Selbstgebaute Laseranlage auf einer öffentlichen Feier

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

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andal
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Selbstgebaute Laseranlage auf einer öffentlichen Feier

Post by andal » Sun 04 Jan, 2009 7:06 pm

Hiho,

Ich weis viele wird es bei dieser Überschrift erst mal kalt übern Rücken laufen^^
Viele werden sich auch denken "Wieder so einer der nicht die Suche benutzen kann"^^ auch diese hab ich schon bemüht, jedoch nix passendes/aktuelles gefunden...

Also nun erstmal mein Projektor:
Billig³ (Holzplatte, usw.), aber mit Safty und Notaus
Nicht TÜV geprüft...
hat 405nm intus (macht das was?)

Fest:
Ein hoher Raum mit vielen Leuten und Nebel (sagt viel aus, oder ;) )

Was ich vor hab:
Ich möchte mit meinen Projektor Figuren im Nebel Über den Köpfen machen (also über 2,70m). Begrenzt wird der Strahl durch das Austrittsfenster, Safty und einem "Trichter" vor dem Austrittsfenster...

Meine Frage:
Ich hab gelesen, dass man das beim Ortnugsamt anmelden muss, oder? Da wollte ich fragen kostet das was und muss ich sonst noch Leistungen bringen? (Nachweise, etc.).

Danke schon mal im Voraus...

Achja LSK mach ich noch (aber der ist erst ein paar Tage vor dem Fest, deswegen wollte ich schon mal jetzt fragen...)

MFG Andi

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yosh76
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Re: Selbstgebaute Laseranlage auf einer öffentlichen Feier

Post by yosh76 » Sun 04 Jan, 2009 7:21 pm

Andal wrote:Hiho,

Also nun erstmal mein Projektor:
Billig³ (Holzplatte, usw.), aber mit Safty und Notaus
Nicht TÜV geprüft...
hat 405nm intus (macht das was?)
Erstmal LSB machen :-)
Fest:
Ein hoher Raum mit vielen Leuten und Nebel (sagt viel aus, oder ;)
Kommt natürlich auf die Hallengröße an. Wenn es viele (für mich sind das >100 Leute) sind stellt sich die Frage, was Du da auffährst?
Deinen Projektor in so einer Halle?
Würde ich eher nicht machen. Da sollte schon was professionelles an den Start. Bedenke einfach mal, mit welchen Leistungen auf solchen Veranstaltungen sonst aufgewartet wird.
Die letzte Überkopfprojektion habe ich Sylvester im Adiamo in Oberhausen gesehen. Da war ein single grün im Einsatz, der geschätzte >1 Watt hatte. Ich fands langweilig (so wie die meisten anderen Gäste auch), weil die Location und der Laser absolut nicht passten.
Was ich vor hab:
Ich möchte mit meinen Projektor Figuren im Nebel Über den Köpfen machen (also über 2,70m). Begrenzt wird der Strahl durch das Austrittsfenster, Safty und einem "Trichter" vor dem Austrittsfenster...
Ohne Projektor Tüv?... Bei uns geht das zwar - aber der TÜV/ Sachverständiger muss kommen und vor Ort abnehmen... Und der wirft auch einen Blick in den Projektor... Und spätestens dann haste evt. Dein Geld versenkt (Holz??)... Und das dann kurz vor Veranstaltungsbeginn :-(
Meine Frage:
Ich hab gelesen, dass man das beim Ortnugsamt anmelden muss, oder? Da wollte ich fragen kostet das was und muss ich sonst noch Leistungen bringen? (Nachweise, etc.).
Genau. Rechtzeitig (1-2 Wochen vorher bei uns). Genau Angaben der Leistung, ggf. TÜV Bescheinigung und in jedem Fall der LSB Nachweis sind gefordert. Skizze, was Du wie machen willst und Sicherheitsvorkehrungen (Blende, Notaus etc.) wollen die bei uns auch haben. (Das Ordnungsamt kennt das Prozedere, da wir das Tarm hier ne Zeit lang hatten...)
Dann bekommste evt. Auflagen wie TÜV Abnahme des Projektors allgemein oder/ und TÜV Abnahme des Aufbaus vor Ort.
Bei uns kommt nicht der TÜV sondern ein unabhängiger "Sachverständiger" der nimmt fürs rauskommen, anschauen und Testbetrieb 380 Euro + MwSt.
Achja LSK mach ich noch (aber der ist erst ein paar Tage vor dem Fest, deswegen wollte ich schon mal jetzt fragen...)
Das wird knapp. LSK? LaserSchutzK...? :lol: oder LaserSchutzBeauftragter?

