Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Moderator: ekkard
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Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Moderativer Hinweis: Dieser Thread wurde von "Gefährlich geblendet" abgetrennt und mit der Betreff-Frage versehen.
Ekkard
============================================
Hallo,
es steht folgendes drauf:
Zertifikat
"Laserschutzbeauftragter Class b"
Herr x
Matr, Nr. x
Anschrift x
hat gemäß Unfallverhütungsvorschrift BGV B2c "Lasersicherheit und Hochleistungslaser" (ehemals UVV VBG 93) an einem Kurs zur Erlangung der Sachkunde für Laserschuztbeauftragte
Erfolgreich Teilgenommen
Den Veranstaltungen gemäß BGV B2c (ehemals UVV VBG 93) folgende Vorschriften und Normen zugrunde:
BGV B2 UVV "Laserstrahlen"
DIN EN 60825-1 "Sicherheit von Lasereinrichtungen"
... usw.
Der entsprechende Lehrgang ist durch die Unfallkasse Hessen / Frankfurt zugelassen und bei der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik / Köln registriert.
Dann Diverse Stempel und Logos. Sry ich habe keinen Scanner.
Zur Pistole: Wenn der Pistolenträger diese einsteckt geht doch auch keine Konkrete Gefährdung mehr von ihm aus oder? Wenn jemand einem anderen in die Augen lasert nehm ich ihm das Teil ab. Wenn er nur irgendwelche Gegenstände anlasert, sehe ich keinen Grund ihm das abzunehmen, wenn nicht andere gefährdet werden.
Ekkard
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Hallo,
es steht folgendes drauf:
Zertifikat
"Laserschutzbeauftragter Class b"
Herr x
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Anschrift x
hat gemäß Unfallverhütungsvorschrift BGV B2c "Lasersicherheit und Hochleistungslaser" (ehemals UVV VBG 93) an einem Kurs zur Erlangung der Sachkunde für Laserschuztbeauftragte
Erfolgreich Teilgenommen
Den Veranstaltungen gemäß BGV B2c (ehemals UVV VBG 93) folgende Vorschriften und Normen zugrunde:
BGV B2 UVV "Laserstrahlen"
DIN EN 60825-1 "Sicherheit von Lasereinrichtungen"
... usw.
Der entsprechende Lehrgang ist durch die Unfallkasse Hessen / Frankfurt zugelassen und bei der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik / Köln registriert.
Dann Diverse Stempel und Logos. Sry ich habe keinen Scanner.
Zur Pistole: Wenn der Pistolenträger diese einsteckt geht doch auch keine Konkrete Gefährdung mehr von ihm aus oder? Wenn jemand einem anderen in die Augen lasert nehm ich ihm das Teil ab. Wenn er nur irgendwelche Gegenstände anlasert, sehe ich keinen Grund ihm das abzunehmen, wenn nicht andere gefährdet werden.
Grüße
Sky and Sand
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Re: gefährlich geblendet ?
... sowas ähnliches habe ich auch noch von der LGA in Nürnberg ...
Bei mir steht da: "Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten in der Materialverarbeitung (Sachkunde nach BGV B2)".
Mit den behandelten Themen "Erzeugung und Eigenschaften von Laserstrahlung", "Laser in der Materialkunde", "Primäre Gefährdungspotentiale ", "Sekundäre ...", "Rechtliche Grundlagen" und "Laserschutzbeauftragter und Schutzmaßnahmen"
Mit ein paar Unterschriften von der LGA und dem Bayerischen Laserzentrum.
Wußte ja gar nicht, wozu der Wisch noch alles gut ist
Viktor
Bei mir steht da: "Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten in der Materialverarbeitung (Sachkunde nach BGV B2)".
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Viktor
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- rayman
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Re: gefährlich geblendet ?
Na das sind doch endlich mal ein paar belastbare Infos.Sky and Sand wrote:
hat gemäß Unfallverhütungsvorschrift BGV B2c "Lasersicherheit und Hochleistungslaser" (ehemals UVV VBG 93) an einem Kurs zur Erlangung der Sachkunde für Laserschuztbeauftragte

Es ist also genau so wie vermutet: Du hast an einm Kurs zur Erlangung der Sachkunde teilgenommen.
Das macht Dich weder automatisch zum LSB noch gibt Dir das irgend welche weitergehenden Befugnisse.
Ist nicht böse gemeint, aber ist nun mal so.
- ekkard
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Ich habe das Thema "Gefährlich geblendet" geteilt, um die Frage nach einem "staatlichen Laserschutzbeauftragten" klären zu lassen.
Mir ist ein solcher vollkommen unbekannt. Vielleicht können wir das ja ohne beleidigende Untertöne gemeinsam klären?
Mir ist ein solcher vollkommen unbekannt. Vielleicht können wir das ja ohne beleidigende Untertöne gemeinsam klären?
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Als ich vor einigen Jahren mal beim Bundesamt für Strahlenschutz nachgefragt habe, was ich denn für das Erstellen von Gutachten zum Laserschutz an "staatlichen Prüfungen" bräuchte (also um sozusagen ein "akkreditierter" Gutachter für Laserschutz zu sein), sagte man mir, dass es dazu keine Regelungen gäbe (weist du, lieber Ekkard, dazu mehr?). Daraus schließe ich, dass es auch keinen "staatlichen" LSB gibt.
Und nochmals an S&S: Auch wenn man die Fachkenntnisse (im Bereich Sicherheit vor Laserstrahlung) erworben hat, wird man erst dann ein "richtiger" LSB, wenn man dazu (schriftlich) bestellt wird.
Und nochmals an S&S: Auch wenn man die Fachkenntnisse (im Bereich Sicherheit vor Laserstrahlung) erworben hat, wird man erst dann ein "richtiger" LSB, wenn man dazu (schriftlich) bestellt wird.
Alt ist man, wenn man mehr an die Vergangenheit als an die Zukunft denkt.
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
... ich kenne es auch so, daß du von deinem Arbeitgeber oder einem Kunden (falls du als externer Berater für eine Firma tätig bist) zum LSB 'auserkoren' wirst, dir dann bei der zuständigen Einrichtung per Seminarteilnahme ein Zertifikat holst - und ab dann für alle Sicherheitsfragen, Probleme und auch Haftung! bei der Firma zuständig bist ...
Im Prinzip ist das der 'Schwarze Peter', den die Firmen auf Betreiben der Berufsgenossenschaften an jemanden delegieren, damit der Geschäftsführer aus der Haftung bei Laserunfällen, Vergiftungen durch die giftigen Abgase oder sonstigen Problemen raus ist
Viktor
Im Prinzip ist das der 'Schwarze Peter', den die Firmen auf Betreiben der Berufsgenossenschaften an jemanden delegieren, damit der Geschäftsführer aus der Haftung bei Laserunfällen, Vergiftungen durch die giftigen Abgase oder sonstigen Problemen raus ist

