Einverständniserklärung auf Körperverletzung

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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rayman
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Post by rayman » Wed 23 Apr, 2008 3:24 pm

Dr.Ulli wrote: Wenn der "Veranstalter" ein Gutachten verweigert (falls es von den Behörden gefordert wird) oder gar die Anmeldung (vorgeschrieben), macht er sich strafbar und der Verleiher leistet Beihilfe!
Kannst Du das irgendwie belegen? Ich glaub das ehrlich gesagt (noch) nicht. Ist nicht böse gemeint, aber mal ein anderes gar nicht so weit hergeholtes Beispiel:

Du kaufst irgendwo frei verkäufliches T1 Bühnenfeuerwerk und brennst damit eine komplette Disco nieder. Außerdem war das Feuerwerk nicht angemeldet, die Feuerwehr nicht vor Ort und die Sicherheitsabstände nicht eingehalten. In diesem Fall braucht der Verkäufer auch nichts zu befürchten, denn er hat nichts falsch gemacht.
Warum soll das bei Laser anders sein?

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linus
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Post by linus » Wed 23 Apr, 2008 3:34 pm

@rayman

es ist der veranstalter verantwortlich solange er diese nicht vertraglich vorher an den übergibt der die technische durchführung macht.

es ist die verantwortung des veranstalters dafür sorge zu tragen das dieser auch die etsprechende qualifikation mit sich bring.

grüße klaus

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Dr.Ulli
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Post by Dr.Ulli » Wed 23 Apr, 2008 4:24 pm

Wenn du einfach ein Feuerwerk kaufst und das abbrennst bist ja du alleine dafür verantwortlich. Aber auf jedem Feuerwerkskörper steht doch groß drauf: NUR IM FREIEN ABBRENNEN!

Wenn du aber einen Laser verleihst und aufstellst, sieht das doch wohl anders aus...oder steht da drauf: DIN...etc..etc.. einhalten????

Andersrum - ja sicher - da hast du Recht - wir kaufen ja auch die Laser und bauen sie in unsere Kisten ein.....und derjenige, von dem wir die Laser kaufen hat dann mit dadurch verursachten Schäden nix zu tun - dafür muss man ja den LSB haben, um damit überhaupt umgehen zu dürfen - oder bin ich etwa nur so als LSB benannt in "meiner" Firma???

Aber wenn ich meine Kiste irgendwo aufstelle - und z.B. keine Safety drinhabe etc. --und den "nichtwissenden" Veranstalter dadrüber nicht informiere und er dann nicht anmeldet....klar...erstmal ist er verantwortlich...aber wie ich schon geschrieben habe, wird er dann versuchen (ob erfolgreich?) die Schuld von sich abzuschütteln....weil fehlende sachliche Information vom Verleiher! In der DIN steht ja - ein Handbuch muss dabei sein! Wenn nicht - Schuld beim Verleiher. Und es dürfen nur unterwiesene Personen mit dem Laser arbeiten...

Wenn ich gerade ein Auto leihe und die Bremsen funktionieren nicht und ich wurde dadrüber nicht informiert und es rumst - wer ist dann wohl Schuld??? Doch wohl der Verleiher!
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Post by rayman » Wed 23 Apr, 2008 4:38 pm

