Von der Angst vor Haftung leben übrigens die Versicherungen.

IRONIEMODUS AUS**

viele Grüße von Erich
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Beitrag von turntabledj » Mi 18 Jan, 2006 2:00 pm

Hi,

ich schätze das so ein, dass man dir beweisen muss, dass deine Anlage einen Schaden verursacht hat.

Erst mal würdest du von seinem Rechtsverdreher zugespammt mit Schadenersatzforderungen.

Du solltest dir dann schnellstmöglich einen RA besorgen, der alles zurückweißt - Anlage ist ja schließlich (hoffentlich) Abgenommen.

Nach weiterem heftigen Schriftwechsel und sonst was für einschüchterndem Zeugs, wird der RA deines Gegners seinem Auftraggeber dazu raten, ein neutralen Gutachter zu beauftragen und ihn (den Auftraggeber) darauf hinweisen, dass er u.U. auf den Kosten sitzen bleiben kann...

Der Geschädigte gibt nun auf, oder beauftragt einen Sachverständigen, der die Anlage untersucht. Daraus entsteht ein Gutachten.
Je nach dem, was da drin steht, bekommt der gechädigte den Vorschlag, zu klagen (oder auch nicht).

Spätestens, wenn Klage eingereicht wurde, wird dir dein RA raten, ein Gegengutachten erstellen zu lassen.

Einige 1000 Euro später trifft man sich evtl. vor Gericht, wo sich die beiden RA's gegenseitig mit ihren Gutachten verprügeln.

Das hohe Gericht schaut sich die Gutachten an, stellt noch ein paar Fragen und wird damit beteiligter der Prügelei.

Aufgrund der Glaubwürdigkeit der Gutachten, deines Prozessgegners und dir, wird das hohe Gericht eine Enscheidung treffen.

Diese Entscheidung könnte dann einige 10000 Euro später in weiteren Instanzen bestätigt oder revidiert werden.

Selbst wenn du im Endeffekt gewonnen hast, kommt niemand für deine Anwaltskosten auf, so dass du deine Laseranlage zum Spottpreis bei Ebay verkaufen musst.


So klingt das Ganze mal als mehr oder weniger lustige Geschichte verpackt - aber du hast ja praktisch nach dem schlimmsten Gefragt, was dir passieren könnte :roll:

Grüße
Achim

PS: Das "Gleiche" kann dir auch passieren, wenn einer mit allen gebrochenen Rippen auf der Polizeiwache aufkreuzt und sagt "du warst's"...

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Beitrag von thahool » Mi 18 Jan, 2006 2:25 pm

tschosef hat geschrieben: Man überlegt ja auch nicht immer was ist, wenn mir JETZT ein Reifen platzt.... man fährt einfach.
Selbst wenn die Karre angemeldet ist , und man einen Führerschein hat und die Reifen gut sind.. wenn er platzt und man schrammt den Nachbarn... dann haftet man... So ist das leben. Von der Angst vor Haftung leben übrigens die Versicherungen.
Ja das ist mir klar. Wenn ich jemanden aus Augenlicht rauslasere, dann gehört es mir auch nicht anders als dass sich angezeigt werde.
Ich hab ja gemeint wenn ich nichts verbrochen habe.

Wenn mich ein schwerverletzter Anzeigt, ich hätte Ihn mit meinem Auto aufgrund eines Reifenplatzers gerammt, ich aber NIE einen Reifenplatzer, geschweige dem jemanden gerammt habe, dann glaube ich nicht dass ich Schuld bekomme.