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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Hallo
So wie ich das bisher verstanden habe, erwirbt man durch Teilnahme an einem Kurz oder Lehrgang, je nachdem
für welchen Bereich man dies benötigt wird, nur die Befähigung zum Laserschutzbeauftragten bestellt zu werden.
Man erhählt auch kein Zertifikat sondern nur eine Teilnahme Urkunde. Unter anderem führen zwar auch staatliche
Institutionen wie die gesetzlichen Unfallversicherungen (z.B. BG ETEM (früher Feinmechanik & Elektrotechnik) diese
Kurse durch. Wäre das Ergebnis ein staatlicher LSB müsste es auch eine Prüfung dafür geben.
Hier in der Auflistung bei Wikipedia ist jedenfalls nicht in Richtung Lasertechniker in der Liste
der staatlich geprüften Techniker drin: http://de.wikipedia.org/wiki/Techniker# ... _Techniker
Gruß
Norbert
So wie ich das bisher verstanden habe, erwirbt man durch Teilnahme an einem Kurz oder Lehrgang, je nachdem
für welchen Bereich man dies benötigt wird, nur die Befähigung zum Laserschutzbeauftragten bestellt zu werden.
Man erhählt auch kein Zertifikat sondern nur eine Teilnahme Urkunde. Unter anderem führen zwar auch staatliche
Institutionen wie die gesetzlichen Unfallversicherungen (z.B. BG ETEM (früher Feinmechanik & Elektrotechnik) diese
Kurse durch. Wäre das Ergebnis ein staatlicher LSB müsste es auch eine Prüfung dafür geben.
Hier in der Auflistung bei Wikipedia ist jedenfalls nicht in Richtung Lasertechniker in der Liste
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Gruß
Norbert

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- rayman
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Die Haftung ist eine ganz andere Geschichte.VDX wrote:
Im Prinzip ist das der 'Schwarze Peter', den die Firmen auf Betreiben der Berufsgenossenschaften an jemanden delegieren, damit der Geschäftsführer aus der Haftung bei Laserunfällen, Vergiftungen durch die giftigen Abgase oder sonstigen Problemen raus ist![]()
Viktor
Da der LSB nur beratende Funktion hat, haftet er auch nicht automatisch, wenn was passiert.
Ganz raus ist er natürlich auch nicht. Bei fahrlässigkeit siehts schlecht aus. Man sollte sich als LSB auch angewöhnen alles schriftlich zu machen und zu dokumentieren, damit man im Fall des Falles was in der Hand hat.
Die Haftungsfrage ist ein ziemlich kompliziertes juristisches Thema.
Bei diversen Diskussionen dazu hier im Forum ist am Ende eigentlich selten was vernünftiges herausgekommen, weil sich hier niemand ausreichend damit auskennt. Juristisch meine ich.
Grüße, Dennis
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Selbst ein Jurist kann nicht viel dazu sagen...Bei diversen Diskussionen dazu hier im Forum ist am Ende eigentlich selten was vernünftiges herausgekommen, weil sich hier niemand ausreichend damit auskennt. Juristisch meine ich.
Hier werden oft "Grauzonen" diskutiert. Also eben Gegebenheiten, die nicht eindeutig geregelt zu sein scheinen, bzw. so kompiziert miteinander verstickt, dass eh keiner durchblickt.
Ein Jurist würde dann dazu wahrscheinlich auch nur sagen "das kommt drauf an" oder "das muss im Einzelfall betrachtet werden".
Letztendlich gibt es noch übergeordnete Instanzen, die die jeweiligen Situationen dann im Einzelfall betrachten, bewerten und be/verurteilen

