Öffentliche Veranstaltung ohne TÜV

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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master_of_desaster
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Öffentliche Veranstaltung ohne TÜV

Post by master_of_desaster » Fri 08 Aug, 2003 9:47 am

Hallo liebe Laserfreunde.....

ich habe da mal eine Frage, hauptsächlich in Richtung Ekkart.
Möglicherweise gabs so etwas schon einmal - habe allerdings nichts gefunden.....

Ein Bekannter von mir hat ein kleines Restaurant in ländlicher Lage und kam nach "Besichtigung" eine deftigen Lasershow auf die ulkige Idee, ab und an in seinem Restaurant ein Spezialmenu mit nachfolgender Show anzubieten......
So weit, so gut. Problem ist nun, dass ihn die anfallenden TÜV Kosten -- Rest ist gegen ein leckeres Essen eh wieder umsonst :-(( -- ziemlich im Magen liegen. Vor Allem, da es sich um maximal 20-25 Personen handelt. Mehr passen eh´nicht hinein.

Daraufhin ergab sich folgende Frage: Was passiert, wenn alle "Besucher" am Eingang ein Formular unterschreiben, indem über die Gefahren einer Lasershow aufgeklärt werden und sich der Veranstalter grundsätzlich von allen Forderungen und...und..und.. distanziert ??

Mal abgesehen davon, dass eigentlich nichts passieren kann -- TÜV konforme Anlage, LSB usw.... --verstößt so etwas gegen "die guten Sitten" oder ist rechtlich nicht haltbar ??? Es könnte ja jemand auf die dumme Idee kommen, Kapital aus einer angeblichen Schädigung zu schlagen......

Wäre schön, wenn mich jetzt keiner erschlägt, sondern vielleicht etwas dazu sagen könnte.......
Möglicherweise ist es ja besser, dem Kollegen die Idee auszureden...:-))

Viele Grüße aus dem heißen Düsseldorf
Ludwig
Master_of_Desaster

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lightfreak
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Re: Öffentliche Veranstaltung ohne TÜV

Post by lightfreak » Fri 08 Aug, 2003 10:07 am

Das mit dem Zettel hatten wir glaub ich schon im Thread Minderjährige bei Freaktreffen. Schau mal da nach, so weit ich mich erinnere war die Meinung damals, das der Zettel nicht vor Haftung schützt.

Gruß

Simon
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henrik
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Re: Öffentliche Veranstaltung ohne TÜV

Post by henrik » Fri 08 Aug, 2003 10:53 am

Hallo Winfried!

Es ist mittlerweile möglich, für Anlagen, die den TÜV-anforderungen entsprechen, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen. Diese ist dann ortsunabhängig, es müssen jeweils nur die in der Bescheinigung festgehaltenen Kriterien eingehalten werden. Die Grundvorraussetzungen erfüllst Du wohl schon, so wie Ich das sehe, wenn sich seit dem Freaktreffen im Januar Deine Ausrüstung sich nicht großartig geändert hat.

Schau einfach mal in einem der vorhergehenden Threads nach , da habe Ich mal die Vorraussetzungen zusammengestellt. Wenn Deine Anlage dementsprechend ist, setze Dich dann bitte mit Ekkard in Verbindung, der kann Dir bestimmt einen Termin organisieren.

MfG Henrik
Für meine Zukunft sehe Ich weiß 8)

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Re: Öffentliche Veranstaltung ohne TÜV

Post by turntabledj » Fri 08 Aug, 2003 10:54 am

Daraufhin ergab sich folgende Frage: Was passiert, wenn alle "Besucher" am Eingang ein Formular unterschreiben, indem über die Gefahren einer Lasershow aufgeklärt werden und sich der Veranstalter grundsätzlich von allen Forderungen und...und..und.. distanziert ??
...Möglicherweise ist es ja besser, dem Kollegen die Idee auszureden...:-))


Hi Master,
es gibt eigentlich nur 2 Möglichkeiten:

1. Anmeldung bei den entsprechenden Behörden und TÜV-Abnahme der Installation Vorort (bei Ab- und Neuaufbau der Anlage immer wieder neu!)

2. Generelle Unbedenklichkeitsbescheinigung für die TÜV-Konforme Anlage - Info's über Voraussetzungen, etc. gibt es direkt bei Ekkart (hat seine Tel. in einem seiner letzten Postings veröffentlicht).

Aber - selbst, wenn Du die allgemeine Unbedenklichkeitserklärung vom TÜV hast, müssen die Veranstaltungen angemeldet werden. Es liegt dann aber wohl noch bei der Entscheidung der entsprechenden Behörden, ob denen die "einmalig allgemein gültige TÜV-Abnahme" der Anlage reicht, oder ob trotzdem eine erneute TÜV-Abnahme vorort erfolgen muß.
In jedem Fall muß der sichere Betrieb durch einen LSB überwacht werden.


Für alles andere ist mindestens der Veranstalter und/oder der Betreiber voll in der Haftung, wenn was passiert !
Man kann zwar zuvor "Verträge" oder Vereinbarungen mit den Gästen treffen, nur solls ja Verträge geben, deren Inhalte z.T. für nichtig erklärt werden können.
Das wäre hier sicherlich der Fall, da es für den Betrieb von Laseranlagen eindeutige gesetzliche Regelungen gibt. Da kann man sich auch mit irgendwelchen vereinbarungen nicht drüber weg setzen !

Gruß auch aus D'dorf
Achim

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master_of_desaster
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Re: Öffentliche Veranstaltung ohne TÜV

Post by master_of_desaster » Fri 08 Aug, 2003 11:07 am

Hi, Ihr,

vielen Dank schon einmal für die Infos.
So in etwa hatte ich mir es schon gedacht. Also besser die Idee fallen lassen....

Abgesehen davon frag´ ich mal Ekkart wegen einer ev. Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Viele Grüße *schwitz*
Ludwig

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