Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Moderator: ekkard
- Sky and Sand
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Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Moderativer Hinweis: Dieser Thread wurde von "GefÀhrlich geblendet" abgetrennt und mit der Betreff-Frage versehen.
Ekkard
============================================
Hallo,
es steht folgendes drauf:
Zertifikat
"Laserschutzbeauftragter Class b"
Herr x
Matr, Nr. x
Anschrift x
hat gemÀà UnfallverhĂŒtungsvorschrift BGV B2c "Lasersicherheit und Hochleistungslaser" (ehemals UVV VBG 93) an einem Kurs zur Erlangung der Sachkunde fĂŒr Laserschuztbeauftragte
Erfolgreich Teilgenommen
Den Veranstaltungen gemÀà BGV B2c (ehemals UVV VBG 93) folgende Vorschriften und Normen zugrunde:
BGV B2 UVV "Laserstrahlen"
DIN EN 60825-1 "Sicherheit von Lasereinrichtungen"
... usw.
Der entsprechende Lehrgang ist durch die Unfallkasse Hessen / Frankfurt zugelassen und bei der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik / Köln registriert.
Dann Diverse Stempel und Logos. Sry ich habe keinen Scanner.
Zur Pistole: Wenn der PistolentrÀger diese einsteckt geht doch auch keine Konkrete GefÀhrdung mehr von ihm aus oder? Wenn jemand einem anderen in die Augen lasert nehm ich ihm das Teil ab. Wenn er nur irgendwelche GegenstÀnde anlasert, sehe ich keinen Grund ihm das abzunehmen, wenn nicht andere gefÀhrdet werden.
Ekkard
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Hallo,
es steht folgendes drauf:
Zertifikat
"Laserschutzbeauftragter Class b"
Herr x
Matr, Nr. x
Anschrift x
hat gemÀà UnfallverhĂŒtungsvorschrift BGV B2c "Lasersicherheit und Hochleistungslaser" (ehemals UVV VBG 93) an einem Kurs zur Erlangung der Sachkunde fĂŒr Laserschuztbeauftragte
Erfolgreich Teilgenommen
Den Veranstaltungen gemÀà BGV B2c (ehemals UVV VBG 93) folgende Vorschriften und Normen zugrunde:
BGV B2 UVV "Laserstrahlen"
DIN EN 60825-1 "Sicherheit von Lasereinrichtungen"
... usw.
Der entsprechende Lehrgang ist durch die Unfallkasse Hessen / Frankfurt zugelassen und bei der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik / Köln registriert.
Dann Diverse Stempel und Logos. Sry ich habe keinen Scanner.
Zur Pistole: Wenn der PistolentrÀger diese einsteckt geht doch auch keine Konkrete GefÀhrdung mehr von ihm aus oder? Wenn jemand einem anderen in die Augen lasert nehm ich ihm das Teil ab. Wenn er nur irgendwelche GegenstÀnde anlasert, sehe ich keinen Grund ihm das abzunehmen, wenn nicht andere gefÀhrdet werden.
GrĂŒĂe
Sky and Sand
Sky and Sand
- VDX
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Re: gefÀhrlich geblendet ?
... sowas Ă€hnliches habe ich auch noch von der LGA in NĂŒrnberg ...
Bei mir steht da: "Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten in der Materialverarbeitung (Sachkunde nach BGV B2)".
Mit den behandelten Themen "Erzeugung und Eigenschaften von Laserstrahlung", "Laser in der Materialkunde", "PrimĂ€re GefĂ€hrdungspotentiale ", "SekundĂ€re ...", "Rechtliche Grundlagen" und "Laserschutzbeauftragter und SchutzmaĂnahmen"
Mit ein paar Unterschriften von der LGA und dem Bayerischen Laserzentrum.
WuĂte ja gar nicht, wozu der Wisch noch alles gut ist
Viktor
Bei mir steht da: "Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten in der Materialverarbeitung (Sachkunde nach BGV B2)".
Mit den behandelten Themen "Erzeugung und Eigenschaften von Laserstrahlung", "Laser in der Materialkunde", "PrimĂ€re GefĂ€hrdungspotentiale ", "SekundĂ€re ...", "Rechtliche Grundlagen" und "Laserschutzbeauftragter und SchutzmaĂnahmen"
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Viktor
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- rayman
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Re: gefÀhrlich geblendet ?
Na das sind doch endlich mal ein paar belastbare Infos.Sky and Sand hat geschrieben:
hat gemÀà UnfallverhĂŒtungsvorschrift BGV B2c "Lasersicherheit und Hochleistungslaser" (ehemals UVV VBG 93) an einem Kurs zur Erlangung der Sachkunde fĂŒr Laserschuztbeauftragte

Es ist also genau so wie vermutet: Du hast an einm Kurs zur Erlangung der Sachkunde teilgenommen.
Das macht Dich weder automatisch zum LSB noch gibt Dir das irgend welche weitergehenden Befugnisse.
Ist nicht böse gemeint, aber ist nun mal so.
- ekkard
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Ich habe das Thema "GefÀhrlich geblendet" geteilt, um die Frage nach einem "staatlichen Laserschutzbeauftragten" klÀren zu lassen.
Mir ist ein solcher vollkommen unbekannt. Vielleicht können wir das ja ohne beleidigende Untertöne gemeinsam klÀren?
Mir ist ein solcher vollkommen unbekannt. Vielleicht können wir das ja ohne beleidigende Untertöne gemeinsam klÀren?
Mit freundlichen GrĂŒĂen
Ekkard
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- Dr.Ulli
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Als ich vor einigen Jahren mal beim Bundesamt fĂŒr Strahlenschutz nachgefragt habe, was ich denn fĂŒr das Erstellen von Gutachten zum Laserschutz an "staatlichen PrĂŒfungen" brĂ€uchte (also um sozusagen ein "akkreditierter" Gutachter fĂŒr Laserschutz zu sein), sagte man mir, dass es dazu keine Regelungen gĂ€be (weist du, lieber Ekkard, dazu mehr?). Daraus schlieĂe ich, dass es auch keinen "staatlichen" LSB gibt.
Und nochmals an S&S: Auch wenn man die Fachkenntnisse (im Bereich Sicherheit vor Laserstrahlung) erworben hat, wird man erst dann ein "richtiger" LSB, wenn man dazu (schriftlich) bestellt wird.
Und nochmals an S&S: Auch wenn man die Fachkenntnisse (im Bereich Sicherheit vor Laserstrahlung) erworben hat, wird man erst dann ein "richtiger" LSB, wenn man dazu (schriftlich) bestellt wird.
Alt ist man, wenn man mehr an die Vergangenheit als an die Zukunft denkt.
- VDX
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
... ich kenne es auch so, daĂ du von deinem Arbeitgeber oder einem Kunden (falls du als externer Berater fĂŒr eine Firma tĂ€tig bist) zum LSB 'auserkoren' wirst, dir dann bei der zustĂ€ndigen Einrichtung per Seminarteilnahme ein Zertifikat holst - und ab dann fĂŒr alle Sicherheitsfragen, Probleme und auch Haftung! bei der Firma zustĂ€ndig bist ...
Im Prinzip ist das der 'Schwarze Peter', den die Firmen auf Betreiben der Berufsgenossenschaften an jemanden delegieren, damit der GeschĂ€ftsfĂŒhrer aus der Haftung bei LaserunfĂ€llen, Vergiftungen durch die giftigen Abgase oder sonstigen Problemen raus ist
Viktor
Im Prinzip ist das der 'Schwarze Peter', den die Firmen auf Betreiben der Berufsgenossenschaften an jemanden delegieren, damit der GeschĂ€ftsfĂŒhrer aus der Haftung bei LaserunfĂ€llen, Vergiftungen durch die giftigen Abgase oder sonstigen Problemen raus ist