- ekkard
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Also ich kenne dies aus meiner aktiven Zeit: Unser Verein unterhält u.a. Abteilungen für die Prüfung von Produkten hinsichtlich der Gerätesicherheit, zu der auch die Sicherheit vor nichtionisierender Strahlung gehört.Dr.Ulli wrote:Als ich vor einigen Jahren mal beim Bundesamt für Strahlenschutz nachgefragt habe, was ich denn für das Erstellen von Gutachten zum Laserschutz an "staatlichen Prüfungen" bräuchte (also um sozusagen ein "akkreditierter" Gutachter für Laserschutz zu sein), sagte man mir, dass es dazu keine Regelungen gäbe (weist du, lieber Ekkard, dazu mehr?). Daraus schließe ich, dass es auch keinen "staatlichen" LSB gibt.
Dies gehört zu dem (staatlich) ungeregelten Bereich, in dem sich die betreffende Abteilung von einer anerkannten Stelle (nach EU-Recht) akkreditieren lassen muss. Soweit das Sachverständigenwesen nach den EG-Richtlinien.
Anders der Laserschutzbeauftragte, der von der BGV B2 legitimiert wird. Danach ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Der "Unternehmer" ernennt für sein Unternehmen einen LSB. So steht es sinngemäß in der Vorschrift.
Ich habe keine Vorstellung und keine Erfahrung, wie daraus ein "staatlicher Laserschutzbeauftragter" wird. Selbst wenn eine Behörde für den Betrieb von Lasereinrichtungen einen LSB benennt, ist dieser nichts anderes als ein solcher nach BGV B2.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Und welches wäre so eine "anerkannte Stelle" für den Bereich Laser, die einen akkreditieren könnte?in dem sich die betreffende Abteilung von einer anerkannten Stelle (nach EU-Recht) akkreditieren lassen muss.
Der TÜV? Oder ein Bundesamt?
Alt ist man, wenn man mehr an die Vergangenheit als an die Zukunft denkt.
- netzhaut
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Vielleicht die Strahlenschutzbehörde oder das Bundesamt für Strahlenschutz könnten solche Stellen sein. Der TüV - denke ich - eher nicht, es sei denn, es werden vorher entsprechende Vorgaben erlassen. Da bis Dato keine (oder vielleicht vereinzelt?) derartigen Akkreditierungen erfolgten, gibt es da keine entsprechenden Regelungen. Bleibt zu hoffen, dass nicht ausgerechnet wegen der Pointerfuchteleien eine solche Bestellung erfolgt und dieser "Ober-LSB" dann Vorschriften erlässt, die Laserfreaks in den Untergrund treibt. Netdiver hat in Berlin ähnliche Befürchtungen geäußert.
@ S&S: Momentan gibt es im Bereich LSB glücklicherweise (noch) nur folgende zwei "Zustände":
1. Jemanden, der an einem LSB Seminar teilnimmt und durch den Erhalt einer Urkunde die entsprechende Sachkunde nachweisen kann. Dieser ist jedoch kein LSB.
2. Jemanden, der durch einen Arbeitgeber, der Laseranlagen betreibt, zum LSB bestellt wurde und die Sachkundeprüfung nachweisen kann. Dieser ist dann LSB für diesen bestimmten Betrieb, für den er bestellt wurde.
Die Sachkundeprüfung und Bestellung zum LSB erfolgt nach berufsgenossenschaftlicher und damit staatlicher Vorgabe, da die Berufsgenossenschaften Träger der staatlichen Unfallversicherungen sind. Hieraus resultiert sicher Dein Missverständnis.
@ VDX: Scharzer Peter nur wenn der LSB die BGV nicht nachhaltig umsetzt. Selbstverständlich entlässt das Bestellen eines LSB keinen Arbeitgeber aus der Haftung. Der Arbeitgeber stellt mit der Bestellung des LSB lediglich sicher, dass der Bertieb der Laseranlagen entsprechend der berufsgenossenschaftlichen Richtlinien erfolgt. Im Falle eines Unfalls wird dann die gesetzliche Unfallverversicherung zahlen. Erfolgte der Unfall nachweislich durch Verletzung der Auflagen, haftet derjenige, dem die Verletzung der Vorschrifen zugerechnet werden kann. Dies kann, muss aber nicht zwangsläufig der LSB sein. Der Arbeitgeber könnte ja z.B. aus Kostengründen eine Regel bewusst missachtet haben oder ein Mitarbeiter aus Bequemlichkeit. Wenn der LSB die nötigen Vorkehrungen getroffen, Unterweisungen der Mitarbeiter und Kennzeichnungen der Anlagen und Schutzbereiche vorgenommen hat, kann man den LSB nicht für Fehler anderer belangen.
@ S&S: Momentan gibt es im Bereich LSB glücklicherweise (noch) nur folgende zwei "Zustände":
1. Jemanden, der an einem LSB Seminar teilnimmt und durch den Erhalt einer Urkunde die entsprechende Sachkunde nachweisen kann. Dieser ist jedoch kein LSB.
2. Jemanden, der durch einen Arbeitgeber, der Laseranlagen betreibt, zum LSB bestellt wurde und die Sachkundeprüfung nachweisen kann. Dieser ist dann LSB für diesen bestimmten Betrieb, für den er bestellt wurde.
Die Sachkundeprüfung und Bestellung zum LSB erfolgt nach berufsgenossenschaftlicher und damit staatlicher Vorgabe, da die Berufsgenossenschaften Träger der staatlichen Unfallversicherungen sind. Hieraus resultiert sicher Dein Missverständnis.
@ VDX: Scharzer Peter nur wenn der LSB die BGV nicht nachhaltig umsetzt. Selbstverständlich entlässt das Bestellen eines LSB keinen Arbeitgeber aus der Haftung. Der Arbeitgeber stellt mit der Bestellung des LSB lediglich sicher, dass der Bertieb der Laseranlagen entsprechend der berufsgenossenschaftlichen Richtlinien erfolgt. Im Falle eines Unfalls wird dann die gesetzliche Unfallverversicherung zahlen. Erfolgte der Unfall nachweislich durch Verletzung der Auflagen, haftet derjenige, dem die Verletzung der Vorschrifen zugerechnet werden kann. Dies kann, muss aber nicht zwangsläufig der LSB sein. Der Arbeitgeber könnte ja z.B. aus Kostengründen eine Regel bewusst missachtet haben oder ein Mitarbeiter aus Bequemlichkeit. Wenn der LSB die nötigen Vorkehrungen getroffen, Unterweisungen der Mitarbeiter und Kennzeichnungen der Anlagen und Schutzbereiche vorgenommen hat, kann man den LSB nicht für Fehler anderer belangen.
LG, Andreas
Holz ist kein Leiter, man kann es aber prima als Leiter verwenden...
http://easylase.de/ jetzt mit QuickShow-Hilfe


