Bei meinem vorigen Anruf bei der Flugsicherung in Hamburg lernte ich:
A: Mo-Dotag erreichbar 7 bis 11:15 und 12-16Uhr

B: Nach §16 (welches Gesetzbuch hab ich vergessen) 1,5Kilometer Abstand zum Flughafen = alles gut = Genehmigung von seiten der Flugsicherung.
Aber da zwar der Flughafen in Hamburg näher ist, meine Veranstaltung aber in SchleswigHolstein = In Kiel anrufen.
In Kiel bei der LandesLuftfahrtsbehörde lernte ich das 1Km zum Flughafen ausreicht, der nette Herr guckt im Computer, gibt Adresse ein, sagt das ist kein Problem. Will das ganze noch schriftlich = alles gut, weitergabe ans Ordungsamt und alles geht seinen Weg.
Heute beim Anruf bei der Flugsicherung in Hamburg lernte ich:
Die FlugsicherungHamburg ist dafür nicht zuständig, das macht die Wirtschaftsbehörde(?), die Bekommen alle Daten (Adresse, Laserfakten, Richtung blabla..) und reichen das zur DFS (DeutschenFlugSicherung) weiter, die Sitzen in Frankfurt.
Da wird entschieden ob ich das so machen darf wie ich es mir gedacht habe.
Komisch oder?
Greetz
Floh