Laserklasse 3A im Kleingewerbe

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

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Laserklasse 3A im Kleingewerbe

Post by Epos » Wed 08 Jan, 2014 6:30 am

Schönen guten morgen, liebe Lasergemeinde :)

Ich habe seit ein paar Jahren einen 40W Co2 Laser im Keller stehen und überlege nun ein Kleingewerbe an zu melden. Laserklasse 3R müsste ich ja beim Gewerbeamt angeben... Nun hat mein Laser aber Klasse 3A, welche ja so nicht mehr in DE verkauft werden darf. Darf ich den Laser trotzdem offiziel benutzen? Muss ich den auch "anmelden"? Finde dazu irgendwie keine eindeutige Info und hoffe nun, dass hier jemand etwas dazu weis.

Schöne Grüße, Epos

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Re: Laserklasse 3A im Kleingewerbe

Post by karsten » Wed 08 Jan, 2014 9:22 am

Ich bezweifel, dass der Laser tatsächlich Klasse 3A ist - dürfte wohl eher Klasse 4 sein bzw. wenn er komplett eingehaust ist, dann sollte er (wenn er richtig konstruiert ist) eher in Richtung KLasse 1 gehen. 3A erscheint mir erscheint mir hier eine Falschklassifizierung zu sein.

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Re: Laserklasse 3A im Kleingewerbe

Post by Epos » Wed 08 Jan, 2014 9:44 am

Das ist zumindest die Bezeichnung, die auf dem kleinen gelben Schildchen steht... Der Laser ist von Gravograph (Model ISL3001), wobei die ihn wohl von TexasInstruments gekauft und umgelabelt haben... Der is bestimmt schon 10-12 Jahre alt :) Wenn die Klappe zu ist, ist es an sich nen geschlossenes System, ob er damit zur Klasse 1 wird weiß ich nicht genau... Muss ich das denn irgendwo mit angeben wenn ich mein Gewerbe anmelde?

Besten Gruß, Epos

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Re: Laserklasse 3A im Kleingewerbe

Post by guido » Wed 08 Jan, 2014 10:19 am

Wende dich mal an die ....
wir haben hier in der Firma ein sehr neues gerät von denen.
Innen ist es Klasse 4, aber durch den Deckel ist es ja dann Class 1 und durch das hinzufügen der roten Laserdiode Class 2..
Lt. Aufkleber vom Deckel. Ist ein LS 100

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Re: Laserklasse 3A im Kleingewerbe

Post by ekkard » Wed 08 Jan, 2014 11:37 pm

Epos wrote:Ich habe seit ein paar Jahren einen 40W Co2 Laser im Keller stehen und überlege nun ein Kleingewerbe an zu melden. Laserklasse 3R müsste ich ja beim Gewerbeamt angeben... Nun hat mein Laser aber Klasse 3A, welche ja so nicht mehr in DE verkauft werden darf. Darf ich den Laser trotzdem offiziel benutzen? Muss ich den auch "anmelden"? Finde dazu irgendwie keine eindeutige Info und hoffe nun, dass hier jemand etwas dazu weis.
CO2-Laser, 40W selbst ist Laserklasse 4 nach DIN EN 60825 Teil 1
Es ist denkbar, dass das Gerät im geschlossenen Zustand sicher ist. Möglicherweise gibt es einen Pilotlaser im sichtbaren Spektralbereich. Der könnte Laserklasse 3A sein, was aber keinen Sinn ergibt. Laser der Klasse 3A entsprechen heute der Klasse 2M. Es handelt sich um eine aufgefächerte Strahlung, die auf einer 7mm-Apertur im Sichtbaren(!) den Grenzwert zugängicher Strahlung der Klasse 1 einhält. (Was will "man" mit so einer "Gunke"?).

Viel eher habe ich den Verdacht, dass es sich nicht um Klasse 3A nach IEC/DIN EN ... handelt, sondern um eine US-amerikanische Klassifizierung Class IIIA, die keineswegs augensicher ist und wohl auch den IR-Bereich umfasst. Der Grenzwert der IEC-Klasse 1 wird um ein Mehrfaches überschritten. Aber auch da sind keine 40 W "drin".