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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
So isses...als ich noch als Doktorand LSB für die Labore der Angewandten Physik an der Uni Duisburg war(1990-1996), habe ich jeden neuen Mitarbeiter/Diplomanden über die verschiedenen Laser aufgeklärt und mit ihnen sehr detailliert die jeweiligen Schutzmassnahmen besprochen..(Brille, Abdeckungen des Strahls, Schutzwände etc, etc...). Diese Unterweisungen habe ich immer schriftlich dokumentiert und unterschreiben lassen.Erfolgte der Unfall nachweislich durch Verletzung der Auflagen, haftet derjenige, dem die Verletzung der Vorschrifen zugerechnet werden kann.
Aber dennoch versuchte einmal ein Diplomand, die Uni für einen angeblich erlittenen Augenschaden durch einen Nd-YAG haftbar zu machen. Da legte ich nur das unterschriebene Papier vor - und fertig war die Sache: Klares Eigenverschulden, da Zuwiederhandlung gegen die erfolgte Einweisung. (Ob er wirklich einen Schaden hatte, ist bis heute nicht geklärt...).
@Netzhaut: das Bundesamt für Strahlenschutz ist definitiv nicht eine Stelle, die einen akkreditieren kann (bzw. dies tut)...siehe oben meinen Post.
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- ekkard
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Korrekt! Und der TÜV selbstverständlich auch nicht; denn der kann sich (oder Abteilungen, Partialunternehmen) nicht selbst akkreditieren. Ich finde jetzt aber auf die Schnelle nicht, wer das damals, als ich dabei war, gemacht hat. Es war eine internationale Firma mit Sitz in USA und einer Niederlassung in der Schweiz, die auch deutsche und österreichische Mitarbeiter hatten. Allerdings folgte das Frage/Antwortspiel in Englisch.Dr.Ulli wrote:das Bundesamt für Strahlenschutz ist definitiv nicht eine Stelle, die einen akkreditieren kann (bzw. dies tut)...siehe oben meinen Post.
Das Prüfverfahren erfolgt, soweit ich weiß, nach einer ISO-Norm und ist etwas aufregend: Qualifikation der Mitarbeiter, der Gerätschaften, Normkonformität der Verfahren und Dokumentationen ... Am Ende solcher Prüftage ist man "fertig" mit der Welt.
Wenn eine Adresse gewünscht wird: Ich kann mich mal bei meinen aktiven Kollegen erkundigen. Vielleicht gibt es eine List bei der EU oder bei ISO. Ich selbst war ja nichts weiter als "qualitätszuprüfender Mitarbeiter" und Messknecht also nicht in leitender Position beteiligt.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Danke Ekkard, aber extra großen Aufwand treiben für eine Adresse rauszufinden brauchst du (jedenfalls für mich) nicht!
Ich habe schon mal hier in der Region "Sachverständiger" gespielt, und das Amt war damit zufrieden...Audience-Scanning war (zum Glück) nie dabei. Es gibt ja schließlich genaue Vorschriften, was gemacht werden muss..
Ich habe schon mal hier in der Region "Sachverständiger" gespielt, und das Amt war damit zufrieden...Audience-Scanning war (zum Glück) nie dabei. Es gibt ja schließlich genaue Vorschriften, was gemacht werden muss..

Alt ist man, wenn man mehr an die Vergangenheit als an die Zukunft denkt.
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Ich hab' grad mit meiner Mum drüber gesprochen, die ist bei uns in Berlin in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz tätig. Sie sagte mir, dass sich "staatlich" nur darauf bezieht, dass der Inhalt des Lehrganges staatlich anerkannt ist und auch die "Ausbilder" von staatlicher Seite offiziell dazu befugt sind diese Lehrgänge durchzuführen.
Das hat also nichts mit einem neuen LSB zu tun sondern eher mit dem Unterschied zwischen Kaffeklatsch/Verkaufsveranstaltung und 2 Tagen richtigem Lehrgang
Ich werd' mich dazu Montag nochmal beim LAGetSi (Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin) erkundigen was die dazu sagen - heut ist da irgendwie niemand mehr zu erreichen

Wenn jemand dazu noch was weis, dann wohl die
Gruß Max
Das hat also nichts mit einem neuen LSB zu tun sondern eher mit dem Unterschied zwischen Kaffeklatsch/Verkaufsveranstaltung und 2 Tagen richtigem Lehrgang
Ich werd' mich dazu Montag nochmal beim LAGetSi (Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin) erkundigen was die dazu sagen - heut ist da irgendwie niemand mehr zu erreichen


