Möchte folgende Bank Tüv Fest machen
Moderator: ekkard
Möchte folgende Bank Tüv Fest machen
Hi,
habe seit heute einen dieser wunderbaren DPSS Laser viewtopic.php?t=35434. Er hat höchstwahrscheinlich um die 50mW Leistung. Ich möchte mir nun eine kleine Bank mit einigen Effekten (ohne Scanning) bauen, die eine einmalige Tüv Abnahme erhalten, so dass ich sie unter folgenden Bedingunen Aufbauen kann:
-Mind. Höhe 2,7m (habe 2 Traversenlifte, die es auf ca. 3,30m bringen)
-Mind. Abstand zum Publikum ca. 3m (weniger besser, aber wahrscheinlich nicht unbedingt sicher)
Dabei kann, falls nötig, vor dem DPPS noch ein Treiber mit TTL Blanking geschaltet werden, wodurch die Leistung zur Not dauerhaft reduziert werden kann.
Da 50mW ja nicht gerade wenig sind, möchte ich nur Effekte verbauen, die auch sicher sind und somit einer Tüv Abnahme standhalten. Ich hatte erstmal an folgendes gedacht:
- Polygonscanner zum Erzeugen einer Ebene über 2,70m (sollte kein Problem sein).
- Eine gepunktete Linie über 2,70m statisch (Grating)
- Stehende Strahlen (evt. mit Strahlteiler auf je 2 Strahlen aufgeteilt), die nicht im Raum reflektiert werden und über 2,70m liegen
Nun ist das ja noch nicht allzu viel. Meine Frage ist nun, kann ich noch weitere Effekte gefahrlos verbauen? Insbesondere sind hier weitere langsam drehende und auch statische Gratings gemeint.
- Ein Polysector Grating
- Ein drehendes Burst Grating
- evt. sogar ein drehendes Line Grating
- Tunneleffekt?
- weitere?
Gibt es eine Möglichkeit, dass diese Effekte mit dem oben genannten Laser noch sicher bestrahlt werden können? 0.te Ordnung der Gratings liegt natürlich über 2,70m. Kann man Gratings überhaupt berechnen oder muss man die wirklich messen? Falls die MZB überschritten wird, wäre es möglich durch einen Strahlteiler die Leistung für einige Effekte zu verringern, so dass z.B. die Ebene trotzdem noch volle Leistung bekommt (bei einem Grating ist es ja wohl nicht so wichtig, wenn es etwas weniger Leistung bekommt)?
Wie wäre es mit einem Tunneleffekt - habe hier einen Thread gelesen, dass dort die MZB überraschend schnell überschritten wird?
Ausserdem habe ich noch folgende Fragen zur Steuerung:
Ich möchte das Gerät per DMX steuern. Die passenden Ansteuerungschips habe ich bereits entworfen. Der Laserstrahl soll dabei mit einem Schrittmotor umgelenkt werden (Strahlschalterersatz). Während des Umschaltens zwischen 2 Effekten erzeugt dieser Umschalter ein Blanking Signal, so dass nichts "daneben" geht. Muss ich da auf weitere Vorschriften achten?
Thema "Not aus": Sobald ein DMX Signal ausbleibt, schaltet die Elektronik den Laser ab. Wäre es ausreichend einen Not Aus Schalter zu bauen, der das DMX Signal unterbricht (ansonsten wäre wieder ein extra Kabel notwendig)?
Ausserdem habe ich mich gefragt, ob es einen Unterschied macht, ob sich ein Strahl im Publikum langsam bewegt oder nicht? Wie viel Leistung darf ein Strahl aus einem Grating max. haben, um die MZB nicht zu überschreiten (Strahldurchmesser <=7mm)?
Das sind erstmal viele Fragen und ich hoffe, dass Ihr mir in dieser speziellen Fragestellung weiterhelfen könnt.
Gruß,
Thomas
PS: Das Ergebnis wird dann natürlich hier gepostet!
habe seit heute einen dieser wunderbaren DPSS Laser viewtopic.php?t=35434. Er hat höchstwahrscheinlich um die 50mW Leistung. Ich möchte mir nun eine kleine Bank mit einigen Effekten (ohne Scanning) bauen, die eine einmalige Tüv Abnahme erhalten, so dass ich sie unter folgenden Bedingunen Aufbauen kann:
-Mind. Höhe 2,7m (habe 2 Traversenlifte, die es auf ca. 3,30m bringen)
-Mind. Abstand zum Publikum ca. 3m (weniger besser, aber wahrscheinlich nicht unbedingt sicher)
Dabei kann, falls nötig, vor dem DPPS noch ein Treiber mit TTL Blanking geschaltet werden, wodurch die Leistung zur Not dauerhaft reduziert werden kann.
Da 50mW ja nicht gerade wenig sind, möchte ich nur Effekte verbauen, die auch sicher sind und somit einer Tüv Abnahme standhalten. Ich hatte erstmal an folgendes gedacht:
- Polygonscanner zum Erzeugen einer Ebene über 2,70m (sollte kein Problem sein).