Das mit dem Gutachten ist auch so eine Sache.
Auf einer kleineren Veranstaltung drehe ich in LDS (da gibts ja diese schöne globale Funktion) meinen Laser einfach auf ein paar Milliwatt runter, so dass nach 20m die MZB garantiert eingehalten wird.
Aber ich könnte ja "böse" sein und während der Veranstaltung, sogar während der Lasershow ja mal kurz mehr Output geben.
Ich mein, das mach ich nicht, aber ich könnte.
Wie soll das ein Gutachter im Nachhinein feststellen können? :?:
Der geht dann vielleicht von dem maximalen Output aus und dann bin ich dran, auch wenn ich nur einen Bruchteil der Leistung ins Publikum geschickt habe. :shock:

@tschosef
Nochmal wg. Reifenplatzer:

Ich denk mir auch nichts wenn ich eine Show fahre. Alles ist sauber aufgebaut, nur namhafte und amtliche Komponenten verbaut. Scannersafety ist drin, Notaus, usw...
Ich hab keine Angst dass etwas passiert.
Ich hab nur Angst dass mich jemand zu unrecht Anzeigen könnte und ich am Ende der dumme bin da ich nicht das Gegenteil beweisen kann.

Gibts eine Möglichkeit die Verantwortung auf den Veranstalter abzuwälzen, damit nicht ich als Dienstleister den Kopf hinhalten muss falls ein Gast meint er müsste seine, durchs schweissen verblitzten Augen, jetzt als Lasergeschädigte Augen hinstellen um abzukassieren. :?:

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Beitrag von tschosef » Mi 18 Jan, 2006 2:29 pm

Ich hab nur Angst dass mich jemand zu unrecht Anzeigen könnte und ich am Ende der dumme bin da ich nicht das Gegenteil beweisen kann.
okay... is verständlich.... geht mir genauso.
Gibts eine Möglichkeit die Verantwortung auf den Veranstalter abzuwälzen, damit nicht ich als Dienstleister den Kopf hinhalten muss falls ein Gast meint er müsste seine, durchs schweissen verblitzten Augen, jetzt als Lasergeschädigte Augen hinstellen um abzukassieren. Question
?? da bin ich auf ne Qualifizierte Antwort gespannt... ich habs so schön gehört..... aber ob das rechtens ist?
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Beitrag von thahool » Fr 20 Jan, 2006 9:46 am

schieriges Thema wie man an den (nicht vorhandenen) Antworten sieht :shock:

Wie macht Ihr das denn alle?
Einfach Lasern nach dem Motto "Wird schon nix passieren" :?:

Wer steht eigentlich in der Beweislast wenn ein Zuschauer Augenschäden meldet? Ich denke mal als Betreiber ich, oder?
Wie kann man beweisen dass die MZB nicht überschritten wurde? Das ist doch eigentlich gar nicht möglich - richtig?

Was ist wenn ich sagen wir mal 10 Shows habe die ich mit einem Messgerät auf MZB untersuchen lassen habe und ich weiss dass diese nach 20m Abstand zum Laser auch eingehalten werden. Noch besser: Ich hab ein Gutachten das mir das belegt.

Nun könnte ich ja auch ein paar "böse Shows" fahren, wo die MZB überschritten wird. Gehen wir davon aus dass ich das nicht gemacht habe.

So, nun kommt jemand und zeigt mich an und der Fall landet wirklich vor Gericht. Ich habe TÜV gemacht, lege mein Gutachten über die Einhaltung der MZB vor, usw...

WER weiss jetzt schon ob ich nicht zwischendurch doch eine "böse Show" gestartet habe?
Genau das selbe wie wenn ich mit reduzierter Leistung fahre - wer weiss im nach hinein schon ob ich die nicht zurzeitig etwas erhöht habe?

Dummes Thema... aber ich will das jetzt wissen :wink:

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Beitrag von tschosef » Fr 20 Jan, 2006 10:01 am

Einfach Lasern nach dem Motto "Wird schon nix passieren" Question
"Wir" nehmen alle am Verkehr teil, nach dem Motto "Wird schon nix passieren"

ich glaube..... weis es aber nur 90 %ig.... dass die Beweislast, "Dass nix passiert sein kann" bei "Dir" liegt.