Wenn jemand dazu noch was weis, dann wohl die

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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
"Schutz vor nichtionisierender Strahlung" ist im Allgemeinen dem (staatlichen/kommunalen) Amt für Arbeitsschutz zugeordnet.
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Ekkard
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Wir haben grade nochmal in der BGV B2 nachgelesen...
Da steht auf Seite 13:
Zu § 6 Abs. 1:
[...]
Es wird empfohlen, dass der Laserschutzbeauftragte an einem Kurs zur Erlangung der
Sachkunde für Laserschutzbeauftragte teilnimmt, der den von dem Unfallversicherungsträger
aufgestellten Anforderungen entspricht. Die Anforderungen für solche
Kurse sind in Anhang 3 aufgeführt.
Dazu dann Anhang 3 (Seite 48)
Anforderungen an die Inhalte von anerkannten Kursen zur Ausbildung von Laserschutzbeauftragten
Solche Kurse sollen die Teilnehmer in die Lage versetzen, die Aufgaben des Laserschutzbeauftragten
nach § 6 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ (BGV B 2) wahrzunehmen.
[...]
Und diese Anerkennung von Kursen ist hier wohl mit "staatlich" gemeint. Die Bezeichnung "staatlich anerkannt" währe wohl passender.
Gruß Max
Da steht auf Seite 13:
Zu § 6 Abs. 1:
[...]
Es wird empfohlen, dass der Laserschutzbeauftragte an einem Kurs zur Erlangung der
Sachkunde für Laserschutzbeauftragte teilnimmt, der den von dem Unfallversicherungsträger
aufgestellten Anforderungen entspricht. Die Anforderungen für solche
Kurse sind in Anhang 3 aufgeführt.
Dazu dann Anhang 3 (Seite 48)
Anforderungen an die Inhalte von anerkannten Kursen zur Ausbildung von Laserschutzbeauftragten
Solche Kurse sollen die Teilnehmer in die Lage versetzen, die Aufgaben des Laserschutzbeauftragten
nach § 6 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ (BGV B 2) wahrzunehmen.
[...]
Und diese Anerkennung von Kursen ist hier wohl mit "staatlich" gemeint. Die Bezeichnung "staatlich anerkannt" währe wohl passender.
Gruß Max

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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Hi,
wie ich bereits in einen anderen Post erwähnt hatte, habe ich 2 Kurse durchgeführt. Der zweite Kurs bestand in einem Auffrischungskurs zu ersterem Kurs. Der erste Laserschutzkurs, den ich gemacht habe, lief über mehrere Tage. Hierbei gab es für freiwillige noch die Abschlussprüfung und die praktischen Seminare. Dadurch erlangt man die Befugnis, andere Leute zum Laserschutzbeauftragten auszubilden und Laserschutzkurse zu halten. Dazu gab es eine komplette DVD mit Unterlagen und Präsentationen zu Laserschutz etc., außerdem Grundlagen usw.
In den Seminaren wurde durch den vortragenden Ing. erklärt, das in akkuten Gefahrensituationen der Laser zu beschlagnahmen und bei der Polizei abzugeben ist. Diese regelt dann das weitere.
Zum Laserschutzbeauftragten und Bestellung durch eine Firma:
Ich bin Laserschutzbeauftragter an der Uni, jeder der den Kurs gemacht hatte, wird dies dort automatisch, insofern man einverstanden ist. Bei meiner Firma habe ich das Zertifikat auch ausgehändigt. Ja es steht Zertifikat drauf. In der Firma bin ich aber nicht direkt Laserschutzbeauftragter der Firma, er sich um erlaubtes und MZB-Werte kümmert, sondern einfach zusätzlich aufpasst das keiner dumme Sachen anstellt.
wie ich bereits in einen anderen Post erwähnt hatte, habe ich 2 Kurse durchgeführt. Der zweite Kurs bestand in einem Auffrischungskurs zu ersterem Kurs. Der erste Laserschutzkurs, den ich gemacht habe, lief über mehrere Tage. Hierbei gab es für freiwillige noch die Abschlussprüfung und die praktischen Seminare. Dadurch erlangt man die Befugnis, andere Leute zum Laserschutzbeauftragten auszubilden und Laserschutzkurse zu halten. Dazu gab es eine komplette DVD mit Unterlagen und Präsentationen zu Laserschutz etc., außerdem Grundlagen usw.
In den Seminaren wurde durch den vortragenden Ing. erklärt, das in akkuten Gefahrensituationen der Laser zu beschlagnahmen und bei der Polizei abzugeben ist. Diese regelt dann das weitere.
Zum Laserschutzbeauftragten und Bestellung durch eine Firma:
Ich bin Laserschutzbeauftragter an der Uni, jeder der den Kurs gemacht hatte, wird dies dort automatisch, insofern man einverstanden ist. Bei meiner Firma habe ich das Zertifikat auch ausgehändigt. Ja es steht Zertifikat drauf. In der Firma bin ich aber nicht direkt Laserschutzbeauftragter der Firma, er sich um erlaubtes und MZB-Werte kümmert, sondern einfach zusätzlich aufpasst das keiner dumme Sachen anstellt.
Grüße
Sky and Sand
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Hoppla? In dem Falle muss die zertifizierende Stelle entweder die Berufsgenossenschaft selbst oder eine IHK sein. Oder diese müssen jene Kurse anerkennen.Sky and Sand wrote:wie ich bereits in einen anderen Post erwähnt hatte, habe ich 2 Kurse durchgeführt. Der zweite Kurs bestand in einem Auffrischungskurs zu ersterem Kurs. Der erste Laserschutzkurs, den ich gemacht habe, lief über mehrere Tage. Hierbei gab es für freiwillige noch die Abschlussprüfung und die praktischen Seminare. Dadurch erlangt man die Befugnis, andere Leute zum Laserschutzbeauftragten auszubilden und Laserschutzkurse zu halten.
Und das war nach meinem Kenntnisstand damals nur nach Hospitation (ca. 2 Jahre) in einer Prüfstelle möglich.
Ich selbst war Ausbilder "der ersten Stunden": TÜV Mitarbeiter in Sachen Lasersicherheit (ich brauchte folglich nicht zu hospitieren!) und von der BG unmittelbar als Dozent für deren Kurse beauftragt. Später hat dann die TÜV-Akademie die Kurse übernommen und sich durch die BG anerkennen lassen. Die heutigen Regularien kamen erst später.
Hm? Ich habe von der BG gelernt, dass man als Sachkundiger bei "Gefahr im Verzug" alles tun muss, die Gefahr zu beseitigen oder zu minimieren.Sky and Sand wrote:In den Seminaren wurde durch den vortragenden Ing. erklärt, das in akkuten Gefahrensituationen der Laser zu beschlagnahmen und bei der Polizei abzugeben ist. Diese regelt dann das weitere.
"Beschlagnahmen" darf man als Sachkundiger oder Sachverständiger definitiv nicht. Denn das ist ein "hoheitlicher Akt", der in unserem Rechtswesen der Polizei (oder Behörden mit Polizeifunktion z. B. Staatliches Amt für Arbeitsschutz) vorbehalten ist. Da hat sich der gute Ausbilder interpretativ etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt. (Ich hoffe, ich war's nicht?!)
Auf der anderen Seite ist es natürlich eine Frage der Praxis, einem, der mit einem Taschen-Leistungslaser in der Gegend herum fuchtelt, die Gefahr begreiflich zu machen und definitiv abzustellen. Man könnte demjenigen das Ding aus der Hand schlagen und anschließend die Batterien entfernen. Jedenfalls muss dann eine Erklärung erfolgen, warum. Anzeige ist korrekt und geboten.
Jo, das ist bei allen Prüfungen heute so. Da nuss man im Einzelfall nachsehen, was nachgewiesen wird: die Teilnahme oder sogar eine Abschlussprüfung usw.Sky and Sand wrote:Ich bin Laserschutzbeauftragter an der Uni, jeder der den Kurs gemacht hatte, wird dies dort automatisch, insofern man einverstanden ist. Bei meiner Firma habe ich das Zertifikat auch ausgehändigt. Ja es steht Zertifikat drauf.
Klar, das kann eine Firma so halten. "Keine dummen Sachen anstellen" ist aber eine in der BGV B2 definierte Aufgabe (heißt dort Unterweisung).Sky and Sand wrote:In der Firma bin ich aber nicht direkt Laserschutzbeauftragter der Firma, (d)er sich um erlaubtes und MZB-Werte kümmert, sondern einfach zusätzlich aufpasst das keiner dumme Sachen anstellt.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Hmm, aus der Hand schlagen und Batterien entfernen?Man könnte demjenigen das Ding aus der Hand schlagen und anschließend die Batterien entfernen. Jedenfalls muss dann eine Erklärung erfolgen, warum. Anzeige ist korrekt und geboten.
Aus der Hand schlagen heisst möglicherweise kaputt und Batterien entfernen, wieso sollte das erlaubt sein? Wenn ich Batterien entferne und sie mitnehme, ist das eigentlich das gleiche wie Beschlagnahmen, auch wenn Batterien wohl billiger sind, aber auf den Preis kommt es wohl nicht an. Naja egal, jeder muss schliesslich wissen was er tut. Sollte ich irgendwann mal jemanden einen anlasern sehen, nehm ich ihm das Ding ab und brings zur Polizei. Dann werd ich mal berichten obs geklappt hat oder nicht. Wenn es um Personenschutz geht, sind irgendwelche Gesetzte sowieso untergeordnet. Ich denke kein Polizist wird dir ans Bein pinkeln wenn du sagst du hast hier nen Pointer der fast jemanden zum erblinden gebracht hätte und willst ihn abgeben.
Ich glaube nicht. Das wüsstest du sicherDa hat sich der gute Ausbilder interpretativ etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt. (Ich hoffe, ich war's nicht?!)