- Eine gepunktete Linie über 2,70m statisch (Grating)
- Stehende Strahlen (evt. mit Strahlteiler auf je 2 Strahlen aufgeteilt), die nicht im Raum reflektiert werden und über 2,70m liegen
Nun ist das ja noch nicht allzu viel. Meine Frage ist nun, kann ich noch weitere Effekte gefahrlos verbauen? Insbesondere sind hier weitere langsam drehende und auch statische Gratings gemeint.
- Ein Polysector Grating
- Ein drehendes Burst Grating
- evt. sogar ein drehendes Line Grating
- Tunneleffekt?
- weitere?
Gibt es eine Möglichkeit, dass diese Effekte mit dem oben genannten Laser noch sicher bestrahlt werden können? 0.te Ordnung der Gratings liegt natürlich über 2,70m. Kann man Gratings überhaupt berechnen oder muss man die wirklich messen? Falls die MZB überschritten wird, wäre es möglich durch einen Strahlteiler die Leistung für einige Effekte zu verringern, so dass z.B. die Ebene trotzdem noch volle Leistung bekommt (bei einem Grating ist es ja wohl nicht so wichtig, wenn es etwas weniger Leistung bekommt)?
Wie wäre es mit einem Tunneleffekt - habe hier einen Thread gelesen, dass dort die MZB überraschend schnell überschritten wird?
Ausserdem habe ich noch folgende Fragen zur Steuerung:
Ich möchte das Gerät per DMX steuern. Die passenden Ansteuerungschips habe ich bereits entworfen. Der Laserstrahl soll dabei mit einem Schrittmotor umgelenkt werden (Strahlschalterersatz). Während des Umschaltens zwischen 2 Effekten erzeugt dieser Umschalter ein Blanking Signal, so dass nichts "daneben" geht. Muss ich da auf weitere Vorschriften achten?
Thema "Not aus": Sobald ein DMX Signal ausbleibt, schaltet die Elektronik den Laser ab. Wäre es ausreichend einen Not Aus Schalter zu bauen, der das DMX Signal unterbricht (ansonsten wäre wieder ein extra Kabel notwendig)?
Ausserdem habe ich mich gefragt, ob es einen Unterschied macht, ob sich ein Strahl im Publikum langsam bewegt oder nicht? Wie viel Leistung darf ein Strahl aus einem Grating max. haben, um die MZB nicht zu überschreiten (Strahldurchmesser <=7mm)?
Das sind erstmal viele Fragen und ich hoffe, dass Ihr mir in dieser speziellen Fragestellung weiterhelfen könnt.
Gruß,
Thomas
PS: Das Ergebnis wird dann natürlich hier gepostet!
- rayman
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Ich interpretiere das mal so, dass Du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung haben möchtest, damit Du die Bank bei verschiedenen Veranstaltungen ohne TÜV-Abnahme betreiben kannst. Sehe ich das richtig?
Ich bin mal auf die Antworten der Sicherheitsexperten gespannt, aber ich glaube nicht, dass Du für eine Bank mit 50mW, die stehende Beams erzeugt, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommst.
Ich bin mal auf die Antworten der Sicherheitsexperten gespannt, aber ich glaube nicht, dass Du für eine Bank mit 50mW, die stehende Beams erzeugt, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommst.
Ja, das siehst Du richtig.Ich interpretiere das mal so, dass Du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung haben möchtest, damit Du die Bank bei verschiedenen Veranstaltungen ohne TÜV-Abnahme betreiben kannst. Sehe ich das richtig?
Das ist die große Frage. Idee ist, dass die 50mW Leistung nur über 2,70m lasert und darunter entsprechend reduziert wird. Falls das aber immer noch zu viel ist, so werde ich wohl die Leistung insgesamt reduzieren müssen. Die 50mW sind auch eigentlich nur für den Laserhimmel interessant. Wenn bei den Gratings nur mit ca. 20mW gearbeitet wird, ist das eigentlich auch egal, weil das noch immer hell genug ist.Ich bin mal auf die Antworten der Sicherheitsexperten gespannt, aber ich glaube nicht, dass Du für eine Bank mit 50mW, die stehende Beams erzeugt, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommst.
Gruß,
Thomas
- rayman
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Ich glaube nicht, dass Du eine reelle Chance hast für Deine Eigenbaubank eine Unbedenklichkeitsb. zu bekommen, so lange Du nicht ausschließen kannst, dass überhaupt Strahlen das Gehäuse verlassen, die die MZB überschreiten. Bei stehenden Beams wird das schwierig.
Wie gesagt bin ich kein Sicherheitsspezi, aber das ist meine Einschätzung.
Wie gesagt bin ich kein Sicherheitsspezi, aber das ist meine Einschätzung.
Hallo!
Warum sollte es nicht möglich sein, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu bekommen? Die DIN 56912 verlangt, daß Strahlen, die die MZB überschreiten, oberhalb von 2.7m geführt werden.