Gruß derweil
Erich
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Beitrag von thahool » Fr 20 Jan, 2006 11:01 am

Aber wie kann man das Beweisen?
Das ist ja genau das was ich meine. Es geht doch gar nicht, oder?

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Beitrag von afrob » Fr 20 Jan, 2006 12:08 pm

Wir sind hier doch nicht in Amiland: In Dubio pro Reo.

Grüsse,
afrob

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Beitrag von schobi » Fr 20 Jan, 2006 12:25 pm

Leider kann ich zu dieser interessanten Diskussion keine Lösung beisteuern, dafür aber aber noch mehr Fragen aufwerfen.

Ich entwickle beruflich Software für Motorsteuerungen von PKW's. Da hier ein Softwarefehler Menschenleben beeinträchtigen kann arbeiten wir mit sehr hohen Qualitätsstandards. Dennoch weiß jeder: es gibt keine fehlerfrei Software. Das gilt auch für Lasershowsoftware.

Wenn es mit der Beweislast so ist wie Erich vermutet, also ich muss nachweisen dass meine Anlage, Show etc. sauber funktioniert, kann ich dann den schwarzen Peter nicht an jemand anderes weitergeben, beispielsweise an die Lasershowsoftware? Ich behaupte (oder vielleicht ist es ja sogar wirklich so) dass da plötzlich ein Frame mit stehenden Strahlen ausgegeben wurde den ich nie in meine Show programmiert habe. Ist dann der Hersteller der Software plötzlich unter Beweispflicht?

Wenn man jeden beliebigen Beteiligten anschuldigen kann wäre das ja ein endloses hin und her. Ein Fehler in Software, DAC, Laser oder einem Netzteil kann durchaus fatale Folgen haben.

Eine optische Blende die alles schluckt was in die Zuschauer leuchtet ist da wohl das sicherste, auch beim Thema Beweisführung. Die Blende lässt sich nicht so leicht wegdiskutieren. Nur verliert eine Beamshow dabei natürlich deutlich an Reiz.

Gruß Tobias

PS. danke afrob, du warst schneller. Wenn es so ist würde das einiges klären.

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Beitrag von chw9999 » Fr 20 Jan, 2006 7:17 pm

Schobi hat geschrieben:(...) Ich behaupte (oder vielleicht ist es ja sogar wirklich so) dass da plötzlich ein Frame mit stehenden Strahlen ausgegeben wurde den ich nie in meine Show programmiert habe. Ist dann der Hersteller der Software plötzlich unter Beweispflicht? (...)
Hier könnte ein potentieller Richter einwenden: "Wurde alles getan, um eine evtl. Schädigung des Klagenden zu verhindern?". Und dann käme dieser Link von hinten links: http://laserfreak.net/forum/viewtopic.php?t=38197
Darauf die (hypothetische) Frage des potentiellen Richters: "Also für nur 150 EUR setzten sie das Augenlicht des Klagenden auf's Spiel?".

... etc. p.p.

Cheers
Devil's Advocate
P.S. Auch meine M6008er können prüfen, ob der Strahl sich bewegt, und ggf abschalten - ob mit oder ohne (evtl. fehlerhafter) Software - es bedarf hier also nicht einmal obig verlinkter separater "Safety".

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Beitrag von thahool » Sa 21 Jan, 2006 10:53 am

chw9999 hat geschrieben:Hier könnte ein potentieller Richter einwenden: "Wurde alles getan, um eine evtl. Schädigung des Klagenden zu verhindern?".
Selbst wenn ich ALLES vorgeschriebene mache, wie BEWEISE ich das?
Ich kann ja alles noch so absichern und überwachen - aber wie beweise ich dass die Strahlendosis zu keinem Zeitpunkt zu hoch war?
Besser gefragt: Wie weit muss ich gehen um keine Schuld zu bekommen?

Ich kann ja nicht permanent die MZB von einem Techniker mit geeichtem Messgerät überwachen lassen um das dann im Falle eines Falles belegen zu können dass die MZB nie überschritten wurde.
Die grossen wie LOBO, HB, Laserland & Co. machen das ja auch nicht.