Viktor
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- nohoe
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Hallo
So wie ich das bisher verstanden habe, erwirbt man durch Teilnahme an einem Kurz oder Lehrgang, je nachdem
fĂŒr welchen Bereich man dies benötigt wird, nur die BefĂ€higung zum Laserschutzbeauftragten bestellt zu werden.
Man erhĂ€hlt auch kein Zertifikat sondern nur eine Teilnahme Urkunde. Unter anderem fĂŒhren zwar auch staatliche
Institutionen wie die gesetzlichen Unfallversicherungen (z.B. BG ETEM (frĂŒher Feinmechanik & Elektrotechnik) diese
Kurse durch. WĂ€re das Ergebnis ein staatlicher LSB mĂŒsste es auch eine PrĂŒfung dafĂŒr geben.
Hier in der Auflistung bei Wikipedia ist jedenfalls nicht in Richtung Lasertechniker in der Liste
der staatlich geprĂŒften Techniker drin: http://de.wikipedia.org/wiki/Techniker# ... _Techniker
GruĂ
Norbert
So wie ich das bisher verstanden habe, erwirbt man durch Teilnahme an einem Kurz oder Lehrgang, je nachdem
fĂŒr welchen Bereich man dies benötigt wird, nur die BefĂ€higung zum Laserschutzbeauftragten bestellt zu werden.
Man erhĂ€hlt auch kein Zertifikat sondern nur eine Teilnahme Urkunde. Unter anderem fĂŒhren zwar auch staatliche
Institutionen wie die gesetzlichen Unfallversicherungen (z.B. BG ETEM (frĂŒher Feinmechanik & Elektrotechnik) diese
Kurse durch. WĂ€re das Ergebnis ein staatlicher LSB mĂŒsste es auch eine PrĂŒfung dafĂŒr geben.
Hier in der Auflistung bei Wikipedia ist jedenfalls nicht in Richtung Lasertechniker in der Liste
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GruĂ
Norbert

http://www.nohoe.de/gallerie
RGB 4 Watt OPT Laser RGB mit CT6800 + 2 LIGHSPACE 3 Watt Pure Diode PT40K
+ 2x RGB 1 Watt Pure Diode Litracks+ 4 x RGB 1.8 Watt Pure Diode PT40K
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- rayman
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Die Haftung ist eine ganz andere Geschichte.VDX hat geschrieben:
Im Prinzip ist das der 'Schwarze Peter', den die Firmen auf Betreiben der Berufsgenossenschaften an jemanden delegieren, damit der GeschĂ€ftsfĂŒhrer aus der Haftung bei LaserunfĂ€llen, Vergiftungen durch die giftigen Abgase oder sonstigen Problemen raus ist![]()
Viktor
Da der LSB nur beratende Funktion hat, haftet er auch nicht automatisch, wenn was passiert.
Ganz raus ist er natĂŒrlich auch nicht. Bei fahrlĂ€ssigkeit siehts schlecht aus. Man sollte sich als LSB auch angewöhnen alles schriftlich zu machen und zu dokumentieren, damit man im Fall des Falles was in der Hand hat.
Die Haftungsfrage ist ein ziemlich kompliziertes juristisches Thema.
Bei diversen Diskussionen dazu hier im Forum ist am Ende eigentlich selten was vernĂŒnftiges herausgekommen, weil sich hier niemand ausreichend damit auskennt. Juristisch meine ich.
GrĂŒĂe, Dennis
-
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Selbst ein Jurist kann nicht viel dazu sagen...Bei diversen Diskussionen dazu hier im Forum ist am Ende eigentlich selten was vernĂŒnftiges herausgekommen, weil sich hier niemand ausreichend damit auskennt. Juristisch meine ich.
Hier werden oft "Grauzonen" diskutiert. Also eben Gegebenheiten, die nicht eindeutig geregelt zu sein scheinen, bzw. so kompiziert miteinander verstickt, dass eh keiner durchblickt.
Ein Jurist wĂŒrde dann dazu wahrscheinlich auch nur sagen "das kommt drauf an" oder "das muss im Einzelfall betrachtet werden".
Letztendlich gibt es noch ĂŒbergeordnete Instanzen, die die jeweiligen Situationen dann im Einzelfall betrachten, bewerten und be/verurteilen

