Aaaahh ok alles klar... ich sollte wohl etwas aufmerksamer lesen
Was sind denn dass für Geräte wenn ich fragen darf? Die technischen Angaben klingen interessant
Das Ihr ein Verein seid dĂĽrfte keine Rolle spielen.
Auch Privatpersonen können Laseranlagen anmelden solange sie über das nötige Fachwissen verfügen (ein LSB-Schein ist für den Nachweis gut geeignet... in der Schweiz aber nicht zwingend).
Eine Anmeldung ist aber in jedem Fall Pflicht. Wenn Ihr nicht anmeldet dann können die Lasersysteme konfisziert werden da sie dann als Tatwaffe für eine evtl. versuchte Körperverletzung gelten.
Die Systeme werden dann von den Behörden überprüft und wenn festgestellt wird, dass die MZB überschritten wurde, ist der Veranstalter und der LSB wegen versuchter mehrfacher schwerer Körperverletzung dran.
Warum
schwere Körperverletzung? Weil Augenverletzungen bleibende Schädigungen sind die das Leben des Geschädigten über Jahrzehnte stark beeinträchtigen.
Ob du in einem solchen Fall in Mitverantwortung gezogen werden kannst weis ich nicht da du weder der Veranstalter noch der zuständige für die Laseranlage bist.
Da die Geräte aber dir gehören und du diese evtl. auch Steuerst bin mir nicht ganz sicher ob da auch was auf dich zurück fallen könnte...
Aber soweit sind wir ja zum GlĂĽck noch nicht

Das währe dann einfach worst case und ich finde das sollte man sich bewusst sein!
Zur Aussage von deinem LSB wegen den fetten Beams...
Wenn er darunter versteht, dass man kleine gescannte Kreise an Stelle von Punkten als Strahleneffekte ausgibt dann muss ich ihm recht geben.
Bei Strahlenfiguren die aus Punkten bestehen müssen (je nach Modulationsverhalten deiner Laser) die Scanner kurz (wenige Millisekunden) an dieser Position stehen bleiben (den einzelnen Punkt mehrfach wiederholen) damit der Laser zünden und wieder ausgehen vermag bevor zum nächsten Punkt weiter gefahren wird. Diese Punktwiederholungen können bei schlechtem Abgleich zu erhöhten Strahlungswerten führen und evtl. gefährlich werden.
Ob das auch in eurem Fall zutrifft kann ich aber so von weitem nicht beurteilen.
Ob Ihr die Show mit Publikums-Scanning durchführen dürft ist stark vom Kanton abhängig.
Es gibt Kantone die das nur zulassen wenn man ein anerkanntes Messprotokoll vorlegen kann.
Andere Kantone sehen das wieder etwas lockerer und vertrauen auf die Vernunft des Laseristen.
Die meisten prĂĽfen aber die Eingabe mit Hilfe des Berechnungstools des BAG's (
http://www.bag.admin.ch/themen/strahlun ... ml?lang=de ) auch wenn der Sinn dieses Tools in Frage steht.
Solange bei dem Tool die gelbe Meldung erscheint (die GrĂĽne erreicht man fast nur mit unwahren Angaben) sollte aus meiner Sicht dem Lasereinsatz nichts im Weg stehen.
Da meine Sicht aber leider nicht zählt musst du das mit der zuständigen Behörde klären.
Wenn die Veranstaltung im Kanton VS durchgeführt wird dann währe die Gemeinde des Veranstaltungsortes zuständig.
Das kann ein Vorteil oder ein Nachteil sein da die Gemeinden meist wenig bis keine Erfahrung damit haben.
Du wirst die Ahnungslosigkeit der Gemeinde erkennen durch die Frage des Beamten: "Was wollen sie machen? Eine Lasershow? Sind das diese Lampen die in den Himmel strahlen?"
Grundsätzlich ist dazu zu sagen, dass dir die Behörden eine Lasershow nicht untersagen können (über Kopf geht immer!).
Sie können nur das Publikumsscanning an verschiedene Vorgaben knüpfen die erfüllt sein müssen und diese sind dann evtl. mit hohen Kosten verbunden (Messung) oder können aus Platzmangel nicht erfüllt werden (zu kleiner Raum).
Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen und wünsche dir viel Erfolg mit den Behörden
Gruss Sheep