Ok, es gibt Versicherungen gegen Laserschäden, aber da Versicherungen ungern bezahlen, werden die wohl auch einen "Beweis" für die Einhaltung sämtlicher Vorschriften haben wollen.

Am liebsten wär mir echt ein Messgerät was die MZB ermittelt und mitloggt, aber da wirs wohl preislich erst aber ein paar Kilo Euros losgehen
:(

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Beitrag von chw9999 » Sa 21 Jan, 2006 11:39 am

Moin!
tHaHooL hat geschrieben:Ich kann ja nicht permanent die MZB von einem Techniker mit geeichtem Messgerät überwachen lassen
Die Frage verstehe ich jetzt nicht? Das exakt macht doch z.B. die oben angesprochene, angeschlossene Hardware für Dich (Anmerkung: mißt nicht die Bestrahlung, sondern mißt, ob der Strahl schnell genug ist, damit die MZB unterschritten wird (AN) oder zu langsam, so dass sie überschritten wird (AUS)). Und hier kommt wieder der TÜV ins Spiel: Der sollte die Anlage natürlich genau mit diesen Sicherheitseinstellungen begutachtet, vermessen(!), abgenommen und somit sichergestellt haben, das mit dieser Ausstattung kein Strahl im Publikum über der MZB liegt. Nachträgliche Veränderung der Anlage verboten!

(Einschub zum Thema "Erstellen von 'bösen Shows'": Die Hardwäre schaltet bei "bösen Frames" dann natürlich den Strahl dunkel=sicher. Punkt!). Dass div. chinesische Produkte oder auch selbstgebaute Banken keine Safety haben, stellt für Publikumsscanning natürlich ein Problem dar.. ;-))

Ekkhard hat das ja schon irgendwo mal beschrieben: "Wurde alles getan, um eine evtl. Schädigung zu verhindern?" - wenn der TÜV die Anlage abgenommen hat und diese nicht nachträglich verändert wurde, lautet die Antwort: "Ja!". Ergo: man ist aus dem Schneider, denn der TÜV steht mit seinem Zertifikat dafür gerade.

Ohne Abnahmezertifikat von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle (z.B. TÜV) hat man eben keine offizielle Sicherheit.

Will man mit Anlagen, die keine generelle TÜV-Abnahme brauchen, sicher sein, muss man eben einfachstenfalls verhindern, dass Strahlen ins Publikum gelangen können. Dafür wird man ja im Fall des Falles wohl Zeugen aufführen können ("Die Strahlführung lag - durch Blenden gesichert - immer über 2,70 m. Die Herren/Damen ... können dies bezeugen.").

Meine Sicht der Dinge...

Cheers
Christoph

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Beitrag von thahool » Sa 21 Jan, 2006 3:47 pm

Ok, wenn der TÜV die Anlage einmisst dann hab ich was schriftliches. Wenn die Safetys ensprechend eingestellt sind dass keine "heißen Strahlen" mehr durchkommen kann diesbezüglich nicht mehr viel passieren.

Aber ich habe mittlerweile mit mehreren Leuten gesprochen dir mir mitgeteilt haben dass Sie Ihren TÜV via eMail / Fax / Telefon abgeklärt haben, so dass gar niemand vor Ort war. :wink:

Dann sind wir ja wieder beim alten Thema - ich kann meine Anlage also für kleinere Sachen nicht aufstellen, da die Kosten den Umfang sprengen was ein Veranstalter bereit ist auszugeben. :cry:

Ich sollte es wohl so machen wie alle anderen auch. Einfach auf den TÜV scheixxen ! Allerdings weiss ich genau wenn ich das mache, dann passiert was... ich hab da immer Unglück bei sowas.

