Hallo guten Morgen,
ich denke ich glätte mal etwas die "Wogen", obwohl das was ekkard schrieb zutrifft und mir bei den Ausführungen von Guppy auch manchmal so vorkommt...
Zitat anfang...
ekkard hat geschrieben:Das Ganze klingt für Fachleute äußerst unausgegoren!
Zitat ende...
@Guppy:
Inwieweit Ihr allerdings Fachleute im Bereich der Lasertechnik und -physik seid ( und es sein wollt ) und wie professionell die Angaben jetzt sind oder nicht denke ich stellen wir - nach meinem dafürhalten - vielleicht hier erstmal zurück.
Dennoch weiss ich auch wenn eine neue Anlage beschafft ist und ggf. ein komplett neues Fachgebiet in eine Firma oder ein Institut Einzug erhält solche Sachen wie ungenaue Formulierungen und Nachholbedarf an Wissen immer an der Tagesordnung sind und sehr häufig "unausgegorene" Überlegungen und Ideen erstmal vorkommen. So ist das halt wenn Man(n)/Frau sich in neue Fachgebiete einarbeitet - immerhin ist euer Laser ja auch kein Forschungsgerät sondern ein Beschriftungslaser...
Und habt Ihr ja erkannt: Ihr müsst euch schützen. Und das wollt Ihr jetzt konkret so machen, dass keinem eurer Mitarbeiter was passiert ... und das ist erstmal löblich, egal welchen Kenntnisstand Ihr habt ...
Aber : Im Detail muss dann schon darauf geachtet werden dass kein Fehler passiert, also will heißen: Aufpassen was genau gerechnet wird und in welchem physikalisch-technischen Zusammenhang die entsprechenden Formeln da stehen.
Euer Laser produziert einen Lichtstrom und damit eine Strahlungsleistung die von der Zeit abhängt. Die Zeitabhängigkeit besteht aus einer Folge von Strahlungsimpulsen einer Impulsdauer tau und einer Impulsfolgefrequenz f, oder der Impulsfolgenperiodendauer T. Wie es gemeint ist zeigt die Grafik hier:
Leistung und Tastverhältnis.jpg
Das beantwortet jetzt auch die Frage:
Guppy hat geschrieben:Wird die Impulsenergie Q auf diese (einfache) Weise berechnet oder liege ich da komplett daneben?
Die Impulsenergie ist die schraffierte Fläche in diesem Leistungs-Zeit-Verlauf der Strahlungsleistung der Pulsfolge der Laserpulse. Sie gibt nach der Formel (Fläche=Höhe*Breite) die Impulsenergie W oder Q=P*t=P*tau für einen Einzelimpuls an. Die Impulsfolgeperiode hat damit nichts zu tun... das darf nicht verwechselt werden... es wäre so wie wenn ein Förster die Masse des Holzes in seinem Wald nicht durch den Stammdurchmesser seiner Bäume berechnet sondern durch den Abstand der Bäume zueinander.... oder?
Deshalb müsst Ihr hier die Impulsdauer angeben. Je größer die Impulsdauer, desto größer die Fläche, desto mehr Strahlung trifft die Hornhaut... und desto "dicker" muss das Filter sein dass euch schützen soll.
Allerdings varriert die Strahlungsleistung ( "Höhe der Impulsspitzen" ) noch mit der Strahlgeometrie, dem Abstand... der Unterlage, Streustrahlung ... etc... ggf. muss hier nachgemessen werden, wie hoch die Leistungsspitzen in einem bestimmten Abstand sind.
Deshalb:
Zitat anfang...
ekkard hat geschrieben:Wahrscheinlich wollt ihr nur indirekt beobachten. Dann wäre nachzumessen, wie viel kohärente Strahlung in 30 cm Abstand überhaupt ankommt.
Zitat ende...
Schutzfilter: Die optische Dichte "OD 3" z.B. bedeutet, dass das Filter die auftreffende Strahlungsleistung um 1/10^3 also 1/1000 vermindert.... "OD4" bedeutet eine Verminderung um 1/10^4 also 1/10000...
Also: Bitte besorgt euch die Angabe der Impulsdauer tau - wie ekkard es schrieb: Der Hersteller muss euch diese Daten auf Anfrage geben, weil sonst die Gefährdungsbeurteilung nicht möglich ist. ( Im Bild mit dem Wald : Der Förster kann dann sein Holz nicht richtig abrechnen - er weiss nicht wie dick seine Stämme sind ...

) Wenn das Wort "Tastverhältnis" ein Fremdwort ist, hier ein Hinweis zur Erklärung - gilt für den Lichtstrom eines Laserstrahls genauso wie für den elektrischen Strom in einem Leiter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Tastverh%C3%A4ltnis
Des weiteren informiert euch über die MZB-Werte ("Maximal zulässige Bestrahlung")... damit Ihr den Grenzwert für Auge & Haut ermitteln könnt.
Zu den Grundlagen des Laserschutzes gebe ich mal folgende Informationsvideo mit interaktivem Test an, auch nach der Ausbildung zum Laserschutzbeauftragen hilft das konkret immer weiter in welche Richtung ggf. bei einem Sicherheitskonzept gedacht werden sollte:
http://www.bgetem.de/share/wbt_laser/evolution.html
Hieraus geht auch hervor, dass vor der Benutzung einer Schutzbrille andere, technische Schutzmaßnahmen (Einhausung etc.) angedacht werden sollten, die die aus dem Gerät ggf. austretende Strahlungsleistung reduzieren oder drosseln. Hast Du das schonmal überprüft? Nur wenn es sich nicht vermeiden lässt am "offenen" Laser zu arbeiten oder z.B. für Wartungen und Einstellungen am Gerät - dann kommt die Schutzbrille als persönliche Schutzaurüstung in´s Spiel... sonst helfen technische Schutzmaßnahmen wie ein Gehäuse o.ä. ... durch ein solches Gehäuse kann der Bearbeitungsprozess auch beobachtet werden ohne dass Laserstrahlung austritt, wenn ein entsprechendes Schutzfenster vorhanden ist.
Des weiteren sollte neben dem Laserschutzbeauftragten und einer Schulung der Mitarbeiter über die Gefahren, die wichtigsten Gesetze und Regelwerke sowie Normen vorhanden sein: OStrV,BGVB2, usw...
Soweit erstmal. Ich schreibe das, weil ich den Deinen Kenntnisstand und diesen in der Firma o.ä. nicht kenne... in Versuch einer Hilfestellung.
Ich denke es hilft weiter wenn Du verstehst warum Du eine bestimmte Rechnung machen musst... oder?
Grüße,
Undine
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