CE-Kennzeichnung

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

andi f
Posts: 63
Joined: Fri 05 Dec, 2003 10:35 pm
Location: Germany/BY/Fuerth

Post by andi f » Wed 27 Feb, 2008 9:37 am

Gento wrote:Und die Geräte scheinen mir Antik.
Meinst Du die Prüflinge oder die Messgeräte ;-)

Ob die Messgeräte antik sind oder nicht spielt keine Rolle. Ein Prüflabor kauft sich sicherlich nicht alle 5 Jahre das aktuelle Equipment von Rohde & Schwarz. Solange die Geräte kalibriert sind, spielt das Alter keine Rolle.

Viele Grüße,
Andi

User avatar
jojo
Posts: 1939
Joined: Fri 21 Dec, 2001 12:00 pm
Do you already have Laser-Equipment?: -
Location: Germany
Contact:

Post by jojo » Wed 27 Feb, 2008 10:01 am

Mann oh Mann, da opfern 2 Leute einen ganzen Tag und fahren 250Km in der Gegen rum, um mal ein paar Messergebnisse zu bekommen, und wie üblich wird wieder nur rumgestänkert.

Rainer, sicherlich hast Du von Deinen Produkten das komplette Programm an Konformitätserklärungen und Prüfberichten daheim :wink:

Wenn's jemand besser kann, soll er's besser machen.

Es kotzt mich hier langsam an!
Braucht sich keiner zu wundern, wenn die Menge an bereitgestellter Information hier künftig weiter zurückgeht.

Joachim

andi f
Posts: 63
Joined: Fri 05 Dec, 2003 10:35 pm
Location: Germany/BY/Fuerth

Post by andi f » Wed 27 Feb, 2008 12:54 pm

JoJo wrote:Mann oh Mann, da opfern 2 Leute einen ganzen Tag und fahren 250Km in der Gegen rum, um mal ein paar Messergebnisse zu bekommen, und wie üblich wird wieder nur rumgestänkert.
Nur für den Fall, dass mein Kommentar zu den Preisen falsch angekommen ist. Ich wollte nur aussagen, dass es nicht immer gleich >10k € sind. Offensichtlich gibt es zwischen den einzelnen Prüflaboren große Preisgefälle.

Viele Grüße,
Andi

User avatar
guido
Posts: 6447
Joined: Thu 20 Dec, 2001 12:00 pm
Do you already have Laser-Equipment?: Easylase, Netlase, Laser von 1..15W.
Entwickler von Dynamics + Mamba X4 .
Lasershow Hard / Software .
Location: 32469 Petershagen
Contact:

KEuro

Post by guido » Wed 27 Feb, 2008 1:44 pm

Hallo,

ich habe mehrere TÜV-Zertifizierte Labore angefragt.
Für eine komplette Gerätemessung ging nix unter 2K
Gehe aber auch davon aus das die mehr als eine Stunde mit einem
Gerät verbringen.

ABER: Ich hab mir die ganze Arbeit eigentlich nicht gemacht um mir
sagen zu lassen das die Preise falsch sind, das Equipment zu alt,
die Farbe der Mess-Strippen eventuell nicht der Norm entspricht oder
die Fotos wieder mal ne falsche Auflösung haben.

Gebe Jojo recht. Wie ich es schon im LDS Forum gemerkt habe.
Macht man sich Arbeit, bekommt man den "Dank"

andi f
Posts: 63
Joined: Fri 05 Dec, 2003 10:35 pm
Location: Germany/BY/Fuerth

Re: KEuro

Post by andi f » Wed 27 Feb, 2008 1:59 pm

Guido wrote:ABER: Ich hab mir die ganze Arbeit eigentlich nicht gemacht um mir sagen zu lassen das die Preise falsch sind, ...
Wie bereits geschrieben - war nicht meine Absicht irgendwelche Preise in Frage zu stellen. Tut mir Leid, wenn das bei Dir als Kritik angekommen ist.

Viele Grüße,
Andi

User avatar
guido
Posts: 6447
Joined: Thu 20 Dec, 2001 12:00 pm
Do you already have Laser-Equipment?: Easylase, Netlase, Laser von 1..15W.
Entwickler von Dynamics + Mamba X4 .
Lasershow Hard / Software .
Location: 32469 Petershagen
Contact:

CE

Post by guido » Mon 03 Mar, 2008 11:13 am

Neuigkeiten:

Was bedeutet "CE" eigentlich ??