Bei uns in der Region z. B. gibts eine Disco, die haben einen 3,8W Argon und ballern wie blöd damit rum. Stehende Beams direkt auf Spiegelkugeln, andere Beams schiessen teilw. an Raumspiegeln vorbei (die müssten mal neu justiert werden), dann werden bei einem anderen Effekt wieder Strahlen mit Spiegeln in etwa 2m Höhe durchs Publikum geschossen, usw....
Das geht da schon Jahre so - dass da noch nie jemand was gesagt hat wundert mich, aber es ist so.

Ich kenn da noch mehr so Fälle....
Im Grunde ist man der blöde wenn man TÜV macht, da dies niemand bezahlt. Die "Konkurrenz" macht eine Lasershow nach der anderen... ist ja auch klar da Dumpingpreis (weil keine TÜV-Gebühren anfallen).

Am liebsten wär es mir wenn meine Anlage eine einmalige Abnahme bekommt, aber das geht ja leider nicht wie ich schon mehrmals feststellen musste :cry:
Ausser 2M, aber dann wirds auch langweilig was Grafik angeht...

Leidiges Thema...

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Beitrag von tschosef » Sa 21 Jan, 2006 4:41 pm

halli hallo....

wegen Abnahme vor Ort, und dann was schriftliches haben: Man kann alles haar klein auslegen, aufschreiben und Notieren. wenn dann schließlich die aussage kommt, der Betreiber hätte die Show noch eben umprogrammiert... und und und... dann hilft das auch nix. Bei DMX (Spooky Blue) kann das kaum geschehen, daher ist es bei dem auch leichter möglich.

Ich hab keine Ahnung, wie es mit Ändern der Shows, bzw neu erstellen von Shows in Diskotheken ist. Rein Theoretisch könnte man da behaupten, eine NEUABNAHME währe fällig.

Wegen TÜV, Telefon und FAX; dabei ging es wohl in der Regel um Lasershows ÜBERHALB 2,70 Meter... da ist es wohl tatsächlich irre, den Sachverständigen vor Ort zu zerren. Er könnte ja nur bestätigen, dass zu dem Zeitpunkt als er da war, eine Blende am Projektor war.....
Ich denke Per Telefon wird kein Audience Scanning abgesegnet.

Ich sollte es wohl so machen wie alle anderen auch. Einfach auf den TÜV scheixxen ! Allerdings weiss ich genau wenn ich das mache, dann passiert was... ich hab da immer Unglück bei sowas.
na na na.... wer macht denn sowas?.....

viele Gruße
Erich
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Beitrag von thahool » Sa 21 Jan, 2006 5:56 pm

tschosef hat geschrieben: na na na.... wer macht denn sowas?.....
Ich nicht, aber mit Sicherheit mehr als 90% aller Laseranlagen Betreiber. :shock: :shock: :shock:
Kann ich auch gut verstehen.

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Beitrag von chw9999 » Sa 21 Jan, 2006 10:28 pm

Den Lemmingen hinterherzurennen, führt bekanntermaßen in den Abgrund ;-)

Aber mach's doch so: "Schwarz" ohne Anmeldung Lasern, und jedem, der einen Strahl ins Auge bekam, in die von Dir angesprochene Disse auf einen Cocktail einladen.... und dann sagen, er habe sich evtl. Augenschäden dort zugezogen...

Und wenn es irgendwann (Heute Abend? Morgen?) in der von Dir angesprochenen Disse doch mal einen Augenunfall mit teuerem Schaden gibt, dann hat das ganze "das ist ja noch nie passiert"-Gerede einfach keinen Wert, wenn Fehler nachgewiesen werden können. Der LSB und/oder Betreiber ist doch z.B. dafür zuständig, fehlschießende Strahlen, die an Spiegel vorbeiführen, zu unterbinden (Anlage aus!). Tut er dies nicht, kann er sich auch nicht auf "Es wurde alles getan..." berufen. -> Zahlen!
Aber ich habe mittlerweile mit mehreren Leuten gesprochen dir mir mitgeteilt haben dass Sie Ihren TÜV via eMail / Fax / Telefon abgeklärt haben, so dass gar niemand vor Ort war.
Und was sagen die ins Telefon, wenn was passiert ist? Z.B. zur beliebten Frage "Wurde alles getan, um eine evtl. Schädigung zu verhindern :?: "...?