Nicht entmutigen lassen. Ruf doch einfach mal das Ordnungsamt an und spreche mit denen persönlich.

Das was Du vorhast, klingt ja erstmal vernünftig im Sinne von Sicherheit.
Allerdings würde ich Dir echt empfehlen, nicht bei einer großen Halle mit vielen Menschen mit einem kleinen Projektor aufzulaufen :-)
Gruß, Hakon
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Post by far » Sun 04 Jan, 2009 9:21 pm

Die letzte Überkopfprojektion habe ich Sylvester im Adiamo in Oberhausen gesehen. Da war ein single grün im Einsatz, der geschätzte >1 Watt hatte. Ich fands langweilig (so wie die meisten anderen Gäste auch), weil die Location und der Laser absolut nicht passten.

@Yosh76 Eine kleine Zwischenfrage war der >1W Grün zu klein? Oder zuviel?
Oder wegen der Farbe?

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Post by da2001 » Sun 04 Jan, 2009 9:42 pm

Hi Andal, ich kann kaum glauben, dass hier die wichtigen Informationen fehlen. Eigentlich sollte alles genau aufgeführt sein.

Vielleicht sollten wir einfach mal ein "Was muss ich machen um öffentlich zu Lasern" Sticky machen.

Die Antwort ist wohl wesentlich kürzer als dir lieb ist, denn die Anmeldung ist für dich nicht möglich.

Größte Probleme: "Billig³" und große Unwissenheit(Dazu zähle ich auch den LSB). Sei bitte so vernünftig, denk an deine Gäste und lass deinen sogenannten "Billig hoch drei" Laser zuhause.

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Re: Selbstgebaute Laseranlage auf einer öffentlichen Feier

Post by ekkard » Sun 04 Jan, 2009 11:40 pm

Andal wrote:…, jedoch nix passendes/aktuelles gefunden...
Hallo Andi,
ich darf mal auf meine Homepage ( http://www.lasersafe.de ) und dort auf die "Checklist für Showlaser u. a." hinweisen. Zumindest weißt du dann, was alles geprüft wird. Schau' dir mindestens die Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung BGV B2 und die DIN 56912 an.

Für weitere Ausführungen sind deine Angaben zum Projektor leider völlig unzureichend. Dass es sich um eine Projektion oberhalb des Zuschauerbereiches (s. DIN 56912) handelt, macht in der Tat vieles einfacher.

Die öffentliche Vorführung wird vom Ordnungsamt genehmigt und setzt all das voraus, was in den anderen Beiträgen bereits genannt wurde. Insbesondere muss die Aufstellung und die erstmalige Inbetriebnahme von einem Laserschutzbeauftragten überwacht werden.
Ob Weiteres erforderlich wird, entscheiden die Behörden nach der Anmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Post by andal » Mon 05 Jan, 2009 10:08 am

morgen :)

erstmal vielen danke für eure Tipps, aber das fest wurde gestern Abend eh abgesagt :( nuja kann man nix machen... (War noch in der Planungsphase und wurde für nicht machbar eingestuft...)

werde trotzdem meinen LSK machen^^ (Laserschutzkurs zum Laserschutzbeauftragten nach BGV B2) (sorry hieß so und wurde da auch immer mit LSK abgekürzt... dachte des gehört so...)

@yosh76 Kommt immer drauf an was man gewohnt ist... Ich habe bei mir zuhause (trotz Safty) nur Überkopfprojektion... Man hat sein Augenlicht ja nur einmal...

Von der Größe des Raums hab ich mir keine Sorgen gemacht... (Hatte mit vielen Leuten nur gemeint, dass es wahrscheinlich voll wie [zensiert] wird...)