- ekkard
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Also ich kenne dies aus meiner aktiven Zeit: Unser Verein unterhĂ€lt u.a. Abteilungen fĂŒr die PrĂŒfung von Produkten hinsichtlich der GerĂ€tesicherheit, zu der auch die Sicherheit vor nichtionisierender Strahlung gehört.Dr.Ulli hat geschrieben:Als ich vor einigen Jahren mal beim Bundesamt fĂŒr Strahlenschutz nachgefragt habe, was ich denn fĂŒr das Erstellen von Gutachten zum Laserschutz an "staatlichen PrĂŒfungen" brĂ€uchte (also um sozusagen ein "akkreditierter" Gutachter fĂŒr Laserschutz zu sein), sagte man mir, dass es dazu keine Regelungen gĂ€be (weist du, lieber Ekkard, dazu mehr?). Daraus schlieĂe ich, dass es auch keinen "staatlichen" LSB gibt.
Dies gehört zu dem (staatlich) ungeregelten Bereich, in dem sich die betreffende Abteilung von einer anerkannten Stelle (nach EU-Recht) akkreditieren lassen muss. Soweit das SachverstÀndigenwesen nach den EG-Richtlinien.
Anders der Laserschutzbeauftragte, der von der BGV B2 legitimiert wird. Danach ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Der "Unternehmer" ernennt fĂŒr sein Unternehmen einen LSB. So steht es sinngemÀà in der Vorschrift.
Ich habe keine Vorstellung und keine Erfahrung, wie daraus ein "staatlicher Laserschutzbeauftragter" wird. Selbst wenn eine Behörde fĂŒr den Betrieb von Lasereinrichtungen einen LSB benennt, ist dieser nichts anderes als ein solcher nach BGV B2.
Mit freundlichen GrĂŒĂen
Ekkard
Ekkard
- Dr.Ulli
- BeitrÀge: 2383
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Und welches wĂ€re so eine "anerkannte Stelle" fĂŒr den Bereich Laser, die einen akkreditieren könnte?in dem sich die betreffende Abteilung von einer anerkannten Stelle (nach EU-Recht) akkreditieren lassen muss.
Der TĂV? Oder ein Bundesamt?
Alt ist man, wenn man mehr an die Vergangenheit als an die Zukunft denkt.
- netzhaut
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Vielleicht die Strahlenschutzbehörde oder das Bundesamt fĂŒr Strahlenschutz könnten solche Stellen sein. Der TĂŒV - denke ich - eher nicht, es sei denn, es werden vorher entsprechende Vorgaben erlassen. Da bis Dato keine (oder vielleicht vereinzelt?) derartigen Akkreditierungen erfolgten, gibt es da keine entsprechenden Regelungen. Bleibt zu hoffen, dass nicht ausgerechnet wegen der Pointerfuchteleien eine solche Bestellung erfolgt und dieser "Ober-LSB" dann Vorschriften erlĂ€sst, die Laserfreaks in den Untergrund treibt. Netdiver hat in Berlin Ă€hnliche BefĂŒrchtungen geĂ€uĂert.
@ S&S: Momentan gibt es im Bereich LSB glĂŒcklicherweise (noch) nur folgende zwei "ZustĂ€nde":
1. Jemanden, der an einem LSB Seminar teilnimmt und durch den Erhalt einer Urkunde die entsprechende Sachkunde nachweisen kann. Dieser ist jedoch kein LSB.
2. Jemanden, der durch einen Arbeitgeber, der Laseranlagen betreibt, zum LSB bestellt wurde und die SachkundeprĂŒfung nachweisen kann. Dieser ist dann LSB fĂŒr diesen bestimmten Betrieb, fĂŒr den er bestellt wurde.
Die SachkundeprĂŒfung und Bestellung zum LSB erfolgt nach berufsgenossenschaftlicher und damit staatlicher Vorgabe, da die Berufsgenossenschaften TrĂ€ger der staatlichen Unfallversicherungen sind. Hieraus resultiert sicher Dein MissverstĂ€ndnis.
@ VDX: Scharzer Peter nur wenn der LSB die BGV nicht nachhaltig umsetzt. SelbstverstĂ€ndlich entlĂ€sst das Bestellen eines LSB keinen Arbeitgeber aus der Haftung. Der Arbeitgeber stellt mit der Bestellung des LSB lediglich sicher, dass der Bertieb der Laseranlagen entsprechend der berufsgenossenschaftlichen Richtlinien erfolgt. Im Falle eines Unfalls wird dann die gesetzliche Unfallverversicherung zahlen. Erfolgte der Unfall nachweislich durch Verletzung der Auflagen, haftet derjenige, dem die Verletzung der Vorschrifen zugerechnet werden kann. Dies kann, muss aber nicht zwangslĂ€ufig der LSB sein. Der Arbeitgeber könnte ja z.B. aus KostengrĂŒnden eine Regel bewusst missachtet haben oder ein Mitarbeiter aus Bequemlichkeit. Wenn der LSB die nötigen Vorkehrungen getroffen, Unterweisungen der Mitarbeiter und Kennzeichnungen der Anlagen und Schutzbereiche vorgenommen hat, kann man den LSB nicht fĂŒr Fehler anderer belangen.
@ S&S: Momentan gibt es im Bereich LSB glĂŒcklicherweise (noch) nur folgende zwei "ZustĂ€nde":
1. Jemanden, der an einem LSB Seminar teilnimmt und durch den Erhalt einer Urkunde die entsprechende Sachkunde nachweisen kann. Dieser ist jedoch kein LSB.
2. Jemanden, der durch einen Arbeitgeber, der Laseranlagen betreibt, zum LSB bestellt wurde und die SachkundeprĂŒfung nachweisen kann. Dieser ist dann LSB fĂŒr diesen bestimmten Betrieb, fĂŒr den er bestellt wurde.
Die SachkundeprĂŒfung und Bestellung zum LSB erfolgt nach berufsgenossenschaftlicher und damit staatlicher Vorgabe, da die Berufsgenossenschaften TrĂ€ger der staatlichen Unfallversicherungen sind. Hieraus resultiert sicher Dein MissverstĂ€ndnis.
@ VDX: Scharzer Peter nur wenn der LSB die BGV nicht nachhaltig umsetzt. SelbstverstĂ€ndlich entlĂ€sst das Bestellen eines LSB keinen Arbeitgeber aus der Haftung. Der Arbeitgeber stellt mit der Bestellung des LSB lediglich sicher, dass der Bertieb der Laseranlagen entsprechend der berufsgenossenschaftlichen Richtlinien erfolgt. Im Falle eines Unfalls wird dann die gesetzliche Unfallverversicherung zahlen. Erfolgte der Unfall nachweislich durch Verletzung der Auflagen, haftet derjenige, dem die Verletzung der Vorschrifen zugerechnet werden kann. Dies kann, muss aber nicht zwangslĂ€ufig der LSB sein. Der Arbeitgeber könnte ja z.B. aus KostengrĂŒnden eine Regel bewusst missachtet haben oder ein Mitarbeiter aus Bequemlichkeit. Wenn der LSB die nötigen Vorkehrungen getroffen, Unterweisungen der Mitarbeiter und Kennzeichnungen der Anlagen und Schutzbereiche vorgenommen hat, kann man den LSB nicht fĂŒr Fehler anderer belangen.
LG, Andreas
Holz ist kein Leiter, man kann es aber prima als Leiter verwenden...
http://easylase.de/ jetzt mit QuickShow-Hilfe