"Chineese Engineering" ist wohl in den meisten Fällen passend... :-)

User avatar
ekkard
Posts: 1807
Joined: Wed 21 Feb, 2001 12:00 pm
Do you already have Laser-Equipment?: 1 Kopf
Location: Overath,Germany
Contact:

Re: CE

Post by ekkard » Mon 03 Mar, 2008 12:29 pm

Guido wrote:Was bedeutet "CE" eigentlich ??
Kommt von "Communauté Européenne" siehe http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

User avatar
Dr.Ulli
Posts: 2383
Joined: Thu 08 Feb, 2007 8:02 am
Do you already have Laser-Equipment?: jede Menge von 1mW bis 5,5W
Location: linker Niederrhein (Geldern)

Post by Dr.Ulli » Mon 03 Mar, 2008 12:46 pm

@Guido: Sind nach den Messungen denn dann die Dreamlaser überhaupt in D zugelassen??? So wie ichs verstehe, doch wohl nicht. :shock:

Könnte ich dann meine drei 150mW alle kommentarlos, bzw .mit Hinweis auf die ausgestrahlte Störleistung (wie weise ich die dann nach?) zurückgeben und den Einkaufspreis zurückverlangen? Nicht - das ich das beabsichtige, frage aber aus großem Interesse an der Sachlage.

Von mir auf jedenfall noch ein ganz großes DANKESCHÖN an Dich für Deine Mühen und die Bereitstellung dieser Erkenntnisse! 8) 8) 8)

Grüße!
Alt ist man, wenn man mehr an die Vergangenheit als an die Zukunft denkt.

User avatar
ekkard
Posts: 1807
Joined: Wed 21 Feb, 2001 12:00 pm
Do you already have Laser-Equipment?: 1 Kopf
Location: Overath,Germany
Contact:

nicht-konforme Ware

Post by ekkard » Mon 03 Mar, 2008 12:57 pm

Dr.Ulli wrote:@Guido: Sind nach den Messungen denn dann die Dreamlaser überhaupt in D zugelassen??? So wie ichs verstehe, doch wohl nicht.

Könnte ich dann meine drei 150mW alle kommentarlos, bzw .mit Hinweis auf die ausgestrahlte Störleistung (wie weise ich die dann nach?) zurückgeben und den Einkaufspreis zurückverlangen?
Wenn ich meine Gesprächspartner bei den Behörden richtig interpretiere, muss man sich vor dem Kauf nach der Konformität erkundigen.
Die Marktaufsicht kann natürlich von sich aus tätig werden und nicht konforme Waren vom Markt nehmen (lassen).
Ich denke, dass eine Anzeige möglich ist.
Mit dem abgeschlossenen Kauf hat man die nicht-konforme Ware akzeptiert. Bei Weiter-Veräußerung hat man nun den "Schwarzen Peter"!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

User avatar
jojo
Posts: 1939
Joined: Fri 21 Dec, 2001 12:00 pm
Do you already have Laser-Equipment?: -
Location: Germany
Contact:

Post by jojo » Mon 03 Mar, 2008 1:03 pm

Dr.Ulli wrote:@Guido: Sind nach den Messungen denn dann die Dreamlaser überhaupt in D zugelassen???
Bin zwar nicht Guido, kann aber getrost sagen: NEIN!
Dr.Ulli wrote: Könnte ich dann meine drei 150mW alle kommentarlos, bzw .mit Hinweis auf die ausgestrahlte Störleistung (wie weise ich die dann nach?) zurückgeben und den Einkaufspreis zurückverlangen?
Wenn Du die Laser direkt auch China hast, dann bist Du selbst für die Einhaltung der Grenzwerte verantwortlich. Du bist der Importeur bzw. "Inverkehrbringer".
Dann hat Ekkard Recht.
Wenn Du die Laser aber von einem deutschen Händler hast, kannst Du als Kunde vorraussetzen, dass ein in D verkauftes Produkt CE-konform ist.
Weil es ja Gesetz ist.
Dann kannst Du es auch zurückgeben.
Sollte der Lieferant Dir im Gegenzug ein Messprotokoll liefern, aus dem hervorgeht, dass die Grenzwerte eingehalten werden (was ich bezweifle),
dann müsstest Du sie aber trotzdem nehmen, oder das Gegenteil beweisen.
Frag doch mal den Lieferanten nach der Konformitätserklärung :D