Definitiv nicht! Es gibt Kurse zum laserschutzbeauftragten ohne jegliche Prüfung. Man sitzt einfach da und lässt sich zulabern und bekommt den Wisch. 2008 war das zumindest so. Man musste nur 3 Tage kommen, Prüfung gab es keine.Jo, das ist bei allen Prüfungen heute so.
Grüße
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Du hast sicherlich Recht. Immerhin geht es um die Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für das Auge. Abgewehrt habe ich nur den Begriff der Beschlagnahme. Angemessen zu reagieren ist sicherlich nicht einfach. Nur, wenn es ein Zuruf mit einem nachfolgenden ernsthaften Hinweis auf die Gefahr für meine eigene Gesundheit getan hätte, dann hat man hinterher schlechte Karten.Sky and Sand wrote:Aus der Hand schlagen heisst möglicherweise kaputt und Batterien entfernen, wieso sollte das erlaubt sein? Wenn ich Batterien entferne und sie mitnehme, ist das eigentlich das gleiche wie Beschlagnahmen, auch wenn Batterien wohl billiger sind, aber auf den Preis kommt es wohl nicht an. Naja egal, jeder muss schliesslich wissen was er tut. Sollte ich irgendwann mal jemanden einen anlasern sehen, nehm ich ihm das Ding ab und brings zur Polizei. Dann werd ich mal berichten obs geklappt hat oder nicht. Wenn es um Personenschutz geht, sind irgendwelche Gesetzte sowieso untergeordnet. Ich denke kein Polizist wird dir ans Bein pinkeln wenn du sagst du hast hier nen Pointer der fast jemanden zum erblinden gebracht hätte und willst ihn abgeben.
Thema Zertifikat:
Also "Zertifikat" gibt es durchaus auch als Teilnahmebescheinigung. Als ich 2007 altershalber aus dem Dienst geschieden bin, war noch ein Seminar geplant, bei dem ich eine Abschlussprüfung hätte vornehmen müssen. Mangels einer ausreichenden Teilnehmerzahl fiel das Seminar aus. Danach habe ich mir den Stress nicht mehr angetan. Daher weiß ich nun nicht, warum in 2008 keine Prüfung vorgenommen worden ist.Sky and Sand wrote:Es gibt Kurse zum laserschutzbeauftragten ohne jegliche Prüfung. Man sitzt einfach da und lässt sich zulabern und bekommt den Wisch. 2008 war das zumindest so. Man musste nur 3 Tage kommen, Prüfung gab es keine.
Mit freundlichen Grüßen
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Irgendwie habe ich das Gefühl, schon einmal diesen Thread unter einer anderen Überschrift ("gefährlich geblended") durchgekaut zu haben und dass ein junger Mitbürger hier denkt, durch einen LSB-Kurs praktisch zum "Hoheitsdiener" (sprich z.B. Polizei) erkoren worden zu sein, oder gar zum "staatlichen" LSB - ...wobei ich dann aber doch sehr erstaunt war, zu lesen, dass dieser so perfekt im Laserschutz ausgebildete Abends (Zitat) "brennende Augen von der Streustrahlung der Laser" (Zitat Ende) bekommen hat (bei der Arbeit an "Hochleistungslasern").
Und genau wie im genannten anderen Thread habe ich hier wieder den Eindruck, dass der junge Mitbürger einfach nicht die Zeit findet, doch einfach mal die Kommentare von wirklich sehr kompetenten Leuten (hier z.B. Ekkard) vor neueren Posts durchzudenken. Er meint stattdessen auf offensichtlichen "Unrichtigkeiten" beharren zu müssen - aber ohne zu seiner Ansicht Beweise vorzubringen...
Ich kenne in meinem Bekanntenkreis schon andere Menschen, die meinen mit ihren Ansichten immer im Recht zu sein...und bei manchen habe ich es mittlerweile aufgegeben (nach Jahrzehnten), auch nur auf nachprüfbare Naturgesetze zu beharren...weil es ist bei "IHM" ja doch alles anders....(kann ja vielleicht sein, denn die Welt entsteht genaugenommen ja erst in unseren Köpfen...ohne mich - keine Welt
).
Damit ist auch dieser Thread für mich ausreichend behandelt mit dem Ergebnis, dass es einen "Staatlichen Laserschutzbeauftragten" nicht gibt und könnte wie sein Vorgänger einfach geschlossen werden.
P.S:

Und genau wie im genannten anderen Thread habe ich hier wieder den Eindruck, dass der junge Mitbürger einfach nicht die Zeit findet, doch einfach mal die Kommentare von wirklich sehr kompetenten Leuten (hier z.B. Ekkard) vor neueren Posts durchzudenken. Er meint stattdessen auf offensichtlichen "Unrichtigkeiten" beharren zu müssen - aber ohne zu seiner Ansicht Beweise vorzubringen...


Ich kenne in meinem Bekanntenkreis schon andere Menschen, die meinen mit ihren Ansichten immer im Recht zu sein...und bei manchen habe ich es mittlerweile aufgegeben (nach Jahrzehnten), auch nur auf nachprüfbare Naturgesetze zu beharren...weil es ist bei "IHM" ja doch alles anders....(kann ja vielleicht sein, denn die Welt entsteht genaugenommen ja erst in unseren Köpfen...ohne mich - keine Welt



Damit ist auch dieser Thread für mich ausreichend behandelt mit dem Ergebnis, dass es einen "Staatlichen Laserschutzbeauftragten" nicht gibt und könnte wie sein Vorgänger einfach geschlossen werden.

P.S:
Ich hoffe, dieser Bitte von Ekkard entsprochen zu haben - obwohl ich ja zum eigentlichen Thema nicht viel gesagt habe - und möchte auch unter keinen Umständen mir eigentlich unbekannte Menschen angreifen oder beleidigen.(aber manches "Empfangene" wird ja bedauerlicherweise anders interpretiert als das "Gesendete" ):freak:Vielleicht können wir das ja ohne beleidigende Untertöne gemeinsam klären?
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Ulli, das ist genau der selbe Thread. Ekkard hat den Gefählich geblended Thread gesplittet und aller hierher verschoben. Und nein ich bin nicht weiter drauf aus über dieses Thema zu diskutieren^^
PS: Ich hab den Thread auch nicht eröffnet, obwohl es scheinbar so ausschaut.
Das geschieht, wenn man mit ND:Yag Lasern und 532 nm Glas schneidet. Die Pulsleistung ist so hoch, das man in den nichtlinearen Bereich kommt. Da ich leider keine Korbbrille von Laservision hatte, sondern nur das kleine wohlbekannte Modell, tritt doch sehr viel helles Streulicht ein. Blind bin ich ja nun nicht geworden, aber auch eine Schutzbrille hält nicht unbedingt alles ab.wobei ich dann aber doch sehr erstaunt war, zu lesen, dass dieser so perfekt im Laserschutz ausgebildete Abends (Zitat) "brennende Augen von der Streustrahlung der Laser" (Zitat Ende) bekommen hat (bei der Arbeit an "Hochleistungslasern").
PS: Ich hab den Thread auch nicht eröffnet, obwohl es scheinbar so ausschaut.
Last edited by Sky and Sand on Sun 22 Aug, 2010 9:55 pm, edited 1 time in total.
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Jepp - ich weis durchaus, dass "gefährlich geblendet" gesplittet wurde ... nur der erste Post von dir ist aber hier von vorher...also ist dies doch sozusagen ein neuer Thread...und auch weil - "das Selbe" gibt es nur einmal - oder? 
Zumal bestätigst du mich ja mit deinem zweiten Satz...
Zitat:
Zum Augenbrennen: Wenn man das doch auch schon vorher weis, dann schafft man sich doch sonstwie Schutz! Ansonsten spielt man ja wissentlich mit seiner Gesundheit! Da zahlt dann, wenn was passiert, die betriebliche Unfallversicherung keinen Cent! Find ich nicht richtig gehandelt von dir - im Sinne des Strahlenschutzes. Was du im vorigen Thread dazu geschrieben hast, klingt sogar noch, als wär das eine "tolle" Sache....

