Meldepflicht

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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wiz raven
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Meldepflicht

Beitrag von wiz raven » Mo 17 Dez, 2001 2:34 pm

Kann mir jemand sagen inwiefern ich einer Meldepflicht unterliege, wenn ich Laser mit mehr Leistung als 5mW betreibe, diese aber ausschließlich in meinem Wohnzimmer betreibe und ich Sorge trage, daß der Strahl den Raum nicht durchs Fenster verlässt?<p>Ein Greenhorn :-)
"In einer irrsinnigen Welt vernünftig sein zu wollen, ist schon wieder ein Irrsinn für sich." (Jean Marie Arouet Voltaire)

blackmesa
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Re: Meldepflicht

Beitrag von blackmesa » Mo 17 Dez, 2001 6:55 pm

soweit ich weiss keine meldepflicht solang du keinen ins wohnzimmer rein lässt [img]images/icons/smile.gif"%20border="0[/img]

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henrik
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Re: Meldepflicht

Beitrag von henrik » Mo 17 Dez, 2001 10:06 pm

Hallo Wiz Raven!<p>Also eine Meldepflicht sollte nicht bestehen, so lang Du nur in Deinem Wohnzimmer bleibst und sichergestellt ist, daß der Laserstrahl den Raum nicht verlassen kann.
Meldepflicht besteht sofort dann, sobald Du zum Beispiel auf einer Party Deinen Laser zur Schau stellen willst. Da musst Deine Anlage bestimmte Vorraussetzungen erfüllen, um überhaupt betrieben werden zu dürfen...
Aber auch für zu Hause gilt: Laserstrahlung IST gefährlich, selbst ein "lächerliches Milliwatt" kann in deinem Auge Schaden anrichten. Deshalb auch bei niedrigen Leistungen aufpassen und mit Verstand experimentieren. Wenn Du spezielle Fragen zu Gefahren bei Effekten oder so hast, frage nach, selbst wenns Dir noch so "greenhornmäßig" vorkommt! Es haben alle so angefangen und wir werden Dir alle so weit wie möglich helfen. Das Augenlicht ist einfach zu wertvoll um es durch einen Unfall mit Laserstrahlung zu verletzen oder gar zu verlieren.
Also wenn Du was wissen möchtest, Frag, wir helfen Dir gerne!<p>Cya Henrik
Für meine Zukunft sehe Ich weiß 8)

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ekkard
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Re: Meldepflicht

Beitrag von ekkard » Fr 21 Dez, 2001 10:35 pm

<blockquote><font size="1" face="Helvetica, Verdana, sans-serif">quote:</font><hr>Originally posted by BlackMesa:
<strong>soweit ich weiss keine meldepflicht solang du keinen ins wohnzimmer rein lässt [img]images/icons/smile.gif"%20border="0[/img] </strong><hr></blockquote>
Das ist richtig. Die arbeitsgesetzlichen Regeln gelten nur für den Einsatz im Arbeits-Umfeld.
Allerdings besteht natürlich auch privat die volle Haftung und den volle Strafmündigkeit im Falle der Körperverletzung. (Ein Messer darf man ja auch benutzen, ohne es anzumelden. Anstechen darf man damit trotzdem niemanden, sonst gibt es strafrechtlich Haue).
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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