Einiges wurde nun schon zutreffend erörtert, aber hier noch meine Sicht der Dinge:
Jonny123400 hat geschrieben:Gibt es bestimmte gesetze, wie alt man sein muss um mit Lasern zu arbeiten?
Solange Du nichts Genehmigungspflichtiges machst, gibt es keine gesetzliche Regel, die Dir den Einsatz von Lasern verbietet.
Jonny123400 hat geschrieben:Wenn ich jetzt bei einer Geburtstagparty von einem Kollegen eine Lasershow mach, mache ich mich dann strafbar?
Nein, aber Du und die Erziehungsberechtigten (-verpflichteten) sind haftpflichtig i.S. des Bürgerlichen Gesetzbuches. Eine strafbare Handlung liegt dann vor, wenn Du Deine Anlage ohne behördliche Genehmigung "öffentlich" betreibst oder ohne EC-Kennzeichnung (und Prüfung) "in Verkehr bringst". "Privat" in Bezug auf "Kollegenkreis" und "Familie" ist sehr eng zu sehen. Im Zweifel wird die Behörde von "öffentlich" ausgehen - und dann wird's im juristischen Sinne "eng"! (Ich kann persönlich von allen Vorführungen von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 durch nicht entsprechend ausgebildete Personen nur abraten. Das ist für Dich und alle Beteiligten kein Unfall-(Rest)risiko mehr, sondern Vorsatz!).
Jonny123400 hat geschrieben:... wenn ... ein Veranstaltungstechniker bei Konzerten eine Lasershow einbauen will, muss er immer vor jeder show alles überprüfen lassen, oder kann er auch so eine Art Prüfung oder Ausbildung machen wie z.B: als Pyrotechniker?
Ja. Es sei denn er setzt eine kompakte, im Labor geprüfte und von einem Laserschutzbeauftragten installierte Anlage ein.
Jonny123400 hat geschrieben:Wenn ja Wo und wieviel kostet der Spaß?
Die Abnahme kostet ca. 400 EURO+Reiszeit nach Stundensatz+km-Kosten+Tagegeld-Anteil, macht je nach Reisedauer 500 bis 1000 EURO.
Es ist also immer eine gute Idee, den nächstgelegenen Tüv oder Prüfstelle zu wählen und nach dessen Gesamtpreis für eine Prüfung am Veranstaltungsort zu fragen. (Weitere Auskünfte: pm)