Meiner Meinung nach kann ein offener Aufbau (die Lasertreiber die wir hier verbauen sind ja üblicherweise ohne Gehäuse) kein betriebsfertiges Gerät darstellen und aufgrund dieser konstruktionsweise können die meisten Komponenten so niemals die EMV bestehen. Folglich würde das ja bedeuten, dass nahezu alles was ich als blanke Platine kaufen kann gegen die EMV-Richtlinien verstossen und nicht verkauft werden dürfte. Das ist doch fern jeder Realität und vollkommen unsinnig.
Wenn ich ein Magnetron für eine Mikrowelle als Baugruppe verkaufe, muss das dann auch ohne zusätzliche maßnahmen die EMV-Prüfung überstehen? Bei der Abstrahlung von 1kW bei 2,35 GHz dürfte wahrscheinlich eher der Messempfänger während der EMV-Prüfung kaputtgehen als dass ohne zusätzliche Maßnahmen (Gehäuse des Mikrowellenofens) das Ding durch die Prüfung kommt.
Und um auf den ersten Post zurückzukommen:
Bei einem Komplexen Bauteil muss der Inverkehrbringer in dem beigelegten Begleitpapieren erklären wie das komplexe Bauteil verwendet werden muss, sprich wo oder wie eingebaut, für was zu verwenden, etc., damit es mit den EMV-Schutzanforderungen stimmt."
Daraus geht doch aber auch hervor, dass das komplexe Bauteil z.B. der Laser alleine nicht die Norm einhalten muss, wenn in den Begleitpapieren steht, dass z.B. ein Netzfilter und ein HF-Dichtes Gehäuse verwendet werden muss. Sprich: wenn der Hersteller des Lasers auch nur einen Aufbau mit dem Laser nachweisen kann, in dem der Laser samt Aufbau besteht und dies dokumentiert und einen solchen Aufbau in der Konformitätserklärung fordert, darf er das Gerät in Verkehr bringen. Ob dieser Aufbau in der Praxis brauchbar ist, steht auf einem anderen Blatt. Ich habe selbst schon erlebt, dass ein Hersteller einer Telefonanlage mit 64 AB-Ports die max. zulässige Leitungslänge auf 3m begrenzt hat. Testaufbau 19"-Gestellschrank mit Telefonanlage, eine Patchbay mit installierten Abschlusswiderständen und 64 Stück 1m Patchkabel von der Telefonanlage auf die Patchbay. Nach Norm bestanden, aber praktisch nicht zu gebrauchen.
Nach oben aufgeführten Vorgaben, dürften die meisten Grafikarten also garnicht verkauft werden, da den Karten keine Einbauvorschrift beiliegt in welche PCs und Gehäuse sie verbaut werden dürfen, damit sie die Vorschriften erfüllen. Es sei denn die Karte würde auch ohne zusätzliche Maßnahmen die EMV erfüllen, was praktisch keine Karte schaffen kann.
Ich hab mal für einen EMV-Test einer PCI-Karte einen PC gesucht. Ergebnis war, dass 5 getestete PCs (alle von großen Herstellern, nur Großserienware) selbst ohne die zu testende Karte nicht durch den Test gekommen wären. Nachdem ein PC gefunden war für den Test, hatten wir zwar 1 System, mit dem wir nachweisen konnten, dass die Karte, wenn sie entsprechend verbaut wird, durch die EMV kommt, aber im nächsten PC kann das schon wieder ganz anders aussehen. Zu erklären,
wie das komplexe Bauteil verwendet werden muss, sprich wo oder wie eingebaut, für was zu verwenden, etc., damit es mit den EMV-Schutzanforderungen stimmt, bringt in der Praxis eigentlich garnichts, wichtig ist nur, dass man ein Aufbau hat, mit dem man nachweisen kann, dass es möglich ist die EMV einzuhalten, denn damit darf ich das Gerät mit entsprechendem Hinweis auf die noch zu treffenden Maßnahmen in Verkehr bringen. Der Einbau der Baugruppe an sich ist ja wieder ein Herstellungsprozess, bei dem der Hersteller dafür Sorge tragen muss, dass die Richtlinien tatsächlich eingehalten werden.
Man sollte sich allerdings gut überlegen, ob man sich mit einem exotischen Musteraufbau, in dem das komplexe Bauteil gerade so besteht, zufrieden gibt. Kommt die ehemalige RegTP zu einem anderen Ergebnis, können bis 100.000 Euro Strafe fällig werden.
Um die Frage "
Kann ich den Laser umtauschen" letztlich zu beantworten, theoretisch ja, wenn er in der EU gekauft wurde und in der Konformitätserklärung keine weiteren Anforderungen an den Einbau/Verwendung gestellt sind - man das Gerät also laut Konformitätserklärung direkt so betreiben kann. Ist das Gerät nicht innerhalb der EU gekauft worden, ist man selbst Importeuer und damit selbst für die Konformität verantwortlich. Kauft man nicht privat sondern gewerblich, läuft es wahrscheinlich auf folgendes Hinaus:
Eine Ausnahme bilden nur sogenannte "Zulieferteile".
Diese dürfen aber nicht öffentlich beworben bzw. angeboten werden, sondern werden vom Hersteller direkt in einen weiteren Verarbeitungsprozess (sprich: Gerätemontage) weitergegeben.
Praktisch würde ich die Frage aber eher mit einem Nein beantworten, da es schwierig sein dürfte, einen solchen Umtausch durchzusetzten. Wer zeiht wegen sowas schon vor Gericht.
Karsten
PS:Ich mag auch keine toten Chinalaser-Netzteile, denn meistens nehmen die noch andere Sachen mit sich.
