Hallo erstmal an alle!
Bin neu hier und nun auch gleich meine erste Frage.
Falls hier unpassend bitte gerne verschieben.
Wir hatten die Idee, einen Laser für eine Bühnenschow als "magischen Strahl" eines Zauberers einzusetzen.
Der Laser soll also nicht ins Publikum strahlen, aber auf einen oder zwei Darsteller in einigen Metern Entfernung gerichtet werden.
Für diese wollen wir natürlich das Risiko so gering wie möglich halten.
Daher meine Frage:
Ist es möglich, einen Laserstrahl so aufzuweiten ( auf ca. 30 mm, gerne auch weiter - also ein recht dicker Strahl ) und abzuschwächen, daß zwar das charakteristische Schimmern des Lasers erhalten bleibt und der Strahl mit etwas Nebel noch gut als gerade / parallel zu erkennen ist, die Getroffenen aber möglichst kein Risiko in Kauf nehmen müssen.
In einer solchen Bühnensituation müsste z.B. auch die Reichweite des Strahls nicht besonders hoch sein.
MfG:
Aug
Laser als Effekt für Bühnenshow abschwächen / aufweiten
Moderator: ekkard
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Re: Laser als Effekt für Bühnenshow abschwächen / aufweiten
Eine Bühnenshow mit Laser ist zunächst einmal hinsichtlich der "öffentlichen Vorführung" unkritisch d. h. muss nicht genehmigt werden, weil keine gefährliche Strahlung in den "öffentlichen Raum" geht, sondern nur Streustrahlung.
Anders sieht die Sache für die Schauspieler aus. Wenn die Strahlungsleistung über 1 mW hinausgeht, ist die Inbetriebnahme anmeldepflichtig (Staatliches Amt für Arbeitsschutz, Berufsgenossenschaft - kann telefonisch erfolgen). Wenn die Strahlungsleistung auch über 5 mW hinaus geht, ist die Show durch einen Laserschutzbeauftragten (LSB) oder den Unternehmer selbst, wenn er die notwendige Sachkunde besitzt, einzurichten und in Betrieb zu nehmen. Während der Show kann eine eingewiesene Person die Anlage - nach den vorher festgelegten und eingeübten Regeln - "fahren".
Es ist kaum zu erwarten, dass man selbst bei Nebel Strahlen in der Gegend von 5 mW gut sieht. Folglich muss man höhere Leistungen einkalkulieren. Ich schätze mal so zwischen 50mW (weiß, grün) und 100 mW (rot, blau) je nach Lichtfarbe. Damit liegen wir in der Laserklasse 3B, und es ist ein LSB erforderlich.
Um für die zu erwartenden kurzen Bestrahlungszeiten das gegnerische Auge nicht zu gefährden, muss die von der 7mm-Norm-Pupille aufgefangene Bestrahlung kleiner sein als 6,36 Joule/m².
Formel: max. zulässige Bestrahlung MZB = 18*t^0,75 J/m²
Zeitbasis für die Berechnung ist 0,25 s (im Sinne einiger weniger Zufallstreffer). Nehmen wir einen Strahl von 100 mW, so muss dieser aufgeweitet werden wie folgt: 0,1W*0,25s/Querschnitt<6,36W/m² oder Querschnitt/m² >0,1*0,25/6,36. Damit beträgt die kleinstmögliche Querschnittsfläche 0,00393m². Bei einem kreisrunden Strahl entspricht dies einem Mindestdurchmesser von 35,37 mm. Allerdings muss man berücksichtigen, dass die Strahlung meist nicht gleichmäßig über den Querschnitt verteilt ist. Daher ist ein Sicherheitszuschlag erforderlich, den ich mit 2 ansetze. Damit käme man auf einen Durchmesser von rund 70 mm für einen 100 mW Laser.
Es wird hierbei einzuüben sein, die notwendige Distanz einzuhalten, am besten zunächst mit Markierungen der Standorte. Der LSB muss diesbezüglich tätig werden.
Wichtig: Bitte auf Rechenfehler überprüfen!
Anders sieht die Sache für die Schauspieler aus. Wenn die Strahlungsleistung über 1 mW hinausgeht, ist die Inbetriebnahme anmeldepflichtig (Staatliches Amt für Arbeitsschutz, Berufsgenossenschaft - kann telefonisch erfolgen). Wenn die Strahlungsleistung auch über 5 mW hinaus geht, ist die Show durch einen Laserschutzbeauftragten (LSB) oder den Unternehmer selbst, wenn er die notwendige Sachkunde besitzt, einzurichten und in Betrieb zu nehmen. Während der Show kann eine eingewiesene Person die Anlage - nach den vorher festgelegten und eingeübten Regeln - "fahren".
Es ist kaum zu erwarten, dass man selbst bei Nebel Strahlen in der Gegend von 5 mW gut sieht. Folglich muss man höhere Leistungen einkalkulieren. Ich schätze mal so zwischen 50mW (weiß, grün) und 100 mW (rot, blau) je nach Lichtfarbe. Damit liegen wir in der Laserklasse 3B, und es ist ein LSB erforderlich.
Um für die zu erwartenden kurzen Bestrahlungszeiten das gegnerische Auge nicht zu gefährden, muss die von der 7mm-Norm-Pupille aufgefangene Bestrahlung kleiner sein als 6,36 Joule/m².
Formel: max. zulässige Bestrahlung MZB = 18*t^0,75 J/m²
Zeitbasis für die Berechnung ist 0,25 s (im Sinne einiger weniger Zufallstreffer). Nehmen wir einen Strahl von 100 mW, so muss dieser aufgeweitet werden wie folgt: 0,1W*0,25s/Querschnitt<6,36W/m² oder Querschnitt/m² >0,1*0,25/6,36. Damit beträgt die kleinstmögliche Querschnittsfläche 0,00393m². Bei einem kreisrunden Strahl entspricht dies einem Mindestdurchmesser von 35,37 mm. Allerdings muss man berücksichtigen, dass die Strahlung meist nicht gleichmäßig über den Querschnitt verteilt ist. Daher ist ein Sicherheitszuschlag erforderlich, den ich mit 2 ansetze. Damit käme man auf einen Durchmesser von rund 70 mm für einen 100 mW Laser.
Es wird hierbei einzuüben sein, die notwendige Distanz einzuhalten, am besten zunächst mit Markierungen der Standorte. Der LSB muss diesbezüglich tätig werden.
Wichtig: Bitte auf Rechenfehler überprüfen!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Re: Laser als Effekt für Bühnenshow abschwächen / aufweiten
Neben der Aufweitung bietet auch eine Vollschutzbrille für die jeweilge Wellenlänge Sicherheit. Man sollte jedoch bedenken, das der Laser dann nach Möglichkeit nur eine Farbe (zB grün) haben sollte, damit die "geschützte" Person noch was auf der Bühne sieht.
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