neue klassifizierung
Moderator: ekkard
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Re: neue klassifizierung
Der TÜV auch (TÜV Akademie Rheinland). Mehr dazu und zu den neuen Laserklasen und vieles andere zu Sicherheitsfragen: http://www.lasersafe.de
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
neue klassifizierung
moin leutz.
eine geänderte klassifizierung enthält sie neue
norm din en 60825-1 mit den klassen 1, 1m, 2, 2m, 3r, 3b und 4.
dabei bleiben die klassen 1, 2, 3b und 4 gegenüber
der bisherigen norm weitgehend unverändert.
neu sind die klassen 1m, 2m statt der bisherigen
klasse 3a und 3r als unterklasse der bisherigen
klasse 3b. zur zeit gibt es laser die noch nach
der bisherigen norm din en 60824-1 in die laserklassen
1, 2, 3a, 3b und 4 eingestuft werden.
spätestens ab 01.01.2004 ! müssen alle laser die
NEU in verkehr gebracht werden, nach der neuen
norm din en 60825-1 klassifiziert werden.
eine pflicht zur klassifizierung nach der neuen
norm für vorhandene lasereinrichtungen und solche,
die bis zum 31.12.2003 in betrieb genommen werden
besteht nicht.
( bestandschutz.. ich weise aber darauf hin das
jegliche veränderung der anlage im baulichen sinne
diesen schutz aufhebt. die anlage muss dann neu
geprüft, abgenommen und nach der neuen norm
klassifiziert werden.)
die uvv zum umgang mit lasereinrichtungen bleibt
auch nach dem 01.01.2004 im vollen umfang für
die alten laserschutzklassen in kraft.
zu diesem hintergrund bietet die gewerbliche
berufsgenossenschaft seminare an:
norddeutsche metall-bg/ haus arbeitssicherheit wilsnack
workshop "sicherheit im umgang mit laserstrahlung"
12. bis 13.05.2003 und 27. bis 28.10.2003
teilnehmerkreis:
unternehmer, führungskräfte, anlagenbediener, instandhalter,
fachkräfte für arbeitssicherheit, sicherheitsbeauftragte
, aufsichtspersonen und laserschutzbeauftragte.
bone-boogie holger
eine geänderte klassifizierung enthält sie neue
norm din en 60825-1 mit den klassen 1, 1m, 2, 2m, 3r, 3b und 4.
dabei bleiben die klassen 1, 2, 3b und 4 gegenüber
der bisherigen norm weitgehend unverändert.
neu sind die klassen 1m, 2m statt der bisherigen
klasse 3a und 3r als unterklasse der bisherigen
klasse 3b. zur zeit gibt es laser die noch nach
der bisherigen norm din en 60824-1 in die laserklassen
1, 2, 3a, 3b und 4 eingestuft werden.
spätestens ab 01.01.2004 ! müssen alle laser die
NEU in verkehr gebracht werden, nach der neuen
norm din en 60825-1 klassifiziert werden.
eine pflicht zur klassifizierung nach der neuen
norm für vorhandene lasereinrichtungen und solche,
die bis zum 31.12.2003 in betrieb genommen werden
besteht nicht.
( bestandschutz.. ich weise aber darauf hin das
jegliche veränderung der anlage im baulichen sinne
diesen schutz aufhebt. die anlage muss dann neu
geprüft, abgenommen und nach der neuen norm
klassifiziert werden.)
die uvv zum umgang mit lasereinrichtungen bleibt
auch nach dem 01.01.2004 im vollen umfang für
die alten laserschutzklassen in kraft.
zu diesem hintergrund bietet die gewerbliche
berufsgenossenschaft seminare an:
norddeutsche metall-bg/ haus arbeitssicherheit wilsnack
workshop "sicherheit im umgang mit laserstrahlung"
12. bis 13.05.2003 und 27. bis 28.10.2003
teilnehmerkreis:
unternehmer, führungskräfte, anlagenbediener, instandhalter,
fachkräfte für arbeitssicherheit, sicherheitsbeauftragte
, aufsichtspersonen und laserschutzbeauftragte.
bone-boogie holger
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