Und genau DAS hatte ja Breti schon als Vorraussetzung gegeben. Denn Festeffekte lassen sich ausmessen, bei einem Grating wird solange um eine Ordnung nach "über 2.7m" verschoben, bis die MZB im festgesetzten Mindestabstand eingehalten werden, genauso bei bewegten Gratings. Der Himmeleffekt soll ja eh über 2.7m gefahren werden, deshalb muß dieser nicht überwacht werden, denn bei einem Ausfall gäbe es zwar einen peinlichen stehenden Strahl, der aber oberhalb der 2.7m verläuft. Also zwar peinlich, aber nicht gefährdend fürs Publikum.
Ein wenig schwieriger wird die Sache bei dem Tunneleffekt. Ich nehme an, daß dieser ins Publikum gehen soll, weil die Leute im Tunnel stehen wollen. Hierbei musst Du eine Überwachung vom Motor haben, der eine bestimmte Drehzahl einhält und bei Fehlfunktion den Sicherheitsshutter betätigt. Der Tunneleffekt würde dann noch einer MZB-messung unterzogen werden, gff muß in einem bestimmten Abstand die Leistung reduziert werden, aber das kann man jetzt ohne genauere Parameter nicht abschätzen.
Ich hoffe ein wenig weiter geholfen zu haben
MfG Henrik
Warum sollte es nicht möglich sein, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu bekommen? Die DIN 56912 verlangt, daß Strahlen, die die MZB überschreiten, oberhalb von 2.7m geführt werden.
Und genau DAS hatte ja Breti schon als Vorraussetzung gegeben. Denn Festeffekte lassen sich ausmessen, bei einem Grating wird solange um eine Ordnung nach "über 2.7m" verschoben, bis die MZB im festgesetzten Mindestabstand eingehalten werden, genauso bei bewegten Gratings. Der Himmeleffekt soll ja eh über 2.7m gefahren werden, deshalb muß dieser nicht überwacht werden, denn bei einem Ausfall gäbe es zwar einen peinlichen stehenden Strahl, der aber oberhalb der 2.7m verläuft. Also zwar peinlich, aber nicht gefährdend fürs Publikum.
Ein wenig schwieriger wird die Sache bei dem Tunneleffekt. Ich nehme an, daß dieser ins Publikum gehen soll, weil die Leute im Tunnel stehen wollen. Hierbei musst Du eine Überwachung vom Motor haben, der eine bestimmte Drehzahl einhält und bei Fehlfunktion den Sicherheitsshutter betätigt. Der Tunneleffekt würde dann noch einer MZB-messung unterzogen werden, gff muß in einem bestimmten Abstand die Leistung reduziert werden, aber das kann man jetzt ohne genauere Parameter nicht abschätzen.
Ich hoffe ein wenig weiter geholfen zu haben
MfG Henrik
Für meine Zukunft sehe Ich weiß 

Hi,
Gruß,
Thomas
Oha, das noch oben verschieben war mit neu - klingt aber einleuchtend. Wieder was gelernt. Ich hätte jetzt einfach versucht die Leistung davor zu reduzieren.Denn Festeffekte lassen sich ausmessen, bei einem Grating wird solange um eine Ordnung nach "über 2.7m" verschoben, bis die MZB im festgesetzten Mindestabstand eingehalten werden, genauso bei bewegten Gratings.
Ja, so etwas hatte ich hier in einem Thread gelesen - vor allem dass die MZB überraschend schnell erreicht ist. Gibt es denn irgendwo solche Profi Motoren zu kaufen - mit Clock Signal und ordentlicher Befestigung für nen Spiegel? Die Abschaltung könnte ich mir mit nem Atmel selber basteln.Ein wenig schwieriger wird die Sache bei dem Tunneleffekt. Ich nehme an, daß dieser ins Publikum gehen soll, weil die Leute im Tunnel stehen wollen. Hierbei musst Du eine Überwachung vom Motor haben, der eine bestimmte Drehzahl einhält und bei Fehlfunktion den Sicherheitsshutter betätigt. Der Tunneleffekt würde dann noch einer MZB-messung unterzogen werden, gff muß in einem bestimmten Abstand die Leistung reduziert werden, aber das kann man jetzt ohne genauere Parameter nicht abschätzen.
Ja, danke - dies hilft mir schon etwas bei der Konzeption weiter. Hoffe mal, dass Ekkard sich noch zu Wort meldet - er scheint sich ja sehr gut damit auszukennen.Ich hoffe ein wenig weiter geholfen zu haben
Gruß,
Thomas
Also ich beziehe mich da auf diesen Thread: viewtopic.php?t=31597Du hättes wohl gerne eine einmalige Generalabnahme?
Sprich: Unbedenklichkeitsbescheinigung
Von einer pauschalen max. Leistung wurde dort unter den Voraussetzungen nichts erwähnt.
Gruß,
Thomas[/code]
Unter 500mW brauchst du nur eine Abnahme der Bank vom Tüv. Bei 50mW werden die dich mal anlächeln. Weitere Vorraussetzung ist das ein Laserschutzbeauftragter vor Ort ist. Das kannst natürlich du selbst sein und dir den Titel selbst vergeben. Du musst nur immer da sein wenn dein Laser Läuft und wissen wie man damit umgeht.Hatschi hat geschrieben:Halli Hallo
Du hättes wohl gerne eine einmalige Generalabnahme?
