Eurolite MS1 Moonlaser GK 3b nur für Laser-geprüfte ?

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

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vhem
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Eurolite MS1 Moonlaser GK 3b nur für Laser-geprüfte ?

Post by vhem » Sat 29 Oct, 2011 12:19 pm

Hallo,
bin Musiker und habe gestern auf einem kleinen Tanzssaal einen Eurolite MS1 Moonlaser in Aktion gesehen :

es sieht aus, als würden kleine Leuchtkäfer über Tische und Boden kriechen.

Meine Sängerin hat eine Fernbedienung vom kellner bekommen, der sagte bitte ab und zu mal an und aus machen.

Sie hat keinen "Laser-Schein". Darf Sie das M1 bedienen ?

Die Firma
http://www.lichttechnik-erfurt.de/
hat das Gerät montiert.

Braucht nur der Monteur einen "Laser-Schein" ?

Mfg Volker www.PartyDuo-MixTour.de

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ekkard
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Re: Eurolite MS1 Moonlaser GK 3b nur für Laser-geprüfte ?

Post by ekkard » Sat 29 Oct, 2011 12:40 pm

Niemand braucht einen "Schein" - gemeint ist der Sachkundenachweis, um sich von einem Unternehmen als Laserschutzbeauftragter benennen zu lassen. Dabei kann ein Einzelunternehmer auch selbst die Sachkunde in einem Seminar nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft erwerben. Es kann natürlich sein, dass die Genehmigung zum Betrieb einer Lasereinrichtung die Auflage enthält, die Sachkunde des Unternehmens nachzuweisen. (Das weiß ich natürlich nicht, weil ich die Genehmigung zum Betrieb der Lasereinrichtung nicht kenne).
Soweit zum "Schein".

Die Bedienung ist in zwei Fällen erlaubt:
1. die Dame ist in die Bedienung eingewiesen und weiß gefährliche Betriebszustände zu vermeiden;
2. die Bestrahlung im Publikum hält die maximal zulässige Bestrahlung ein, so dass die Fernbedienung sicherheitstechnisch belanglos ist.

Kleiner Hinweis aus meiner Erfahrung: Wenn die über die Tische huschenden "Käferchen", die Lichtreflexe also, nicht deutlich blenden, dann besteht keine übermäßig große Gefahr. Gleichwohl sollte man die direkte Bestrahlung nicht "auszuhalten" versuchen, also wie bei Klasse 2 Lasern nicht in den Strahl starren!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Re: Eurolite MS1 Moonlaser GK 3b nur für Laser-geprüfte ?

Post by vhem » Sat 29 Oct, 2011 12:55 pm

Hallo ekkart,
danke für die Antwort.

Ich erinnere mich, das die Fernbedienung 4-EIN-AUS-Knöpfe hatte. Es könnte also eine Funksteckdose sein.

Es waren zwei MS1; auf einen Balken in ca. 4m Höhe montiert (in der festscheune).

Da es keine Fernbedienung für das Gerät gibt, andere Einstellungen zu machen,

müßte dann der Monteur der o.g. Firma verantwortlich sein. Stimmt das ?

Er hat aber keinen Laserschein.

Seine Antwort :
bei einem ms-1 laser handelt es sich um eine lasertechnische einrichtung zu der der gesetzgeber sagt sobald dieser größer ist als 4,9mw so ist zum betrieb ein laserschutzbeauftragter notwendig und eine tüv-abnahme.

.... soweit die gesetzliche lage.

kontrollen würden vom ordnungsamt durchgeführt werden diese haben aber weder zeit noch kompetenzen hierzu, desweiteren entsteht bei einem laser nur eine gefahr wenn es möglich ist alle laserleistung auf einen punk zu konzentrieren und damit ins augenlicht zu leuchten .... dies ist bei diesem laser bauartbedingt NICHT möglich durch die streuscheibe.
wir haben hunderte kunden die diesen wunderschönen effekt ohne gefahr einsetzen.
ich hoffe ich konnte etwas hilfreich sein.
gerät ist ab lager vorrätig.
.....

Was sagst Du dazu ?

Mfg Volker

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Re: Eurolite MS1 Moonlaser GK 3b nur für Laser-geprüfte ?