Meiner Meinung nach zählt daher immer der gleiche Satz: Sicherheit gibt es nicht umsonst.
tschösef hat geschrieben:Ich hab keine Ahnung, wie es mit Ändern der Shows, bzw neu erstellen von Shows in Diskotheken ist. Rein Theoretisch könnte man da behaupten, eine NEUABNAHME währe fällig.
Wenn ich den gegenwärtigen Stand der Technik korrekt interpretiere, dürfte ich programmieren, wie ich will: die Safety dürfte keine heißen Strahlen "durchlassen". Erst, wenn ich vorsätzlich die Safety ihrer Funktion beraube (=illegal dranrumdrehe), könnten heiße Strahlen ins Publikum. Womit wir beim Vorsatz wären, der auch gegeben wäre, wenn ich wissentlich ein nicht ausreichend gesichtertes Strahlungsgerät einsetze. Und "Unwissenheit schütz vor Strafe auch nicht".

Ich kann mich drehen und wenden, wie ich will: um sicher zu gehen, mache ich entweder kein Audience Scanning, oder ich nehme ein schwaches Gerät, das innerhalb der Regelungen (z.B. vorgeschriebener Abstand) unterhalb der MZB bleibt, oder eines, bei dem die gefährliche Strahlführung über 2,70 m liegt (hab ich was vergessen?).

Abstrahiert mal und unterscheidet zwischen
1. machbar
2. erlaubt (=sicher)

Es anders als sicher (=legal) zu machen,
geht, aber es darf halt 1. nichts passieren und, wichtiger, 2. keiner klagen!
Vergl. mit 150 km/h durch die Fußgängerzone:
geht, aber es darf halt 1. nichts passieren und, wichtiger, 2. keiner klagen!
Es ist also ganz einfach. ;-)


Cheers
Christoph
P.S. Ekkhard hält sich in diesem Thread ja so zurück?

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Beitrag von tschosef » So 22 Jan, 2006 11:52 am

hai hai...

naja... ein Savety muss eingestellt werden. OK... in der Disse kann man es einstellen, während jemand die im Zuschauerbereich maximal ankommende Leistung bestimmt. Jetzt kann man es mit Lack versiegeln, und dann könnte man vielleicht davon ausgehen, dass (wenn Laserleistung stabiel usw..) die strahlung NICHT über MZB geht.
Beim Mobielen Einsatz wird es schon wieder schwierig, weil sich ja der Puplikums Abstand ständig ändert. Man müsste also jedes mal das Savety neu einstellen.
Noch krasser wird es wenn man die Scannwinkel ständig ändern muss (schmaler raum, breiter raum usw...)

Savety ALLEINE bedeutet noch lange nicht Sicherheit. NUR wenn es ideal eingestellt währe, dann hilft es. ABER... da ich davon nicht ausgehe, ist für mich das Savety immernoch eine reine GalvoFunktionsÜberwachung, und KEINE Show-Sicherheits Überwachung...

Außerdemm.... nehmen wir an, ich setze 2 Pukte nebeneinander... einen hellen, einen dunklen ==> Das Savety wird sagen OK... Ist aber nicht ok, weil ich grob geschätzt einen stehenden Beam habe, mit Halber Laserleistung, was definitiev zu viel sein könnte.


TROTZDEM Hab ich mir eins gekauft :-)
warum nur???

gruß derweil
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Re: Was muss ich machen damit ich nicht haften muss?

Beitrag von ekkard » So 22 Jan, 2006 11:30 pm

tHaHooL hat geschrieben:* Was muss ich alles machen um nicht haftbar zu sein
Also "nicht haftbar" gibt es nicht. Das Problem ist die Frage, wie der hier angedachte Unfall passiert.

