Import von Laser

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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holom
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Import von Laser

Post by holom » Sun 27 Nov, 2005 6:11 pm

Hallo!

Hab schon im Forum gesucht aber zu folgenden Fragen nix passendes gefunden:

Wollte mal fragen, welche Dinge es zu beachten gibt, wenn ich einen Laser aus einem nicht EU-Land (USA, Osteuropa) kaufen möchte (z.B. von privat über ebay). Gibt es da irgendwelche Einfuhrbeschränkungen oder so was? Dass Zoll gezahlt werden muss ist klar. Mir geht's nur darum, wenn ich da etwas kaufe und es schlägt beim Zoll auf, kann z.B. der Zoll sagen, sowas darf man gar nicht einführen nach Deutschland? Wer hat damit erfahrungen?

Ich denke dabei an einen DPSS grün mit ca. 100 mW für den Hobby-Betrieb im Keller. Hat es dabei irgendwelche Vorteile für den Import, wenn man weiß (weil es draufsteht) dass das Ding in Deutschland hergestellt wurde? Wäre ja dann quasi ein Reimport :)

Wie ist es eigentlich, wenn man so nen Laser mit ca. 100mW privat im Keller betreibt (also z.B. für experimente mit optik ), ohne dass den jemand zu gesicht bekommt. Braucht man da eine Genehmigung, oder muss man das irgendwo melden??

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ekkard
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Re: Import von Laser

Post by ekkard » Sun 27 Nov, 2005 7:54 pm

HoloM wrote: ... fragen, welche Dinge es zu beachten gibt, wenn ich einen Laser aus einem nicht EU-Land (USA, Osteuropa) kaufen möchte (z.B. von privat über ebay). Gibt es da irgendwelche Einfuhrbeschränkungen oder so was?
Vorweg, ich bin kein Experte für das Marktgeschehen und dessen Überwachung. Zuständig für die Überwachung und den Vollzug des Gerätesicherheitsgesetzes und des Arbeitssicherheitsgesetzes sind die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz. Im Prinzip kaufst Du ein potentiell gefährliches Gerät, welches den genannten Gesetzen unterliegt.
Solange Du das "potentiell gefährliche Gerät" in Deinem Hobby-Keller unter Verschluss hältst, keine unmündigen Kinder dranlässt, keine öffentliche Vorführung vorhast und das Gerät nicht in Verkehr bringst, kann Dir das Gerät auch nicht weggenommen werden.
Der Zoll kann natürlich um Amtshilfe durch das StAfA bitten, wenn ihm ein "potentiell gefährliches Gerät" auffällt und nicht sicher ist, was damit bezweckt wird. Ich weiß nur, dass die Auslieferung solcher Geräte an Kinder und Jugendliche verhindert wird.
Ferner wird die Auslieferung von Geräten verhindert, die nicht den EU Regeln entsprechen (also kein CE Zeichen oder bei Lasern nicht klassifiziert nach DIN EN 60825-1 oder keine Sicherheitshinweise). Also:
Als Person in einem Alter ab 18 Jahren kannst Du ein klassifiziertes und elektrisch sicheres Importgerät kaufen. Ggf. musst Du einiges erklären. Der Weiterverkauf ist problematisch.
HoloM wrote:Ich denke dabei an einen DPSS grün mit ca. 100 mW für den Hobby-Betrieb im Keller.
Wie gesagt, im Hobbykeller: kein Problem. Du trägst allerdings das komplette Haftungsrisiko nach BGB, falls bei einer fremden Person ein Schaden eintritt. (Das wurde bereits diskutiert, suche einmal unter "Versicherung" gegen Laserschäden.)
HoloM wrote:Hat es dabei irgendwelche Vorteile für den Import, wenn man weiß (weil es draufsteht) dass das Ding in Deutschland hergestellt wurde? Wäre ja dann quasi ein Reimport
Eigentlich nein; denn Geräte, die hier in Verkehr gebracht werden, müssen entsprechende Zertifikate (DIN EN 60825-1) und Konformitätserklärungen (CE) aufweisen. Ein nicht deklariertes Gerät ist eigentlich unzulässig, gleichgültig, wo es herkommt.
HoloM wrote:Wie ist es eigentlich, wenn man so nen Laser mit ca. 100mW privat im Keller betreibt (also z.B. für experimente mit optik ), ohne dass den jemand zu gesicht bekommt. Braucht man da eine Genehmigung, oder muss man das irgendwo melden??
Definitiv nicht, obwohl sich alle Fachleute einig sind, dass damit ein hohes Risiko für Augenschäden gegeben ist. Bleibt noch die Frage, warum 100 mW, wenn für schöne, optische Experimente 5 mW bei weitem genug sind. Ich kann jedem nur raten, sich die BGV B2 (Link zu einem kostenlosen Download auf meiner Homepage http://www.lasersafe.de ) zu Gemüte zu führen, um ein Gespür dafür zu bekommen, wie man sich selbst "sicher verhält".
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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siehe unsere Stickies!