Gewerbe anmelden:
In diesem Fall müssen die zuständigen Behörden (Berufsgenossenschaft BG, Staatl. Amt für Arbeitsschutz StAfA) von der bevorstehenden Inbetriebnahme unterrichtet werden. Dazu ist die "Optische Strahlenverordnung" zu beachten. MaW es ist eine Gefährdungsanalyse (Abschnitt 2 §§3 bis 5) vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Re: Laserklasse 3A im Kleingewerbe

Post by Epos » Thu 09 Jan, 2014 7:03 am

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Dann muss ich wohl zuerst noch ein paar weitere Infos einholen bevor ich das Gewerbe anmelde... Ist das denn mit großen kosten verbunden, den beim StAfA anzugeben? Muss ich denen nur bescheit sagen, oder wird da irgendwas geprüft? Genau so bei der Strahlenverordnung... Da muss ich noch nen bissl lesen und fragen :) Den Hersteller werde ich wohl auch mal kontaktieren :)

Zum Thema Gurke :) ja, es ist tatsächlich ne Gurke... Volle Geschwindigkeit kann ich nicht fahren, dann bekomme ich Probleme mit den schrittmotoren :) dann zucken die wild und unkontrolliert herum und wenn es zu kalt im Raum ist, kommt kein Laserstrahl... Er mag es lieber mollig warm :) aber für ich reichts :) ich schneide da Dichtungen mit, graviere und schneide Plexiglas, mache Weihnachtsschmuck und Aufkleber damit :) in einer großen Firma ist die Karre nicht zu gebrauchen, aber für ich reicht es noch :) hab ich 50€ für bezahlt, dafür is es ok :))

Besten Gruß, Epos!

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Re: Laserklasse 3A im Kleingewerbe

Post by ekkard » Thu 09 Jan, 2014 11:18 am

Epos wrote:Ist das (Anmelden bei Behörden) denn mit großen kosten verbunden, den beim StAfA anzugeben? Muss ich denen nur bescheit sagen, oder wird da irgendwas geprüft? Genau so bei der Strahlenverordnung... Da muss ich noch nen bissl lesen und fragen :) Den Hersteller werde ich wohl auch mal kontaktieren :)
Die Gebühren sind wohl nicht das Entscheidende, sondern die Hilfe externer Experten. Zunächst müsstest du die Klassifizierung und den sicheren Betrieb sicherstellen. Das können in der Regel nur "Fachkundige" (also Leute, die eine einschlägige Ingenieur- oder Physikausbildung hinter sich haben). Deren Tagessätze liegen in der Größenordnung von 1500 - 2000 EUR. Und ob die mit 1 Tag auskommen, halte ich für ausgeschlossen.
Wenn dann Klassifizierung und betriebliche Sicherungsmaßnahmen stehen, brauchst du selbst oder ein Beauftragter einen "Sachkunde-Nachweis" (vormals Laserschutzbeauftragter). Solche Nachweise werden nach einem Sachkunde-Seminar (2 tägig) ausgestellt, kostet auch noch mal rund 750 bis 1000 EUR.

Zu den v. g. Kosten: Es ist richtig, dass du selbst die Klassifizierung und die Gefährdungsbeurteilung vornehmen, sowie das Sicherheitskonzept erstellen kannst, wenn du die Fachkunde hast. Dann stecken die Kosten bereits in deiner Ausbildung. Auf jeden Fall musst du vertiefte Kenntnisse haben von den folgenden Normen und Vorschriften:
BGV B2 + Durchführungsverordnung + BGI 832
DIN EN 60825 Teil 1 und Teil 4 (Abschirmung)
OStrV
- und darin ...
Wirkung kohärenter Strahlung auf Körpergewebe (thermisch, photochemisch, hohe Feldstärken)
Optik
Expositionsgrenzwerte
Sicherheitsmaßnahmen: Abschirmungen, Schutzfilter, Interlock, ...
Epos wrote:Zum Thema Gurke ...
(Ich hatte bezüglich eines denkbaren Pilotlasers von "Gunke" (schwache Lichtquelle) gesprochen; aber, was du schilderst, ist tatsächlich eine "Gurke" (ein technisch schwächliches Gerät). Ich habe das Gefühl, dass damit ein "sicherer Betrieb" im Sinne der OStrV nicht möglich ist (Hand- und Gesichtsschutz?). Aber das kann ich nicht wirklich beurteilen, weil ich dazu das Gerät untersuchen müsste. (Ich habe in meiner aktiven Zeit Lasereinrichtungen geprüft, klassifiziert und Sicherheitskonzepte erarbeitet).
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Re: Laserklasse 3A im Kleingewerbe

Post by Epos » Thu 09 Jan, 2014 7:14 pm

Der Laser ist von "Universal Laser Systems", ich habe heute das Maschienenhandbuch gefunden... Es steht drin, "contains a CO2 Laser in a Class I enclosure. However, due the presence of a visible red laser diode, the entire laser system is classified al Class 3a". Das klingt für mich, mit meinem englisch, fast wie das was Karsten geschrieben hat... und es steht auch noch "This Laser system is equipped with a visible, red Diode pointing laser an is considered a Class 3A device by CDRH an CE" damit kann ich leider gar nicht anfangen... Irgendwie sieht es glaube ich alles nicht so rosig aus, :shock:

[edit: Ich möchte auch nur ein Kleingewerbe anmelden... keine Mitarbeiter, nur ich allein :wink: ]

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Re: Laserklasse 3A im Kleingewerbe

Post by ekkard » Fri 10 Jan, 2014 12:17 pm

Es ist also genau so, wie ich in einem Vorbeitrag bereits vermutet habe: Es gibt einen Pilotlaser der CDRH Class IIIa, so die offizielle US-amerikanische Bezeichnung. Diese Klasse hat mit IEC Class 3A absolut nichts zu tun. Schon, dass da von Class 3a" geschrieben wird, legt die Vermutung eines Betruges im EU-Raum nahe. CLASS IIIA (CDRH) entspricht eher der IEC-Klasse 3R. Also hinein Gucken ist zumindest gefährlich. (Irgendwo in den Tiefen meiner Festplatten oder CDs habe ich die CDRH-Unterlagen. Wenn wichtig, suche ich und schaue nach --- gibt es aber auch bei FDA.GOV im Internet.)

Ansonsten: Auch, wenn du keine Mitarbeiter einstellst, musst du aus Gründen der Daseinsvorsorge im Sinne der Sozialgesetzbücher die UVV-Laserstrahlung und die OStrV einhalten. Dazu gehört u. A. die Gefährdungsbeurteilung. Wie gesagt: Die kannst du selbst machen, wenn du das Know-how hast, und den Behörden vorlegen.
Mit freundlichen Grüßen
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Re: Laserklasse 3A im Kleingewerbe

Post by Epos » Fri 10 Jan, 2014 3:00 pm

Puh... Mir geht gerade alles mögliche durch den Kopf... und ein wenig deprimiert bin ich auch :( Ich selbst besitze nicht das Know-how um da irgendetwas zu dokumentieren und zu bewerten... Jetzt habe ich mich endlich dazu durchgerungen, ein Gewerbe anmelden zu wollen und nun, korrigiere mich wenn ich falsch liege, kann ich das so gut wie vergessen? Und das nur wegen dem, entschuldigung, kack Pilotlaser? :evil:

Tut mir leid, dass ich soviel Fragen habe und vll ein wenig nerve, aber das lässt mir irgendwie keine Ruhe

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Re: Laserklasse 3A im Kleingewerbe

Post by ekkard » Fri 10 Jan, 2014 5:35 pm

Melde doch einfach an, teile mit, welchen Laser (+Daten) du für was einsetzen willst, und warte mal ab, was die Behörde sonst noch wissen will. (Parken nach Gehör). Die Anmeldung zurück nehmen geht ja immer noch.
Mit freundlichen Grüßen
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Re: Laserklasse 3A im Kleingewerbe

Post by VDX » Fri 10 Jan, 2014 10:14 pm

... du kannst jeden Laser als Klasse 1 anmelden, wenn du das Gehäuse 'lichtdicht' aufbaust und mit einer Safety versiehst, die den Laser deaktiviert, wenn das Gehäuse geöffnet wird.

Oder du baust laserfeste Lichtschutzwände um den Arbeitsplatz herum und eine deutlich sichtbare Anzeige (Warnlampe), wann der Laser in Betrieb ist.

Wenn mit einer oder beiden Varianten gewährleistet ist, daß kein Außenstehender der Gefahr durch den Laser ausgesetzt ist, und die damit arbeitenden Leute Schutzmaßnahmen ergreifen (Laserschutzbrillen, Rauchabsaugung+Filterung) und eine entsprechende Einweisung bzw. Vorerfahrung (=Sachkenntniss) haben, dürfte es auch keine Probleme mit der arbeitsrechtlichen Zulassung geben ...

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Re: Laserklasse 3A im Kleingewerbe

Post by Epos » Mon 13 Jan, 2014 3:20 pm

Nen "Savety" ist ja vorhanden... Solbad ich die Klappe öffen geht der Laser aus... naja, mir bleibt wohl nichts anderes übrig als es einfach zu probieren... besten Dank für die ganzen Antworten und Tips!

Gruß, Epos

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Re: Laserklasse 3A im Kleingewerbe

Post by JackRam » Mon 24 Feb, 2014 8:18 pm

Hallo,

hab so einen ähnlichen im Keller stehen.... wenn Du von deinem Vorhaben abgekommen bist - nur falls.... ich bräuchte paar Teile.. ;-)

Gruss

Jack

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Re: Laserklasse 3A im Kleingewerbe

Post by Epos » Tue 25 Feb, 2014 11:01 am

Leider muss ich dich enttäuschen... Hat alles geklappt :D

Besten Gruß!

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