Laserklasse 4 bzw 3
Moderator: ekkard
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- Do you already have Laser-Equipment?: noch kein eigenes
Laserklasse 4 bzw 3
Hallo ich bin Stephan aus dem Münsterland NRW
Bin 27 und Elektromeister. Desweiteren habe ich ein Nebengewerbe, ich arbeite für Verleihfirmen und Clubs im Technischen Bereich. Das heißt Wartung Auf- / Abbau und Bedinung von Licht- / Ton- und Bühnen.
Es könnte sich für mich als gutes Geschäft heraustellen, wenn ich mir einen eigenen Laser kaufen würde und auch selber bediene. Das Gerät wird ein http://www.thomann.de/de/gtech_highlase ... etoure.htmsein zumindest so in der Art oder eine Nummer Größer aber unwarscheinlich sonst ist es für einige Lokalitäten zu groß. Also auf Veranstalltungen überwiegend im privaten Bereich oder in einem Club. Desweiteren würde es eine Veranstalltungsreihe mit einer Mobildiskothek geben die ich bedienen möchte.
Jetzt meine Frage was muß ich Berücksichtigen oder für Nachweise / Scheine etc. haben, das ich einen Laser dser Klasse 3 oder 4 Betreiben darf?
Bin 27 und Elektromeister. Desweiteren habe ich ein Nebengewerbe, ich arbeite für Verleihfirmen und Clubs im Technischen Bereich. Das heißt Wartung Auf- / Abbau und Bedinung von Licht- / Ton- und Bühnen.
Es könnte sich für mich als gutes Geschäft heraustellen, wenn ich mir einen eigenen Laser kaufen würde und auch selber bediene. Das Gerät wird ein http://www.thomann.de/de/gtech_highlase ... etoure.htmsein zumindest so in der Art oder eine Nummer Größer aber unwarscheinlich sonst ist es für einige Lokalitäten zu groß. Also auf Veranstalltungen überwiegend im privaten Bereich oder in einem Club. Desweiteren würde es eine Veranstalltungsreihe mit einer Mobildiskothek geben die ich bedienen möchte.
Jetzt meine Frage was muß ich Berücksichtigen oder für Nachweise / Scheine etc. haben, das ich einen Laser dser Klasse 3 oder 4 Betreiben darf?
- tschosef
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- Joined: Wed 19 Nov, 2003 10:27 am
- Do you already have Laser-Equipment?: 7 Projektoren, Tarm Two und DS 2000
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zwei alte Eigenbaukisten liegen noch im Keller rum. - Location: Steinberg
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Re: Laserklasse 4 bzw 3
hai hai...
obacht, jetzt kommt ne gemeine Antwort
Zitat Thomann Angebot
gemein, gell...
Fakten... oder "Erfahrungen"...
alles ab 500 mw gesamtleistung (ausgang) ist Klasse 4
Als erster Überblick empfehle ich mal die BGI 5007 kann man danach googeln, gibts im Web.
Generell ist Laser ein 2-schneidiges Schwert. Man muss anmelden (bei den entsprechenden Ämtern)... die verlangen evtl (vielleicht) ein Gutachten.... das kostet dann evtl. Geld, vorallem wenn man immer wieder eins braucht.
Kann auch sein, dass kein Gutachten verlangt wird... dann hat man aber immernoch das Risiko, falls was währe (Tatsächlicher oder angeblicher Augenschaden, evtl. schon älter) dass man belegen muss, alles nach best möglichen gegebenheiten getan zu haben, dass nix passiert, was ohne Gutachten scheinbar schwieriger sein könnte.
Gänzlich ohne anmelden is "tückisch".....
usw usw....
evtl mal noch im Sicherheitsbereich des Forums lesen... da steht noch mehr
gruß derweil
Erich
obacht, jetzt kommt ne gemeine Antwort

Zitat Thomann Angebot

Bitte beachten Sie beim Betrieb die örtlich geltenden Laserschutzbestimmungen!