Joachim

karsten
Posts: 1423
Joined: Sat 06 Oct, 2007 12:36 pm
Location: Fulda

Post by karsten » Mon 03 Mar, 2008 1:04 pm

Kommentalos zurückschicken sowieso nicht, aber selbst mit Hinweis auf die Störstrahlung wird das nicht so einfach möglich sein, da es sich bei dem Laser ja nicht um ein gebrauchsfertiges Gerät handelt sondern um eine Komponente zur weiteren Verarbeitung. Derjenige der die Komponente verbaut hat durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das Endprodukt den EMV-Vorschriften entspricht.
Man könnte z.B. durch ein zusätzliches Netzfilter und einen geschirmten Aufbau versuchen die Abstahlung in den Griff zu bekommen - ist natürlich ein nicht unerheblicher Aufwand erforderlich und es ist natürlich wesentlich leichter, wenn die Komponenten schon gute EMV-Werte haben. Hat der Hersteller des Lasers aber keine entsprechenden Versprechungen gemacht (Stichwort zugesicherte Eigenschaften) wird eine Reklamation schwierig werden (höchstens auf Kulanz).

User avatar
guido
Posts: 6447
Joined: Thu 20 Dec, 2001 12:00 pm
Do you already have Laser-Equipment?: Easylase, Netlase, Laser von 1..15W.
Entwickler von Dynamics + Mamba X4 .
Lasershow Hard / Software .
Location: 32469 Petershagen
Contact:

CE

Post by guido » Mon 03 Mar, 2008 1:08 pm

@Eckart,

natürlich weiss ich was das heisst...war ein Joke

@Ulli, nach meinen Messungen die NICHT durch ein TÜV-zertifiziertes
Labor gemacht wurden würden Sie durchfallen. Sicher kannst du die
Bundesnetzagentur auf ein solches Produkt aufmerksam machen
und die kümmern sich dann irgendwann mal.

Ich für meinen Teil werde alles tun um nur noch Geräte zu verkaufen
von denen ich nach bestem Wissen und Gewissen sagen kann das sie
CE Konform sind. Dreamlaser gehören nicht dazu. Einer meiner Screen-shots hätte aber sicher keine Rechtliche Bedeutung. Nur ein "offizieller"
Bericht eines zertifiziertem Labors der eben richtig Geld kostet.

Solange es natürlich "Asniel" oder "Future-of-Laser" bei Ebay gibt
die an WEEEm, Zoll und Steuer vorbei diese Laser verkaufen steh ich preislich halt blöd da.
Und der Preis ist eben immer das letzte Kriterium für viele.

Was also bleibt ist das Hoffen auf die Arbeit der Behörden oder eben
mit alles Korrekt machen und mit wehenden Fahnen untergehen...

Ich denke das die Bundesnetzagentur die definitiv gerade unterwegs ist
schon die ein oder andere Betriebsfeier durch die Laserbranche finanziert
bekommt....die Folgen sind abzuwarten.

User avatar
jojo
Posts: 1939
Joined: Fri 21 Dec, 2001 12:00 pm
Do you already have Laser-Equipment?: -
Location: Germany
Contact:

Post by jojo » Mon 03 Mar, 2008 1:26 pm

Karsten wrote:..da es sich bei dem Laser ja nicht um ein gebrauchsfertiges Gerät handelt sondern um eine Komponente zur weiteren Verarbeitung. Derjenige der die Komponente verbaut hat durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das Endprodukt den EMV-Vorschriften entspricht.
Eben nicht!
Bitte lese dazu das allererstes Posting zu diesem Thema.
Laut EMVG gibt es eine derartige Komponente nicht (mehr).
Es handelt sich um ein Gerät im Sinne des EMVG (Stecker eingesteckt und lasert los!).
Ob jemand den Laser irgendwo einbaut, oder so betreibt, interssiert kein [zensiert].

Joachim

Nur ein totes Chinalaser-Netzteil ist ein gutes Netzteil!

karsten
Posts: 1423
Joined: Sat 06 Oct, 2007 12:36 pm
Location: Fulda

Post by karsten » Mon 03 Mar, 2008 8:38 pm

Meiner Meinung nach kann ein offener Aufbau (die Lasertreiber die wir hier verbauen sind ja üblicherweise ohne Gehäuse) kein betriebsfertiges Gerät darstellen und aufgrund dieser konstruktionsweise können die meisten Komponenten so niemals die EMV bestehen. Folglich würde das ja bedeuten, dass nahezu alles was ich als blanke Platine kaufen kann gegen die EMV-Richtlinien verstossen und nicht verkauft werden dürfte. Das ist doch fern jeder Realität und vollkommen unsinnig.