Dr.Ulli wrote:Wenn du einfach ein Feuerwerk kaufst und das abbrennst bist ja du alleine dafür verantwortlich. Aber auf jedem Feuerwerkskörper steht doch groß drauf: NUR IM FREIEN ABBRENNEN!
T1 ist Bühnenfeuerwerk - also von daher kein Problem. Das ganze Jahr frei verkäuflich, aber eben nicht frei einsetzbar. Und da steht auch nirgendwo drauf, dass eine öffentliche Vorführung angemeldet und ggfs. abgenommen werden muss und dass die Feuerwehr anwesend sein muss. Ist also eigentlich genau wie bei Lasern.
Dr.Ulli wrote: Wenn du aber einen Laser verleihst und aufstellst, sieht das doch wohl anders aus...oder steht da drauf: DIN...etc..etc.. einhalten????
Auf einem Auto steht auch nicht drauf "Erst Führerschein machen und StVO einhalten".
Dr.Ulli wrote: Andersrum - ja sicher - da hast du Recht - wir kaufen ja auch die Laser und bauen sie in unsere Kisten ein.....und derjenige, von dem wir die Laser kaufen hat dann mit dadurch verursachten Schäden nix zu tun - dafür muss man ja den LSB haben, um damit überhaupt umgehen zu dürfen - oder bin ich etwa nur so als LSB benannt in "meiner" Firma???
Für den LSB ist auf jeden Fall der Veranstalter verantwortlich und nicht der Verleiher.
Dr.Ulli wrote: Aber wenn ich meine Kiste irgendwo aufstelle - und z.B. keine Safety drinhabe etc. --und den "nichtwissenden" Veranstalter dadrüber nicht informiere und er dann nicht anmeldet....klar...erstmal ist er verantwortlich...aber wie ich schon geschrieben habe, wird er dann versuchen (ob erfolgreich?) die Schuld von sich abzuschütteln....weil fehlende sachliche Information vom Verleiher! In der DIN steht ja - ein Handbuch muss dabei sein! Wenn nicht - Schuld beim Verleiher.
In diesem Fall hätte der Verleiher wohl wirklich schlechte Karten.
Dr.Ulli wrote: Und es dürfen nur unterwiesene Personen mit dem Laser arbeiten...
Ich behaupte jetzt mal ganz kühn ohne es 100%ig zu wissen, dass auch dafür der Veranstalter verantwortlich ist.
Dr.Ulli wrote: Wenn ich gerade ein Auto leihe und die Bremsen funktionieren nicht und ich wurde dadrüber nicht informiert und es rumst - wer ist dann wohl Schuld??? Doch wohl der Verleiher!
Siehe oben. Dumm für den Verleiher, aber ich gehe für diese Diskussion einfach mal davon aus, dass der vermietete/verliehene Laser alle notwendigen Sicherheitseinrichtungen hat und diese auch funktionieren.

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Post by turntabledj » Wed 23 Apr, 2008 4:50 pm

Also irgendwie bin ich der Meinung, dass hier viel zu viel von Beihilfe geschrieben wird.

Eine Verleihfirma für Lichteffekte wird sicherlich nicht haften müssen, wenn der "Mieter" diese entgegen der Vorschriften betreibt.
Wichtig ist dabei nur, dass der Verleiher seine Hinweispflichten nicht verletzt. Also Hinweis auf Vorschriften. - Fertig. Dann ist sie m.E., aus dem Schneider.
Das Beispiel mit dem Mietwagen ist auch zu oberflächlich.
Last edited by turntabledj on Thu 24 Apr, 2008 10:06 am, edited 1 time in total.

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Post by linus » Wed 23 Apr, 2008 5:29 pm

T1 ist als bühnenfeuerwerk auch für innen geeignet. entsprechend müssen dann alle gegenstäne in der disco entsprechende brandklasse haben. aber anyway.... offtopic

als veranstalder für "öffentliche veranstaltungen" (is ja auch ein beruf zum lernen) muss man auch über seine pflichten bescheidwissen. dazu gehört insbesondere auch das ich den laser anmelden muss. (oder das personal in der küche ein gesundheitszeugniss braucht)

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Post by Dr.Ulli » Thu 24 Apr, 2008 9:19 am

Gestern erhielt ich einen Kommentar von einem geschätzten und guten Bekannten, der wohl als abschließendes Statement gelten könnte.

Als FAZIT ziehe ich daraus: Wenn was passiert und es kommt zur Anzeige, dann muss wegen einer Körperverletzung (Straftat) die Staatsanwaltschaft ermittelnd tätig werden - und die werden sicherlich einen Schuldigen finden...