@da2001 findest du nicht, dass du ein wenig überreagierst? Mag sein das Mein Projektor nicht an einen 70k€ Projektor ran reicht, aber ich habe ihn komplett neu aufgebaut... (Ich hab sogar darauf geachtet das der Schutzleiter in einer Sternschaltung verlegt wurde...) Wie ich schon geschrieben habe ist es unmöglich, dass ein Strahl in Augenhöhe kommt... (Außer einer verstellt die Position des Lasers, was aber wiederum nix mit meinen Projektor zu tun hat...)

@Ekkard Danke für den Link zu deiner Seite! Da muss man dich sehr loben eine sehr informative Seite, die eigentlich alles sagt...


Achja ein bischen OT, aber war von euch schonmal einer im Music Club in Prag? Die haben da volle stehende Strahlen in Augenhöhe (und noch tiefer...) kann die Leistung zwar ned gescheid einschätzen, aber mehr als 5mW denk ich schon das des waren...... Dürfen die sowas, oder nach dem Motto andres Land andere Sitten?

Viele Grüße
Andi

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Post by lightwave » Mon 05 Jan, 2009 11:54 am

Hallo,

... und wie schon oft geschrieben wurde.

Durch einen Kurs wird man nicht zum Laserschutzbeauftragten!

Dieser wird durch den Veranstalter bestellt. (Du kannst Dich auch selber dazu machen, wenn Du der Veranstalter bist.) Nach den Vorschriften ist ein so oft genannter Kurs keine Gewähr für das notwendige Fachwissen, welches ein LSB besitzen muss...
Grüße, Georg~lightwave


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Post by far » Mon 05 Jan, 2009 12:39 pm

@Andal habe mir mal deinen 0815 Projektor angesehen ich finde du hast für wenig Geld das meißte rausgeholt.

Öffendliche feier ist immer so ein ding.... angenommen es handelt sich um eine Private feier nen Geburtstag oder ähnliches und du Triffst vorkehrungen, das keine strahlen ins Publikum Treffen können am besten eine feste Blende dann liegt es natürlich alles in deiner Verantwortung wenn doch jemand eine Leiter hochklettert, rein sieht und ihm etwas Passiert bist du dafür verantwortlich.


Nur öffendlich giebt es zum glück die genannten Vorschriften damit niemand zu schaden kommt. Das ist auch gut so damit nicht jeder unwissende mit nem China Brenner Augenlichter schädigt. Soll heißen es ist nicht möglich mit nem selbstgebauten Projektor, der nicht den Vorschriften entspricht oder nur nicht abgenommen ist. Legal öffendlich zu lasern.

Es müssen die bei Ekkard genanten Punkte erfüllt werden damit der Projektor von Tüv abgenommen werden kann. Dies kostet einiges. Des weiteren musst du den Projektor installieren und dies auch nochmals begutachten lassen das kostet wider Geld. Wenn das geklappt hat und bei der Veranstaltung ein LSB bestimmt wurde darf gelasert werden. Hier gelten für die kleinen Projektoren gleich harte Vorschriften wie für große 70k€ Projektoren. Deshalb muss man sich fragen ob sich das lohnt denn wenn der bau des Projektors 500€ gekostet hat und die Tüv abnahme 1000€ dann lohnt es sich warscheinlich nicht.

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Post by andal » Mon 05 Jan, 2009 3:18 pm

heyho,

ok werds mir merken... Veranstalltung lohnt sich erst, wenn der Projektor wesentlich mehr als die TÜV gebühren kostet ;)

@lightwave hö? ich dachte man bekommt da so ne Urkunde auf lebenszeit... Und das des alles vorraussetzung wäre... meine der kostet ja schonmal 150 teuros... Nuja schaden wird er sicher ned^^


@far merci, aber des is nicht mehr der aktuelle aufbau... Elektronik neu und mit 405nm...

Trotzdem an alle Danke! :)

Viele Grüße
Andi

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Post by rayman » Mon 05 Jan, 2009 4:55 pm

Andal wrote:
@lightwave hö? ich dachte man bekommt da so ne Urkunde auf lebenszeit... Und das des alles vorraussetzung wäre... meine der kostet ja schonmal 150 teuros... Nuja schaden wird er sicher ned^^

Nö!
Du bekommst eine Teilnahmebestätigung - mehr nicht.
Das macht Dich noch nicht zum LSB.

