Frage zu TÜV-Prüfern bzgl. Laser abnahme

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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stage-crew001
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Frage zu TÜV-Prüfern bzgl. Laser abnahme

Post by stage-crew001 » Tue 06 Dec, 2011 1:42 pm

Hi,

ich stelle diese Frage hier da ich bei den ganzen Vorschriften etwas verwirrt bin da ich jetzt von einer Namentlich nicht genannten großen
Veranstaltungstechnik Firma erfahren habe sie haben jetzt Laser zur Vermietung und hätten auch ihren Firmen eigenen Prüfer den Sie mitschicken für günstiges Geld. Darf dass nicht nur ein Angestellter des TÜV's ? Haben die einfach nur einen Prüfer des TÜV's der das günstig macht oder haben die einen eigenen Mitarbeiter der das auch darf ?
Was berechtigt eigentlich einen TÜV Prüfer das Gerät abzunehmen bzw. woher erlangt er diese kentnisse und kann man diese Kenntnisse auch als Privatperson bzw. Firma erlangen ohne bei dem TÜV angestellter zu sein.?
Wäre mal interesannt zu wissen ob da einer bei dem ganzen Chaos durchblickt ob es wirklich gesetze dafür gibt oder sich nur der TÜV die Taschen vollsteckt wie beim TÜV für Autos da sie die ersten waren.

mfg
Marcel

macmuc
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Re: Frage zu TÜV-Prüfern bzgl. Laser abnahme

Post by macmuc » Tue 06 Dec, 2011 2:39 pm

Das muss nicht der TÜV sein, das Gutachten jeder zugelassene Gutachter machen.
Es empfielt sich aber einen Gutachter zu nehmen der Erfahrung mit Showlasern hat, denn sonst kann es passieren das man viel Geld für ein sinnfreies Gutachten bezahlt.

Übrigens die Gutachten von Goebel, Uhlig, Witev &Co liegen je nach Anfahrt so um die 1.000EUR + Merkelsteuer

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ekkard
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Re: Frage zu TÜV-Prüfern bzgl. Laser abnahme

Post by ekkard » Tue 06 Dec, 2011 8:06 pm

Soweit ich den Verfahrensablauf kenne, muss der Gutachter, dessen Expertisen bei den Behörden anerkannt werden sollen, "akkreditiert" sein. D. h. er lässt ein Audit über sich ergehen und wird in einer behördlichen Liste aufgeführt. Es gibt eine Reihe von Ingenieurbüros, die akkreditiert sind. (Als Ruheständler steht mir die entsprechende Liste leider nicht mehr zur Verfügung, aber eine Anfrage beim StAfA - staatliches Amt für Arbeitsschutz, wird wohl Klarheit bringen).
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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