Gerade heute Nacht war ich in einem Club unterwegs. Es lief ein Laser der Klasse 4, welcher zwar über der laut Unfallverhütungsvorschrift vorgeschriebenen 2.70 Meter Mindesthöhe, jedoch strahlte dieser direkt in das Publikum rein.
Da es sich bei dem Club eher um einen kleinen bis mittelgroßen handelt (geschätzt 15 Meter Länge, 20 Meter Breite), gehe ich - ohne die Daten des Lasers zu kennen - stark davon aus, dass dieser nie im Leben zugelassen war.
Ich schaute auch überhaupt nicht rein und hielt mir immer die Hand vor die Augen bzw. drehte mich vom Laser weg.
Im Endeffekt fragte ich den Lichttechniker (ich bin kein Rassist, aber es war ein türkischstämmiger Mann, versehen mit einer sehr gleichgültigen und lässigen Art, sich der potentiellen Gefahr eines Lasers und der deutschen Rechtslage überhaupt nicht bewusst) ob er denn wisse, wie es um den Laser steht: Leistung, TÜV-Abnahme usw...
Es kam die Antwort, der Laser sei auf jeden Fall vom TÜV abgenommen, sonst würde er nicht laufen - und er stünde ja in der gesetzlichen Mindesthöhe von 3 Meter. Gut, dass ich ihm sagen konnte, dass die Mindesthöhe übrigens bei 2.70 Meter liegt.
Daraufhin hatte er erstmal nichts zu sagen, er dachte bestimmt: "Was ist denn das für ein Besserwisser?!"
Soweit so gut. Ich fragte ihn nochmals nach der Leistung des Lasers, den Grund meiner Frage nennend, dass wir in unserem Club ebenfalls einen Laser beschaffen wollen. Und wenn ein Klasse 4 Laser ja in diesem Club ohne Probleme läuft, so würde ein Laser der Klasse 3B ja locker in unseren Club passen. (Bemerkung: Mir ist wohl bewusst, dass das so nicht stimmt, aber um Informationen aus diesem Typen herauszulocken, musste man sich ja seinem Wissensstand anpassen!)
Seine Antwort lautete: 600 Watt. Was ich sehr interessant fand, da man mit einem 600 Watt Laser ja ... nun gut, näher möchte ich da nicht darauf eingehen, ihr wisst schon was ich meine

Ich schaute im Internet auf der Homepage des Lasers und fand tatsächlich eine Rot-Grün Fassung - mit 600 milliWatt.
Natürlich kann man sich ja mal irren, vor allem wenn man mit der Physik nicht so versiert ist - aber sich zweimal zu irren, sowohl mit der Mindesthöhe als auch mit der Leistung und seine Art generell ... das machte mich schon etwas stutzig!
Nun gut, was meint ihr? Wie ihr merkt, geht es mir nicht nur um meine Augen, sondern viel mehr auch um die vieler hunderter Besucher in diesem Club. Da ein Freund von mir, als wir mit Laser experimentiert haben, einen Strahl volle Breitseite ins Auge bekommen hat und seitdem sein Leben lang einen Fleck sehen wird, möchte ich, dass so etwas anderen Leuten nicht passiert.
Was kann ich tun, welche Möglichkeiten haben wir, um das zu überprüfen?
Meint ihr, wenn wir den Betreiber über die Homepage kontaktieren, dann wird mit den Laserdaten herausrücken sowie mit dem TÜV-Abnahme Zettel? Oder hilft da im Endeffekt nur der Weg über das Ordnungsamt bzw. die Polizei mit unserem Verdacht, dass der Laser eigentlich nicht laufen darf?
Wir machen schon mehrere Jahre was mit Laser und haben schon soviel Erfahrung gesammelt, dass wir sagen können: nein, dieser Laser dürfte nicht laufen.
Aber was ist, wenn wir uns doch irren - würden wir dann Probleme bekommen mit den Behörden, wenn sich unser Verdacht doch nicht bestätigt? Wir möchten ja, dass es nicht soweit kommt und jemand sein Augenlicht verliert - weil das wäre ja dann zu spät!
Wie schaut es aus, wenn wir ja über einen Laserschein verfügen? Dürfen wir damit auch ein Misstrauen gegenüber einen Laser äußern und das den Behörden schildern?
Auf Antworten von euch würde ich mich sehr freuen!

Beste Grüße,
Christian!