http://www.laserfreak.net/forum/viewtop ... =2&t=52625
Ich zitiere ekkard:
undAlso: Eine Anzeige, die für den Nutzer gilt, muss von der Position aus sichtbar sein, von der aus die Steuerung vorgenommen wird. Etwas anderes sind LED, die dem Wartungspersonal anzeigen, ob gewisse Funktionen aktiv sind oder nicht.
undDie Emissionswarneinrichtung muss nicht am Gerät selbst angebracht sein. Sie kann wie im Beispiel an einer Steuerkonsole oder auf einem Stativ angebracht werden. Hauptsache, diejenigen, die es angeht, sehen sie.
Es geht um das "eingewiesene" Personal, das sich so stellen soll, dass die Augen nicht von der Strahlung (oberhalb der MZB) getroffen werden. Im Allgemeinen werden dies Techniker und vielleicht noch Schauspieler sein. Und ja, der Operator.
Die Gäste gelten grundsätzlich als ausreichend geschützt. Gesetzt den Fall: das ist nicht so, dann ist die Anlage ohnehin für die öffentlichen Vorführung unzulässig.
Nachleuchten im Sinne von "die Kondensatoren der Netzteile entladen sich erstmal und lassen den Laser munter weiter leuchten".
Hier noch mal ein Zitat vom ekkard:
Von hier: http://www.laserfreak.net/forum/viewtop ... =2&t=51701In DIN 56912 haben wir s. Z. 0,1 s festgelegt, nicht, weil in der Zeit das Auge ausreichend geschützt wäre, sondern einfach aus praktischen Erwägungen heraus, damit nicht der Eindruck entsteht: "Das kann man ja sowieso nicht leisten".