Es gibt einen so genannten 'bestimmungsgemäßen Gebrauch' der Anlage, der durch die Laserklasse und die dazu gehörenden Sicherheitsmaßnahmen gekennzeichnet ist. Im vorliegenden Fall gehören zu einer Lasereinrichtung der Klasse 3B (bis 500 mW) eine Strahlüberwachung und zusätzlich ein Bediener, der der bei Strahlstillstand die Anlage unverzüglich strahlungslos schaltet (ESC oder Notaus).
Das Restrisiko besteht also darin, dass der (relativ leistungsstarke) Strahl für einige Sekunden stehen bleibt und ein Zuschauerauge dabei trifft und verletzt.
Ist die Anlage angemeldet und geprüft, ist dieses Restrisiko keineswegs Null, aber nach menschlichem Ermessen minimal d.h. nicht größer als andere Lebensrisiken, die jeder Mensch für sich allein zu tragen hat z.B. wenn er ein Haus betritt.

Natürlich wird im Falle eines Unfalls der Staatsanwalt die Schuld ermitteln im Hinblick darauf, ob über das Restrisiko hinaus grob fahrlässig oder vorsätzlich (z. B, aus Kostengründen) Sicherheitsmaßnahmen übergangen, der DJ aufs Klo gegangen und kein Vertreter vorhanden war, oder die Leistung der Anlage über das geprüfte Maß hinaus betrieben worden ist.

Leider stellt sich in vielen Fällen heraus, dass am falschen Ende gespart wurde. Das sind jene Fälle, die spektakulär durch Fernsehen und Presse gepusht werden. Die klaglos eingestellten Fälle werden nicht erwähnt.

Was also sind die Pflichten, um das Haftungsrisiko zu beschränken?
1. ein sorgfältiges, normgerechtes Sicherheitsdesign der Anlage (Gerätesicherheitsgesetz, DIN EN 60825 Teil 1 in der jeweils gültigen Fassung). Damit ist zugleich gewährleistet, dass die Anlage im Betriebsfall die MZB einhält (Auslegungs- und Betriebszustand, 1-Fehler-sicher).
2. eine lückenlose Dokumentation der Sicherheitsmaßnahmen mit Beschreibung ihrer Wirkungsweise (Sicherheitskonzept mit Dokumentation der Einstellregler usw.). Hierzu gehört auch eine Auflistung und Beschreibung der Effekte, die gezeigt werden sollen (ist auch für die eventuell erforderliche Prüfung gut)
3. die sorgfältige Einweisung (Unterschrift der eingewiesenen Person mit Datum! Für sicherheitstechnische Einweisungen ist u. a. der Laserschutzbeauftragte zuständig)
4. Vertretung während der Show, ebenfalls eingewiesen (falls sich der Klo-Gang für die kurze Zeit nicht gar erübrigt)
5. die Genehmigung durch das Ordnungsamt, zugleich Anmeldung der Inbetriebnahme einer Lasereinrichtung der Klasse XX (XX z. B. 3B)
5. Prüfprotokoll eines Sachverständigen (wenn eine Prüfung verlangt war und stattgefunden hat).
6. Sorgfalt bei der Verriegelung der Anlage bei Nichtgebrauch bzw. nach der Show
tHaHooL hat geschrieben:Wie kann ich im Falle eines Falles beweisen dass ich die MZB eingehalten habe? … Meine Excel-Liste (von Ekkard) wird vor Gericht wohl kaum Bedeutung haben.
Doch, der rechnerische Nachweis ist möglich. Nur ist die Herstellerangabe nicht zuverlässig. Deshalb muss der Laser klassifiziert sein und eine Normkonformitätserklärung haben. Wenn mehr nicht bekannt ist, dann ist bei einem Klasse 3B Laser von 500 mW auszugehen. Daher ist es stets sinnvoll, sich die Prüfprotokolle geben zu lassen.
tHaHooL hat geschrieben:Was mach ich wenn jemand behauptet er sieht plötzlich nicht mehr anständig nach meiner Lasershow. Er könnte sich ja seine Augen daheim schon mit einem getunten Laserpointer verblitzt haben.
In der Tat ist dann das Vorhandensein der Prüfprotokolle eine segensreiche Einrichtung. Auch kann eine unmittelbar nach dem Unfall durchgeführte Beweissicherung (Selbstanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, Versiegelung der Anlage, Benennung einer Prüfstelle) feststellen, was genau passiert ist.
tHaHooL hat geschrieben:Darf ich dann schon automatisch zahlen?
Nur wenn Dir schuldhaftes Verhalten nachgewiesen wird – daher die Beweissicherung!
tHaHooL hat geschrieben:Ich hab ehrlichgesagt gar keine Lust in die Menge zu Lasern - jetzt nicht wg. meiner Anlage, die ist relativ sicher - sondern dass mich jemand zu unrecht anzeigt.
Auch hier sind Prüf-Zertifikate eine segensreiche Einrichtung. Diese sind zusammen mit der versiegelten Anlage Beweismittel, dass alles Menschenmögliche getan war, Augenverletzungen zu vermeiden.
tHaHooL hat geschrieben:Das war damals Technik von LOBO wenn ich mich richtig erinnere...
LOBO hat eine eigene Laserprüfstelle und bildet selbst Laserschutbeauftrage aus. Die werden wissen, was man alles muss. Im Übrigen benimmt sich eine MZB einhaltende Klasse 3B Anlage genauso wie eine Klasse 2M Anlage. Der Unterschied ist nur, dass hier die Aufweitung (also die Leistungsverteilung) durch bewegte Strahlen bewerkstelligt wird. Dies können halt stehen bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Re: Was muss ich machen damit ich nicht haften muss?