Wenn ich ein Magnetron für eine Mikrowelle als Baugruppe verkaufe, muss das dann auch ohne zusätzliche maßnahmen die EMV-Prüfung überstehen? Bei der Abstrahlung von 1kW bei 2,35 GHz dürfte wahrscheinlich eher der Messempfänger während der EMV-Prüfung kaputtgehen als dass ohne zusätzliche Maßnahmen (Gehäuse des Mikrowellenofens) das Ding durch die Prüfung kommt.

Und um auf den ersten Post zurückzukommen:
Bei einem Komplexen Bauteil muss der Inverkehrbringer in dem beigelegten Begleitpapieren erklären wie das komplexe Bauteil verwendet werden muss, sprich wo oder wie eingebaut, für was zu verwenden, etc., damit es mit den EMV-Schutzanforderungen stimmt."
Daraus geht doch aber auch hervor, dass das komplexe Bauteil z.B. der Laser alleine nicht die Norm einhalten muss, wenn in den Begleitpapieren steht, dass z.B. ein Netzfilter und ein HF-Dichtes Gehäuse verwendet werden muss. Sprich: wenn der Hersteller des Lasers auch nur einen Aufbau mit dem Laser nachweisen kann, in dem der Laser samt Aufbau besteht und dies dokumentiert und einen solchen Aufbau in der Konformitätserklärung fordert, darf er das Gerät in Verkehr bringen. Ob dieser Aufbau in der Praxis brauchbar ist, steht auf einem anderen Blatt. Ich habe selbst schon erlebt, dass ein Hersteller einer Telefonanlage mit 64 AB-Ports die max. zulässige Leitungslänge auf 3m begrenzt hat. Testaufbau 19"-Gestellschrank mit Telefonanlage, eine Patchbay mit installierten Abschlusswiderständen und 64 Stück 1m Patchkabel von der Telefonanlage auf die Patchbay. Nach Norm bestanden, aber praktisch nicht zu gebrauchen.

Nach oben aufgeführten Vorgaben, dürften die meisten Grafikarten also garnicht verkauft werden, da den Karten keine Einbauvorschrift beiliegt in welche PCs und Gehäuse sie verbaut werden dürfen, damit sie die Vorschriften erfüllen. Es sei denn die Karte würde auch ohne zusätzliche Maßnahmen die EMV erfüllen, was praktisch keine Karte schaffen kann.

Ich hab mal für einen EMV-Test einer PCI-Karte einen PC gesucht. Ergebnis war, dass 5 getestete PCs (alle von großen Herstellern, nur Großserienware) selbst ohne die zu testende Karte nicht durch den Test gekommen wären. Nachdem ein PC gefunden war für den Test, hatten wir zwar 1 System, mit dem wir nachweisen konnten, dass die Karte, wenn sie entsprechend verbaut wird, durch die EMV kommt, aber im nächsten PC kann das schon wieder ganz anders aussehen. Zu erklären, wie das komplexe Bauteil verwendet werden muss, sprich wo oder wie eingebaut, für was zu verwenden, etc., damit es mit den EMV-Schutzanforderungen stimmt, bringt in der Praxis eigentlich garnichts, wichtig ist nur, dass man ein Aufbau hat, mit dem man nachweisen kann, dass es möglich ist die EMV einzuhalten, denn damit darf ich das Gerät mit entsprechendem Hinweis auf die noch zu treffenden Maßnahmen in Verkehr bringen. Der Einbau der Baugruppe an sich ist ja wieder ein Herstellungsprozess, bei dem der Hersteller dafür Sorge tragen muss, dass die Richtlinien tatsächlich eingehalten werden.

Man sollte sich allerdings gut überlegen, ob man sich mit einem exotischen Musteraufbau, in dem das komplexe Bauteil gerade so besteht, zufrieden gibt. Kommt die ehemalige RegTP zu einem anderen Ergebnis, können bis 100.000 Euro Strafe fällig werden.