- Dr.Ulli
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
So isses...als ich noch als Doktorand LSB fĂŒr die Labore der Angewandten Physik an der Uni Duisburg war(1990-1996), habe ich jeden neuen Mitarbeiter/Diplomanden ĂŒber die verschiedenen Laser aufgeklĂ€rt und mit ihnen sehr detailliert die jeweiligen Schutzmassnahmen besprochen..(Brille, Abdeckungen des Strahls, SchutzwĂ€nde etc, etc...). Diese Unterweisungen habe ich immer schriftlich dokumentiert und unterschreiben lassen.Erfolgte der Unfall nachweislich durch Verletzung der Auflagen, haftet derjenige, dem die Verletzung der Vorschrifen zugerechnet werden kann.
Aber dennoch versuchte einmal ein Diplomand, die Uni fĂŒr einen angeblich erlittenen Augenschaden durch einen Nd-YAG haftbar zu machen. Da legte ich nur das unterschriebene Papier vor - und fertig war die Sache: Klares Eigenverschulden, da Zuwiederhandlung gegen die erfolgte Einweisung. (Ob er wirklich einen Schaden hatte, ist bis heute nicht geklĂ€rt...).
@Netzhaut: das Bundesamt fĂŒr Strahlenschutz ist definitiv nicht eine Stelle, die einen akkreditieren kann (bzw. dies tut)...siehe oben meinen Post.
Alt ist man, wenn man mehr an die Vergangenheit als an die Zukunft denkt.
- ekkard
- BeitrÀge: 1802
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Korrekt! Und der TĂV selbstverstĂ€ndlich auch nicht; denn der kann sich (oder Abteilungen, Partialunternehmen) nicht selbst akkreditieren. Ich finde jetzt aber auf die Schnelle nicht, wer das damals, als ich dabei war, gemacht hat. Es war eine internationale Firma mit Sitz in USA und einer Niederlassung in der Schweiz, die auch deutsche und österreichische Mitarbeiter hatten. Allerdings folgte das Frage/Antwortspiel in Englisch.Dr.Ulli hat geschrieben:das Bundesamt fĂŒr Strahlenschutz ist definitiv nicht eine Stelle, die einen akkreditieren kann (bzw. dies tut)...siehe oben meinen Post.
Das PrĂŒfverfahren erfolgt, soweit ich weiĂ, nach einer ISO-Norm und ist etwas aufregend: Qualifikation der Mitarbeiter, der GerĂ€tschaften, NormkonformitĂ€t der Verfahren und Dokumentationen ... Am Ende solcher PrĂŒftage ist man "fertig" mit der Welt.
Wenn eine Adresse gewĂŒnscht wird: Ich kann mich mal bei meinen aktiven Kollegen erkundigen. Vielleicht gibt es eine List bei der EU oder bei ISO. Ich selbst war ja nichts weiter als "qualitĂ€tszuprĂŒfender Mitarbeiter" und Messknecht also nicht in leitender Position beteiligt.
Mit freundlichen GrĂŒĂen
Ekkard
Ekkard
- Dr.Ulli
- BeitrÀge: 2383
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Danke Ekkard, aber extra groĂen Aufwand treiben fĂŒr eine Adresse rauszufinden brauchst du (jedenfalls fĂŒr mich) nicht!
Ich habe schon mal hier in der Region "SachverstĂ€ndiger" gespielt, und das Amt war damit zufrieden...Audience-Scanning war (zum GlĂŒck) nie dabei. Es gibt ja schlieĂlich genaue Vorschriften, was gemacht werden muss..
Ich habe schon mal hier in der Region "SachverstĂ€ndiger" gespielt, und das Amt war damit zufrieden...Audience-Scanning war (zum GlĂŒck) nie dabei. Es gibt ja schlieĂlich genaue Vorschriften, was gemacht werden muss..

Alt ist man, wenn man mehr an die Vergangenheit als an die Zukunft denkt.
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- BeitrÀge: 625
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Ich hab' grad mit meiner Mum drĂŒber gesprochen, die ist bei uns in Berlin in der Senatsverwaltung fĂŒr Stadtentwicklung und Umweltschutz tĂ€tig. Sie sagte mir, dass sich "staatlich" nur darauf bezieht, dass der Inhalt des Lehrganges staatlich anerkannt ist und auch die "Ausbilder" von staatlicher Seite offiziell dazu befugt sind diese LehrgĂ€nge durchzufĂŒhren.
Das hat also nichts mit einem neuen LSB zu tun sondern eher mit dem Unterschied zwischen Kaffeklatsch/Verkaufsveranstaltung und 2 Tagen richtigem Lehrgang
Ich werd' mich dazu Montag nochmal beim LAGetSi (Landesamt fĂŒr Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin) erkundigen was die dazu sagen - heut ist da irgendwie niemand mehr zu erreichen

Wenn jemand dazu noch was weis, dann wohl die
GruĂ Max
Das hat also nichts mit einem neuen LSB zu tun sondern eher mit dem Unterschied zwischen Kaffeklatsch/Verkaufsveranstaltung und 2 Tagen richtigem Lehrgang
Ich werd' mich dazu Montag nochmal beim LAGetSi (Landesamt fĂŒr Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin) erkundigen was die dazu sagen - heut ist da irgendwie niemand mehr zu erreichen


