universal Abnahme von TÜV
Moderator: ekkard
universal Abnahme von TÜV
Hallo, ich bin neu hier und hätte mal eine dringende Frage.
Ich bin Betreiber eines Licht und Ton Verleihs, wir wollen unseren Kunden in Zukunft eventuell auch Lasershows anbieten.
Nun die Frage:
Ist es möglich eine einmalige TÜV-Abnahme zu bekommen in der dann zum Beispiel festgehalten wird, das dass Gerät in 4m Auf dem Truss in einem speziellen WInkel montiert werden muss?
Ich bin Betreiber eines Licht und Ton Verleihs, wir wollen unseren Kunden in Zukunft eventuell auch Lasershows anbieten.
Nun die Frage:
Ist es möglich eine einmalige TÜV-Abnahme zu bekommen in der dann zum Beispiel festgehalten wird, das dass Gerät in 4m Auf dem Truss in einem speziellen WInkel montiert werden muss?
- funkydoctor
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Re: universal Abnahme von TÜV
Eigentlich grundsätzlich: NEIN.
Einzige Ausnahme ist die Runterklassifizierung der gesamten Anlage auf Laserklasse 3A oder vielleicht sogar Klasse 2. (In diesem Falle wird die Anlage nach der Abnahme und Dokumentierung versiegelt oder verplombt) Diese Runterklassifizierung erreicht man dadurch, dass nur gescannte Strahlung austreten kann, und die dargestellten Frames immer identisch sein müssen. Wenn man auf ein modernes Scannersafety zurückgreift gibt es diese Möglichkeit. (Dadurch können bestimmte MZB-Werte nicht überschritten werden) Realistisch ist diese Vorgehensweise für Lasersysteme bis ca. 500mW. Dadrüber ist es meiner Meinung nach vermutlich nicht möglich.
Einzige Ausnahme: Anbringung von Blenden, damit Laserstrahlung nicht ins Publikum gelangen kann, und sich die Show nur oberhalb des Publikums abspielt.
Grüße,
Tobias
Einzige Ausnahme ist die Runterklassifizierung der gesamten Anlage auf Laserklasse 3A oder vielleicht sogar Klasse 2. (In diesem Falle wird die Anlage nach der Abnahme und Dokumentierung versiegelt oder verplombt) Diese Runterklassifizierung erreicht man dadurch, dass nur gescannte Strahlung austreten kann, und die dargestellten Frames immer identisch sein müssen. Wenn man auf ein modernes Scannersafety zurückgreift gibt es diese Möglichkeit. (Dadurch können bestimmte MZB-Werte nicht überschritten werden) Realistisch ist diese Vorgehensweise für Lasersysteme bis ca. 500mW. Dadrüber ist es meiner Meinung nach vermutlich nicht möglich.
Einzige Ausnahme: Anbringung von Blenden, damit Laserstrahlung nicht ins Publikum gelangen kann, und sich die Show nur oberhalb des Publikums abspielt.
Grüße,
Tobias
Have a nice ray!
Re: universal Abnahme von TÜV
Hmm, schade dann wird das ganze releativ uninteressant, da wir haupsächlich im mobilen Discobetrieb unterwegs sind wird eine Abnahme bei jedem mal aufbauen den Preis ziemlich in die höhe Treiben.
- funkydoctor
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Re: universal Abnahme von TÜV
Jau...so sieht´s aus. Dies ist einer der Gründe, warum man Lasershows nur selten zu sehen bekommt. Es ist einfach VIEL zu teuer für "mal eben"...
Grüße,
Tobi
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Tobi
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- ekkard
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Re: universal Abnahme von TÜV
Also, das wurde unter fast gleichem Stichwort bereits mehrfach erörtert. (Nb. ich bin TÜV Mitarbeiter und prüfe Lasereinrichtungen, auch Shows).
Sagen wir so: Diese Regel gilt nur für die Laserklassen 3R, 3B und 4.
Durch überwachte und gesicherte, hinreichend im Raum verteilte Bewegung der Strahlung kann man erreichen, dass im Sinne von Laserklasse 1M die MZB ab 100 mm Abstand von der scheinbaren Quelle (im Zweifelsfall bei Scannern die Mitte des letzten Spiegels) eingehalten wird:
In der Tat endet diese Möglichkeit normgemäß mit 0,5 W. Diese Grenze ist Bestandteil der Klassendefinition 1M.
Bei allen leistungsstarken Lasern, die ab- und wieder aufgebaut werden, wird jeweils ein Herstellungsprozess unterstellt. Dieser erfordert eine Klassifizierung und die Prüfung der Sicherheitsmaßnahmen im Raum - und die Meldung bei der zuständigen Behörde. Diese entscheidet dann, wie weiter verfahren wird.
Eigentlich grundsätzlich: NEIN.
Sagen wir so: Diese Regel gilt nur für die Laserklassen 3R, 3B und 4.
Durch überwachte und gesicherte, hinreichend im Raum verteilte Bewegung der Strahlung kann man erreichen, dass im Sinne von Laserklasse 1M die MZB ab 100 mm Abstand von der scheinbaren Quelle (im Zweifelsfall bei Scannern die Mitte des letzten Spiegels) eingehalten wird:
(In diesem Falle wird die Anlage nach der Abnahme und Dokumentierung versiegelt oder verplombt) Diese Runterklassifizierung erreicht man dadurch, dass nur gescannte Strahlung austreten kann, und die dargestellten Frames immer identisch sein müssen. Wenn man auf ein modernes Scannersafety zurückgreift gibt es diese Möglichkeit.
In der Tat endet diese Möglichkeit normgemäß mit 0,5 W. Diese Grenze ist Bestandteil der Klassendefinition 1M.
Bei allen leistungsstarken Lasern, die ab- und wieder aufgebaut werden, wird jeweils ein Herstellungsprozess unterstellt. Dieser erfordert eine Klassifizierung und die Prüfung der Sicherheitsmaßnahmen im Raum - und die Meldung bei der zuständigen Behörde. Diese entscheidet dann, wie weiter verfahren wird.
Nein, davon hängt die Sachverständigenprüfung nicht ab, sondern allein von der Leistungsklasse bzw. der Meldepflicht.Einzige Ausnahme: Anbringung von Blenden, damit Laserstrahlung nicht ins Publikum gelangen kann, und sich die Show nur oberhalb des Publikums abspielt.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
- ekkard
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Re: universal Abnahme von TÜV
Ich habe inzwischen in dieser Angelegenheit mit der Landesanstalt für Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen korrespondiert. Unter ganz bestimmten Auflagen kann eine "generelle Abnahme" bei "kompakten Anlagen" erreicht werden. Wer Einzelheiten zu diesem Agreement wissen will, ruft mich bitte im Tüv an 0221 806 2636 (Dr. Ekkard Brewig)
Gruß
Ekkard
Gruß
Ekkard
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
Re: universal Abnahme von TÜV
Danke Ekkard!
Das war auch in meiner Vergangenheit immer ein viel diskutiertes Thema,
das je nach Bundesland andere Grundlagen hatte.
Werde mich in den nächsten Tagen mit Dir in Verbindung setzen.
Coherende Grüsse
Helge
Das war auch in meiner Vergangenheit immer ein viel diskutiertes Thema,
das je nach Bundesland andere Grundlagen hatte.
Werde mich in den nächsten Tagen mit Dir in Verbindung setzen.
Coherende Grüsse
Helge
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