Post by ekkard » Sun 27 Nov, 2005 7:57 pm

Übrigens gibt es hier im Forum Lasersicherheit einen Sticky mit Vorschriften zur Lasersicherheit, die ich ebenfalls zum Studium empfehle.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

turntabledj
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Post by turntabledj » Mon 28 Nov, 2005 10:17 am

Eigentlich nein; denn Geräte, die hier in Verkehr gebracht werden, müssen entsprechende Zertifikate (DIN EN 60825-1) und Konformitätserklärungen (CE) aufweisen. Ein nicht deklariertes Gerät ist eigentlich unzulässig, gleichgültig, wo es herkommt.

Bestellt man bei einem deutschen Hersteller/Händler z.B. ein Scanningsystem (Set bestehend aus Galvo und Treiber) oder ein Lasermodul, bekomme ich grundsätzlich ein OEM-Teil.
Das besitzt dann weder ein Zertifikat, noch CE.

'Mobile' Laseranlagen, die für fast jeden Job umgebaut werden, dürften auch weder CE noch DIN-Zertifiziert sein.

Das kann ich mir selbst bei Festinstallationen kaum vorstellen, da die Laserbänke ja nur in sehr geringen Stückzahlen als
Einzelanfertigung hergestellt werden.

Widerspricht sich irgendwie... oder !?


Das ganze Geraffel wie SpiderGeek und SpookyBlue jetzt mal aussen vor.
Das iss ja "Conrad-Wühltisch-Massenanfertigungs-Spielzeug" :wink:

holom
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Post by holom » Mon 28 Nov, 2005 8:11 pm

Wenn der Verkäufer in Polen sitzt dürfte es eigentlich eh keine Probleme geben, oder? nachdem Polen ja jetzt zur EU gehört ist das ja binnenhandel und da geht's sowieso nicht mehr durch den Zoll, oder?

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Post by ekkard » Mon 28 Nov, 2005 8:45 pm

turntabledj wrote:Bestellt man bei einem deutschen Hersteller/Händler z.B. ein Scanningsystem (Set bestehend aus Galvo und Treiber) oder ein Lasermodul, bekomme ich grundsätzlich ein OEM-Teil.
Das besitzt dann weder ein Zertifikat, noch CE.
Das ist richtig, gilt aber für Hersteller. Ein Hobby-Experimentator muss sich dann als "Hersteller" hochstilisieren, was sicher eine Möglichkeit ist. Ob das von den Behörden genauso gesehen wird, wage ich zu bezweifeln.
turntabledj wrote:'Mobile' Laseranlagen, die für fast jeden Job umgebaut werden, dürften auch weder CE noch DIN-Zertifiziert sein.
Nun unterliegen aber kommerziell agierende Nutzer der Gewerbeordnung, können also durchaus "Hersteller" sein.

"Hersteller" müssen vor Verwendung ihres Produktes (öffentliche Vorführung oder In-Verkehr-Bringen) die Anlage klassifizieren und die Konformität mit den EN erklären (also alle Sicherheitsmaßnahmen und Bedingungen auflisten, die Anlage beschildern ...).
turntabledj wrote:Das kann ich mir selbst bei Festinstallationen kaum vorstellen, da die Laserbänke ja nur in sehr geringen Stückzahlen als
Einzelanfertigung hergestellt werden.

Widerspricht sich irgendwie... oder !?
Nö, eigentlich widerspricht sich das nicht. Das ist genau die Vorgehensweise bei den Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Anlage = Klasse 3B oder 4, Beschilderung, Sicherheitskonzept. Die Bescheinigung entspricht der Konformitätserklärung. Also das passt schon.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Post by jojo » Tue 29 Nov, 2005 10:13 am

