DJVersil wrote:Wenn ich das Gerät auf 3,5m installiere und waagerecht ausrichte sollte das Unfallrisiko doch ausgeschlossen sein oder?
Ja, wenn du durch eine Blende (oder Gehäusekonstruktion) sicherstellen kannst, dass die Strahlung die Höhe nicht (nach unten hin) verlässt. Die Blende kann z. B. ein Stück schwarzes Blech sein, das in einigen Zentimetern vor der Austrittsöffnung so angebracht wird, dass es alle Winkelbereiche "nach unten" abblendet.
DJVersil wrote:Der Laser hat ne Sicherheitsabschaltung die bei weniger als 1° den Laser abschält.
Damit ist gemeint, dass eine Sicherheitsschaltung (eine Safety) eingebaut ist, die einen nahzu stehenden Strahl blankt (löscht, ausschaltet, per shutter verhindert). Andere Beiträge (meiner Vorredner) weisen aber darauf hin, dass eine derartige Safety (standardmäßig) fehlt. Aber das hat nichts mit der oben beschriebenen Anordnung oberhalb 3,5m über begehbaren Flächen zu tun. Sondern die Schaltung soll verhindern, dass beim Audience-Scanning ein Zuschauerauge nahezu Dauerbestrahlung abkriegt. (Dieser Fall ist nach deiner Beschreibung gar nicht vorgesehen?!)
DJVersil wrote:Des Weiteren können hier doch keine Strahlen unabgelenkt austreten?
Das kommt auf die Konstruktion an. Wie gesagt, sicherstellen kann man dies durch eine Blende (oder das Gehäuse selbst, s. o.).
DJVersil wrote:Ist der Laser nun für die Augen der Gäste gefährlich?
Laserstrahlung der Gefahrenklassen 2 bis 4 ist immer gefährlich, es sei denn, es werden Maßnahmen zur sicheren Strahlführung und Begrenzung der ins Auge fallenden Strahlung vorgenommen. Letzteres ist z. B. dann gegeben, wenn die Strahlung oberhalb von 3,5 m über begehbaren Flächen geführt wird, jedenfalls so lange, bis die maximal zulässige Bestrahlung (DIN EN 60825 Teil 1, BGV B2, ...) eingehalten wird. (Aber Achtung, der Sicherheitsabstand zur Laserquelle kann beträchtlich sein (weit über 10 m, abhängig von der Aufweitung und Verteilung der Strahlung).