Arbeitsbereich /Laufwege

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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honda
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Arbeitsbereich /Laufwege

Post by honda » Mon 09 May, 2011 5:49 pm

Hallo,
Gerade eben habe ich mich hier im Forum registriert, weil ich eine Frage bzgl. Arbeitsbereichen bzw. Laufwegmarkierungen habe. Wir benutzen in der Produktion Laseranlagen aufgestellt in einem Maschinenpark. Nun möchte ich gerne die Laufwege bzw. Arbeitsbereiche auf dem Fußboden markieren. Ich habe bisher jedoch keine Infos bzw. Richtlinien gefunden, die mir eine spezifische Vorgabe machen. Könnt ihr mir dabei weiterhelfen?

Besten Dank im Voraus

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ekkard
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Re: Arbeitsbereich /Laufwege

Post by ekkard » Mon 09 May, 2011 9:08 pm

Die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten, wenn die Ansprüche an die Laserleistung nicht gerade "Klasse 1" sein sollen.
1. Welche Wellenlänge soll verwendet werden?
2. Wie soll die Stahlung verlaufen (in Bodennähe, von oben nach unten, fächerförmig, gar schräg nach oben)?
3. Impuls- oder cw-Modulation, Scanner, Scanfrequenz?
4. Wie groß ist die Aufweitung.

Die Laserklasse 1 (Zertifikat!) kann frei verwendet werden. Dasselbe gilt für die Laserklasse 1M an Arbeitsplätzen ohne optische Instrumente (Fernrohre, Lupen). Für die Laserklassen 2 und 2M genügt eine Einweisung, nicht in den Strahl zu starren, namentlich nicht mit Spiegeln oder Gegenständen mit spiegelnden Oberflächen.

Die erstmalige Inbetriebnahme aller anderen Laserklassen ist anzeigepflichtig (Berufsgenossenschaft und staatl. Amt für Arbeitsschutz). Insbesondere muss gewährleistet werden, dass der Strahl/die Strahlung nicht in die Augen der Mitarbeiter fallen kann. Für Einrichtung und Kontrolle ist i.d.R. ein Laserschutzbeauftragter zu benennen. Zuständig sind die Vorschriften BGV B2 mit den Erläuterungen der BGI 832, die alle zum Download auf den Servern der Berufsgenossenschaften zur Verfügung stehen und hier im Sicherheitsforum.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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nr_lightning
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Re: Arbeitsbereich /Laufwege

Post by nr_lightning » Tue 10 May, 2011 7:30 am

mmhhhhh

@ekkard
Für mich liest sich die Frage von Honda eher so als suche er lediglich Informationen wie und wo er die Laufwege um die Laserschneidanlagen ( welche weit weit in den KW bereich gehen dürften ) zu Makieren hat.
Ich glaube nicht das er vor hat diese Wege mittels Laser zu Makieren ...

Oder irre ich da ?!

Gruß Nico
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Re: Arbeitsbereich /Laufwege

Post by honda » Tue 10 May, 2011 8:47 am

nc_lighting hat recht. es geht mit um die Markierung der Arbeitsbereiche, damit klar geregelt ist, wie dicht z.b. Besucher an die laseranlagen heran dürfen.

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Dr.Ulli
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Re: Arbeitsbereich /Laufwege

Post by Dr.Ulli » Tue 10 May, 2011 8:54 am

Ich würde meinen, das ist ganz einfach: Die Bereiche, in denen die MZB überschritten werden könnte, umranden/ markieren/ absperren.
Wenn die Anlagen an sich schon alle < Klasse2 sind, dann dienen die Markierungen der Laufwege wohl einfach nur der Orientierung/Führung (und nicht dem Schutz, welcher dann ja sowiso schon gegeben ist).
:freak:
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nr_lightning
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Re: Arbeitsbereich /Laufwege

Post by nr_lightning » Tue 10 May, 2011 9:36 am

Hi

Grundsätzlich sollten ausserhalb der Maschinenkabine keinerlei "gefährlichen" Laserstrahlen zu messen bzw. vorhanden sein, insofern sich die Maschine im Herstellerzustand befindet und keinerlei Modifikationen ( überbrückte Sicherheitsschalter usw. ) gemacht wurden .

Hier bei Ford gibt es 3 Riesige Laserzentren, dort gibt es um die Maschiene selber ca. einen meter Breiten Streifen, lediglich die Automatik Türen wo der gesamte Maschinentisch raus gefahren wird und die Schutzgasflaschen sind Weiträumig ROT Gekennzeichnet worden und dort ist betreten im eingeschalteten Betrieb Streng verboten, bzw. nur dem Maschinenführer gestattet ...

Gruß Nico
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Re: Arbeitsbereich /Laufwege

Post by ekkard » Tue 10 May, 2011 10:08 pm

nr_lightning wrote:Für mich liest sich die Frage von Honda eher so als suche er lediglich Informationen wie und wo er die Laufwege um die Laserschneidanlagen ( welche weit weit in den KW bereich gehen dürften ) zu Makieren hat.
Ach so, Entschuldigung!
Dr.Ulli hat recht. Vielleicht noch ein Hinweis: Die Abstände zu "heißen Zonen", "Quetschgefahren" usw. sind mit "mehr als Griffweite" definiert. Dasselbe gilt für Laserbereiche (MZB überschritten). Im Rahmen der Arbeit an der DIN 56912 (Norm für die Showlaser/anlagen) wurde deshalb dieser Abstand zwischen Laserbereich und Zuschauerbereich festgelegt. Leider kann ich nicht mehr nachsehen, wie groß dieser Abstand sein muss, weil mir diese Norm nicht mehr zur Verfügung steht. Ich denke aber, dass 1,5 m reichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Re: Arbeitsbereich /Laufwege

Post by Dr.Ulli » Wed 11 May, 2011 1:01 pm

Nach der DIN56912 (Sicherheitstechnische Anforderungen für Bühnenlaser und Bühnenlaseranlagen) , Kapitel 2.4 "Bühnenlaser-Bereich" reicht ein Zusatzabstand von 1m (gerade nachgelesen).
("Der Bühnenlaser-Bereich ist der durch den Betrieb der Bühnenlaseranlage bedingte Raum, in dem die ... Grenzwerte für die zulässige Bestrahlung überschritten werden können, zuzüglich einer allseitigen Sicherheitszone von 1m").

Gilt dies auch für Bearbeitungsmaschinen?
Massgeblich wären hier wohl die DIN EN 12254 "Abschirmungen an Laserarbeitsplätzen...." und die DIN EN 12626 "Sicherheit von Maschinen; Laserbearbeitungsmaschinen; Sicherheitsanforderungen" sowie die DIN EN 60825-4 (VDE 0837 Teil4) "Sicherheit von Lasereinrichtungen; Teil 4: Abschirmungen an Laserarbeitsplätzen".

Diese Normen hab ich nicht zur Hand....
:freak:
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Re: Arbeitsbereich /Laufwege

Post by ekkard » Wed 11 May, 2011 11:54 pm

Bei Abschirmungen ist die Sache unkritisch, wenn nur die normgemäßen Anforderungen an die Materialfestigkeit erfüllt werden. Denn damit ist auch ein unmittelbares Durchgreifen verhindert.
Hier ging es wohl um Abstandsmarkierungen oder Schranken, durch die man durchaus in den Laserbereich greifen könnte. Daher dieser Mindestabstand zum Laserbereich.
Danke für die Info aus DIN 56912.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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