Hoffentlich bekomme ich jetzt nicht von allen Seiten heftig Haue...weil ich könnte ja als "Spielverderber" und "Klugscheisser" abgestempelt werden. :roll:

ZITAT:

Zu der Diskussion um die Einverständniserklärung:
Ich denke nicht, das sie dich von der Verantwortung freistellt.
Strafrechtlich: Falls jemand Anzeige erstattet, muss ermittelt werden und
wenn eine Schädigung vorliegt und ein Verantwortlicher feststellbar ist,
wird es zum Verfahren kommen und dort wird be- und geurteilt werden. Egal
was vorher unterschrieben wurde, denn kein Zuschauer - auch kein
fachkundiger kann wissen, ob eine Show gefährlich ist oder nicht, so eine
Vereinbarung würde ihn benachteiligen und wäre deshalb wahrscheinlich
nichtig.
Eine OP ist keine Körperverletzung und die Unterschrift vorher keine
Freistellung von Verantwortung. Wenn gepfuscht wird, muss auch gehaftet
werden. Was kein Pfusch ist, entspricht den Regeln ärztlicher Kunst und
unvorhersehbare Folgen sind zumindest strafrechtlich nicht relevant.
Zivilrechtlich: Materielle Schadenersatzansprüche sind aber davon nicht
immer ausgeschlossen, deshalb gibt es Haftpfichtversicherungen. Auch wenn
man nichts falsch macht, können Schäden entstehen für die man
verantwortlich ist. Ob Augenschäden durch Lasershows teuer sind vor
deutschen Zivilgerichten weiß offenbar keiner - wahrscheinlich nicht. Das
man sich privat dagegen versichern kann ist unwahrscheinlich und die
gesetzliche Pflichtversicherung in den Berufsgenossenschaften definiert
eben die Regeln für die Beschäftigten.

Kurz, die schriftliche Erklärung hat vor allem psychologische Bedeutung,
sie soll den Zuschauer einschüchtern, zumindest warnen, der Veranstalter
kann nur hoffen und/oder beten, das nichts passiert (und muss alles dafür
tun). Denn: Vor Gericht und in der Liebe bist du in Gottes Hand.

Meine Laienmeinung

ZITAT ENDE.
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Post by rayman » Thu 24 Apr, 2008 9:56 am

@Dr. Ulli
Vielen Dank für diese Infos. Ist Dein bekannter Jurist? Kann man also davon ausgehen, dass er sich in der Materie wirklich auskennt?

Um noch mal ganz kurz auf die Freaktreffenproblematik zurück zu kommen:
Dr.Ulli wrote: Falls jemand Anzeige erstattet, muss ermittelt werden und
wenn eine Schädigung vorliegt und ein Verantwortlicher feststellbar ist,
Finde ich etwas schwammig formuliert. Verantwortlicher=Verursacher ?

Am Ende wird demnach wohl auf jeden Fall der Verursacher dran sein, also derjenige, der die Show programmiert hat, oder der einen unsicheren Projektor aufgestellt hat oder was auch immer.
Also am Ende dürfte der Veranstalter des Freaktreffens mit heiler Haut davon kommen und der Verursacher haftet, wenn ich Deinen Bekannten richtig verstehe.

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Post by turntabledj » Thu 24 Apr, 2008 10:13 am

und der Verursacher haftet, wenn ich Deinen Bekannten richtig verstehe.
Tja, welcher der 13 Projektoren war's nun :twisted: :twisted: :twisted:

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Post by nohoe » Thu 24 Apr, 2008 11:38 am

Hallo
Tja, welcher der 13 Projektoren war's nun :twisted: :twisted: :twisted:
Nachher nicht ermittelbar würde ich sagen.
Safety, der Arctos wird wohl eine gehabt haben.
Hatte ansonsten überhaupt einer eine :?: :?: :?:

Wer war denn der bestellte LSB auf dem Treffen.
Waren sicher auch mehrere.

Also kollektive Bestrafung aller Projektor Inhaber oder
der LSB wird gehängt.

Gruß
Norbert :)
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Post by Dr.Ulli » Thu 24 Apr, 2008 11:39 am

Ich würde dazu mal sagen, dass im Endeffekt der Veranstalter - also der der das Organisiert - als "Sündenbock" herhalten muss....der kann ja dann versuchen, den "Schwarzen Peter" weiterzuschieben.....

Und zum "Schwammig Formulieren": Was sind denn viele Gesetzestexte???? Wer die meiste Kohle hat, die Instanzen durchzuziehen und den besten Anwalt - der wird wohl gewinnen....

