einmalige TÜV abnahme für kleinere Laser-Anlagen

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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henrik
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Re: einmalige TÜV abnahme für kleinere Laser-Anlagen

Post by henrik » Sat 16 Feb, 2002 1:47 pm

Hallo!

Da musst Du beim örtlichen TÜV mal nachfragen, ob sowas möglich ist. Deine Anlage sollte aber unbedingt folgende Merkmale aufweisen, ohne die Du gar nicht auftauchen brauchst:

1 .Zunächst sollte alles schön fest und rüttelsicher im Gehäuse sitzen.
2. Der Strahl sollte auf den Raumwinkel begrenzt werden, der wirklich benötigt wird - also Bohrungen und Ausschnitte so knapp wie eben geht!
3. Die Beschilderung muss stimmen: Laserwarndreieck, Zusatzschild 1: Klasse XX + "nicht in den Strahl blicken", Zusatzschild 2: Daten zur Klasse (Leistung, Wellenlänge, max. Bestrahlungsstärke, Zeitbasis)
4. Festlegung des Bereichs (Radius), in dem die max. zul. Bestrahlung überschritten wird. Dieser "Laserbereich" muss dann geeignet abgeschrankt und gekennzeichnet werden. Ggf. muss die Anlage in 2,7 m Höhe aufgestellt werden.
5. Notaus ist ein roter Pilzknopf in günstiger Greifposition, der den Laser strahlungslos schalten muss. Er muss ausfall-sicher sein, meist ein "harter" Schalter, der die Leistungs-Versorgung des Lasers unterbricht. Bei "soft"-Schaltern ist die Sache schwierig zu überwachen und das bedarf einer ausführlichen Prüfung.

Es kann sein, daß sich Dein TÜV drauf einlässt und Dir eine Abnahmebescheinigung ausstellt, mit der Du bei Einhaltung bestimmter Auflagen (Bankhöhe, Mindestabstand etc) Deine Laseranlage ohne weitere Vor-Ortabnahme betreiben darfst, eine Garantie geb Ich Dir jedenfalls nicht! Es kommt auch immer auf den Laser an, der verwendet wird, dass heißt, bei einem 100mW-Laser ist es schon wahrscheinlicher als bei einem 1-x-Wattlaser, eine generelle Abnahme zu bekommen.

Solltest Du bei Deinem TÜV eine Antwort bekommen haben, poste sie hier doch bitte, damit nicht immer wieder diesselbe Frage diskutiert wird.

Cya Henrik
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Re: einmalige TÜV abnahme für kleinere Laser-Anlagen

Post by blackmesa » Sat 16 Feb, 2002 2:55 pm

Hallo.
Vielen Dank für die Antwort.
eine Frage habe ich aber noch:
wie kann ich folgendes messen:
max. Bestrahlungsstärke und Zeitbasis?und was versteht man denn unter dem radius?
MfG Alex.

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Re: einmalige TÜV abnahme für kleinere Laser-Anlagen

Post by blackmesa » Sat 16 Feb, 2002 3:05 pm

Eine Frage habe ich noch:
Sieht der TÜV lieber DPSS Laser (würde da den neuen von HB mit 75mW nehmen) oder argon(alc mit rund 150mW max.)?
oder ist das egal?

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Dr. Burne
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Re: einmalige TÜV abnahme für kleinere Laser-Anlagen

Post by Dr. Burne » Sat 16 Feb, 2002 4:15 pm

Schon wieder vergessen, wozu der kleine Edit Button ist?
Bist du auf eine hohe Anzahl Postings aus?
Die Quantität sagt doch nicht viel aus, oder?
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Re: einmalige TÜV abnahme für kleinere Laser-Anlagen

Post by henrik » Sat 16 Feb, 2002 5:17 pm

Hallo!

So jetz erstmal eins vorweg!

BM: Lies doch einmal die Posts vernünftig durch! Ich habe Dir doch schon gesagt, daß Du das mit Deinem örtlichen TÜV abklären musst. Ich kann Dir nicht sagen, ob Du für deine Anlage eine Abnahme bekommst, das kann von Bundesland her verschieden sein...mach Deine Anlage entsprechend der Kriterien erstmal fit, dass ist sowieso erster Schritt, wenn man mit Lasern arbeitet:

Maximale Sicherheit herstellen, auch ohne Behörden!!!

Dann klär das mit denen ab, dann kannst Du sie auch nach Details fragen...aber wie schon gesagt:

Die letzte Entscheidung liegt beim TÜV!!! Wenn die Nein sagen, dann hast Du bei jeder Veranstaltung eine Abnahme zu machen. Basta! Und wenn Ich dann noch einmal lese so nach dem Motto: "und wenn ich..., dann könnte es...", dann wird der Post sofort ins Nirwana geschickt! Entweder Dein örtlicher TÜV gibt Dir ne Betriebserlaubnis als geschlossenes Lasersystem, oder er will jedesmal eine Abnahme...