Um die Frage "Kann ich den Laser umtauschen" letztlich zu beantworten, theoretisch ja, wenn er in der EU gekauft wurde und in der Konformitätserklärung keine weiteren Anforderungen an den Einbau/Verwendung gestellt sind - man das Gerät also laut Konformitätserklärung direkt so betreiben kann. Ist das Gerät nicht innerhalb der EU gekauft worden, ist man selbst Importeuer und damit selbst für die Konformität verantwortlich. Kauft man nicht privat sondern gewerblich, läuft es wahrscheinlich auf folgendes Hinaus:
Eine Ausnahme bilden nur sogenannte "Zulieferteile".
Diese dürfen aber nicht öffentlich beworben bzw. angeboten werden, sondern werden vom Hersteller direkt in einen weiteren Verarbeitungsprozess (sprich: Gerätemontage) weitergegeben.
Praktisch würde ich die Frage aber eher mit einem Nein beantworten, da es schwierig sein dürfte, einen solchen Umtausch durchzusetzten. Wer zeiht wegen sowas schon vor Gericht.

Karsten

PS:Ich mag auch keine toten Chinalaser-Netzteile, denn meistens nehmen die noch andere Sachen mit sich. :cry:

User avatar
jojo
Posts: 1939
Joined: Fri 21 Dec, 2001 12:00 pm
Do you already have Laser-Equipment?: -
Location: Germany
Contact:

Post by jojo » Tue 04 Mar, 2008 10:37 am

Karsten wrote:Meiner Meinung nach kann ein offener Aufbau (die Lasertreiber die wir hier verbauen sind ja üblicherweise ohne Gehäuse) kein betriebsfertiges Gerät darstellen..
Tja, sorry, aber Deine Meinung interessiert die Leute von der Bundesnetzagentur leider überhaupt nicht.
Und genau dort hatte ich gefragt, zu Produkten wie etwa
sowas
und ich habe dazu eine klare Antwort bekommen. Ich habe nur weitergegeben, was mir gesagt wurde.
Eine Grafikkarte übrigens funktioniert ohne den PC nicht (habe zumindest noch keine lose auf dem Tisch liegend in Betrieb setzen können), ein Laser ist ohne weiteres betriebsfertig. Chinesische sowieso, denn da brauche ich nicht mal ein Signal um den Laser einzuschalten (Modulation).
Auch wenn es laut Gesetz keinen Unterschied zwischen beiden Komponenten gibt, geht der Laser noch eher in den Bereich "Gerät", als eine PC-Steckkarte.
Daraus geht doch aber auch hervor, dass das komplexe Bauteil z.B. der Laser alleine nicht die Norm einhalten muss, wenn in den Begleitpapieren steht, dass z.B. ein Netzfilter und ein HF-Dichtes Gehäuse verwendet werden muss.
Ja klar, wenn in den Begleitpapieren..
Dann bitte ich Dich genau sowas in der Art zu kaufen und mir die Begleitpapiere zu zitieren :D
Sprich: wenn der Hersteller des Lasers auch nur einen Aufbau mit dem Laser nachweisen kann, in dem der Laser samt Aufbau besteht und dies dokumentiert und einen solchen Aufbau in der Konformitätserklärung fordert, darf er das Gerät in Verkehr bringen.
Ja.
Ob dieser Aufbau in der Praxis brauchbar ist, steht auf einem anderen Blatt.
Wer sagt dass Gesetze was mit Praxis zu tun haben?
..hatten wir zwar 1 System, mit dem wir nachweisen konnten, dass die Karte, wenn sie entsprechend verbaut wird, durch die EMV kommt, aber im nächsten PC kann das schon wieder ganz anders aussehen.
Tja, Pech!
..Der Einbau der Baugruppe an sich ist ja wieder ein Herstellungsprozess, bei dem der Hersteller dafür Sorge tragen muss, dass die Richtlinien tatsächlich eingehalten werden.
Ja eben. Das bist dann im Falle des PC-Assemblierens Du.
Man sollte sich allerdings gut überlegen, ob man sich mit einem exotischen Musteraufbau, in dem das komplexe Bauteil gerade so besteht, zufrieden gibt. Kommt die ehemalige RegTP zu einem anderen Ergebnis, können bis 100.000 Euro Strafe fällig werden.
Von solch verhängten Strafen habe ich noch nichts gehört, auch wenn ich mir ab und zu wünschen würde, dass manche eine solche Strafe zahlen müssten :wink:

Ich verstehe zwar Deinen Frust. Meinst Du, ich als Hersteller elektronischer Geräte bin da begeistert?
Aber Deine Argumente erninnert mich daran, wie ich einmal einem Polizisten, der mir einen Strafzettel verpasst hatte, versucht hatte zu erklären, wie unsinnig das Parkverbot direkt vor meiner eigenen Haustür ist. Du kannst mir glauben, es hat ihn einen Dreck interessiert.
"Ich mache blos meinen Job".

