Gestern auf dem Borsigplatz
Moderator: Gooseman
- gento
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Gestern auf dem Borsigplatz
Da war was los ......
Die Luft brannte.
Gento
15:20 UhrDie Luft brannte.
Gento
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Re: Gestern auf dem Borsigplatz
Du hast sicher jeden der auf den Fotos ist gefragt ob diese veröffentlicht werden dürfen und hast dir das unterschreibenlassen.
Auserdem hast du sicher die Eltern er eventuell Minderjährigen personen gefragt ob diese Bilder Veröffentlicht werden dürfen?
Auserdem hast du sicher die Eltern er eventuell Minderjährigen personen gefragt ob diese Bilder Veröffentlicht werden dürfen?
Re: Gestern auf dem Borsigplatz
@Farbe: Ich denke, hier greift §23 Absatz 1 Punkt 3 des KunstUrhG - sollte also kein Problem sein.
Dann feiert mal noch schön
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- scharwe
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Re: Gestern auf dem Borsigplatz
§ 23Â
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Ă–rtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Ă–rtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
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- gento
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Re: Gestern auf dem Borsigplatz
Ich wär auch so sauer und würde doof rumkotzen wenn ich ein Knappe wär.
Gewichtige Dinge gehen in S04 vor , lange war die SchĂĽssel nicht so nah ,nur 20 km Autofahrt
Gento
Gewichtige Dinge gehen in S04 vor , lange war die SchĂĽssel nicht so nah ,nur 20 km Autofahrt

Gento
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- random
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Re: Gestern auf dem Borsigplatz
mehr Bauch als Oberweite... ohje...
GrĂĽn ist blauer als Rot...
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Re: Gestern auf dem Borsigplatz
@Farbe
meinst du das echt ernst was du da von dir gibst???

Ich hoffe der Fotograf hat hier auch wirklich jeden einzeln gefragt und sich eine Unterschrift geben lasse...
Soweit ich weiĂź sind Gruppen von 20 Leuten und mehr davon Befreit
GrĂĽĂźe Heiko
meinst du das echt ernst was du da von dir gibst???

Ich hoffe der Fotograf hat hier auch wirklich jeden einzeln gefragt und sich eine Unterschrift geben lasse...
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- adminoli
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Re: Gestern auf dem Borsigplatz
Die Ausnahmen KUG § 23 (wie Karsten bereits erwähnte)
Personen als Beiwerk
Eine Einwilligung der Betroffenen zur Veröffentlichung eines Bildes ist dann entbehrlich, wenn die Personen nur als „Beiwerk“ erscheinen. Das meint zunächst, dass die Landschaft oder die abgebildete Örtlichkeit das eigentliche Motiv sein muss.
Die Rechtsprechung verlangt in einer verbreiteten Formel, dass die Personendarstellung der Landschaftsdarstellung in einer Weise untergeordnet sein muss, dass sie auch entfallen könnte, ohne, dass sich der Charakter des Bildes änderte. Nun weiß jeder Fotograf, dass es das gar nicht gibt: Menschen lockern ein Foto immer auf; entfallen sie, ändert sich ganz selbstverständlich das Bild, nämlich von „belebt“ zu „langweilig-öde“. Da hat sogar die Jurisprudenz ein Einsehen und meint, dass die Privilegierung nicht notwendigerweise entfällt, wenn die Änderung nur solcherart ist.
Was aber nicht geht: eine Person wird aus der Anonymität der Abbildung herausgehoben zum Blickfang des Bildes gemacht.
Versammlungen, AufzĂĽge u.Ă„.
Wer an öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, der muss damit rechnen, dass diese fotografiert werden und die Teilnehmer anbei gleich mit. Dabei wird der im Gesetz verwendete Begriff der „Versammlungen und Aufzüge“ recht weit verstanden. Es unterfallen ihm Menschenansammlungen, deren Teilnehmer den kollektiven Willen haben, etwas gemeinsam zu tun.
Beispiel: Darunter fallen Demonstrationen, Sportveranstaltungen, Rockkonzerte, Discoveranstaltungen, Tanzveranstaltungen, öffentliche Kongresse und ähnliches. Bei Trauerzügen, Hochzeitsgesellschaften u.ä. ist zu differenzieren: diese unterfallen der Abbildungsfreiheit nur insoweit, als sie in der Öffentlichkeit stattfinden.
Am „kollektiven Willen, etwas gemeinsam zu tun“ fehlt es dagegen etwa bei Menschen, die morgens gemeinsam in der U-Bahn sitzen. Darum merke: im öffentlichen Personen- und Nahverkehr ist jeder allein.
Abgebildet werden muss aber die Veranstaltung als solche. Dabei ist aber nicht immer die Totale zu wählen. Auch die Abbildung von Teilen der Veranstaltung (bei denen dann natürlich Personen größer und besser erfasst werden) ist möglich, wenn insgesamt der Charakter der Veranstaltung eingefangen wird.
Quelle: Gefunden im Internetz
GruĂź
Oliver
Personen als Beiwerk
Eine Einwilligung der Betroffenen zur Veröffentlichung eines Bildes ist dann entbehrlich, wenn die Personen nur als „Beiwerk“ erscheinen. Das meint zunächst, dass die Landschaft oder die abgebildete Örtlichkeit das eigentliche Motiv sein muss.
Die Rechtsprechung verlangt in einer verbreiteten Formel, dass die Personendarstellung der Landschaftsdarstellung in einer Weise untergeordnet sein muss, dass sie auch entfallen könnte, ohne, dass sich der Charakter des Bildes änderte. Nun weiß jeder Fotograf, dass es das gar nicht gibt: Menschen lockern ein Foto immer auf; entfallen sie, ändert sich ganz selbstverständlich das Bild, nämlich von „belebt“ zu „langweilig-öde“. Da hat sogar die Jurisprudenz ein Einsehen und meint, dass die Privilegierung nicht notwendigerweise entfällt, wenn die Änderung nur solcherart ist.
Was aber nicht geht: eine Person wird aus der Anonymität der Abbildung herausgehoben zum Blickfang des Bildes gemacht.
Versammlungen, AufzĂĽge u.Ă„.
Wer an öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, der muss damit rechnen, dass diese fotografiert werden und die Teilnehmer anbei gleich mit. Dabei wird der im Gesetz verwendete Begriff der „Versammlungen und Aufzüge“ recht weit verstanden. Es unterfallen ihm Menschenansammlungen, deren Teilnehmer den kollektiven Willen haben, etwas gemeinsam zu tun.
Beispiel: Darunter fallen Demonstrationen, Sportveranstaltungen, Rockkonzerte, Discoveranstaltungen, Tanzveranstaltungen, öffentliche Kongresse und ähnliches. Bei Trauerzügen, Hochzeitsgesellschaften u.ä. ist zu differenzieren: diese unterfallen der Abbildungsfreiheit nur insoweit, als sie in der Öffentlichkeit stattfinden.
Am „kollektiven Willen, etwas gemeinsam zu tun“ fehlt es dagegen etwa bei Menschen, die morgens gemeinsam in der U-Bahn sitzen. Darum merke: im öffentlichen Personen- und Nahverkehr ist jeder allein.
Abgebildet werden muss aber die Veranstaltung als solche. Dabei ist aber nicht immer die Totale zu wählen. Auch die Abbildung von Teilen der Veranstaltung (bei denen dann natürlich Personen größer und besser erfasst werden) ist möglich, wenn insgesamt der Charakter der Veranstaltung eingefangen wird.
Quelle: Gefunden im Internetz