"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"....andere Version des Spruchs oben....

Zusatz: "Wo kein Kläger, da kein Richter"
Und der Kläger muss alles BEWEISEN!
Alt ist man, wenn man mehr an die Vergangenheit als an die Zukunft denkt.

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Post by rayman » Thu 24 Apr, 2008 1:19 pm

Dr.Ulli wrote:Und der Kläger muss alles BEWEISEN!
Ich glaube da ist es eher umgekehrt. Wimre hatte Ekkard da mal was geschrieben.
Wenn jemand nach irgendeiner Veranstaltung auf der Laser im Einsatz war zum Arzt rennt und dann ein Augenschaden festgestellt wird, muss der Veranstalter beweisen, dass der Schaden NICHT durch seine Veranstaltung entstanden sein kann.
Ich weiß nicht, ob es da Referenzfälle gibt und ob das jedes Gericht so sieht, aber ich denke ganz so einfach können wir es uns nicht machen.

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Post by turntabledj » Thu 24 Apr, 2008 1:26 pm

Code: Select all

Wer war denn der bestellte LSB auf dem Treffen. 
Waren sicher auch mehrere.
Keiner!
Denn ein LSB muss schriftlich bestellt werden - heißt, es gäbe dann einen Vertrag, mit auch Unterschriften drauf.

Und selbst ein schriftlich bestellter LSB kann auch nicht unbedingt zur Rechenschaft gezogen werden. In einem LSB-Seminar wurde mal das Thema Weisungsbefugnis angesprochen...

Problem z.B.:
Anlage hat ne Macke, ist entsprechend unsicher, aber funtz noch.
Du bist nun LSB im Laden - bist Du damit Weisungsbefugt?
Oberflächlich kann man einfach sagen: "Notaus und gut iss".
Heißt aber u.U. auch Produktionsausfall oder Imageschaden.
Gehst zum Bediener der Anlage und sagst "Anlage abstellen, da unsicher".
Bediener sagt: "du nicht mein Chef, du mir nix zu sagen" :twisted:
Gehst also zum Chef und sagst wieder: "Anlage abstellen, da unsicher".
Chef sagt: Bedeutet Produktionsausfall oder Imageschaden - Anlage bleibt an. :shock:
Kannst dir zwar überlegen "Ich LSB, Anlage unsicher, ich ausschalten!".
Sollte man sich aber vorher schonmal über den Weg zur Personalabteilung erkundigen, wo man seine Papiere abholen kann :roll:

Jaja, vor'm Arbeitsgericht gewinnste.. Heißt aber:
- hoher Aufwand
- vorübergehend keine Beschäftigung somit vorläufig ohne Knete (hält auch nicht jeder x Monate durch, auch wenn man sie hinterher irgendwann bekommt)
- brauchst nen RA
- musst Beweisen können
- unsicher, ob de gewinnst
- u.s.w.....

Daher gehört in einem Vertrag mehr rein, als nur ein Name, wer den LSB ist. Z. B. ob weisungsbefugt oder nur beratend tätig - letzteres wurde empfohlen, da es im Zweifel weniger Stress bedeutet (s. Beispiel oben).
Dann kannste zum Chef gehen und sagen "Anlage muss abgestellt werden, da unsicher" - idealerweise zusätzlich per Mail (und BCC nach Hause)...
Ich würde dazu mal sagen, dass im Endeffekt der Veranstalter
Ich kann mir nach wie vor keinen Reim darauf machen, ab wann man als Veranstalter gesehen werden kann.

Nochmal zum Thema Haftungsauschluss - vielleicht kannste da deinen Kumpel nochma anhauen:
Z.B. hatten wir formuliert (hier jetzt mal stichpunktartig):
- Bestätigung über inhaltliche Kenntnis der BGI & BGV
- Betätigung, das man über die Gefahren Bescheid weiß
- Klarheit darüber, dass experimenteller Betrieb von Anlagen, die u.U. auch nicht über aktive Strahlüberwachungen verfügen
- Das pausenlose Tragen von Laserschutzbrillen zur eigenen Sicherheit dringend empfohlen wird.
- Jeder Laseroperator eigenverantwortlich handelt
- Mindestens am Eingang war ein Laserwarnschild vorhanden
- Zutritt erst ab 18.
- Kein Anspruch auf Schadensersatz bei entstandenem Schaden

Vom Gefühl her sollte dass doch eigentlich zu einem hohen %-Satz sicher sein...!? (Das es im Einzelfall vorm Kadi verhandelt würde, ist klar).


ttdj.