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Post by andal » Mon 05 Jan, 2009 5:09 pm

achso achso... ich glaub langsam raf sogar ich des^^

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Post by far » Mon 05 Jan, 2009 7:22 pm

Natürlich lohnt es sich alles vom Tüv abnehmen zu lassen weil man dannauf der sichereren Seite ist. Ohne Abnahme öffendlich zu Lasern ist halt nicht Legal. Und ob es sich lohnt mehr für ne Tüv abnahme zu zahlen als für den Aufbau ist jedem seine Sache wenn man in nem Restaurant oder ner kleinen Bar nur 100mW braucht und das ding fest installiert ist ist das natürlich wirtschaftlich. :wink:

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Post by da2001 » Mon 05 Jan, 2009 11:05 pm

Andal wrote:Wie ich schon geschrieben habe ist es unmöglich, dass ein Strahl in Augenhöhe kommt... (Außer einer verstellt die Position des Lasers, was aber wiederum nix mit meinen Projektor zu tun hat...)
Genau das meinte ich mit der Unwissenheit. Selbst wenn jemand ne Leiter nimmt und da hochkrabbelt. Du hast Schuld.
Sammel erstmal Informationen und Erfahrung. Dann denk an den LSB/LSK. Das ist viel wichtiger, als der ganze Mist, der dir dort eventuell erzählt wird. Man brauch auch keine 70k Anlage. Auch mit ein paar hundert Euros kann man sicher Lasern. Und das sogar ohne TÜV und mit Erlaubnis von den Ämtern.

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Post by ekkard » Mon 05 Jan, 2009 11:57 pm

da2001 wrote:Selbst wenn jemand ne Leiter nimmt und da hochkrabbelt. Du hast Schuld.
Natürlich nicht: Es hat derjenige Schuld, der diesen "unbefugten Eingriff" vornimmt.
Die Forderung der DIN 56912 lautet nur auf "Abgrenzung" des Laserbereiches - und der Standort der Anlage gehört dazu. Es muss nur kenntlich und bei Gefahr auch spürbar erkennbar sein, dass man von nun an einen Verbotsbereich betritt oder in diesen hinein langt.

Die Stabilität der Aufstellung wird nur verlangt, damit ein versehentliches Rütteln oder Anstoßen den beabsichtigten Raumwinkelbereich der Strahlung nicht so verstellt, dass Strahlen >MZB ins Publikum gelangen.

Im Übrigen bitte ich um einen angemessenen Ton, also keine Belehrung "von oben herab". Gut das passiert, aber bitte das nächste Mal netter formulieren! Danke!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Post by far » Tue 06 Jan, 2009 8:45 am

Hallo

oh das tut mir leid ich dachte man wäre immer schuld wenn was passiert
sicher Lasern. Und das sogar ohne TÜV und mit Erlaubnis von den Ämtern.
und es geht nicht mit Erlaubnis ohne Tüv. Für uns schön wenn es doch geht nur habe ich das noch nirgendwo gelesen. Stand oben nicht, das man bei der Anmeldung beim Amt gleich alles an Bescheinigungen mitbringen sollte damit es gut geht?

Achso angenommen ich habe meinen Projektor selbst abgesichert durch Absperrung Safety, Blende, Höhe eingehalten usw. aber weder Tüv geprüfter Projektor noch Tüv geprüfte Aufstellung und es kann so nichts passieren da alles mögliche getan wurde.

Jemand klettert über die Absperrung stellt eine Leiter auf und schaut hinein. Trägt Augenschäden davon. Bin ich nicht schuld? Weil er einen deutlichen eingriff vorgenommen hat?

Der Tüv ist doch dazu da mir einen Beweis zu geben alles richtig! Dann kann das mit der Leiter und dem unsachgemäßen Eingriff
Natürlich nicht: Es hat derjenige Schuld, der diesen "unbefugten Eingriff" vornimmt.
ja nur zutreffen wenn man auch einen Beweis hat das man alles richtig gemacht hatte. Sonst kriegt man am Ende doch die Schuld zugeschrieben.

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Post by yosh76 » Tue 06 Jan, 2009 10:08 am

Far wrote:
Die letzte Überkopfprojektion habe ich Sylvester im Adiamo in Oberhausen gesehen. Da war ein single grün im Einsatz, der geschätzte >1 Watt hatte. Ich fands langweilig (so wie die meisten anderen Gäste auch), weil die Location und der Laser absolut nicht passten.