Wenn jemand dazu noch was weis, dann wohl die

GruĂ Max
In the Beginning God said: "Let the four-dimensional divergence of an anti-symmetric second rank tensor equal zero" And there was light! - Michio Kaku
- ekkard
- BeitrÀge: 1802
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
"Schutz vor nichtionisierender Strahlung" ist im Allgemeinen dem (staatlichen/kommunalen) Amt fĂŒr Arbeitsschutz zugeordnet.
Mit freundlichen GrĂŒĂen
Ekkard
Ekkard
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- BeitrÀge: 625
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Wir haben grade nochmal in der BGV B2 nachgelesen...
Da steht auf Seite 13:
Zu § 6 Abs. 1:
[...]
Es wird empfohlen, dass der Laserschutzbeauftragte an einem Kurs zur Erlangung der
Sachkunde fĂŒr Laserschutzbeauftragte teilnimmt, der den von dem UnfallversicherungstrĂ€ger
aufgestellten Anforderungen entspricht. Die Anforderungen fĂŒr solche
Kurse sind in Anhang 3 aufgefĂŒhrt.
Dazu dann Anhang 3 (Seite 48)
Anforderungen an die Inhalte von anerkannten Kursen zur Ausbildung von Laserschutzbeauftragten
Solche Kurse sollen die Teilnehmer in die Lage versetzen, die Aufgaben des Laserschutzbeauftragten
nach § 6 Abs. 2 der UnfallverhĂŒtungsvorschrift âLaserstrahlungâ (BGV B 2) wahrzunehmen.
[...]
Und diese Anerkennung von Kursen ist hier wohl mit "staatlich" gemeint. Die Bezeichnung "staatlich anerkannt" wÀhre wohl passender.
GruĂ Max
Da steht auf Seite 13:
Zu § 6 Abs. 1:
[...]
Es wird empfohlen, dass der Laserschutzbeauftragte an einem Kurs zur Erlangung der
Sachkunde fĂŒr Laserschutzbeauftragte teilnimmt, der den von dem UnfallversicherungstrĂ€ger
aufgestellten Anforderungen entspricht. Die Anforderungen fĂŒr solche
Kurse sind in Anhang 3 aufgefĂŒhrt.
Dazu dann Anhang 3 (Seite 48)
Anforderungen an die Inhalte von anerkannten Kursen zur Ausbildung von Laserschutzbeauftragten
Solche Kurse sollen die Teilnehmer in die Lage versetzen, die Aufgaben des Laserschutzbeauftragten
nach § 6 Abs. 2 der UnfallverhĂŒtungsvorschrift âLaserstrahlungâ (BGV B 2) wahrzunehmen.
[...]
Und diese Anerkennung von Kursen ist hier wohl mit "staatlich" gemeint. Die Bezeichnung "staatlich anerkannt" wÀhre wohl passender.
GruĂ Max