Post by ekkard » Sat 29 Oct, 2011 1:18 pm

Hallo Volker,
vhem wrote:... die Fernbedienung ...
Weiß man's? - Ich jedenfalls nicht. Lies bitte nochmal genau, was ich im vorigen Beitrag geschrieben habe zu "1." und "2."!

Wie viele Lasereinrichtungen es sind oder waren, ist dann gleichgültig, wenn du sie aus einem Winkelabstand von mehr als 100 Milliradiant (mrad) = 5,7" siehst. Die Aufhängehöhe ist ebenfalls uninteressant, weil die Strahlung ja nach unten ins Publikum und auf die Tische gerichtet war.
vhem wrote:Da es keine Fernbedienung für das Gerät gibt, andere Einstellungen zu machen, müsste dann der Monteur der o.g. Firma verantwortlich sein.
Nein, der Unternehmer. Wenn allerdings der Monteur Einzelunternehmer ist, dann ja.
vhem wrote:Er hat aber keinen Laserschein.
Lies bitte nochmals meinen vorigen Beitrag.
vhem wrote:Seine Antwort :
bei einem ms-1 laser handelt es sich um eine lasertechnische einrichtung zu der der gesetzgeber sagt sobald dieser größer ist als 4,9mw so ist zum betrieb ein laserschutzbeauftragter notwendig …
Soweit richtig.
vhem wrote:… und eine tüv-abnahme.
Nur, wenn dies Bestandteil der Genehmigung ist. Laser der Klassen 3R, 3B und 4 sind für eine öffentliche Vorführung anmeldungs- und genehmigungspflichtig. (Bitte "Suchen"-Funktion verwenden, wurde schon in unendlicher Folge im Forum erörtert!)
vhem wrote:kontrollen würden vom ordnungsamt durchgeführt werden
Wenn das so ist, dann bezieht sich der Monteur auf eine Genehmigung des Ordnungsamtes. Offensichtlich darf maximal die Laserklasse 2M – früher 3A – betrieben werden.

vhem wrote:desweiteren entsteht bei einem laser nur eine gefahr wenn es möglich ist alle laserleistung auf einen punkt zu konzentrieren und damit ins augenlicht zu leuchten .... dies ist bei diesem laser bauartbedingt NICHT möglich durch die streuscheibe. … Was sagst Du dazu ?
Hm? Ich kann die Details ja nicht wissen. Lies nochmals meinen Hinweis im vorigen Beitrag. Dann magst du abschätzen können, ob der Knabe so halbwegs die Wahrheit gesagt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Re: Eurolite MS1 Moonlaser GK 3b nur für Laser-geprüfte ?

Post by lightwave » Sat 29 Oct, 2011 5:40 pm

Die Produktbeschreibung (und Text im Video) zB auf der Seite von Conrad Electronic sagt folgendes:

80mW Laserleistung
Doppel-Burst Grating also 2 Gratings hintereinander - das ist keine Streuscheibe.

Da stellt sich also die Frage, welche Leistung hat der Strahl 0-ter Ordnung dann noch beim Eintritt in die 7mm Messblende (Auge)?


Einen Anschluss für eine Fernbedienung kann man nicht sehen, würde mich bei einem 150€ Chinateil aber sehr wundern...
Grüße, Georg~lightwave


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Re: Eurolite MS1 Moonlaser GK 3b nur für Laser-geprüfte ?

Post by ekkard » Sat 29 Oct, 2011 5:54 pm

Hallo Georg,
ich kann deine Angaben auch nur zur Kenntnis nehmen genau wie die des Vorredners oder die Zitate des Monteurs. Es ist immer misslich, Spekulationen und Halbwahrheiten weiter zu verwenden. Wer ganz sicher gehen will, schaut also (möglichst, bestimmt) nicht in direkte Laserstrahlen!

Wenn durch die optischen Komponenten "Käferchen" dargestellt werden, kann die scheinbare Quelle nicht so schrecklich klein sein, dass auf der Netzhaut ein kleiner Brennfleck entsteht. Folglich ist ein gewisser C6-Faktor gegeben, der die Sache ungefährlicher macht, als sie vielleicht im ersten Moment scheint.

Nur darauf kann man sich als Außenstehender nicht verlassen. Ich weiß auch nicht, warum Prüfzeugnisse auf Nachfrage nicht vorgelegt werden? Stattdessen kommt laienhaftes Gebrabbel, das stimmen kann oder auch nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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