Beitrag von thahool » Mo 23 Jan, 2006 8:05 am

Ekkard hat geschrieben: Im Übrigen benimmt sich eine MZB einhaltende Klasse 3B Anlage genauso wie eine Klasse 2M Anlage. Der Unterschied ist nur, dass hier die Aufweitung (also die Leistungsverteilung) durch bewegte Strahlen bewerkstelligt wird. Dies können halt stehen bleiben.
Wie wird das dann genau gemacht mit 2M?
Ich dachte immer da werden die Strahlen optisch aufgeweitet?
Oder ist eine Klassifizierung nach 2M auch möglich wenn nur die Scanning Geschwindigkeit entsprechend erhöht wird?

Oberhalb 2.7m würde ich schon gerne mit "heissen Strahlen" arbeiten.
Ist das mit 2M möglich? Denke nicht, oder?

Danke & Sorry für offtopic, aber das interessiert mich jetzt :wink:

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Re: Was muss ich machen damit ich nicht haften muss?

Beitrag von ekkard » Mo 23 Jan, 2006 7:31 pm

tHaHooL hat geschrieben:Wie wird das dann genau gemacht mit 2M? Ich dachte immer da werden die Strahlen optisch aufgeweitet?
Selbstverständlich geschieht bei 2M die Verteilung der Strahlung durch feste, optische Aufweitung. Deshalb ist die Sache auch viel sicherer als bei einer Strahlverteilung durch bewegten Strahl.
tHaHooL hat geschrieben:Oder ist eine Klassifizierung nach 2M auch möglich wenn nur die Scanning Geschwindigkeit entsprechend erhöht wird?
An der Geschwindigkeit liegt's nicht, sondern an der isotropen Verteilung (isotrop = in alle Richtungen gleichmäßig). Letztere ist bei Scanning nicht gewährleistet. Darum der ganze Zirkus!
tHaHooL hat geschrieben:Oberhalb 2.7m würde ich schon gerne mit "heissen Strahlen" arbeiten.
Das ist zulässig, solange Strahlen nicht nach unten in den Zuschauerraum können (feste Kantenblende nach unten hin).
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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