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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Hi,
wie ich bereits in einen anderen Post erwĂ€hnt hatte, habe ich 2 Kurse durchgefĂŒhrt. Der zweite Kurs bestand in einem Auffrischungskurs zu ersterem Kurs. Der erste Laserschutzkurs, den ich gemacht habe, lief ĂŒber mehrere Tage. Hierbei gab es fĂŒr freiwillige noch die AbschlussprĂŒfung und die praktischen Seminare. Dadurch erlangt man die Befugnis, andere Leute zum Laserschutzbeauftragten auszubilden und Laserschutzkurse zu halten. Dazu gab es eine komplette DVD mit Unterlagen und PrĂ€sentationen zu Laserschutz etc., auĂerdem Grundlagen usw.
In den Seminaren wurde durch den vortragenden Ing. erklÀrt, das in akkuten Gefahrensituationen der Laser zu beschlagnahmen und bei der Polizei abzugeben ist. Diese regelt dann das weitere.
Zum Laserschutzbeauftragten und Bestellung durch eine Firma:
Ich bin Laserschutzbeauftragter an der Uni, jeder der den Kurs gemacht hatte, wird dies dort automatisch, insofern man einverstanden ist. Bei meiner Firma habe ich das Zertifikat auch ausgehĂ€ndigt. Ja es steht Zertifikat drauf. In der Firma bin ich aber nicht direkt Laserschutzbeauftragter der Firma, er sich um erlaubtes und MZB-Werte kĂŒmmert, sondern einfach zusĂ€tzlich aufpasst das keiner dumme Sachen anstellt.
wie ich bereits in einen anderen Post erwĂ€hnt hatte, habe ich 2 Kurse durchgefĂŒhrt. Der zweite Kurs bestand in einem Auffrischungskurs zu ersterem Kurs. Der erste Laserschutzkurs, den ich gemacht habe, lief ĂŒber mehrere Tage. Hierbei gab es fĂŒr freiwillige noch die AbschlussprĂŒfung und die praktischen Seminare. Dadurch erlangt man die Befugnis, andere Leute zum Laserschutzbeauftragten auszubilden und Laserschutzkurse zu halten. Dazu gab es eine komplette DVD mit Unterlagen und PrĂ€sentationen zu Laserschutz etc., auĂerdem Grundlagen usw.
In den Seminaren wurde durch den vortragenden Ing. erklÀrt, das in akkuten Gefahrensituationen der Laser zu beschlagnahmen und bei der Polizei abzugeben ist. Diese regelt dann das weitere.
Zum Laserschutzbeauftragten und Bestellung durch eine Firma:
Ich bin Laserschutzbeauftragter an der Uni, jeder der den Kurs gemacht hatte, wird dies dort automatisch, insofern man einverstanden ist. Bei meiner Firma habe ich das Zertifikat auch ausgehĂ€ndigt. Ja es steht Zertifikat drauf. In der Firma bin ich aber nicht direkt Laserschutzbeauftragter der Firma, er sich um erlaubtes und MZB-Werte kĂŒmmert, sondern einfach zusĂ€tzlich aufpasst das keiner dumme Sachen anstellt.
GrĂŒĂe
Sky and Sand
Sky and Sand
- ekkard
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Hoppla? In dem Falle muss die zertifizierende Stelle entweder die Berufsgenossenschaft selbst oder eine IHK sein. Oder diese mĂŒssen jene Kurse anerkennen.Sky and Sand hat geschrieben:wie ich bereits in einen anderen Post erwĂ€hnt hatte, habe ich 2 Kurse durchgefĂŒhrt. Der zweite Kurs bestand in einem Auffrischungskurs zu ersterem Kurs. Der erste Laserschutzkurs, den ich gemacht habe, lief ĂŒber mehrere Tage. Hierbei gab es fĂŒr freiwillige noch die AbschlussprĂŒfung und die praktischen Seminare. Dadurch erlangt man die Befugnis, andere Leute zum Laserschutzbeauftragten auszubilden und Laserschutzkurse zu halten.
Und das war nach meinem Kenntnisstand damals nur nach Hospitation (ca. 2 Jahre) in einer PrĂŒfstelle möglich.
Ich selbst war Ausbilder "der ersten Stunden": TĂV Mitarbeiter in Sachen Lasersicherheit (ich brauchte folglich nicht zu hospitieren!) und von der BG unmittelbar als Dozent fĂŒr deren Kurse beauftragt. SpĂ€ter hat dann die TĂV-Akademie die Kurse ĂŒbernommen und sich durch die BG anerkennen lassen. Die heutigen Regularien kamen erst spĂ€ter.
Hm? Ich habe von der BG gelernt, dass man als Sachkundiger bei "Gefahr im Verzug" alles tun muss, die Gefahr zu beseitigen oder zu minimieren.Sky and Sand hat geschrieben:In den Seminaren wurde durch den vortragenden Ing. erklÀrt, das in akkuten Gefahrensituationen der Laser zu beschlagnahmen und bei der Polizei abzugeben ist. Diese regelt dann das weitere.
"Beschlagnahmen" darf man als Sachkundiger oder SachverstĂ€ndiger definitiv nicht. Denn das ist ein "hoheitlicher Akt", der in unserem Rechtswesen der Polizei (oder Behörden mit Polizeifunktion z. B. Staatliches Amt fĂŒr Arbeitsschutz) vorbehalten ist. Da hat sich der gute Ausbilder interpretativ etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt. (Ich hoffe, ich war's nicht?!)
Auf der anderen Seite ist es natĂŒrlich eine Frage der Praxis, einem, der mit einem Taschen-Leistungslaser in der Gegend herum fuchtelt, die Gefahr begreiflich zu machen und definitiv abzustellen. Man könnte demjenigen das Ding aus der Hand schlagen und anschlieĂend die Batterien entfernen. Jedenfalls muss dann eine ErklĂ€rung erfolgen, warum. Anzeige ist korrekt und geboten.
Jo, das ist bei allen PrĂŒfungen heute so. Da nuss man im Einzelfall nachsehen, was nachgewiesen wird: die Teilnahme oder sogar eine AbschlussprĂŒfung usw.Sky and Sand hat geschrieben:Ich bin Laserschutzbeauftragter an der Uni, jeder der den Kurs gemacht hatte, wird dies dort automatisch, insofern man einverstanden ist. Bei meiner Firma habe ich das Zertifikat auch ausgehĂ€ndigt. Ja es steht Zertifikat drauf.
Klar, das kann eine Firma so halten. "Keine dummen Sachen anstellen" ist aber eine in der BGV B2 definierte Aufgabe (heiĂt dort Unterweisung).Sky and Sand hat geschrieben:In der Firma bin ich aber nicht direkt Laserschutzbeauftragter der Firma, (d)er sich um erlaubtes und MZB-Werte kĂŒmmert, sondern einfach zusĂ€tzlich aufpasst das keiner dumme Sachen anstellt.
Mit freundlichen GrĂŒĂen
Ekkard
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Hmm, aus der Hand schlagen und Batterien entfernen?Man könnte demjenigen das Ding aus der Hand schlagen und anschlieĂend die Batterien entfernen. Jedenfalls muss dann eine ErklĂ€rung erfolgen, warum. Anzeige ist korrekt und geboten.
Aus der Hand schlagen heisst möglicherweise kaputt und Batterien entfernen, wieso sollte das erlaubt sein? Wenn ich Batterien entferne und sie mitnehme, ist das eigentlich das gleiche wie Beschlagnahmen, auch wenn Batterien wohl billiger sind, aber auf den Preis kommt es wohl nicht an. Naja egal, jeder muss schliesslich wissen was er tut. Sollte ich irgendwann mal jemanden einen anlasern sehen, nehm ich ihm das Ding ab und brings zur Polizei. Dann werd ich mal berichten obs geklappt hat oder nicht. Wenn es um Personenschutz geht, sind irgendwelche Gesetzte sowieso untergeordnet. Ich denke kein Polizist wird dir ans Bein pinkeln wenn du sagst du hast hier nen Pointer der fast jemanden zum erblinden gebracht hÀtte und willst ihn abgeben.
Ich glaube nicht. Das wĂŒsstest du sicherDa hat sich der gute Ausbilder interpretativ etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt. (Ich hoffe, ich war's nicht?!)