@Yosh76 Eine kleine Zwischenfrage war der >1W Grün zu klein? Oder zuviel?
Oder wegen der Farbe?
@Far:
Die Show war angepriesen als "atemberaubende Lasershow"...

Stattdessen gab es eine Überkopfbeamprojektion in einem Bereich von 2,70 -3,50 Meter.
Völlig witzfrei. Des atemberaubende Effekt war eine Beamlinie, die im Takt fächerte und ein Kreis auf einer Spiegelkugel.

Da passte einfach nix. Weder Leistung (zu klein), Farbe (gähn) noch show (wo war die?)
Gruß, Hakon
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Post by da2001 » Tue 06 Jan, 2009 10:53 am

Ekkard wrote:Natürlich nicht: Es hat derjenige Schuld, der diesen "unbefugten Eingriff" vornimmt.
Fazit der Laserakedemie Hannover war. TÜV kontrolliert deine Anlage. Somit kann eigentlich nichts passieren. Passiert doch was, mußt du was geändert haben und man hat Schuld. Ist das nicht korrekt so? Es ist kein herablassender Ton, aber solche Threads ärgern mich tierisch.
D.h. betritt jemand meinen Verbotsbereich hat er selber Schuld???
Ich dachte man steht bei einer Lasershow mit einem Bein im Knast?

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Post by far » Tue 06 Jan, 2009 11:30 am

Passiert doch was, mußt du was geändert haben und man hat Schuld. Ist das nicht korrekt so?
D.h. betritt jemand meinen Verbotsbereich hat er selber Schuld???
Ich denke so wirds sein..... ohne Tüv ist man als Besitzer der Kiste warscheinlich selber schuld, weil man keinen Zettel hat wo drauf steht "Du hast gut gemacht".

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Post by rayman » Tue 06 Jan, 2009 2:49 pm

Ich seh schon - da ist Diskussionspotenzial vorhanden...
Die Vorschriften sagen "Strahlen, die die MZB überschreiten müssen oberhalb von 2,70 über begehbaren Flächen geführt werden"

Was ist also eine begehbare Fläche? Eine Leiter sicher nicht. Aber was ist z.B. mit Boxen, auf die Leute ja praktisch immer draufklettern, wenn möglich? Oder wenn jemand einen anderen auf die Schulter nimmt, wie bei Konzerten ja auch nicht unüblich?
Im letzteren Fall sind die 2,70 über begehbaren Flächen klar eingehalten.
Trotzdem hätte man das vorhersehen können oder sogar müssen?

Ich habe darauf leider keine Antworten. Ekkart vielleicht?

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Post by andal » Tue 06 Jan, 2009 10:11 pm

Aha..ja das dacht ich mir irgendwie schon^^

Ich bin mir eiegentlich auch zimmlich sicher, dass man ohne TÜV lasern darf, jedoch bei einem Unfall die (Teil)schuld trägt...

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Post by rayman » Wed 07 Jan, 2009 12:37 am

Andal wrote:
Ich bin mir eiegentlich auch zimmlich sicher, dass man ohne TÜV lasern darf,
Darf man nicht!

In Ausnahmefällen kann es natürlich sein, dass das Ordnungsamt auf die Abnahme verzichtet. Das dürfte aber normalerweise nicht der Fall sein.

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Post by Dr.Ulli » Wed 07 Jan, 2009 12:07 pm

Der TÜV ist "nur" eine Stelle, bei der man Gutachten über die Einhaltung der Vorschriften erhält (für die entsprechende Location). Hat man ein vernünftiges Sicherheitskonzept und ist der Projektor elektrisch sicher aufgebaut, brauchts keinen TÜV...(so war´s immer bei meinen "Events").
Es gibt zudem noch andere Stellen, die einem die Einhaltung der Vorschriften bescheinigen...z.B. direkt das Bundesamt.
Letztendlich entscheidet das Ordnungsamt (bei Lasershows), was sie haben möchten um die Sicherheit der Öffentlichkeit zu gewährleisten.
Bei festen Anlagen in Discos hat wohl die Berufsgenossenschaft auch mitzureden...
Alt ist man, wenn man mehr an die Vergangenheit als an die Zukunft denkt.

