afrob wrote:Die "virtuelle" punktförmig Lichtquelle liegt halt nicht da, wo die Laserdiode ist, sondern ein paar meter weiter hinten.
Kurz nachgerechnet: bei 1mrad Divergenz und 3mm Strahldurchmesser müsst die Punktquelle 3 meter hinter dem laser angenommen werden.
(1,5mm / tan(0,5 mrad) )
Man kann bei den kleinen Winkeln in guter Näherung direkt rechnen. Die Bestimmungsgleichung lautet: Winkeldurchmesser = Durchmesser/Entfernung, also aufgelöst nach Entfernung:
Entfernung = Strahldurchmesser / Winkeldurchmesser --> 3mm/2mrad = 1,5 m (Mir ist nicht ganz klar, wie du auf 3 m kommst?)
Wie auch immer, diese "Berechnung" kann völlig daneben liegen. Strahltaille und Strahldurchmesser können bei Laserdioden nahezu gleich sein. Deswegen sagt die Norm (DIN EN 60825-1) auch: Die Lage der Quelle soll nicht durch die Stahltaille bestimmt werden.
neo200 wrote:Also nochmal zum Verständnis: Wenn ich einen Laser habe, der am Strahlaustritt 1,5mm hat und eine Divergenz von 2mrad, kann ich dann das photometrische Strahlungsgesetz anwenden, wenn ich die Beleuchtungsstärke von 25m auf 0,1m zurückrechnen will. Oder muss ich mir den virtuellen Punkt hinter dem Laser berechnen, damit ich von eine punktförmigen Quelle ausgehe und mich auf den Gesamtabstand (25m+Abstand hinter der Quelle)?? Wenn ich nämlich die Punktlichtquelle hinter der eigentlichen Laserdiode annehme, erhalte ich deutlich geringere Beleuchtungsstärken in der Entfernung die mich interessiert. Die Frage ist jetzt, welche der Rechnungsarten richtig ist??
Du kannst das photometrische Entfernungsgesetz bei kleinen Abständen zur Quelle nicht anwenden. Du musst das schon so machen, wie die Klassifizierungsregeln der Norm das vorschreiben, um zu vernünftigen (h. h. sicheren) Berechnungen zu kommen.
Ich würde die Anforderung "Beleuchtungsstärke in 25 m Abstand" zunächst grob abschätzen. (Meinst du wirklich "Beleuchtungsstärke" in Lux, die noch mittels Strahlungsäquivalent auf Bestrahlungsstärke herunter gerechnet werden muss, oder Bestrahlungsstärke in W/m²?).
Also nehmen wir ein Beispiel:
Benötigt wird eine
Bestrahlungsstärke von 50 µW bezogen auf einen Strahldurchmesser von 50 mm = 25,5 mW/m² (falls das reicht?!)
Deine Frage verstehe ich so: Kann ich in 10 cm Entfernung in den Laser gucken oder besser nicht.
Wenn du Startdurchmesser deines Lasers und dessen Divergenz kennst, dann kannst du näherungsweise ausrechnen, wo der Strahldurchmesser die 7-mm-Pupille unterschreitet. Bis dahin rechnen wir tatsächlich geometrisch nach dem Strahlensatz, ohne uns um die Krümmung der Wellenfronten zu kümmern. Bei einem Startdurchmesser von 3 mm, müsste die Divergenz 47mm/25m also rund 2 mrad betragen. Folglich erreichen wir, beginnend mit 3 mm die 7mm-Pupille in einem Abstand zur Austrittsöffnung (!) von (7 mm - 3 mm)/2 mrad = 2 m. Dies bedeutet, dass die transportierte Sendeleistung von 50 µW bis in 2 m Abstand voll in die Pupille fällt - egal bei welchem Abstand < 2 m. Nun kann man in der Klasse-1-Tabelle nachsehen, ob bei der Wellenlänge 50 µW noch der Klasse-1 entspricht. (Beachte, dass bei Blaugrün bis indigo ein photochemisch-bedingter, reduzierter Grenzwert gilt.) Im thermischen Fall beträgt der Grenzwert 390µW. 50µW würden im thermischen Fall also "passen".)