Definitiv nicht! Es gibt Kurse zum laserschutzbeauftragten ohne jegliche PrĂŒfung. Man sitzt einfach da und lĂ€sst sich zulabern und bekommt den Wisch. 2008 war das zumindest so. Man musste nur 3 Tage kommen, PrĂŒfung gab es keine.Jo, das ist bei allen PrĂŒfungen heute so.
GrĂŒĂe
Sky and Sand
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Du hast sicherlich Recht. Immerhin geht es um die Abwehr einer unmittelbaren Gefahr fĂŒr das Auge. Abgewehrt habe ich nur den Begriff der Beschlagnahme. Angemessen zu reagieren ist sicherlich nicht einfach. Nur, wenn es ein Zuruf mit einem nachfolgenden ernsthaften Hinweis auf die Gefahr fĂŒr meine eigene Gesundheit getan hĂ€tte, dann hat man hinterher schlechte Karten.Sky and Sand hat geschrieben:Aus der Hand schlagen heisst möglicherweise kaputt und Batterien entfernen, wieso sollte das erlaubt sein? Wenn ich Batterien entferne und sie mitnehme, ist das eigentlich das gleiche wie Beschlagnahmen, auch wenn Batterien wohl billiger sind, aber auf den Preis kommt es wohl nicht an. Naja egal, jeder muss schliesslich wissen was er tut. Sollte ich irgendwann mal jemanden einen anlasern sehen, nehm ich ihm das Ding ab und brings zur Polizei. Dann werd ich mal berichten obs geklappt hat oder nicht. Wenn es um Personenschutz geht, sind irgendwelche Gesetzte sowieso untergeordnet. Ich denke kein Polizist wird dir ans Bein pinkeln wenn du sagst du hast hier nen Pointer der fast jemanden zum erblinden gebracht hĂ€tte und willst ihn abgeben.
Thema Zertifikat:
Also "Zertifikat" gibt es durchaus auch als Teilnahmebescheinigung. Als ich 2007 altershalber aus dem Dienst geschieden bin, war noch ein Seminar geplant, bei dem ich eine AbschlussprĂŒfung hĂ€tte vornehmen mĂŒssen. Mangels einer ausreichenden Teilnehmerzahl fiel das Seminar aus. Danach habe ich mir den Stress nicht mehr angetan. Daher weiĂ ich nun nicht, warum in 2008 keine PrĂŒfung vorgenommen worden ist.Sky and Sand hat geschrieben:Es gibt Kurse zum laserschutzbeauftragten ohne jegliche PrĂŒfung. Man sitzt einfach da und lĂ€sst sich zulabern und bekommt den Wisch. 2008 war das zumindest so. Man musste nur 3 Tage kommen, PrĂŒfung gab es keine.
Mit freundlichen GrĂŒĂen
Ekkard
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Irgendwie habe ich das GefĂŒhl, schon einmal diesen Thread unter einer anderen Ăberschrift ("gefĂ€hrlich geblended") durchgekaut zu haben und dass ein junger MitbĂŒrger hier denkt, durch einen LSB-Kurs praktisch zum "Hoheitsdiener" (sprich z.B. Polizei) erkoren worden zu sein, oder gar zum "staatlichen" LSB - ...wobei ich dann aber doch sehr erstaunt war, zu lesen, dass dieser so perfekt im Laserschutz ausgebildete Abends (Zitat) "brennende Augen von der Streustrahlung der Laser" (Zitat Ende) bekommen hat (bei der Arbeit an "Hochleistungslasern").
Und genau wie im genannten anderen Thread habe ich hier wieder den Eindruck, dass der junge MitbĂŒrger einfach nicht die Zeit findet, doch einfach mal die Kommentare von wirklich sehr kompetenten Leuten (hier z.B. Ekkard) vor neueren Posts durchzudenken. Er meint stattdessen auf offensichtlichen "Unrichtigkeiten" beharren zu mĂŒssen - aber ohne zu seiner Ansicht Beweise vorzubringen...
Ich kenne in meinem Bekanntenkreis schon andere Menschen, die meinen mit ihren Ansichten immer im Recht zu sein...und bei manchen habe ich es mittlerweile aufgegeben (nach Jahrzehnten), auch nur auf nachprĂŒfbare Naturgesetze zu beharren...weil es ist bei "IHM" ja doch alles anders....(kann ja vielleicht sein, denn die Welt entsteht genaugenommen ja erst in unseren Köpfen...ohne mich - keine Welt
).
Damit ist auch dieser Thread fĂŒr mich ausreichend behandelt mit dem Ergebnis, dass es einen "Staatlichen Laserschutzbeauftragten" nicht gibt und könnte wie sein VorgĂ€nger einfach geschlossen werden.
P.S:

Und genau wie im genannten anderen Thread habe ich hier wieder den Eindruck, dass der junge MitbĂŒrger einfach nicht die Zeit findet, doch einfach mal die Kommentare von wirklich sehr kompetenten Leuten (hier z.B. Ekkard) vor neueren Posts durchzudenken. Er meint stattdessen auf offensichtlichen "Unrichtigkeiten" beharren zu mĂŒssen - aber ohne zu seiner Ansicht Beweise vorzubringen...


Ich kenne in meinem Bekanntenkreis schon andere Menschen, die meinen mit ihren Ansichten immer im Recht zu sein...und bei manchen habe ich es mittlerweile aufgegeben (nach Jahrzehnten), auch nur auf nachprĂŒfbare Naturgesetze zu beharren...weil es ist bei "IHM" ja doch alles anders....(kann ja vielleicht sein, denn die Welt entsteht genaugenommen ja erst in unseren Köpfen...ohne mich - keine Welt



Damit ist auch dieser Thread fĂŒr mich ausreichend behandelt mit dem Ergebnis, dass es einen "Staatlichen Laserschutzbeauftragten" nicht gibt und könnte wie sein VorgĂ€nger einfach geschlossen werden.

P.S:
Ich hoffe, dieser Bitte von Ekkard entsprochen zu haben - obwohl ich ja zum eigentlichen Thema nicht viel gesagt habe - und möchte auch unter keinen UmstÀnden mir eigentlich unbekannte Menschen angreifen oder beleidigen.(aber manches "Empfangene" wird ja bedauerlicherweise anders interpretiert als das "Gesendete" ):freak:Vielleicht können wir das ja ohne beleidigende Untertöne gemeinsam klÀren?
Alt ist man, wenn man mehr an die Vergangenheit als an die Zukunft denkt.
- Sky and Sand
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Ulli, das ist genau der selbe Thread. Ekkard hat den GefĂ€hlich geblended Thread gesplittet und aller hierher verschoben. Und nein ich bin nicht weiter drauf aus ĂŒber dieses Thema zu diskutieren^^
PS: Ich hab den Thread auch nicht eröffnet, obwohl es scheinbar so ausschaut.
Das geschieht, wenn man mit ND:Yag Lasern und 532 nm Glas schneidet. Die Pulsleistung ist so hoch, das man in den nichtlinearen Bereich kommt. Da ich leider keine Korbbrille von Laservision hatte, sondern nur das kleine wohlbekannte Modell, tritt doch sehr viel helles Streulicht ein. Blind bin ich ja nun nicht geworden, aber auch eine Schutzbrille hÀlt nicht unbedingt alles ab.wobei ich dann aber doch sehr erstaunt war, zu lesen, dass dieser so perfekt im Laserschutz ausgebildete Abends (Zitat) "brennende Augen von der Streustrahlung der Laser" (Zitat Ende) bekommen hat (bei der Arbeit an "Hochleistungslasern").
PS: Ich hab den Thread auch nicht eröffnet, obwohl es scheinbar so ausschaut.
Zuletzt geÀndert von Sky and Sand am So 22 Aug, 2010 9:55 pm, insgesamt 1-mal geÀndert.
GrĂŒĂe
Sky and Sand
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Jepp - ich weis durchaus, dass "gefÀhrlich geblendet" gesplittet wurde ... nur der erste Post von dir ist aber hier von vorher...also ist dies doch sozusagen ein neuer Thread...und auch weil - "das Selbe" gibt es nur einmal - oder? 
Zumal bestÀtigst du mich ja mit deinem zweiten Satz...
Zitat:
Zum Augenbrennen: Wenn man das doch auch schon vorher weis, dann schafft man sich doch sonstwie Schutz! Ansonsten spielt man ja wissentlich mit seiner Gesundheit! Da zahlt dann, wenn was passiert, die betriebliche Unfallversicherung keinen Cent! Find ich nicht richtig gehandelt von dir - im Sinne des Strahlenschutzes. Was du im vorigen Thread dazu geschrieben hast, klingt sogar noch, als wÀr das eine "tolle" Sache....