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Post by klobobberle » Wed 07 Jan, 2009 4:46 pm

lightwave wrote:Nach den Vorschriften ist ein so oft genannter Kurs keine Gewähr für das notwendige Fachwissen, welches ein LSB besitzen muss...
Absolute Zustimmung!

Darum ist der blöde DIN A4-Wisch auch leider nicht mehr als ein Jodeldiplom, auf welches sich jeder was einbilden kann... :(
Da kursieren doch hier Geschichten über Gogo-Tänzerinnen auf LSB-Seminaren - ob DIE wohl die notwendige Fachkenntnis nachweisen können? Ich wage es zu bezweifeln...

Und falls jemand auf die Boxen, Biertisch-Garnituren, oder was auch immer klettern will, gibt es ja den NOT-Aus. Der sollte in dieser Situation mal ausnahmsweise nicht nur als Deko neben dem PC liegen... ;) Das ist ja auch der Grund, warum man vom NOT-Aus die komplette "belaserte" Fläche einsehen können soll.

Viele Grüße,
David
Gaffa hält die Welt ;)

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Post by andal » Wed 07 Jan, 2009 6:02 pm

also ich glaub immernoch das man ohne TÜV lasern darf (nicht sollte)... Nur wenn was passiert ist man am A***h....

icelase

Post by icelase » Wed 07 Jan, 2009 7:39 pm

Andal wrote:also ich glaub immernoch das man ohne TÜV lasern darf (nicht sollte)... Nur wenn was passiert ist man am A***h....

Man KANN (dürfen tust du es nicht) öffentlich ohne TÜV/LSB Lasern.
Aber der Verantwortliche sollte dafür weggesperrt werden.

Es gibt gute Gründe warum es so ist wie es ist.

Wenn du das aus sicht eines Besuchers siehst, muss dir klar werden das dieser ein recht darauf hat bei einer öffentlichen Party nich durch unsachgemäße Handhabung von Laserprojektoren geschädigt zu werden.

Andererseits kann ich verstehen das kleine Clubs kein Geld für eine TÜV Abnahme usw. haben. Aber solang dort ein LSB Anwesend ist der sich drum kümmert und am besten noch sehr viel Ahnung hat sag ich persönlich auch nix dagegen.

Etwas anderes ist es wenn jemand 100mW Grün China Wackler aufhängt und damit direkt in die Leute ballert...



Und Leute nochmal zur Info: Der Unternehmer bestimmt den LSB... ob die Person nun ein LSB Kurs besucht hat oder nicht ist fast egal... es muss sichergestellt sein das er die notwendige Fachkentniss besitzt.
Passiert was muss der Unternehmer dafür haften... nicht der LSB ( Es sei denn er macht es vorsätzlich ).

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Post by far » Wed 07 Jan, 2009 10:22 pm

Und Leute nochmal zur Info: Der Unternehmer bestimmt den LSB... ob die Person nun ein LSB Kurs besucht hat oder nicht ist fast egal... es muss sichergestellt sein das er die notwendige Fachkentniss besitzt.
Passiert was muss der Unternehmer dafür haften... nicht der LSB ( Es sei denn er macht es vorsätzlich ).

oder der LSB ist der Unternehmer selber :wink: der sich selbst ernannt hat. Dann ist er genauso selber schuld.

Dann wäre der mensch der auf die Laseranlage aufpasst aber kein LSB weil von wem soll er beauftragt sein ?? Ein extra LSB ist dann also jemand der vom Unternehmer beauftragt wurde. Ein LaserSchutzBeauftragter des Unternehmers.