Fakten... oder "Erfahrungen"...
alles ab 500 mw gesamtleistung (ausgang) ist Klasse 4
Als erster Überblick empfehle ich mal die BGI 5007 kann man danach googeln, gibts im Web.
Generell ist Laser ein 2-schneidiges Schwert. Man muss anmelden (bei den entsprechenden Ämtern)... die verlangen evtl (vielleicht) ein Gutachten.... das kostet dann evtl. Geld, vorallem wenn man immer wieder eins braucht.
Kann auch sein, dass kein Gutachten verlangt wird... dann hat man aber immernoch das Risiko, falls was währe (Tatsächlicher oder angeblicher Augenschaden, evtl. schon älter) dass man belegen muss, alles nach best möglichen gegebenheiten getan zu haben, dass nix passiert, was ohne Gutachten scheinbar schwieriger sein könnte.
Gänzlich ohne anmelden is "tückisch".....
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Erich
Schreibe nie etwas, was Du deinem Gegenüber nicht auch vor anderen Leuten ins Gesicht sagen würdest
Bin der Programmierer von Showeditor und HE-Laserscan
www.HE-Laserscan.de
Lasersoftware + Laserhardware
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- matratzki
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Re: Laserklasse 4 bzw 3
Hi,
also du musst die Kiste bei jeder öffentlichen Veranstaltung bei der Stadt bzw. beim Gewerbeaufsichtsamt anmelden..dann wollen die Meisten ein TÜV Gutachten und die Bescheinigung das ein Laserschutzbeauftragter vor Ort ist.
So und jetzt gehts erst los..
1.Ein TÜV-Abnahme kostet ziemlich viel Geld, das werden dir wenige Veranstalter bezahlen
2.Den Laser den du dir kaufen willst wird dir der TÜV sicher nicht abnehmen, da keine scannersafety!
3.Du musst eine Schulung zum Laserschutzbeauftragten machen und musst die ganze Veranstaltung über anwesend sein
usw.
Am besten du liest dich hier mal richtig ein..
Benutze am besten die Suchfunktion, es gibt schon ziemlich viele Beiträge zu diesem Thema
Grüße
matze
PS: Erich war wohl schneller
also du musst die Kiste bei jeder öffentlichen Veranstaltung bei der Stadt bzw. beim Gewerbeaufsichtsamt anmelden..dann wollen die Meisten ein TÜV Gutachten und die Bescheinigung das ein Laserschutzbeauftragter vor Ort ist.
So und jetzt gehts erst los..
1.Ein TÜV-Abnahme kostet ziemlich viel Geld, das werden dir wenige Veranstalter bezahlen
2.Den Laser den du dir kaufen willst wird dir der TÜV sicher nicht abnehmen, da keine scannersafety!
3.Du musst eine Schulung zum Laserschutzbeauftragten machen und musst die ganze Veranstaltung über anwesend sein
usw.
Am besten du liest dich hier mal richtig ein..
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Grüße
matze
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- tracky
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- Do you already have Laser-Equipment?: Hat sich im Laufe der Jahre doch einiges angesammelt
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Re: Laserklasse 4 bzw 3
Um mit einem Laser Geld zu verdienen setzt erstmal eine HOHE Investitionssumme vorraus. Mit der Kiste lockst Du niemanden ein Lächeln ins Gesicht. Grafikfähigkeit ist möglich, wenn sich diese auf Kreise und Vierecke bezieht. Du solltest Dir schon mal eine 5 mit 3 Nullen hinten dran als Grundlage für Deine Pläne vor Augen halten. Dann kommt noch ein PC, ein DAC (digital/analog Converter) und die damit lauffähige Software dazu. Nochmal ein paar Hundert Scheine weg. Dann solltest Du das Wort Laser nicht nur schreiben können, sondern auch die Funktion und Gefährlichkeit erahnen. Alles in Allem hast Du noch ne Menge zu lernen und vielleicht auch zu sparen. Damit Geld zu verdiesen, sodaß die Kiste sich armortisiert, kannst Du vergessen. Für diesen Kleinkram zahlt kein Veranstalter mehr eine vernünftige Summe und wenn dann sollten wir hier schon mal eine Kiste haben, die Leistung und Qualität beinhaltet und gaaaanz wichtig: SICHERHEIT!