turntabledj wrote:Bestellt man bei einem deutschen Hersteller/Händler z.B. ein Scanningsystem (Set bestehend aus Galvo und Treiber) oder ein Lasermodul, bekomme ich grundsätzlich ein OEM-Teil.
Das besitzt dann weder ein Zertifikat, noch CE.
Bitte? :shock:
Das stimmt wohl, wenn man bei dubiosen China-Händlern kauft.
Ich kann Dir als Hersteller versichern, dass es kein "OEM" in diesem Sinne gibt, und dass von ALLEN Geräten und Komponenten CE-konformität verlangt wird, es sei denn, es sind BAUSÄTZE (Platine + Tüte Bauteile). Dann bist Du selbst fürs CE verantwortlich.
Wer je einen M9024 bzw. Widemove gekauft hat, wird wohl kaum annehmen, dass ich den CE-Kleber draufklebe, weil er geil aussieht.
Da es schlicht unpraktisch ist, auf JEDE Platine das CE-Zeichen zu machen und auch noch jedem Teil ein Zertifikat beizulegen, wird es eben oft nicht gemacht. Das heisst aber nicht, dass es z.B. von uns keine Konformitätserklärung gibt, wenn man sie wünscht.
'Mobile' Laseranlagen, die für fast jeden Job umgebaut werden, dürften auch weder CE noch DIN-Zertifiziert sein.
Was sie dennoch nicht von dieser Pflicht entbindet..
Das kann ich mir selbst bei Festinstallationen kaum vorstellen, da die Laserbänke ja nur in sehr geringen Stückzahlen als
Einzelanfertigung hergestellt werden.
Es interessiert bei CE nicht im geringsten, in welchen Stückzahlen ein Produkt oder eine Anlage hergestellt wird.
Der Hersteller muss für die Konformität jeder hergestellten Anlage geradestehen. Auch bei Einzelanfertigungen.
Dabei bedeutet CE je nach Produkt eine ganze Latte von Eigenschaften, Grenzwerten und Sicherheitsvorschriften.

Da aber in den letzten Jahren seitens asiatischer Importe das CE praktisch "entwertet" und ad absurdum wurde, kommt man sich als europäischer Hersteller ziemlich blöde vor und hat eigentlich nur Nachteile, wenn man Kosten in solche Dinge wie CE und Sicherheit investiert.
Selbiges gilt auch für die "neueste Schandtat" Elektro-Altgeräteentsorgung.
Es wird die Zeit kommen, wo die Europäer merken, dass man sich von Bürokratie und Vorschriften nichts kaufen kann. Aber dann ist es zu spät.
Ist es jetzt eigentlich schon :cry:

Joachim

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Post by turntabledj » Tue 29 Nov, 2005 11:51 am

Das stimmt wohl, wenn man bei dubiosen China-Händlern kauft.
Ich kann Dir als Hersteller versichern, dass es kein "OEM" in diesem Sinne gibt, und dass von ALLEN Geräten und Komponenten CE-konformität verlangt wird
Ok ok, hätte ich's mal nicht gleich veralgemeinern sollen :roll:
Zumindest war das damals bei meinem ML DPGL20 so, dass da kein
Aufkleber drauf und keine kopie einer CD-Prüfbescheinigung bei war.

Genauso wenig bei den im Feb. bei HB gekauften CT6210 mit SuperMicro-Amps...

Ich bin immer davon ausgegangen, dass man standardmäßig eine Kopie von sowas dazu bekommt, wenn der Kram schon Zertifiziert ist.
Würde ich aber zumindest als sinnvoll erachten...
An den 5 Cent, die die Kopie kostet, wird's ja wohl hoffentlich nicht liegen.
Es interessiert bei CE nicht im geringsten, in welchen Stückzahlen ein Produkt oder eine Anlage hergestellt wird.
Stimme ich dir zu !
Nur ändert das den Preis der Einzelstücke enorm, da sie theoretisch auch jedes einzelne abgenommen werden müsste - oder irre ich mich da ?

Grüße
Achim

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Post by afrob » Tue 29 Nov, 2005 5:14 pm

turntabledj wrote:Nur ändert das den Preis der Einzelstücke enorm, da sie theoretisch auch jedes einzelne abgenommen werden müsste - oder irre ich mich da ?
CE-Zeichen gibt es bei Conrad im Hunderterpack. Die Konformitätserklärung füllst du als Hersteller selbst aus und garantierst damit die Einhaltung aller relevanter Normen. Welche das sind musst du selbst herausfinden.

Angenommen du schraubst z.B. M9024, bei denen der Hersteller schon die Einhaltung der EMV-Normen bescheinigt, auf eine Aluminiumplatte. Dann kannst du mit genügend Sachverstand feststellen, dass die Aluminiumplatte das EMV-Verhalten des Systems nicht negativ beeinflussen wird und auch ohne EMV-Test die Konformität bescheinigen.

Grüsse,
afrob

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