Hi
Wie ist das überhaupt wenn man eine Komerzielle Veranstaltung auf einem Privatgelände durchführt??
brauch mann da auch eine TÜV abnahme?? ja ich weiß... so lange nichts passiert....
aber ich meien eher wie sieht das da mit den Behörden aus??
MfG
Patrick
Wie ist das mit der TÜV Abnahme wenn.....
Moderator: ekkard
Re: Wie ist das mit der TÜV Abnahme wenn.....
es handel sich um eine öffentlich veranstaltung <img border="0" title="" alt="[Big Grin]" src="images/icons/grin.gif" /> es sein den du bist der einzige gast dieser party <img border="0" title="" alt="[Roll Eyes]" src="images/icons/rolleyes.gif" /> und die behörden habe die aufgabe die öffentliche ordnung und sicherheit zu gewärleisten .
[ 07 January 2002: Message edited by: marcoboy ]
[ 07 January 2002: Message edited by: marcoboy ]
- ekkard
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Re: Wie ist das mit der TÜV Abnahme wenn.....
Nach meiner Sicht der Dinge spielen die Eigentumsverhältnisse des Veranstaltungsortes keine Rolle. Ordnungsrechtlich müssen die Behörden den "sicheren Betrieb einer Anlage" in ihrem Zuständigkeitsbereich durch administrative Verfahren erzwingen.
Daher das in VGB93 erstmals vorgeschriebene Meldeverfahren.
[ 09 January 2002: Message edited by: Ekkard ]
Daher das in VGB93 erstmals vorgeschriebene Meldeverfahren.
[ 09 January 2002: Message edited by: Ekkard ]
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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