Allerdings sehe ich das alles von meiner Position aus nicht so negativ.
Die Tests von Guido haben gezeigt, dass auch offene Baugruppen (EasyLase, NetLase..) ohne weiteres einen Großteil der Normen einhalten können. Natürlich ist es Blödsinn, einen ESD-Test an einer offenen Platine zu machen. Aber es geht der Behörde in erster Linie um Störungsemissionen.
Was in das Gerät reinkommt, interessiert die weniger.


Joachim

karsten
Posts: 1423
Joined: Sat 06 Oct, 2007 12:36 pm
Location: Fulda

Post by karsten » Tue 04 Mar, 2008 12:41 pm

@jojo:
Das die Bundesnetzargentur sich nur wenig für meine Meinung nicht interessiert, ist auch klar. Zumindest sind wir uns ja einig, dass Theorie und Praxis nicht immer viel miteinander zu tun haben. :wink:
Dann bitte ich Dich genau sowas in der Art zu kaufen und mir die Begleitpapiere zu zitieren
Ehrlich gesagt wäre ich ja schon froh, wenn da überhaupt eine Dokumentation mit Anschlussplan beiliegt. :evil:
Was in das Gerät reinkommt, interessiert die weniger.
Das stimmt zwar, aber den Anwender interessiert es, wenn das Gerät nicht das macht, was es soll. Ansonsten ist das dem Anwender auch egal.

Was die Strafen betrifft, ist mir kein Fall bekannt, wo so eine hohe Strafe verhängt wurde - meist (wenn die Bundesnetzagentur mal tätig wird) werden ja "nur" die Geräte eingezogen bzw. ein Verkaufsstop verhängt, was eine Firma aber auch in finanzielle Schieflage bringen kann. Denke, die 100.000 Euro (oder waren das noch DM) werden bei massiver Störung von wichtigen Funkdiensten fällig oder wenn im Vorgarten auf einmal Flugzeuge landen :oops:
Das Parkverbot ist nicht unsinnig, es dient der Erwirtschaftung von Bußgeldern und trägt zum Etat der Stadt bei :evil:

Schön jedenfalls, wenn eure Geräte selbst ohne zusätzliche Maßnahmen durch die EMV durchkommen und Ihr die Messergebnisse hier veröffentlicht habt. Vielleicht bekommt der ein oder andere Bastler so mal eine Vorstellung davon, was für ein Aufwand in einem Produkt steckt und warum billig meist nicht gut ist. Und lasst euch von den Komentaren einzelner nicht zu sehr ärgern.

turntabledj
Posts: 2321
Joined: Tue 25 Dec, 2001 12:00 pm
Do you already have Laser-Equipment?: Selfmade 850mW RGB
Location: Düsseldorf / Germany
Contact:

Post by turntabledj » Wed 05 Mar, 2008 9:18 am

... Nach Norm bestanden, aber praktisch nicht zu gebrauchen.
Ehrlich gesagt wäre ich ja schon froh, wenn da überhaupt eine Dokumentation mit Anschlussplan beiliegt.
Das hat jetzt zwar nichts mit CE zu tun, aber wenn ein Artikel für den bestimmungmäßigen Gebrauch nicht verwendbar ist, liegt definitiv ein Mangel vor und man kann versuchen, sein Recht auf Nachbesserung, Minderung oder Wandlung duchzusetzen.
Gleiches gilt für nicht vorhandene oder mangelhafte Dokumentation.

Zum Halteverbot: Es gibt massenweise gerechtfertigte Halteverbote und es gibt welche, da kann man sich drüber streiten. Fakt ist, dass wenn keine Knöllchen verteilt würden, würde jeder Parken, wie es ihm gefällt, was kurz um zum Chaoss führen würde.

Das Halteverbot lässt sich numal mit deutlich weniger Aufwand kontrollieren, als der ganze CE-Kram. Es wäre sicher auch falsch, nur weil es mit CE nicht klappt, alle anderen Regeln einzustampfen :twisted:

ttdj.

Post Reply

Return to “Lasersicherheit”

Who is online

Users browsing this forum: No registered users and 4 guests