Zumal bestÀtigst du mich ja mit deinem zweiten Satz...

Zitat:
Was denn nu?Ulli, das ist genau der selbe Thread.
PS: Ich hab den Thread auch nicht eröffnet, obwohl es scheinbar so ausschaut.

Zum Augenbrennen: Wenn man das doch auch schon vorher weis, dann schafft man sich doch sonstwie Schutz! Ansonsten spielt man ja wissentlich mit seiner Gesundheit! Da zahlt dann, wenn was passiert, die betriebliche Unfallversicherung keinen Cent! Find ich nicht richtig gehandelt von dir - im Sinne des Strahlenschutzes. Was du im vorigen Thread dazu geschrieben hast, klingt sogar noch, als wÀr das eine "tolle" Sache....

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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Ich habe niemals drauf bestanden das extra zu diesem Thema ein neuer Thread aufgemacht wird. Es bringt auch nichts hier weiter zu diskutieren, da sowieso jeder anderer Meinung ist. Wenn ihr sagt es ist anders, dann mag es so sein, ich kann nur davon berichten so wie ich es gelernt habe. Wobei es mich schon erstaunt das es anscheinend so krasse Unterschiede gibt...
Nein ich habe den Thread nicht eröffnet. Frag doch Ekkard...Was denn nu?
GrĂŒĂe
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Es geht ja darum, einen Konsens zu finden...und da halte ich Ekkards Aussagen hier erstmal fĂŒr maĂgeblich. Was andere dazu schreiben, ist halt ihre Ansicht....Es bringt auch nichts hier weiter zu diskutieren, da sowieso jeder anderer Meinung ist.
Aber Ekkhards AusfĂŒhrungen haben zu 99,99% AllgemeingĂŒltigkeit. Er hat schlieĂlich eine sehr groĂe berufliche Erfahrung damit - als (ex?) TĂV-PrĂŒfer -

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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Na klar, Ekkard scheint sich sehr gut auszukennen.
Ich erhebe auch keinen Einspruch gegen seine ĂuĂerungen.
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GrĂŒĂe
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Alle haben es korrekt beobachtet! Ich habe leider versÀumt, den jetzt angebrachten "moderativen Hinweis" einzubauen. Mein Hinweis findet sich erst spÀter.Dr.Ulli hat geschrieben:Jepp - ich weis durchaus, dass "gefÀhrlich geblendet" gesplittet wurde ... nur der erste Post von dir ist aber hier von vorher...also ist dies doch sozusagen ein neuer Thread...und auch weil - "das Selbe" gibt es nur einmal - oder?
Von unterschwelliger, grĂŒner RĂŒckstreuung kann das Augenbrennen kaum kommen. Es muss sich um eine Einwirkung handeln, die sich auf die OberflĂ€che der Hornhaut konzentriert. Plasma könnte UV-Strahlung abgeben. Diese fĂŒhrt nach lĂ€ngerer Zeit zu Bindehautreizung. Geschmolzenes oder zerschossenes Glas gibt IR-Strahlung ab und möglicherweise Staub. Ich stimme also meinem Vorredner zu, so ganz unbedenklich sind die Einwirkungen nicht.Dr.Ulli hat geschrieben:Zum Augenbrennen: Wenn man das doch auch schon vorher weis, dann schafft man sich doch sonstwie Schutz! Ansonsten spielt man ja wissentlich mit seiner Gesundheit! Da zahlt dann, wenn was passiert, die betriebliche Unfallversicherung keinen Cent! Find ich nicht richtig gehandelt von dir - im Sinne des Strahlenschutzes. Was du im vorigen Thread dazu geschrieben hast, klingt sogar noch, als wĂ€r das eine "tolle" Sache ...
Mit freundlichen GrĂŒĂen
Ekkard
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Können wir das Thema abschlieĂen? Ich denke, es wurde klar, wie die ĂuĂerung zu verstehen war, und dass es einen "staatlichen Laserschutzbeauftragten" als selbstĂ€ndiges Berufsbild nicht gibt, wer immer die PrĂŒfung auch abgenommen hat.
Die Frage der SekundĂ€reffekte (Plasma-UV, diffuses IR, StĂ€ube, DĂ€mpfe) können wir gerne in einem neuen Thread mit entsprechendem Titel verfolgen. Nur, da bin ich bestenfalls Normenleser. Das gehört in die Kategorie der Vorschriften zur "Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration" und zu "phyikalischen Einwirkungen", die natĂŒrlich auch zu beachten sind. Das darf man vor lauter "kohĂ€renter Strahlung" nicht vergessen.
Die Frage der SekundĂ€reffekte (Plasma-UV, diffuses IR, StĂ€ube, DĂ€mpfe) können wir gerne in einem neuen Thread mit entsprechendem Titel verfolgen. Nur, da bin ich bestenfalls Normenleser. Das gehört in die Kategorie der Vorschriften zur "Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration" und zu "phyikalischen Einwirkungen", die natĂŒrlich auch zu beachten sind. Das darf man vor lauter "kohĂ€renter Strahlung" nicht vergessen.
Mit freundlichen GrĂŒĂen
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Von meiner Seite kann das Thema geschlossen werden. Es wurde alles gesagt.
Auf dem Glas befand sich eine Schicht MolybdÀn (Solarpanel). Welche Auswirkungen dies hat weiss ich nicht, doch hat die Gepulste Strahlung doch schon sehr geblendet (mit Brille), so dass ich denke das es von der Strahlung kam.
Auf dem Glas befand sich eine Schicht MolybdÀn (Solarpanel). Welche Auswirkungen dies hat weiss ich nicht, doch hat die Gepulste Strahlung doch schon sehr geblendet (mit Brille), so dass ich denke das es von der Strahlung kam.
GrĂŒĂe
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Hiermit wird das Thema geschlossen: Ergebnis.
FĂŒr die sonstigen gesundheitlichen Gefahren mache ich mal einen neuen Thread auf.
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