mirka21 wrote:Ist es bei solchen Shows ,wie auf dem Video egal, wenn in das Publikum gescannt wird?
"Egal" ist es nicht. Es muss für die jeweiligen Treffer nachgewiesen werden, dass sie die maximal zulässige Bestrahlung (MZB, siehe DIN EN 60825 Teil 1, A1) einhalten. Für einen kurzen "Blitz" ist die Bestrahlung natürlich wesentlich höher als für eine Dauerbestrahlung. Nur kann man das anhand des Videos nicht beurteilen.
mirka21 wrote:Man will ja bestimmt auch dann mal zu Hause neu programmierte Shows testen oder einfach mal den Laser und das viele Geld und die Stunden, die er gekostet hat, geniessen.
Setzt ihr euch vor, oder hinter den Laser, bzw. ist er auf 3m Höhe montiert und strahlt nicht darunter? (ich habe zuhause nur 2,55m Raumhöhe, wie in den meisten Wohungen.
Natürlich darfst du dir selbst antun, was du willst. Nur erwarte nicht von der Unfall- oder Krankenversicherung Heilungs- und Pflegekosten, Arbeitsunfähigkeitsrente oder dergleichen.
Anders ausgedrückt: In deinen vier Wänden kannst du lasermäßig tun und lassen, was du willst. Sollten noch Freund oder Freundin, Bruder, Schwester, Eltern oder sonstige Anverwandte dabei sein, bist du verpflichtet, der Körperverletzung im Sinne der Arbeitssicherheit (BGV B2 usw.) vorzubeugen.
Das kann durch Einweisung geschehen, indem du den Zuschauern genaue Standorte und Verhaltensweisen vorgibst. Vor allem niemals gegen die Strahlrichtung in den Laser schauen, sondern ausschließlich seitlich oder in Strahlrichtung (keine reflektierenden Gegenstände!). Der Nachweis, ob deine Laser die MZB einhalten, ist nicht so einfach, dass ich hier für Laien oder Anfänger allgemeine Regeln angeben könnte.