Öffentliche Veranstaltung, Anmeldung etc...

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

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tobbi
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Öffentliche Veranstaltung, Anmeldung etc...

Beitrag von tobbi » Mi 02 Feb, 2005 5:08 pm

Hi zusammen,
mag sein dass meine Frage für die meisten ziemlich schwachsinnig ist, aber kann mir jemand sagen als was ich eine öffentliche Veranstaltung definiere?
Wenn ich draußen im Park eine Partie mache, ist die dann gleich öffentlich etc., etc, etc. ??
Die zweite Sache ist, kostet es was wenn ich meine Lasershow bei Behörden anmelde und wie lange dauert so was?

MfG Tobi

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lightfreak
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Beitrag von lightfreak » Mi 02 Feb, 2005 7:20 pm

Hi,

also öffentlicher als im Park geht eigentlich kaum noch (Fußgängerzone wär noch ne Steigerung).
Die Anmeldung ist nicht das Problem, meißt wird aber eine TÜV Abnahme verlangt und die kostet richtig Kohle.

Gruß

Simon

tobbi
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Beitrag von tobbi » Mi 02 Feb, 2005 8:08 pm

Hi,
hab so nen Spooky mit TÜV, wird wohl nicht so ein Problem sein.
Das heißt, öffentlich ist alles, wo jeder hin kann, einfach so?
Das würde ja heißen, dass Clubd, Diskotheken und Bars nicht öffentlich sind???
MfG Tobi

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Beitrag von turntabledj » Mi 02 Feb, 2005 8:33 pm

Hallo,
Das heißt, öffentlich ist alles, wo jeder hin kann, einfach so?
So würde ich das zumindest sehen - genaue Definition kenne ich allerdings auch nicht.
Das würde ja heißen, dass Clubd, Diskotheken und Bars nicht öffentlich sind???
Sorry, aber da kann ja nun wirklich jeder hin, der den Weg kennt.


Aber mal abgesehen von anmelden müssen oder nicht.
Nur mal so als Hinweis: Eine Laseranlage nicht anmelden zu müssen, heißt nicht, dass man nicht Haftbar gemacht werden kann, wenn etwas passiert. Nicht, dass hier falsche Spekulationen entstehen.

Der Betreiber einer LAseranlage bekommt zu 99.9% ein Problem, falls etwas passieren sollte.
Selbst wenn einer mit ner Leiter an den Spooky klettert - Notaus hätte rechtzeitig gedrückt werden können... Mit dem Bediener der Anlage wollt ich dann nicht tauschen :twisted:

Achim

tobbi
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Beitrag von tobbi » Mi 02 Feb, 2005 8:38 pm

Hi,
is klar dass der Laserfreak dann Stress bekommt.
Muss ich ne TÜV-geprüfte Anlage jetzt gar nicht anmelden?
MfG Tobi

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öffentlich / öffentlicher Betrieb

Beitrag von ekkard » Mi 02 Feb, 2005 10:00 pm

"öffentlich" ist alles, was nicht Dir/Euch oder Euren Auftraggebern gehört und begangen, beflogen oder sonstwie von beliebigen Personen erreicht werden kann. Im Zweifel legt das Ordnungsamt fest, was öffentlich ist. Deshalb muss der Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 beim Ornungsamt angemeldet und daraufhin genehmigt werden - oder eben nicht oder unter Auflagen, die die Sicherheit gewährleisten.
Zuletzt geändert von ekkard am Mi 02 Feb, 2005 10:11 pm, insgesamt 1-mal geändert.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Beitrag von ekkard » Mi 02 Feb, 2005 10:09 pm

Hallo Tobi,
Tobbi hat geschrieben:hab so nen Spooky mit TÜV, wird wohl nicht so ein Problem sein.
Sicherheitsabstand und -Höhe beachten. Das Zertifikat ist kein Freibrief!
Tobbi hat geschrieben:Das heißt, öffentlich ist alles, wo jeder hin kann, einfach so? Das würde ja heißen, dass Clubd, Diskotheken und Bars nicht öffentlich sind???
Die sind deshalb "öffentlich", weil sie Versammlungsstätten sind, in die öffentlich eingeladen wird. Das gilt auch dann, wenn ganz bestimmte Personen oder -Gruppen nicht eingelassen werden. "Öffentlich" heißt hier einfach: irgendwelche Leute, die nicht unbedingt Laserspezialisten sein müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

tobbi
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Beitrag von tobbi » Do 03 Feb, 2005 11:19 am

Hi Ekkard,
ist klar dass das Zertifikat kein Freibrief ist, werde ich schon alles beachten.
Danke für deine Antwort, hat mir weitergeholfen.
MfG Tobi

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