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Post by adminoli » Tue 29 Apr, 2008 11:32 am

Mal was lustiges zwischendurch...

Wenn´s mal so endet, dann haben wir ein Problem!

LSB hin oder her...
http://www.ibiblio.org/Dave/Dr-Fun/df9706/df970626.jpg

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Post by ekkard » Wed 30 Apr, 2008 7:35 pm

(Wir reden von Lasern von der Klasse 3R aufwärts ...)

Beginnen wir mal mit den Laserfreak-Treffs:

Diese sind solange "nicht öffentlich", wie keine Fremden als Zuschauer anwesend sind, und die Strahlung in geschlossenen Räumen (Hallen) bleibt.

Im Freien wird die Sache dann "öffentlich", wenn man die Strahlung ins Unendliche (egal, ob in den Himmel oder die Landschaft) richtet.
Solange die Strahlung unterhalb der Flughöhe (1000 ft ~300 m) und innerhalb des Grundstücks gehalten wird, und keine (fremden) Zuschauer anwesend sind, dann ist auch das nicht-öffentlich.

Bei mehreren Freaks, Teilnehmern usw. ist eine Einweisung ausreichend. Die Einweisung lautet sinngemäß: Ich strahle jetzt die Wand (oder die Leinwand an), bitte stell' dich seitlich so, dass du vom Strahl nicht getroffen wirst. (Nehmt mal die spiegelden Kannen vom Tisch usw.).

Die Strahlung undifferenziert ins Publikum zu richten, würde ich als Richter immer als Vorsatz werten, sofern nicht sämtliche, bekannten Sicherheitsmaßnahmen greifen, um die MZB (maximal zulässige Strahlung) zu garantieren.

Im Versagensfall lässt sich die Haftung mit noch so vielen Unterschriften auf irgendwelchem Papier gar nicht ausschließen.
Wer sich nicht sicher ist, darf nicht ins Publikum strahlen!

Einverständniserklärung (von Teilnehmern, Zuschauern...):
Meines Erachtens ist eine Einverständniserklärung à la OP am Thema vorbei. Der Unterschied liegt in der beabsichtigten Wirkung und den nun mal unvermeidlichen Nebenwirkungen. Hier geht es nicht um Nebenwirkungen, sondern um die Hauptwirkung, nämlich der Vorführung einer Anlage mit Gefahrenpotential, das vom Prinzip her beherrschbar ist - im Gegensatz zu den Nebenwirkungen einer medizinischen Anwendung. Wenn hier Gefahren auftreten, dann ist das einwandfrei auf Nachlässigkeit, Leichtsinn oder Geltungssucht zurück zu führen z. B. auch Handeln gegen die Einweisungen.

Versuchsanlagen dürfen nur mit entsprechendem, persönlichen Augen- oder Körperschutz betrieben werden. Also gibt es hier kein Risiko im Sinne gesetzlicher Regeln.
Ich bestreite nicht, dass Freaks auch schon mal mit Klasse 4 Lasern herum experimentieren. Aber dann gilt: Einweisung der Teilnehmer und am besten noch einen gescheiten Strahlfänger anpeilen (i. d. R. reichen ja diffus reflektierende Wände!). Wer mit >1W Strahlungsleistung spielt, spielt auch bei diffuser Reflektion an weißen Wänden mit seinem Augenlicht.