GruĂź
Oliver
- nohoe
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Re: Gestern auf dem Borsigplatz
Hallo
Wer etwas daran auszusetzen hat, das er auf einem Freaktreffen fotografiert wurde
und in meiner Bildergalerie zu finden ist, darf sich gerne bei mir melden und ich
entferne die Abbildung. Auf Freaktreffen sind wir ja da auch betroffen. Fotografieren ist
da ja normal und jeder will ja auch anschlieĂźend Bilder sehen.(oder ist das dann ein Freakaufmarsch)
GruĂź
Norbert
Wer etwas daran auszusetzen hat, das er auf einem Freaktreffen fotografiert wurde
und in meiner Bildergalerie zu finden ist, darf sich gerne bei mir melden und ich
entferne die Abbildung. Auf Freaktreffen sind wir ja da auch betroffen. Fotografieren ist
da ja normal und jeder will ja auch anschlieĂźend Bilder sehen.(oder ist das dann ein Freakaufmarsch)

GruĂź
Norbert

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Re: Gestern auf dem Borsigplatz
Hi Nobbi,
OT: Dann müssen wir dies in Zukunft in die ausliegenden Unterschriftenlisten integrieren - Problem gelöst.
GruĂź
Oliver
OT: Dann müssen wir dies in Zukunft in die ausliegenden Unterschriftenlisten integrieren - Problem gelöst.

GruĂź
Oliver
- tracky
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Re: Gestern auf dem Borsigplatz
Oder das Gesicht mit schwarzen Balken, oder sonst was unkenntlich machen. . . . . 
Täätääääää. . . .

Täätääääää. . . .
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GruĂź Sven
Laser? Was ist das? Licht aus super erschwinglichen Restbeständen
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- nohoe
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Re: Gestern auf dem Borsigplatz
Hallo
Dann könnte man den Balken doch gleich auf dem Treffen verteilen.
Dann sind auch alle Shows safe für die Balkenträger.
GruĂź
Norbert
Dann könnte man den Balken doch gleich auf dem Treffen verteilen.
Dann sind auch alle Shows safe für die Balkenträger.


GruĂź
Norbert

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Re: Gestern auf dem Borsigplatz
nohoe hat geschrieben:Dann sind auch alle Shows safe für die Balkenträger.





Hauptprojektor 1.4 Watt :
800mW Rot, 300mW DPSS GrĂĽn, 300mW 445er Blau, PT-30K Scanner
2 Sateliten je 750mW :
450mW Rot, 150mW DPSS GrĂĽn, 150mW 445er Blau, CS-27K Scanner
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800mW Rot, 300mW DPSS GrĂĽn, 300mW 445er Blau, PT-30K Scanner
2 Sateliten je 750mW :
450mW Rot, 150mW DPSS GrĂĽn, 150mW 445er Blau, CS-27K Scanner
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Re: Gestern auf dem Borsigplatz
gut gegen Watt und Fotos auf Freaktreffen.
Gento
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Re: Gestern auf dem Borsigplatz
hehehe
Sehr Kreatives Modell Gento ...
Ich hätte da noch eine MZB Verdoppler- bzw. Leistungs Halbierungs Brille im Angebot

GruĂź
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Ich hätte da noch eine MZB Verdoppler- bzw. Leistungs Halbierungs Brille im Angebot



GruĂź
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Re: Gestern auf dem Borsigplatz
gibtz die auch mit li hor. und re vert. Streifen? Dann hätten wir 3D 

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Re: Gestern auf dem Borsigplatz
Hallo
@gento
Das ist doch mal ein wahres Avatarfoto.
Das drĂĽckt gleich sicherheitstechnische Kompetenz aus.
GruĂź
Norbert
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