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LSB / Laserschutzbeauftragter nach §6 BGV B2

Post by ekkard » Wed 07 Jan, 2009 11:46 pm

Ohne Blick auf die Haftung gilt Folgendes für den Laserschutzbeauftragten nach §6 BGV B2:
BGV B2 wrote:(1) Der Unternehmer hat für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3 B oder 4 Sachkundige als Laserschutzbeauftragte schriftlich zu bestellen.
(2) Der Unternehmer hat dem Laserschutzbeauftragten folgende Aufgaben zu übertragen:
1. Überwachung des Betriebes der Lasereinrichtungen,
2. Unterstützung des Unternehmers hinsichtlich des sicheren Betriebs und der notwendigen Schutzmaßnahmen,
3. Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben einschließlich Unterrichtung über wichtige Angelegenheiten des Laserstrahlenschutzes.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn der Unternehmer der Berufsgenossenschaft nachweist, daß er selbst die erforderliche Sachkunde besitzt, und den Betrieb der Lasereinrichtungen selbst überwacht.
Damit stehen die Sachkunde und die unbedingte Gefahrenabwehr im Vordergrund der gesetzlichen Regelung. Diese Regeln werden auch im Bereich "öffentliche Zurschaustellung/Vorführung" angewendet (§13 der BGV B2).

Werden irgendwelche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nicht getroffen, haftet der Unternehmer für Folgeschäden. Nur im Falle §6 Nr. (3) haftet der Einzelunternehmer selbst.
Es gibt aber für durch das Unternehmen bestellte LSB eine Durchgriffshaftung in Fällen, wo der LSB grob fahrlässig oder vorsätzlich erforderliche Maßnahmen zum Schutz vor Laserstrahlung nicht trifft.
Far wrote:Dann wäre der mensch der auf die Laseranlage aufpasst aber kein LSB weil von wem soll er beauftragt sein ?? Ein extra LSB ist dann also jemand der vom Unternehmer beauftragt wurde. Ein LaserSchutzBeauftragter des Unternehmers.
Mir ist diese Bemerkung nicht ganz klar.
Der Mensch, der auf die Lasereinrichtung aufpasst, der Light-Jokey beispielsweise, braucht nur eingewiesen zu sein. Jedoch Einrichtung eines Show und erstmalige Inbetriebnahme müssen von einem Sachkundigen, sprich Laserschutzbeauftragten, überwacht werden. Ist der Unternehmer nicht hinreichend sachkundig, muss er sich z. B. an einen externen Sachkundigen oder Sachverständigen wenden und diesen mit der Einrichtung, Inbetriebnahme und notfalls der Einweisung des LJ beauftragen. Ein solcher Sachkundige kann auch der Laserschutzbeauftragte eines befreundeten Unternehmens sein. Wichtig ist die schriftliche Beauftragung als "Laserschutzbeauftragter nach §6 der BGV B2).
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Post by far » Thu 08 Jan, 2009 1:11 pm

Naja ich dachte das bei Betrieb der Laseranlage immer Jemand anwesen sein muss, der vom Unternehmer als LSB bestellt bzw benannt wurde. Angenommen der LJ hat Fachkenntnis und es gibt eine schriftliche Vereinbarung ist der LJ der LSB.

Wenn der Unternehmer aber selber Fachkenntnis hat dachte ich kann er sich selber darum kümmern. Aber das scheint ja nicht so einfach zu sein, da er sich erst bei der BG seine Kenntnisse bestätigen lassen muss.

Angenommen der LSB ist nicht sachkundig genug und hat nur eine kleine Einweisung wie das möglich ist weis ich auch nicht aber angenommen es ist so. Dann muss nach Ekkard der LSB der entweder der Unternehmer selber ist oder der schriftlich bestellte LSB nur bei der Inbetriebnahme dabei sein? Also nur beim "Probelauf" jedes mal? Oder nur einmalig?

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Post by lynnch » Thu 08 Jan, 2009 1:51 pm

Far wrote:Naja ich dachte das bei Betrieb der Laseranlage immer Jemand anwesen sein muss, der vom Unternehmer als LSB bestellt bzw benannt wurde. Angenommen der LJ hat Fachkenntnis und es gibt eine schriftliche Vereinbarung ist der LJ der LSB.

Wenn der Unternehmer aber selber Fachkenntnis hat dachte ich kann er sich selber darum kümmern. Aber das scheint ja nicht so einfach zu sein, da er sich erst bei der BG seine Kenntnisse bestätigen lassen muss.