Glaube da wird bei jeder Neuaufstellung eine Abnahme fällig sein!
Hatschi
Hoffe DAS hilft dir weiter.
tom
- rayman
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Wo steht das denn?maroschik hat geschrieben:Unter 500mW brauchst du nur eine Abnahme der Bank vom Tüv.
Ich weise noch mal darauf hin:
Die Bank soll stehende Beams schießen UND mobil sein!!!
Und in dem oben genannten Thread steht unter anderem folgendes:
Ekkard hat geschrieben:Nein, da liegst Du richtig. Alle Effekte "aus der Bank" mit ihren Blenden und sonstigen Sicherheitseinrichtungen sind möglich und prüfbar. Komponenten im Raum können nur dann einmalig geprüft werden, wenn die Gesamtanlage fest ("für immer") installiert ist. Ab- und Wiederaufbau stellen in diesem Fall die vormaligen Prüfergebnisse in Frage.Heißt, daß Raumspiegel und externe reflektierende Gratings nicht erlaubt sind ?
also unterm Strich strahl's aus der Bank und reflektiert nirgends mehr, wenn ich das richtig interpretiere... - oder lieg ich falsch ?
hier noch mal eine kleine info zu dem thema viewtopic.php?t=28804
also meiner meinung nach ist das auch auf stehende strahlen übertragbar sofern die sicherzeit und die MZB eingehalten werden.
und wenn du sagen wir mal etz ein machida hast und die deswegen stressen, würde ich es auf einen getriebemotor schrauben, dann bewegt sich das ganze zwar, aber es könnten die mzb eingehalten werden.
ein ehemaliger aus diesem forum der noch aktiv in der branche mitmischt hat mir das jedenfalls so erklärt das kompakte und sichere anlagen bis 500mW eine universelle abnahme bekommen können. aber ein auftritt muss immer unter einverständnis der jeweiligen behörde ablaufen.
also sozusagen, bank: sicher + <500mW + Genehmigung der Behörde = Schöne Show
also meiner meinung nach ist das auch auf stehende strahlen übertragbar sofern die sicherzeit und die MZB eingehalten werden.
und wenn du sagen wir mal etz ein machida hast und die deswegen stressen, würde ich es auf einen getriebemotor schrauben, dann bewegt sich das ganze zwar, aber es könnten die mzb eingehalten werden.
ein ehemaliger aus diesem forum der noch aktiv in der branche mitmischt hat mir das jedenfalls so erklärt das kompakte und sichere anlagen bis 500mW eine universelle abnahme bekommen können. aber ein auftritt muss immer unter einverständnis der jeweiligen behörde ablaufen.
also sozusagen, bank: sicher + <500mW + Genehmigung der Behörde = Schöne Show
Raumspiegel
Ja, das habe ich auch gelesen - aber wo ist das Problem? Ich möchte nur einige stehende Beams über 2,70m an die Wand strahlen. Ohne Raumspiegel oder andere externe Effekte.
Gruß,
Thomas
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Thomas
- rayman
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Genau das ist der Punkt. Bei stehenden Beams wird die MZB nämlich NICHT eingehalten (es sei denn Du Laserst nur mit 1mW).maroschik hat geschrieben:hier noch mal eine kleine info zu dem thema viewtopic.php?t=28804
also meiner meinung nach ist das auch auf stehende strahlen übertragbar sofern die sicherzeit und die MZB eingehalten werden.
Du meinst wahrscheinlich das:
"hinreichend im Raum verteilte Bewegung der Strahlung" !!!Ekkard hat geschrieben:
Durch überwachte und gesicherte, hinreichend im Raum verteilte Bewegung der Strahlung kann man erreichen, dass im Sinne von Laserklasse 1M die MZB ab 100 mm Abstand von der scheinbaren Quelle (im Zweifelsfall bei Scannern die Mitte des letzten Spiegels) eingehalten wird:
Bei STEHENDEN Beams eindeutig nicht der Fall.
- ekkard
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1. Eine "einmalige Abnahme" ist nur möglich, wenn die Anlage "kompakt" ist und keinen weiteren Veränderungen unterliegt, ein Laserschutzbeauftragter (LSB) die Anlage eingerichtet hat und für die Sicherheitsmaßnahmen sorgt. Der LSB sorgt durch Einweisung auch dafür, dass sich der Bediener im Sinne der Firma (Haftung!) "sicher" verhält.
2. Es ist in Ordnung, wenn die "heißen Strahlen" oberhalb von 2,7 m bleiben (DIN 56912). Alle Strahlen, die nachgewiesenermaßen die MZB einhalten, dürfen sich im Zuschauerbereich tummeln.
3. Bei Gittern (Gratings) wird die Strahlung im wesentlichen im Strahl nullter Ordnung geführt. Nach meinen Erfahrungen sind die gebeugten Strahlen ungefährlich. (Es sei denn, die durch die gebeugten Strahlen verursachten diffusen Reflexion blenden deutlich!!!)