Zumal bestätigst du mich ja mit deinem zweiten Satz...

Zitat:
Was denn nu?Ulli, das ist genau der selbe Thread.
PS: Ich hab den Thread auch nicht eröffnet, obwohl es scheinbar so ausschaut.

Zum Augenbrennen: Wenn man das doch auch schon vorher weis, dann schafft man sich doch sonstwie Schutz! Ansonsten spielt man ja wissentlich mit seiner Gesundheit! Da zahlt dann, wenn was passiert, die betriebliche Unfallversicherung keinen Cent! Find ich nicht richtig gehandelt von dir - im Sinne des Strahlenschutzes. Was du im vorigen Thread dazu geschrieben hast, klingt sogar noch, als wär das eine "tolle" Sache....

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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Ich habe niemals drauf bestanden das extra zu diesem Thema ein neuer Thread aufgemacht wird. Es bringt auch nichts hier weiter zu diskutieren, da sowieso jeder anderer Meinung ist. Wenn ihr sagt es ist anders, dann mag es so sein, ich kann nur davon berichten so wie ich es gelernt habe. Wobei es mich schon erstaunt das es anscheinend so krasse Unterschiede gibt...
Nein ich habe den Thread nicht eröffnet. Frag doch Ekkard...Was denn nu?
Grüße
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Es geht ja darum, einen Konsens zu finden...und da halte ich Ekkards Aussagen hier erstmal für maßgeblich. Was andere dazu schreiben, ist halt ihre Ansicht....Es bringt auch nichts hier weiter zu diskutieren, da sowieso jeder anderer Meinung ist.
Aber Ekkhards Ausführungen haben zu 99,99% Allgemeingültigkeit. Er hat schließlich eine sehr große berufliche Erfahrung damit - als (ex?) TÜV-Prüfer -

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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Na klar, Ekkard scheint sich sehr gut auszukennen.
Ich erhebe auch keinen Einspruch gegen seine Äußerungen.
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Grüße
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Alle haben es korrekt beobachtet! Ich habe leider versäumt, den jetzt angebrachten "moderativen Hinweis" einzubauen. Mein Hinweis findet sich erst später.Dr.Ulli wrote:Jepp - ich weis durchaus, dass "gefährlich geblendet" gesplittet wurde ... nur der erste Post von dir ist aber hier von vorher...also ist dies doch sozusagen ein neuer Thread...und auch weil - "das Selbe" gibt es nur einmal - oder?
Von unterschwelliger, grüner Rückstreuung kann das Augenbrennen kaum kommen. Es muss sich um eine Einwirkung handeln, die sich auf die Oberfläche der Hornhaut konzentriert. Plasma könnte UV-Strahlung abgeben. Diese führt nach längerer Zeit zu Bindehautreizung. Geschmolzenes oder zerschossenes Glas gibt IR-Strahlung ab und möglicherweise Staub. Ich stimme also meinem Vorredner zu, so ganz unbedenklich sind die Einwirkungen nicht.Dr.Ulli wrote:Zum Augenbrennen: Wenn man das doch auch schon vorher weis, dann schafft man sich doch sonstwie Schutz! Ansonsten spielt man ja wissentlich mit seiner Gesundheit! Da zahlt dann, wenn was passiert, die betriebliche Unfallversicherung keinen Cent! Find ich nicht richtig gehandelt von dir - im Sinne des Strahlenschutzes. Was du im vorigen Thread dazu geschrieben hast, klingt sogar noch, als wär das eine "tolle" Sache ...
Mit freundlichen Grüßen
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Können wir das Thema abschließen? Ich denke, es wurde klar, wie die Äußerung zu verstehen war, und dass es einen "staatlichen Laserschutzbeauftragten" als selbständiges Berufsbild nicht gibt, wer immer die Prüfung auch abgenommen hat.
Die Frage der Sekundäreffekte (Plasma-UV, diffuses IR, Stäube, Dämpfe) können wir gerne in einem neuen Thread mit entsprechendem Titel verfolgen. Nur, da bin ich bestenfalls Normenleser. Das gehört in die Kategorie der Vorschriften zur "Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration" und zu "phyikalischen Einwirkungen", die natürlich auch zu beachten sind. Das darf man vor lauter "kohärenter Strahlung" nicht vergessen.
Die Frage der Sekundäreffekte (Plasma-UV, diffuses IR, Stäube, Dämpfe) können wir gerne in einem neuen Thread mit entsprechendem Titel verfolgen. Nur, da bin ich bestenfalls Normenleser. Das gehört in die Kategorie der Vorschriften zur "Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration" und zu "phyikalischen Einwirkungen", die natürlich auch zu beachten sind. Das darf man vor lauter "kohärenter Strahlung" nicht vergessen.
Mit freundlichen Grüßen
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Von meiner Seite kann das Thema geschlossen werden. Es wurde alles gesagt.
Auf dem Glas befand sich eine Schicht Molybdän (Solarpanel). Welche Auswirkungen dies hat weiss ich nicht, doch hat die Gepulste Strahlung doch schon sehr geblendet (mit Brille), so dass ich denke das es von der Strahlung kam.
Auf dem Glas befand sich eine Schicht Molybdän (Solarpanel). Welche Auswirkungen dies hat weiss ich nicht, doch hat die Gepulste Strahlung doch schon sehr geblendet (mit Brille), so dass ich denke das es von der Strahlung kam.
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Re: Gibt es staatliche Laserschutzbeauftragte?
Hiermit wird das Thema geschlossen: Ergebnis.
Für die sonstigen gesundheitlichen Gefahren mache ich mal einen neuen Thread auf.
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