Angenommen der LSB ist nicht sachkundig genug und hat nur eine kleine Einweisung wie das möglich ist weis ich auch nicht aber angenommen es ist so. Dann muss nach Ekkard der LSB der entweder der Unternehmer selber ist oder der schriftlich bestellte LSB nur bei der Inbetriebnahme dabei sein? Also nur beim "Probelauf" jedes mal? Oder nur einmalig?
Der LSB muss für jeden Veranstaltungstag gebucht werden, auch sollte dieser waehrend der Veranstaltung anwesend sein ;) Meistens schicken die Discotheker den LJ auf nen LSB Kurs dann haben die 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen ;) Viele Ausrüster von Laseranlagen bieten den Unternehmern ja LSB Kurse an, teilweise so gar als Bonus kostenfrei.

mfg Burkhard
Schoen das meine Meinung gelesen wurde :)

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Post by starburst » Thu 08 Jan, 2009 3:30 pm

Discothekenketten mit mehreren Lokalen haben oft auch nur einen LSB der alle Lokale betreut. Ist für mich in Ordnung.
Bei mobilen Anlagen ists immer gut wenn der Bediener LSB ist.

Gruß Karl

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Post by ekkard » Sat 10 Jan, 2009 9:00 pm

rayman wrote:Die Vorschriften sagen "Strahlen, die die MZB überschreiten müssen oberhalb von 2,70 über begehbaren Flächen geführt werden"
Korrekt!
rayman wrote:Was ist also eine begehbare Fläche? Eine Leiter sicher nicht. Aber was ist z.B. mit Boxen, auf die Leute ja praktisch immer draufklettern, wenn möglich? Oder wenn jemand einen anderen auf die Schulter nimmt, wie bei Konzerten ja auch nicht unüblich?
Wer klettert, begibt sich selbst in Gefahr. Das ist im Übrigen ein Regelverstoß bei "Versammlungen". Als Gast hat man sich an die Hausordnung zu halten. Alles andere ist Grund für Selbsthaftung, Rauswurf, Lokalverbot, Eingriff der "Rausschmeißer" oder Abbruch der Show.
Klar, den NOTAUS sollter der eingewiesene Bediener oder jeder der Ordner kennen und nutzen!
rayman wrote:Im letzteren Fall sind die 2,70 über begehbaren Flächen klar eingehalten. Trotzdem hätte man das vorhersehen können oder sogar müssen?
Vorhersehen muss man nicht, dass die Hausordnung nicht eingehalten wird. Aber den Stopp der Show oder NOTAUS (beides meinetwegen mit Ansage) ist durchaus zumutbar.
Mit freundlichen Grüßen
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Post by Dr.Ulli » Sun 11 Jan, 2009 2:29 pm

Ekkard wrote:...oder NOTAUS (beides meinetwegen mit Ansage) ist durchaus zumutbar.
NOT-AUS mit Ansage?????? :roll:
In einen Notfall haut man drauf! :wink: Dafür ist der doch... :wink:
Alt ist man, wenn man mehr an die Vergangenheit als an die Zukunft denkt.

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Post by ekkard » Mon 12 Jan, 2009 4:28 pm

Sorry, ja! Aber die Ansage kann ja vorher stattfinden.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Post by s-desire.de » Mon 09 Mar, 2009 10:54 pm

Hi, also ich hab mir mal das grad mal alles so durchgelesen, und bin auch im begriff nach und nach in den Bereich Lasern einzusteigen. Meine Überlegungen sind zur zeit das ich mir evtl bald eine Laseranlage von ProLightning anschaffen werde, RGB mit 500mw und ilda. Natürlich will ich zudem auch einen LSB-Kurs besuchen. Aber über dieses wird ja ziemlich stark Diskutiert. Ist denn dieser LSB-Kurs nicht genau dazu dar um überhaupt Fachkentnisse zu erfahren und um als LSB auch aggieren zu können? Irgendwie muss man doch anfangen? Oder sehe ich das falsch?
lg sven
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Post by metty » Tue 10 Mar, 2009 7:22 am

Ich behaupte einfach mal das die Teilnahme an einem Seminar zum erwerb der Kenntnisses eines LSB grundsätzlich nicht verkehrt ist.
Man sollte jedoch schauen das es ein Seminar ist und keine Verkaufsveranstaltung wo die Gefahr der Laser "heruntergespielt" wird.
Beispiel: "Kann damit schon eine Zigarette anzünden?" (Gemeint war der 4W Showlaser) "Ja so ab der Leistung wird das möglich"
oO Ich habe mich gefragt warum ich das mit 250mW grün auch schon kann :-)

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