4. @maroschik: Von Seiten der Tüv ist die Abnahme (Untersuchung und Unbedenklichkeitsbescheinigung) überhaupt nicht erforderlich. Das Erfordernis ergibt sich aus Mängeln der Sicherheitskonzepte bei der Anmeldung von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4. In diesen Fällen verlangen die Behörden, dass ein Sachverständiger eingeschaltet wird.
Mangelhaft in diesem Sinne sind auch Anlagen, die nicht einer eingehenden CE Prüfung unter Einschluss von DIN EN 60825-1 und -4 (bzw. derzeit noch DIN 56912) unterzogen worden sind - aber gleichwohl öffentlich (kommerziell) eingesetzt werden sollen. (Selbstbau, Einzelstücke)
Die Wiederholung der Prüfung zur Unbedenklichkeitsbescheinigung hängt davon ab, ob die Anlage ab- und wieder aufgebaut wird und ob der Raum (oder optische Komponenten darin) einen sicherheitsrelevanten Einfluss hat (haben) oder nicht.
Es ist möglich, dass einzelne Behörden (Länder) auch noch ein Limit bei 500 mW (Grenze der Klasse 3B zur Klasse 4) eingefügt haben, aber das ist mir unbekannt.
2. Es ist in Ordnung, wenn die "heißen Strahlen" oberhalb von 2,7 m bleiben (DIN 56912). Alle Strahlen, die nachgewiesenermaßen die MZB einhalten, dürfen sich im Zuschauerbereich tummeln.
3. Bei Gittern (Gratings) wird die Strahlung im wesentlichen im Strahl nullter Ordnung geführt. Nach meinen Erfahrungen sind die gebeugten Strahlen ungefährlich. (Es sei denn, die durch die gebeugten Strahlen verursachten diffusen Reflexion blenden deutlich!!!)
4. @maroschik: Von Seiten der Tüv ist die Abnahme (Untersuchung und Unbedenklichkeitsbescheinigung) überhaupt nicht erforderlich. Das Erfordernis ergibt sich aus Mängeln der Sicherheitskonzepte bei der Anmeldung von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4. In diesen Fällen verlangen die Behörden, dass ein Sachverständiger eingeschaltet wird.
Mangelhaft in diesem Sinne sind auch Anlagen, die nicht einer eingehenden CE Prüfung unter Einschluss von DIN EN 60825-1 und -4 (bzw. derzeit noch DIN 56912) unterzogen worden sind - aber gleichwohl öffentlich (kommerziell) eingesetzt werden sollen. (Selbstbau, Einzelstücke)
Die Wiederholung der Prüfung zur Unbedenklichkeitsbescheinigung hängt davon ab, ob die Anlage ab- und wieder aufgebaut wird und ob der Raum (oder optische Komponenten darin) einen sicherheitsrelevanten Einfluss hat (haben) oder nicht.
Es ist möglich, dass einzelne Behörden (Länder) auch noch ein Limit bei 500 mW (Grenze der Klasse 3B zur Klasse 4) eingefügt haben, aber das ist mir unbekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
Hi,
danke Ekkard, das hilft mir schon weiter.
Gruß,
Thomas
danke Ekkard, das hilft mir schon weiter.
Ich habe evt. demnächst Zugang zu einem Messgerät. Wie viel Leistung darf denn der Strahl 0. Ordnung max. haben, um die MZB noch einzuhalten (vorausgesetzt, dass er nicht größer als 0,7cm im Durchmesser hat)?Bei Gittern (Gratings) wird die Strahlung im wesentlichen im Strahl nullter Ordnung geführt. Nach meinen Erfahrungen sind die gebeugten Strahlen ungefährlich. (Es sei denn, die durch die gebeugten Strahlen verursachten diffusen Reflexion blenden deutlich!!!)
Gruß,
Thomas
- chw9999
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Noch ein Grund mehr für eine Stablinse für publikumsgerichtete Himmeleffekte - da ist wenigstens kein Motor dran, der stehen bleiben kann.Henrik hat geschrieben:Der Himmeleffekt soll ja eh über 2.7m gefahren werden, deshalb muß dieser nicht überwacht werden, denn bei einem Ausfall gäbe es zwar einen peinlichen stehenden Strahl, der aber oberhalb der 2.7m verläuft. Also zwar peinlich, aber nicht gefährdend fürs Publikum.
Grüße
Christoph
- ekkard
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Hey Thomas,
Diese Frage ist ohne Kenntnis des Gitters und der darauf bestrahlten Fläche nicht zu beantworten. Erfahrungswerte liegen zwischen 1:200 und 1:50.
Die MZB für einen stehenden Strahl (ein Beugungslichtfleck) im sichtbaren Spektralbereich, einer Bestrahlungszeit von insgesamt weniger als 10 s und einem guten Laser beträgt 10 W/m² oder auf die Pupille umgerechnet: 0,39 mW. Das Instrument (mit 7 mm-Blende) darf also max. in einem Beugungsbild jene 0,39 mW finden. Der Strahl 0.Ordnung sollte indes nicht mehr als 39 mW enthalten. (Ggf. könnte es auch noch mit 50 mW gehen. Aber das sind Pi*Daumen-Werte!!!)
