ich möchte einen Laser nach DIN EN 60825-1:2007 Klasse 1 klassifizieren, dies ist meine erste Laserklassifizierung und ich habe einige Verständnisprobleme u.a. bzgl. des GZS.
Mein Laser ist eine gepulste Laserdiode mit einer Wellenlänge 660nm, Pulsfrequenz 12,5 Hz, Pulsbreite 35ms, Winkelausdehnung α<= αmin = 1,5mrad. Meine Annahme: es handelt sich um eine Quelle mit divergentem Strahl -> Bedingung 2 trifft zu, d.h. die Verwendung von Vergrößerungsgläsern etc. erhöht die Gefährdung. Zeitbasis t = 100 s nach Abschnitt 8.3. e) 2.
Meine hypothetische Messung: Ich messe 100s lang die Laserleistung, die in 70mm Entfernung durch eine Blende mit einem Blendendurchmesser von 7mm auf meinen Sensor trifft.
P = 500 *10^-6 J / 100s = 5 *10^-6W daraus folgt Energie pro Puls Q= P / Pulsfrequenz = 0,4 *10^-6J
Nun berechne ich die Grenzwerte zugänglicher Strahlung mit folgenden Parametern: Zeitbasis t =100s, T2=10s, C6=1, innerhalb von Ti=18*10^-6s treten keine Einzelimpulse auf.
GZSEinzelpuls=7*10^-4*t^0,75J mit t= 35ms GZSEinzelpuls = 56,6*10^-6J
GZST=3,9*10^-4 W für t=100s daraus folgt GZSTEinzelpuls =GZST/Pulsfrequenz = 31,2*10^-6J
GZSEinzelpuls,Folge= GZSEinzelpuls*C5 und da t>T2 C5=(T2*f)^-0,25 GZSEinzelpuls,Folge=16,9*10^-6J
Nun das Problem: GZSEinzelpuls,Folge ist meiner Meinung nach der restriktivste der drei Werte, da er am kleinsten ist. So wie ich die Norm verstanden habe, muss ich jetzt meinen Wert Q mit dem GZSEinzelpuls,Folge vergleichen und wenn mein gemessener Wert kleiner ist, dann ist mein Laser Klasse 1. Aber vermutlich ist genau diese Annahme falsch…
Ich wollte dann mein Ergebnis mit dem Ergebnis des Excel-GZS-Berechnungstool von der Lasersafe.de-Seite gegenchecken und habe dort Zeitbasis 100s, Quellengröße 1,5mrad, Wellenlänge 660nm und Bestrahlungsdauer = 0,035s*12,5*100s =43,75s eingegeben. Die Tabelle sagt mir, dass der GZS 3,9*10^-4W bzw. 3,9*10^-4*43,75=17,063*10^-3J ist, aber ich verstehe nicht warum. 3,9*10^-4W ist ja der Wert aus der Lasernorm Tabelle 4 für meine Wellenlänge für t=10s bis 30000s. Desweiteren steht dort der Hinweis zur Prüfung: „Zählen Sie alle Impulsenergien in der Zeitbasis zusammen und vergleichen sie mit dem Wert in F14 (=GZS)“ Heißt dies in meinem Fall, da ich ja die Leistung in 100s wie oben erwähnt gemessen und auf 1s umgerechnet hab, dass meine 5*10^-6 W< 3,9*10^-4W sein müssen?
Frage 1: Wo ist mein Denkfehler, hab ich mich vielleicht schon bei der Berechnung irgendwo vertan oder ist meine hypothische Messung schwachsinnig?
Frage 2: Mit welchem Wert GZS muss ich meinen Messwert der Laserleistung vergleichen, GZSEinzelpuls,Folge oder GZS aus der Tabelle 4 der Lasernorm?
Frage 3: Und warum? Was muss ich mit diesem GZS Wert vergleichen? meinen Messwert oder muss ich den noch irgendwie umrechnen? Und wenn ja, wie und warum?
Möglicherweise liegt das Problem darin, dass ich folgenden Absatz aus der Norm (Abschnitt 8.3.f) nicht oder nicht richtig verstehe: „…Für alle Wellenlänge sind die Anforderungen 1) und 2) zu untersuchen. Zusätzlich ist für Wellenlängen von 400nm bis 10^6nm die Anforderung 3) durch Vergleich mit den thermischen Grenzwerten zu untersuchen. Die Anforderung 3) braucht für den Vergleich mit den photochemischen Grenzwerten nicht bewertet werden. Die Klasse (siehe die Tabelle 4 bis 9) wird durch Anwendung des restriktivsten Kriterium 1), 2) und, wo anwendbar, 3) festgelegt.“
Frage 4: Welcher Wert, welche Werte (der Tabelle 4?) sind mit thermische Grenzwerte gemeint, bezieht sich das überhaupt auf die Tabelle 4? Bislang dachte ich, alle Grenzwerte für Wellenlänge 660nm sind thermische Grenzwerte…
Meine Verwirrung ist nun komplett

Liebe Grüße aus Berlin
Steffi