Cya Henrik
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Re: einmalige TÜV abnahme für kleinere Laser-Anlagen

Post by blackmesa » Sat 16 Feb, 2002 5:30 pm

Hallo.
Ja, ich habe das schon glesen. nur ich wollte mir auch einen neuen laser kaufen.
die frage ist jetzt nur, da ich den laser auch nach dem tüv orientieren will, was da wohl besser geeignet sein mag, dpss oder argon? ich meine der dposs wäre ja eigentlich schwächer, oder hat der tüv was gegen dpss?

MfG Alex.

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Re: einmalige TÜV abnahme für kleinere Laser-Anlagen

Post by Dr. Burne » Sat 16 Feb, 2002 7:25 pm

Es ist egal was für ein Laser, solange er im sichtbaren Bereich ist, wird die Gefährlichkeit von der Leistung abhängig sein.
Punktum ab Klasse 3B ist nur was mit TÜV zu machen, da sonst alles strafbar wäre was du machst, zumindest außerhalb deiner eigenen vier Wände.
Bei Klasse 4 kommst du wohl ohnehin nicht drumrum, aber von solchen Lasern solltest zu tunlichst die Finger von weg lassen.

MfG Stefan
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Re: einmalige TÜV abnahme für kleinere Laser-Anlagen

Post by blackmesa » Sat 16 Feb, 2002 8:03 pm

Hallo.
ja klasse 4 wäre mir zu viel, aber da ich ja eine art einmalige abnahme machen will wollte ich das wegen dem argon einfach mal fragen... aber vielleicht ist ein DPSS etwas handlicher als ein argon, ach naja ich weiss es nicht, wenn ich nen argon finde, werde ich wohl den nehmen.

zu den postings: eigentlich schreibe ich ganz und gar nicht deswegen was, weil ich viele punkte oder so haben will. ich meine die punkte haben doch eh eigentlich wenig sinn, oder?
naja, das wäre jetzt ein anderes thema.

viele grüße noch, alex.

PS: wieviel kostet denn ein gebrauchtes möglichst billiges PCaom ungefähr?

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Re: einmalige TÜV abnahme für kleinere Laser-Anlagen

Post by Dr. Burne » Sat 16 Feb, 2002 10:55 pm

Also liegt weit außerhalb deines Geldbereichs, da man mit mind. 2500-3000€ rechnen muss.
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einmalige TÜV abnahme für kleinere Laser-Anlagen

Post by blackmesa » Sun 17 Feb, 2002 12:58 am

Hallo.
Ich habe da eine Frage bezüglich TÜV abnahme usw. und wüsste gerne, ob vielleicht der eine oder andere von euch damit schon erfahungen gemacht hat:
Gäbe es eine Möglichkeit einen Antrag zu stellen, dass eine Laseranlage bei keinem Umbau (technisch gesehen; Auf- und Abbau ausgenommen) nur ein mal tüv geprüft wird bzw. nur ein mal jährlich oder nach einer fsten Frist geprüft wird? Vor allem bei kleineren Laserbänken mit einer Maximalleistung von 30mW oder so, also
bei Lasern, wo es noch nicht so gefährlich ist? Könnte man dafür einen Antrag stellen? und wenn ja, wie teuer wäre so etwas ungefähr und wie
wahrscheinlich wäre es, dass man mit so etwas durchkommen könnte?

----

Also nochmal kurz, dass es keine Missverständnisse gibt: Ich will die Anlage einmal testen lassen, technisch an der bank nichts ändern, immer die selben shows abspielen und sie aber immer mal wieder auf und abbauen (natürlich unter beachtung der vorschriften). ich will nur nicht jedes mal den TÜV zahlen müssen.

Ich würde mich um jedes kleine bisschen hilfe/erfahrung freuen.

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Re: einmalige TÜV abnahme für kleinere Laser-Anlagen

Post by ekkard » Mon 18 Feb, 2002 1:02 pm

Hallo Leute,
ich hatte BM empfohlen, nochmals hier nachzufragen. Ich bin ja gewissermaßen ein "örtlicher TÜV". An uns liegt das ja nicht. Laser der (alten) Klassen 3B und 4 müssen angemeldet werden. Die Behörde verlangt dann Auflagen (z.B. Vorlage eines Sicherheitskonzeptes, Betrieb durch einen Laserschutzbeauftragten). U.a. wird i.d.R. eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" eines (neutralen) Sachverständigen oder einer anerkannten Prüfstelle verlangt. Und die kann nun beim besten Willen niemand "aus der Ferne" ausstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Re: einmalige TÜV abnahme für kleinere Laser-Anlagen

Post by ekkard » Mon 18 Feb, 2002 1:13 pm

</font><blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">quote:</font><hr /><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Originally posted by BlackMesa:
<strong>Hallo.
[...]ich wollte mir ... einen neuen laser kaufen.
die frage ist jetzt nur, da ich den laser auch nach dem tüv orientieren will, was da wohl besser geeignet sein mag, dpss oder argon? ich meine der dposs wäre ja eigentlich schwächer, oder hat der tüv was gegen dpss?</strong></font><hr /></blockquote><font size="2" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">Alex,
es kommt nur darauf an, die max. zulässigen Bestrahlungswerte (Tabelle 6 der EN 60825-1:2001) am ungünstigsten Zuschauerauge einzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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