Du meinst wahrscheinlich: Welche Leistung darf im direkten Strahl (0.Ordnung) vorhanden sein, damit die gebeugte Strahlung (1., 2. usw. Ordnung) die MZB einhält.Breti hat geschrieben:Ich habe evt. demnächst Zugang zu einem Messgerät. Wie viel Leistung darf denn der Strahl 0. Ordnung max. haben, um die MZB noch einzuhalten (vorausgesetzt, dass er nicht größer als 0,7cm im Durchmesser hat)?
Diese Frage ist ohne Kenntnis des Gitters und der darauf bestrahlten Fläche nicht zu beantworten. Erfahrungswerte liegen zwischen 1:200 und 1:50.
Die MZB für einen stehenden Strahl (ein Beugungslichtfleck) im sichtbaren Spektralbereich, einer Bestrahlungszeit von insgesamt weniger als 10 s und einem guten Laser beträgt 10 W/m² oder auf die Pupille umgerechnet: 0,39 mW. Das Instrument (mit 7 mm-Blende) darf also max. in einem Beugungsbild jene 0,39 mW finden. Der Strahl 0.Ordnung sollte indes nicht mehr als 39 mW enthalten. (Ggf. könnte es auch noch mit 50 mW gehen. Aber das sind Pi*Daumen-Werte!!!)
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
Moin Laserfreaks,
habe gerade mal zufällig so alles gelesen - Leute, wollt ihr Euch wirklich ALLE zu den schon sowiso übermäßig agierenden Bürokraten, DIN + Paragraphenreitern zählen ???
Selbstnatürlich sollte man bei DER Sache sein Publikum vor Schaden bewahren - ist ja klar - dubiose Vorschriften sind ??? - Verantwortung ist besser...
Ich glaube schon fast, da geht`s nicht mehr so ganz um die Sicherheit, sondern um :
<<<wie sonst kriegt irgendeine Behörde oder Quark, irgendwie, wie auch immer, ihre Finanzmisere in den Griff ?>>>
Vielleicht stoße ich mit meiner Aussage bei wem an, aber sonst könnte ja Jever machen was er will...
Viele Grüße :
Lasex
habe gerade mal zufällig so alles gelesen - Leute, wollt ihr Euch wirklich ALLE zu den schon sowiso übermäßig agierenden Bürokraten, DIN + Paragraphenreitern zählen ???
Selbstnatürlich sollte man bei DER Sache sein Publikum vor Schaden bewahren - ist ja klar - dubiose Vorschriften sind ??? - Verantwortung ist besser...
Ich glaube schon fast, da geht`s nicht mehr so ganz um die Sicherheit, sondern um :
<<<wie sonst kriegt irgendeine Behörde oder Quark, irgendwie, wie auch immer, ihre Finanzmisere in den Griff ?>>>
Vielleicht stoße ich mit meiner Aussage bei wem an, aber sonst könnte ja Jever machen was er will...
Viele Grüße :
Lasex
Sehet her - es gibt doch noch nette Leute...
- ekkard
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Lasex,
sorry, verbreite keinen solchen Stuss.
Wie willst Du denn Dein Publikum schützen, wenn Du Laserstrahlung so lari fari behandelst? Wenn Du eine normale (thermisch arbeitende) Lichtquelle hernehmen tätest, also z. B. eine starke Projektorlampe, dann hättest Du - hätten alle hier - bei gleicher Beleuchtungsstärke am Auge der Zuschauer überhaupt keine Probleme!!!
Doch Laserstrahlung kann auf dem Augenhintergrund um den Faktor 5000 stärker gebündelt werden als "thermisch erzeugtes Licht".
sorry, verbreite keinen solchen Stuss.
Wie willst Du denn Dein Publikum schützen, wenn Du Laserstrahlung so lari fari behandelst? Wenn Du eine normale (thermisch arbeitende) Lichtquelle hernehmen tätest, also z. B. eine starke Projektorlampe, dann hättest Du - hätten alle hier - bei gleicher Beleuchtungsstärke am Auge der Zuschauer überhaupt keine Probleme!!!
Doch Laserstrahlung kann auf dem Augenhintergrund um den Faktor 5000 stärker gebündelt werden als "thermisch erzeugtes Licht".
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
Hallo Ekkard,
nun bin ich doch angeeckt...
Ganz so locker nehme ich das ganze auch wieder nicht - ist schon ganz gut so, daß es sowas wie Vorschriften gibt - ich war gestern eigentlich wegen einer anderen Geschichte etwas gereizt was die "Paragraphenreiterei" betrifft
- also sorry wegen meinem unseligen Statement !
Gruß + schönes WE :
Lasex
nun bin ich doch angeeckt...

Ganz so locker nehme ich das ganze auch wieder nicht - ist schon ganz gut so, daß es sowas wie Vorschriften gibt - ich war gestern eigentlich wegen einer anderen Geschichte etwas gereizt was die "Paragraphenreiterei" betrifft

Gruß + schönes WE :
Lasex
Sehet her - es gibt doch noch nette Leute...