Willkommen im Forum und jetzt mal das Taschentuch ausgepackt!
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Gruß Sven
Laser? Was ist das? Licht aus super erschwinglichen Restbeständen
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- Joined: Wed 05 Oct, 2011 1:53 pm
- Do you already have Laser-Equipment?: noch kein eigenes
Re: Laserklasse 4 bzw 3
danke für eure antworten. klar reinlesen ist schon wichtig und habe ich auch mit angefangen aber das problem ist es gibt so viele seiten im netz und leider auch verschiedene meinungen, das es sehr schwer ist eine passende info zu finden.
wo könnte ich die" richtigen " informationen finden.
wo könnte ich die" richtigen " informationen finden.
- mR.Os
- Posts: 849
- Joined: Fri 01 May, 2009 5:45 pm
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Re: Laserklasse 4 bzw 3
Beste Grüße
Andreas
Andreas
- tschosef
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Re: Laserklasse 4 bzw 3
Halli hallo..
jou.....
stimmt, damit hast Du recht, das is sogar teils bei den Sachverständigen so, die Dir dann deine Anlage abnehmen können. Die einen erwarten dies, die anderen jenes...... ist halt so, und ist alles eine gewissen Auslegungssache.
Persönlicher Kontakt ist daher manchmal sehr hilfreich, allein aus diesem Grund (das is nur mein persönlicher Eindruck) ist es schon hilfreich, eine Sachkundeschulung zu besuchen, die einer der üblichen Sachverständigen dann auch durchführt. Das kann wirklich hilfreich sein....
viele Grüße derweil
erich
jou.....
.und leider auch verschiedene meinungen, das es sehr schwer ist eine passende info zu finden
stimmt, damit hast Du recht, das is sogar teils bei den Sachverständigen so, die Dir dann deine Anlage abnehmen können. Die einen erwarten dies, die anderen jenes...... ist halt so, und ist alles eine gewissen Auslegungssache.
Persönlicher Kontakt ist daher manchmal sehr hilfreich, allein aus diesem Grund (das is nur mein persönlicher Eindruck) ist es schon hilfreich, eine Sachkundeschulung zu besuchen, die einer der üblichen Sachverständigen dann auch durchführt. Das kann wirklich hilfreich sein....
viele Grüße derweil
erich
Schreibe nie etwas, was Du deinem Gegenüber nicht auch vor anderen Leuten ins Gesicht sagen würdest
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- ekkard
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Re: Laserklasse 4 bzw 3
Es gibt drei wesentliche Vorschriften bzw. Normen, die du kennen musst:
BGV B2, angepasst durch BGI 5007 (Arbeitsrecht, gesetzliche Vorschrift)
DIN 56912 bzw. demnächst DIN EN 60825 Teil 4 (? Bitte bei Beuth nachsehen: "Showlaseranlagen")
DIN EN 60825 Teil 1 für die Grundlagen
Folgendes weiß ich nicht mit Bestimmtheit. Es soll eine EG-Vorschrift geben, die sinngemäß sagt, dass für die öffentliche Vorführung mindestens die Sicherheitsmaßnahmen nach Arbeitsrecht gelten sollen. Die müsste im Umfeld der Gesundheitsvorsorge "gegen physikalische Einwirkungen" zu finden sein.
BGV B2, angepasst durch BGI 5007 (Arbeitsrecht, gesetzliche Vorschrift)
DIN 56912 bzw. demnächst DIN EN 60825 Teil 4 (? Bitte bei Beuth nachsehen: "Showlaseranlagen")
DIN EN 60825 Teil 1 für die Grundlagen
Folgendes weiß ich nicht mit Bestimmtheit. Es soll eine EG-Vorschrift geben, die sinngemäß sagt, dass für die öffentliche Vorführung mindestens die Sicherheitsmaßnahmen nach Arbeitsrecht gelten sollen. Die müsste im Umfeld der Gesundheitsvorsorge "gegen physikalische Einwirkungen" zu finden sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
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