Fürs "Inverkehr-Bringen" und die "öffentliche Vorführung" gelten die gesetzlichen Regeln bzw. die vorgeschriebenen Genehmigungsverfahren. Ich denke aber, dass darüber schon genug im Forum steht.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Laserschutzbeauftragter

Post by ekkard » Wed 30 Apr, 2008 8:00 pm

Laserschutzbeauftragter bei Laserfreak-Treff - nicht erforderlich:

Solange die Treffs nur die geschlossene Gruppe umfassen, ist dies kein "Betrieb" im Sinne der BGV B2, so dass deren Regeln hier nicht gelten. Es bleibt beim Haftungsrisiko. Und das bedeutet: das Laserrisiko ist grundsätzlich beherrschbar u. a. durch eine Einweisung wie zuvor beschrieben. Daher ...
* reflektierende Gegenstände entfernen
* Anweisungen nicht vergessen (meist genügt es schon, das Einschalten der Anlage anzukündigen; die meisten hier wissen, was das bedeutet)
* nicht durch die Strahlen laufen
* schon gar nicht versuchen, in den direkten Strahl zu blicken
* Strahlfänger anpeilen (ggf. vorher bereitstellen)
Wer sich daran nicht hält, handelt vorsätzlich u. U. auch als momentaner Zuschauer!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Laserbereich (bei Freaktreffen)

Post by ekkard » Thu 01 May, 2008 12:34 am

Ergänzung:
Räume, in denen die MZB (maximal zulässige Bestrahlung nach DIN EN 60825 Teil 1) überschritten wird, sind als Laserbereich zu kennzeichnen und gegen unbefugten Zutritt zu sperren (technische Einrichtung oder Türsteher).

Das bedeutet für Laserfreak-Treffen, dass man ein Laserwarnschild + Zusatzschild "Laserbereich!/Zutritt für Unbefugte verboten" anbringen muss. Die Befugten sind dann eben die eingewiesenen Teilnehmer - und niemand sonst.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Post by Dr.Ulli » Fri 02 May, 2008 10:11 am

Danke Ekkhard!

Deine Erläuterungen bringen wohl Licht in die Sache.
Also kann man solch ein Papier als Einweisung und Belehrung verstehen, welche durch die Unterschrift als erfolgt bestätigt wird. Wenn dann also ein Freak sich nicht an die Belehrung hält, handelt er auf eigenes Risiko - richtig?

Und bei einem Treffen ist ja schon an der Eingangstür das Warnschild angebracht - also der gesamte dahinter liegende Bereich als Laserbereich deklariert. Gefahr ist also vorhanden und dem Teilnehmer kenntlich gemacht worden, bei einem Unfall ist er dann selber schuld.

Hab ich das so korrekt zusammengefasst?

Gruß!
Ulli
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Post by tschosef » Fri 02 May, 2008 12:17 pm

Halli hallo.....

Auch danke von mir.... so gesehen is unsere "Unterweisungsaktion mit Unterschrift" in Regensburg schon angemessen und passend. Auch Laserbereiche und Zuschauerbereiche sind ja markiert... evtl machen wir das nächstes mal etwas genauer, sprich mit Schild "LASERBEREICH" Wobei wir eigentlich schon an den Eingängen diese Schilder angebracht haben"....
Eigentlich... wenn ich so drüber nachdenke, dann is die Markierung die wir immer hin kleben (Absperrband) evtl. sogar irreführend? Laut der Schilder am Eingang ist ja ALLES = Laserbereich, und die Besucher unterschreiben ja auch. Hm Hmmm.....



Gruß derweil
Erich
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Post by ekkard » Fri 02 May, 2008 10:49 pm

Hallo Ulli und Erich,
"solch ein unterschriebenes Papier" kann durchauch als Vollzug der Einweisung verstanden werden. Dann allerdings sollten auch die angesprochenen Punkte dort notiert sein (siehe meine vorherigen Posts).

Laserbereich:
Dieser dient hier nur dazu, gesetzeskonform die "geschlossene Gruppe" zu beschränken. Es ist schlicht die Handhabe, Leute, die sich nicht benehmen, legal auszusperren. Im Übrigen entspricht der Laserbereich der DIN EN 60825 und ist deshalb konform mit den allgemeinen Regeln der EU (und damit Deutschlands).
Natürlich kann man innerhalb einer als Laserbereich gekennzeichneten Halle nochmals Absperrungen (Flatterband, Kordeln usw.) einrichten, um Teilnehmer daran zu erinnern, dass starke Laser betrieben werden.