- ekkard
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@Lasex
In Ordnung! Könntest Du das Problem, weswegen es Paragraphenreiterei gegeben hat, unter einem neuen Thread kurz schildern. Vielleicht lassen sich solche Reizbarkeiten ja bei sachlicher Überlegung (und angemessener Reaktion darauf) vermeiden?
@All
Aus gegebenem Anlass (nein, nicht Lasex) habe ich unsere Checkliste ins Netz gestellt. Ihr könnt daran sehen, ob die jeweilige Anlage "tüv-fest" ist.
Besonders weise ich darauf hin, dass die Anlagen selbst bei öffentlichem Betrieb im EG-Raum der DIN EN 60825-1 und in Deutschland der BGV B2 entsprechen müssen. Das heißt auch, dass sie ausreichend beschildert und gegen unbefugtes Betreiben gesichert sein müssen (s. Anfang der Checklist).
In Ordnung! Könntest Du das Problem, weswegen es Paragraphenreiterei gegeben hat, unter einem neuen Thread kurz schildern. Vielleicht lassen sich solche Reizbarkeiten ja bei sachlicher Überlegung (und angemessener Reaktion darauf) vermeiden?
@All
Aus gegebenem Anlass (nein, nicht Lasex) habe ich unsere Checkliste ins Netz gestellt. Ihr könnt daran sehen, ob die jeweilige Anlage "tüv-fest" ist.
Besonders weise ich darauf hin, dass die Anlagen selbst bei öffentlichem Betrieb im EG-Raum der DIN EN 60825-1 und in Deutschland der BGV B2 entsprechen müssen. Das heißt auch, dass sie ausreichend beschildert und gegen unbefugtes Betreiben gesichert sein müssen (s. Anfang der Checklist).
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
Prima,
so langsam habe ich eine Vorstellung davon, wie ich das Teil bauen werde. Werde mich jetzt mal an das Entwicklen der Elektronik und das Besorgen der Einzelteile machen. Poste dann mal das Ergebnis hier, bevor ich (dann demnächst) zum Tüv fahre.
Gruß,
Thomas
PS: Gibt es einen Standard Motor mit Frequenzausgang für das Generieren von Tunneln?
so langsam habe ich eine Vorstellung davon, wie ich das Teil bauen werde. Werde mich jetzt mal an das Entwicklen der Elektronik und das Besorgen der Einzelteile machen. Poste dann mal das Ergebnis hier, bevor ich (dann demnächst) zum Tüv fahre.
Gruß,
Thomas
PS: Gibt es einen Standard Motor mit Frequenzausgang für das Generieren von Tunneln?
@Eckhard: Checkliste, Punkt "Gebrauchsanleitung"
Da steht:
"Nur erforderlich, wenn eingewiesenes Personal die Anlage bedient."
Habe ich irgendetwas nicht verstanden oder sollte das heißen:
"Nur erforderlich, wenn nicht eingewiesenes Personal die Anlage bedient." ?
Nachtrag: Achso... Kritik ist ja immer leicht...
Die Checkliste ist klasse. Gleich ausgedruckt und mit zu den Unterlagen geheftet. 
Da steht:
"Nur erforderlich, wenn eingewiesenes Personal die Anlage bedient."
Habe ich irgendetwas nicht verstanden oder sollte das heißen:
"Nur erforderlich, wenn nicht eingewiesenes Personal die Anlage bedient." ?
Nachtrag: Achso... Kritik ist ja immer leicht...


- ekkard
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Checklist/Gebrauchsanweisung
Die Punkte sind natürlich sehr kurz gehalten und ersetzen nicht die einschlägigen Vorschriften.
Die Checkliste dient zugleich zur Kontrolle der Klassifizierung.
Die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsanweisungen gehören in diesem Zusammenhang zur Anlage.
Für die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird ihr Vorhandensein nicht geprüft. Viel wichtiger ist, dass der Bediener die Anlage sichtbar "im Griff" hat.
Ähnliches gilt für die Beschilderung der Anlage selbst. Wichtig ist, dass Laserbereiche gesperrt und gekennzeichnet sind. Und man sollte den Strahlausgang (-ausgänge) erkennen können! (Wichtig für meine Sicherheit!).
Die Checkliste dient zugleich zur Kontrolle der Klassifizierung.
Die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsanweisungen gehören in diesem Zusammenhang zur Anlage.
Für die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird ihr Vorhandensein nicht geprüft. Viel wichtiger ist, dass der Bediener die Anlage sichtbar "im Griff" hat.
Ähnliches gilt für die Beschilderung der Anlage selbst. Wichtig ist, dass Laserbereiche gesperrt und gekennzeichnet sind. Und man sollte den Strahlausgang (-ausgänge) erkennen können! (Wichtig für meine Sicherheit!).
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Warnschilder
Hallo Ekkard,
habe gerade verucht die Warnschilder in ein Grafikprogramm
zu übernehmen. Bei denen mit Text funktioniert es leider
nicht. Kann man die Warnschilder irgendwo downloaden??
