HoloM hat geschrieben: ... fragen, welche Dinge es zu beachten gibt, wenn ich einen Laser aus einem nicht EU-Land (USA, Osteuropa) kaufen möchte (z.B. von privat über ebay). Gibt es da irgendwelche Einfuhrbeschränkungen oder so was?
Vorweg, ich bin kein Experte für das Marktgeschehen und dessen Überwachung. Zuständig für die Überwachung und den Vollzug des Gerätesicherheitsgesetzes und des Arbeitssicherheitsgesetzes sind die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz. Im Prinzip kaufst Du ein potentiell gefährliches Gerät, welches den genannten Gesetzen unterliegt.
Solange Du das "potentiell gefährliche Gerät" in Deinem Hobby-Keller unter Verschluss hältst, keine unmündigen Kinder dranlässt, keine öffentliche Vorführung vorhast und das Gerät nicht in Verkehr bringst, kann Dir das Gerät auch nicht weggenommen werden.
Der Zoll kann natürlich um Amtshilfe durch das StAfA bitten, wenn ihm ein "potentiell gefährliches Gerät" auffällt und nicht sicher ist, was damit bezweckt wird. Ich weiß nur, dass die Auslieferung solcher Geräte an Kinder und Jugendliche verhindert wird.
Ferner wird die Auslieferung von Geräten verhindert, die nicht den EU Regeln entsprechen (also kein CE Zeichen oder bei Lasern nicht klassifiziert nach DIN EN 60825-1 oder keine Sicherheitshinweise). Also:
Als Person in einem Alter ab 18 Jahren kannst Du ein klassifiziertes und elektrisch sicheres Importgerät kaufen. Ggf. musst Du einiges erklären. Der Weiterverkauf ist problematisch.
HoloM hat geschrieben:Ich denke dabei an einen DPSS grün mit ca. 100 mW für den Hobby-Betrieb im Keller.
Wie gesagt, im Hobbykeller: kein Problem. Du trägst allerdings das komplette Haftungsrisiko nach BGB, falls bei einer fremden Person ein Schaden eintritt. (Das wurde bereits diskutiert, suche einmal unter "Versicherung" gegen Laserschäden.)
HoloM hat geschrieben:Hat es dabei irgendwelche Vorteile für den Import, wenn man weiß (weil es draufsteht) dass das Ding in Deutschland hergestellt wurde? Wäre ja dann quasi ein Reimport
Eigentlich nein; denn Geräte, die hier in Verkehr gebracht werden, müssen entsprechende Zertifikate (DIN EN 60825-1) und Konformitätserklärungen (CE) aufweisen. Ein nicht deklariertes Gerät ist eigentlich unzulässig, gleichgültig, wo es herkommt.
HoloM hat geschrieben:Wie ist es eigentlich, wenn man so nen Laser mit ca. 100mW privat im Keller betreibt (also z.B. für experimente mit optik ), ohne dass den jemand zu gesicht bekommt. Braucht man da eine Genehmigung, oder muss man das irgendwo melden??
Definitiv nicht, obwohl sich alle Fachleute einig sind, dass damit ein hohes Risiko für Augenschäden gegeben ist. Bleibt noch die Frage, warum 100 mW, wenn für schöne, optische Experimente 5 mW bei weitem genug sind. Ich kann jedem nur raten, sich die BGV B2 (Link zu einem kostenlosen Download auf meiner Homepage
http://www.lasersafe.de ) zu Gemüte zu führen, um ein Gespür dafür zu bekommen, wie man sich selbst "sicher verhält".