Erich, ich halte diese Sperren durchaus für sinnvoll, vor allem, wenn sich viele doch recht jugendliche Teilnehmer im Raum tummeln.

Die Vorführenden, sollten allerdings ihre Strahlen dann auch nur in die abgesperrten Bereiche lenken.
Andernfalls wären die erwähnten Sperren tatsächlich irreführend!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Post by ekkard » Fri 02 May, 2008 11:13 pm

Hallo Ulli, da fällt mir noch etwas ein:
Dr.Ulli wrote:Wenn dann also ein Freak sich nicht an die Belehrung hält, handelt er auf eigenes Risiko - richtig?
Das ist zunächst einmal korrekt. Denn im Arbeitsrecht wäre es genauso.

Man kann aber auch noch weitergehen und die Veranstaltung abbrechen oder die Polizei holen. Im Laserbereich gelten die (öffentlichen) Regeln für die Sicherheit. Und man (die Mehrheit, notfalls der Vorführende allein) kann den Zugang mit allen zu Gebote stehenden Mitteln beschränken! (Wer sich in einem Laserbereich nicht an die Sicherheitsweisungen hält und der Aufforderung, den Bereich zu verlassen nicht nachkommt, begeht Hausfriedensbruch; daher der Wink mit der Polizei.
Dr.Ulli wrote:Und bei einem Treffen ist ja schon an der Eingangstür das Warnschild angebracht - also der gesamte dahinter liegende Bereich als Laserbereich deklariert. Gefahr ist also vorhanden und dem Teilnehmer kenntlich gemacht worden, bei einem Unfall ist er dann selber schuld.
Nur dann, wenn der Schaden allein auf das eigene Verhalten zurück zu führen ist (er also z. B. die zuvor diskutierten Absperrungen überwindet).
Wenn z. B. Strahlen in Bereiche auswandern, wohin sie eigentlich nicht dürfen, trifft die Schuld natürlich denjenigen, der die Anlage gerade vorführt. (Das ist wie beim Messerwerfen.)

Ich betone es nochmals: Das Risiko bei Laservorführungen ist mit ein paar einfachen Regeln beherrschbar. Nur Vorführende und Zuschauer (hier noch dazu in einem Laserbereich) müssen es wollen!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Post by tschosef » Sat 03 May, 2008 9:09 am

Halli hallo...

@ Ekkard,
das is interessant. Nun, ich schildere mal , wie wir das bis jetzt immer gehandhabt haben:

1.) ALLE Zugangstüren sind mit Schild versehen: Geschlossenerbereich, Laserereich.... (ich müsst jetzt Reinhard fragen, was nochmal exakt drauf steht)

2). am Eingang zum Treffen (da gibts nur einen) müssen sich alle eintragen. sprich, sie Unterschreiben die Unterweisung (die steht auf dem Blatt). dort steht, dass in den per Absperrband markierten bereichen sich niemand aufhalten darf. Außerdem steht dort, dass die Betreiber der Anlagen dafür sorgen müssen, dass die MZB in den Sitzreihen eingehalten werden muss. (is klar, das die Betreiber sich dann in den abgesperrten Bereich begeben um hinter die Anlagen zu kommen, wo die PC`s Stehen)

Der Gedankengang dabei ist: Sollte es zu einem Problem kommen, dann hat entweder der Betreiber die MZB überschritten, oder "der Zuschauer" sich in den gefährlichen markierten Bereich begeben. Es muss also einer gegen die Unterweisung "verstoßen" haben.

Die Bereiche sind so, dass in der Nähe der Projektoren, und oberhalb der Sitzreihen quasi "Stehende Beams" möglich (erlaubt) sind.
Allgemein hat sich gezeigt, dass das Laserfreak Puplikum selber allgemein schon einigermaßen Kritisch ist... meist hört man ein allgemeines Raunen, wenn Beams zu nahe an den "Zuschauerbereich" kommen.

natürlich ist es äußerst schwierig, beim Einrichten dafür zu sorgen, dass alles eingehalten wird. Bei der Showtime klappts dann ohne probleme. Vermutlich müsste man zum Einrichte, den Zuschauerbereich sperren.