Farbig ausgedruckt könnte man diese ja dann auf die entsprechenden
Geräte aufkleben.
Könntest Du einige Positionen aus der Checkliste noch einmal
erklären (Muß ich mir ein Leistungmessgerät kaufen, damit ich
die verschiedenen Nutzstrahlen nach dem PCAOM angeben
kann???, Strahlanzeige (wirklich rot blinkend, im Projektor oder am steuernden PC?), Typenschild (z.B. vom eingebauten Argon?),
Besitz einer Schutzbrille wird überprüft? (bei weisslicht nicht ganz einfach??)
Gibt es auch Schulungen für den LSB in Köln??
Danke
mfg
Jedi
habe gerade verucht die Warnschilder in ein Grafikprogramm
zu übernehmen. Bei denen mit Text funktioniert es leider
nicht. Kann man die Warnschilder irgendwo downloaden??
Farbig ausgedruckt könnte man diese ja dann auf die entsprechenden
Geräte aufkleben.
Könntest Du einige Positionen aus der Checkliste noch einmal
erklären (Muß ich mir ein Leistungmessgerät kaufen, damit ich
die verschiedenen Nutzstrahlen nach dem PCAOM angeben
kann???, Strahlanzeige (wirklich rot blinkend, im Projektor oder am steuernden PC?), Typenschild (z.B. vom eingebauten Argon?),
Besitz einer Schutzbrille wird überprüft? (bei weisslicht nicht ganz einfach??)
Gibt es auch Schulungen für den LSB in Köln??
Danke
mfg
Jedi
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Hallo Jedi.
Auf meiner Homepage habe ich allerlei Warnschilder abgelegt. Sind epsßVektordaten und hochaufloesende gifs.
www.diy-laser.de
Viel Spass damit,
Alex.
Auf meiner Homepage habe ich allerlei Warnschilder abgelegt. Sind epsßVektordaten und hochaufloesende gifs.
www.diy-laser.de
Viel Spass damit,
Alex.
- ekkard
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Re: Warnschilder
Hallo Jedi,
Laserwarnschilder: ich habe irgendwo noch die Corel-Vektor-Files, aber längst auf CD - und das bei Ekkard's-Chaos. Ich melde mich wieder, wenn ich sie
habe. Die *.ps Grafiken von AlexS kann ich leider nicht laden.
(Aber ich kümmere mich darum).

Laserwarnschilder: ich habe irgendwo noch die Corel-Vektor-Files, aber längst auf CD - und das bei Ekkard's-Chaos. Ich melde mich wieder, wenn ich sie
habe. Die *.ps Grafiken von AlexS kann ich leider nicht laden.
(Aber ich kümmere mich darum).
Klar, kann man. Kürzlich habe ich auf diese Weise einen Laserbereich kennzeichnen lassen.Jedi hat geschrieben:Farbig ausgedruckt könnte man diese ja dann auf die entsprechenden Geräte aufkleben.
Ja, wenn sich die Strahldaten anders nicht ermitteln lassen. Oder eine Laserprüfstelle einschaltenJedi hat geschrieben:Muß ich mir ein Leistungmessgerät kaufen, damit ich
die verschiedenen Nutzstrahlen nach dem PCAOM angeben
kann???

Üblich: grün: Netzkontrolle, rot+auffällig: Strahlanzeige. "blinkend" muss nicht. "akustisch" geht auch.Jedi hat geschrieben:Strahlanzeige (wirklich rot blinkend, im Projektor oder am steuernden PC?)
Ja, muss!Jedi hat geschrieben:Typenschild (z.B. vom eingebauten Argon?)
... ist nicht zwingend und nur für die Einrichtung der Anlage sinnvoll. Die Sicherheit kann man anders garantieren; insbesondere dadurch, dass man den Strahlverlauf kennt. Bei Weißlicht ist eh keine Schutzbrille sinnvoll.Jedi hat geschrieben:Schutzbrille
Gibt es! TÜV-Akademie anrufen. Weiteres auf http://www.lasersafe.de, dort TÜV Akademie/Seminare.Jedi hat geschrieben:Schulungen für den LSB in Köln??
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
Hallo nach Overath.
Ja, das Dreieck als eps verhaelt sich unter Windows etwas komisch. Hab das eben auch getestet. Die Datei hat eindeutig die Endung EPS. Wenn man sie dann speichern will mach windows PS draus. Das ist natuerlich Bloedsinn! Im Speichern-Dialog einfach die Namensaenderung korrigieren und voila. Ein Warndreieck so gross, wie man will
Ich kann ja man ein pdf draus machen...
Gruesse, Alex.
Ja, das Dreieck als eps verhaelt sich unter Windows etwas komisch. Hab das eben auch getestet. Die Datei hat eindeutig die Endung EPS. Wenn man sie dann speichern will mach windows PS draus. Das ist natuerlich Bloedsinn! Im Speichern-Dialog einfach die Namensaenderung korrigieren und voila. Ein Warndreieck so gross, wie man will

Ich kann ja man ein pdf draus machen...
Gruesse, Alex.
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