Insgesamt zeigt sich dann, dass manche bewusst sich doch in die abgesperrten bereiche stellen (die leute die Knipsen, oder in der Aula).

Was die Einhaltung der MZB betrifft.... da reden wir jetzt beim Freaktreffen mal nicht drüber :roll:

ganz klar... "Unser Gedanke" ist, dass wir uns (also als durchführende des Treffens) absichern.
Ist das mit der Methode machbar?

Viele Grüße
Erich
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Post by ekkard » Sat 03 May, 2008 5:33 pm

Hallo Erich,
grundsätzlich deckt sich diese Vorgehensweise mit meinen Kenntnissen in Betrieben mit Laserbereich mit dem Unterschied, dass hier der Vorführende (oder ein Exekutiv-Gremium) den Laserbereich überwachen.
tschosef wrote:1.) ALLE Zugangstüren sind mit Schild versehen:
Richtig! Außerdem müssen die Zugänge überwacht werden, was solange kein Problem darstellt, wie sich die Teilnehmer kennen. Unbekannte müssen sich zuerst registrieren (s. Unterschrift). Die Norm verlangt allerdings die Kennzeichnung mit dem Laserwarndreieck und dem Zusatzschild "Laserbereich". Mein Zusatz: "Für Unbefugte kein Zutritt".
tschosef wrote:2). am Eingang zum Treffen (da gibts nur einen) müssen sich alle eintragen. sprich, sie Unterschreiben die Unterweisung (die steht auf dem Blatt). dort steht, dass in den per Absperrband markierten bereichen sich niemand aufhalten darf. …
Ich verweise nochmals auf meine sonstigen Anweisungen. Insbesondere können reflektierende Gegenstände gefährlich werden (Vorführende!).
tschosef wrote:Außerdem steht dort, dass die Betreiber der Anlagen dafür sorgen müssen, dass die MZB in den Sitzreihen eingehalten werden muss.
Eben! Natürlich muss sich der Vorführende (Betreiber) zu seinem PC begeben. Wenn der Vorführende weiß, dass zu der Zeit keine Strahlung ansteht oder der Strahl gerade in eine andere Richtung fällt, dann ist auch das kein Problem.
tschosef wrote: Sollte es zu einem Problem kommen, dann hat entweder der Betreiber die MZB überschritten, oder "der Zuschauer" sich in den gefährlichen markierten Bereich begeben. Es muss also einer gegen die Unterweisung "verstoßen" haben.
So ist es.
tschosef wrote:Die Bereiche sind so, dass in der Nähe der Projektoren, und oberhalb der Sitzreihen quasi "Stehende Beams" möglich (erlaubt) sind.
In Laserbereichen ist es wie auf Theaterbühnen. Die Akteure sind nur durch ihr eigenes Verhalten geschützt.
tschosef wrote:natürlich ist es äußerst schwierig, beim Einrichten dafür zu sorgen, dass alles eingehalten wird.
Deswegen kann es notwendig sein, die Versammelten für diese Zeit hinter dem Projektor oder außerhalb der Halle zu positionieren (Justagefall).
tschosef wrote:Was die Einhaltung der MZB betrifft.... da reden wir jetzt beim Freaktreffen mal nicht drüber
Bis zu Verhältnissen, wie sie für Laserklasse 2M gelten, muss jeder Teilnehmer halt wissen, dass längeres Hinschauen aus gleicher Position ungesund ist. Aber darüber hinaus, ist die Sache kein Spaß mehr. Wer ehrlich ist, sieht, dass die Strahlung zu intensiv ist: Was an einer üblichen Hallenwand bereits bei diffuser Reflexion blendet, ist bei direkten Treffern gefährlich.
tschosef wrote:ganz klar... "Unser Gedanke" ist, dass wir uns (also als durchführende des Treffens) absichern.
Ist das mit der Methode machbar?
Nach meiner Kenntnis ja. Ich müsste nur mal den Einweisungszettel sehen. Wichtig scheint mir auch ein Zusatz zu sein wie: "Den Anweisungen der Ordner ist Folge zu leisten. Zuwiderhandeln ist Hausfriedensbruch."
Ich denke, damit ist der Ernst der Lage klar!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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